Absehen4 Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Was soll man sagen ? Nichtanmelden zahlt sich aus ? Unglaublich ! "Polizei und Staatsanwaltschaft im Kreis Hildesheim hatten sich zuvor darauf verständigt, die bei illegalem Waffenbesitz eigentlich anstehenden Strafverfahren nicht zu verfolgen." http://www.focus.de/panorama/vermischtes/w...aid_386242.html Abs4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sledge Hammer Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Da für die Verfolgung von Straftaten das Legalitätsprinzip gilt (die Tat muß verfolgt werden), ist die "Abrede" ohne gesetzliche Grundlage schlicht rechtswidrig. Auf Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) stehen im übrigen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest God of Hellfire Posted April 2, 2009 Share Posted April 2, 2009 Da für die Verfolgung von Straftaten das Legalitätsprinzip gilt (die Tat muß verfolgt werden), ist die "Abrede" ohne gesetzliche Grundlage schlicht rechtswidrig.Auf Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) stehen im übrigen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Tja, dann hat man sich nachher eben geirrt und der Bürger wird eben verurteilt. Glaubt Ihr, daß es irgendwen stört wenn ein Staatsanwalt einen illegalen Waffenbesitz verfolgt? Der Abgebende wird höchstens zur armen Sau, die medial geschlachtet wird. In dem Fall werden die "Ehrlichen" wieder die dummen sein. Auch wenn man mich jetzt virtuell schlachten möchte: Viele der illegalen Waffen sind auch in Händen ansonsten unbescholtener, arbeitender, steuernzahlender und rechtstreuer Bürger. Quasi ist das genau die Zielgruppe, die auf Selbstschutz oder "habenwollen" als Bedürfnisgrund anspringen würde. Ich weiß, daß diese Aussage jetzt eine Gratwanderung darstellt, aber ich hoffe Ihr versteht, was ich damit sagen will. Der richtige Weg wäre eine Legalisierung dieser Waffen zu ermöglichen, da auch diese bisher der öffentlichen Sicherheit, trotz Illegalität, nicht geschadet haben. Und was den Waffenbesitz bei richtigen Kriminellen angeht wissen wir eh alle wie der Hase läuft. Die sind nicht so "blöd" und rennen zur Behörde und geben die Plempen brav ab. Nur meine Meinung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 3, 2009 Share Posted April 3, 2009 Mit Rufen nach Amnestie für illegalen Waffenbesitz wäre ich hier sehr zurückhaltend. Und ich glaube zumindest den Hintergrund zu verstehen, für die Differenzierung, die Du hier machen willst. Trotzdem kann es nur die Haltung aller legalen Waffenbesitzer sein, sich ausnahmslos auf rechtlich sicherem Grund zu bewegen. Immer wieder mal hört man, dass in Wohnungen neben illegalen auch legale Waffen sichergestellt werden. Das ist ausnahmslos Wasser auf die Mühlen derer, die uns als Waffennarren abstempeln. Und ein guter Grund zu behaupten, dass Waffenbesitzer dem Besitz einer Waffe vor den rechtlichen Grundlagen dafür den Vorzug geben. Wacht mal auf, das kanns ja wohl nicht sein ! ch schlag mich hier in allen möglichen Foren mit Waffenhassern rum und dann das ! Genau diese Narren müssen nach meiner Meinung schnell aus dem Verkehr gezogen werden, weil sie die gleiche Haltung an den Tag legen, wie der Vater von Tim K.: Legal, illegal, alles scheissegal = 16 Tote, vielen Dank. Ich würde so etwas hier nicht auf die leichte Schulter nehmen. Genau das ist es doch, worum es geht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Grizzly.50 AE Posted April 3, 2009 Share Posted April 3, 2009 Mit Rufen nach Amnestie für illegalen Waffenbesitz wäre ich hier sehr zurückhaltend. Das WaffG von 1974 enthielt IMHO eine Amnestieregelung. So wurden damals nicht überwachte illegale Waffen zu überwachten legalen Waffen. Diese Chance hat der Gesetzgeber seitdem versäumt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 Auch wenn man mich jetzt virtuell schlachten möchte: Viele der illegalen Waffen sind auch in Händen ansonsten unbescholtener, arbeitender, steuernzahlender und rechtstreuer Bürger. Quasi ist das genau die Zielgruppe, die auf Selbstschutz oder "habenwollen" als Bedürfnisgrund anspringen würde.Ich weiß, daß diese Aussage jetzt eine Gratwanderung darstellt, aber ich hoffe Ihr versteht, was ich damit sagen will. Der richtige Weg wäre eine Legalisierung dieser Waffen zu ermöglichen, da auch diese bisher der öffentlichen Sicherheit, trotz Illegalität, nicht geschadet haben. Und was den Waffenbesitz bei richtigen Kriminellen angeht wissen wir eh alle wie der Hase läuft. Die sind nicht so "blöd" und rennen zur Behörde und geben die Plempen brav ab. Nur meine Meinung. Mit Rufen nach Amnestie für illegalen Waffenbesitz wäre ich hier sehr zurückhaltend. Wie soll den sonst gesetzestreuen Bürgern denn sonst die Abgabe der nicht gemeldeten Waffen "schmackhaft" gemacht werden? Ich glaube in tausenden deutschen Haushalten steht noch irgendwo ein KK vom Vater oder Opa auf