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IGNORED

Antwort an Waffenbehörde


IMI

Empfohlene Beiträge

Nun forderen ja einige Behörden den Nachweis für die korrekte Waffenverwahrung.

Einige von uns haben diesen vielleicht schon vor Jahren erbracht.

Doch mittlerweile kann sich die Aufbewahrungssituation ja wieder individuell geändert haben.

Sollte man nun schreiben....die Aufbewahrung der Waffen hat sich folgendermaßen geändert:....?

Oder einfach den Nachweis anhand von Fotos oder Rechnungen erbringen, da schließlich jede Nachricht an die Behörde ohnehin nur eine Momentaufnahme der Aufbewahrungssituation sein kann?!

Sollte man einen Text beifügen, so in etwa: 'Haben nur berechtigte Personen gemäß §13 Abs. 10 AWaffV die in meiner häuslichen Gemeinschaft leben Zugriff' ?

Lasst uns doch mal einen korrekten, wasserdichten Schrieb für die Behörden aufsetzen...

Gruß

IMI

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Mehr als nen Bild per Email würde ich meinem SB nicht schicken...und das auch nur wenn er es verlangen sollte....

Genau so. Und nicht anders. :icon14:

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Den ganzen Zauber über die Aufbewahrung kann ich nicht verstehen. Bei uns verlangt die Behörde seit Jahren bei jeden Antrag entsprechende Nachweise (Rechnungen, Lieferscheine oder Fotos, je nach Sachlage).

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Klar, ists gut nur ein Foto zu schicken.

Was aber, wenn die Behörde schreibt, man solle bestätigen, dass man nur alleinigen Zugriff habe?!

Ist ja eigentlich Blödsinn, da es §13 Abs. 10 AWaffV bezülgich der in häuslichen Gemeinschaft gibt!

Daher muss man dann evtl. DOCH nen Text zu den Fotos senden...

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Bei jedem Antrag muss angegeben werden wie die Waffen aufbewahrt werden. Wenn mein Sachbearbeiter nun Bilder Rechnungen usw. will lade ich den freundlichst ein vorbei zu kommen. Wenn ich von jedem Schrank, von meiner Tür usw. Bilder mache dauert mir das einfach zu lange und ich möchte nicht das irgendwo Bilder Existieren von meinem Keller. Die meisten Schranke sind auch gleich wie beweise ich dann das ich nicht vier mal den gleichen B-Schrank photographiert habe. Der SB muss nur einen Termin mit mir machen an dem ich zu hause bin und dann kann er sich alles in ruhe ansehen.

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Klar, ists gut nur ein Foto zu schicken.

Was aber, wenn die Behörde schreibt, man solle bestätigen, dass man nur alleinigen Zugriff habe?!

Ist ja eigentlich Blödsinn, da es §13 Abs. 10 AWaffV bezülgich der in häuslichen Gemeinschaft gibt!

Daher muss man dann evtl. DOCH nen Text zu den Fotos senden...

Dann schreibe einfach "hiermit bestätige ich, dass nur Berechtigte Zugang haben". Wie soll man auch beweisen, dass sonst niemand die Kombination zum Tresor kennt?

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Bei jedem Antrag muss angegeben werden wie die Waffen aufbewahrt werden. Wenn mein Sachbearbeiter nun Bilder Rechnungen usw. will lade ich den freundlichst ein vorbei zu kommen. Wenn ich von jedem Schrank, von meiner Tür usw. Bilder mache dauert mir das einfach zu lange und ich möchte nicht das irgendwo Bilder Existieren von meinem Keller. Die meisten Schranke sind auch gleich wie beweise ich dann das ich nicht vier mal den gleichen B-Schrank photographiert habe. Der SB muss nur einen Termin mit mir machen an dem ich zu hause bin und dann kann er sich alles in ruhe ansehen.

Hab einfach ein Foto von meinen beiden Schränken gemacht. Und dazu nochmal jeweils eins von den Typenschildern.

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Bei unseren Anträgen steht schon vorausgefüllt:

Anlage: Nachweis der sicheren Aufbewahrung.

Ich habe Kopien meiner Tresorrechnungen beigelegt und fertig.

Ach ja - ich habe bei Kauf immer auf eine Rechnung mit Angabe, Waffenschrank Klasse x geachtet.

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Auch wenn die Idee vom IMI nach einem rechtlich wasserdichten Musterbriefentwurf zunächst sehr gut erscheint, würde ich doch davon abraten. Und die Erklärung an die Behörden individuell gestalten. Sobald den SB und Behörden nämlich klar wird, dass es sich um einen Musterbrief handelt, tritt ein Negativeffekt ein und das Schreiben wird zu weiteren Nachfragen führen.

Auf eine persönliche Erklärung, dass nur Berechtigte Zugang zu den Waffen haben, halte ich vorneweg für obsolet, da der Umkehrschluss wäre, dass bei fehlender Erklärung das Gegenteil anzunehmen wäre. Das Waffengesetz und die AWffV sind die rechtlich relevanten Vorgaben, da muss ich nicht auch noch erklären, dass ich diese einhalte - oder?

Ich habe mich erst vor ein paar Tagen, mit dem Hintergund der Diskussion um die aktuelle Waffenrechtsdiskussion mit dem Leiter unserer Ordnungsbehörde unterhalten. In den Behörden wird natürlich auch wieder verstärkt über Waffen und deren Aufbewahrung diskutiert. Besonders die Aufbewahrung tritt in des Diskussion auf den Behörden in den Vordergurnd, weil es hier ja auch Vorwürfe über eine zu laxe Praxis bei den Ordnungsbehörden gegeben hat. Im Gespräch erfuhr ich, dass das es Nachfragen zur Praxis der Überprüfung und Sicherstellung der Waffenaufbewahrung von vorgesetzter Stelle bereits aktuell gegeben hat und dass darüber nachgedacht wird, sämtlich WBK-Besitzer anzuschreiben und einen erneuten Aufbewahrungsnachweis in Form von Kaufbelegen für ein zertifiziertes Behältnis, oder Fotos vom Waffenschrank, einschließlich seiner Prüf-Plakette anzufordern.

Insbesondere Fotos und Rechnungen sind von keiner geltenden Rechtsvorschrift gedeckt und geben übrigens keinerlei Gewähr für die Autentizität der Bilder. Auch gibt es in der Waffenaufbewahrung eine gewisse Flexibilität - Neuer Waffenschrank, Umbau, Umzug usw. Muss ich dann vorauseilend jedesmal Meldung machen, nur weil ich mir einen neuen größeren B-Schrank gekauft habe... Das lässt sich beliebig weiterdenken ...

Gruss

SWJ

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Rechnung von meinem Tresor :confused:

Hätt ich damals gewusst das man sie einmal brauch, hätte ich sie nicht weggeschmissen. <_<

Egal, wenn SB was sehen will, gibts halt ein Foto. Das muss reichen :icon14:

Keine Panik, Foto vom Tresor und idealerweise vom Klassifizierungsschildchen sollte ausreichen.

Art und Anzahl der darin aufbewahrten Waffen sollte latürnich auch dazu passen...

Gruß,

André

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Servus !

Bei mir wollte der SB weder Kopie der Tresorrechnung noch Foto etc. sehen !

Im Antrag habe ich reingeschrieben:

"Aufbewahrung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen" und gut war´s !

Ist doch vollkommender Blödsinn das mit der Rechnung.

1. kann man auch nen zig Jahre alten Tresor von nem Vereinskollegen kaufen und da gibts keine Rechnung,

2. kann ich ne Tresorrechnung von nem Vereinskollegen "ausleihen", steht ja nicht immer der NAme drauf.

Ist doch jeder selbst verantwortlich für die gesetzeskonforme Aufbewahrung.

Und wer sich nicht daran hält ist halt, braucht hinterher wenn er Ärger und Probleme hat auch nicht rumzujammern !

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Wenn Du keine Rechnung hast, dann brauchst Du einen Stempel oder Fotos. Das klappt gut, hatte meisstens den Tresor im Auto, als ich die WBK`s abgeholt habe. Das mit dem Gesetzlichen reicht nicht aus, weil das nicht einhalten von Gesetzen so eine Art Parfum ist. Ein bisschen Bürgerschutz muss schon sein.

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Bei mir wollte der SB weder Kopie der Tresorrechnung noch Foto etc. sehen !

Im Antrag habe ich reingeschrieben:

"Aufbewahrung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen" und gut war´s !

Das sollte auch reichen. Im Einflussgebiet des LRA München reicht`s aber nicht. Da musst Du die korrekte Aufbewahrung immer wieder bei Antragstellung bestätigen und wennst `n "Neuer" bist wollen Sie Fotos oder andere Belege.

@Nemiad

Für mich bist Du bist der letzte lebende Dadaist :00000733:

Gruß Tauschi

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Gast Nightingale
Klar, ists gut nur ein Foto zu schicken.

Was aber, wenn die Behörde schreibt, man solle bestätigen, dass man nur alleinigen Zugriff habe?!

Ist ja eigentlich Blödsinn, da es §13 Abs. 10 AWaffV bezülgich der in häuslichen Gemeinschaft gibt!

Daher muss man dann evtl. DOCH nen Text zu den Fotos senden...

Grundsätzlich an eine Behörde nur die Informationen liefern, die unbedingt erforderlich sind und nicht mehr, also Kaufbeleg des Tresores oder 1 Foto des Typenschildes. Keine Erklärungen oder Beschreibungen, wenn man kein Anwalt ist, da kommt es mitunter auf Formulierungen an. Auf die Frage "Bitte bestätigen Sie dass ..." nur den Text wiederholen "Ja, ich bestätige dass ..."

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Im Gespräch erfuhr ich, dass das es Nachfragen zur Praxis der Überprüfung und Sicherstellung der Waffenaufbewahrung von vorgesetzter Stelle bereits aktuell gegeben hat und dass darüber nachgedacht wird, sämtlich WBK-Besitzer anzuschreiben und einen erneuten Aufbewahrungsnachweis in Form von Kaufbelegen für ein zertifiziertes Behältnis, oder Fotos vom Waffenschrank, einschließlich seiner Prüf-Plakette anzufordern.

bei meiner Behörde ist diese Briefaktion schon seit geraumer Weile (über 4 Monate) im Gange!!

Ich habe noch keine Post erhalten, die Einschläge (nach Hören-Sagen) kommen aber immer dichter. :ninja:

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Das mit dem Gesetzlichen reicht nicht aus, weil das nicht einhalten von Gesetzen so eine Art Parfum ist. Ein bisschen Bürgerschutz muss schon sein.

Servus !

Beim Antrag für die "grüne" (vor knapp 5 Wochen) hat´s gereicht, beim Antrag für die "gelbe" (vor knapp 4 Wochen) hat´s gereicht und beim vor 3 Wochen abgegebenen Antrag für die "rote" hat´s auch gereicht !

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Gast Nightingale
Beim Antrag für die "grüne" (vor knapp 5 Wochen) hat´s gereicht, beim Antrag für die "gelbe" (vor knapp 4 Wochen) hat´s gereicht und beim vor 3 Wochen abgegebenen Antrag für die "rote" hat´s auch gereicht !

Respect! Du lässt ja wirklich nichts anbrennen. :icon14:

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haben denn schon einige münchner einen diese geistes-blähungs-briefe bekommen?

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/393/463005/text/

gerne auch per pn!

gruß

IMI

Servus !

Haben die einen an der Waffel ???

Wollen, dass die Waffen abgegeben werden da es zuviele davon in München gibt und die Stadt will sie dann weiterverkaufen ???

Auch eine Art, Kohle zu machen ....

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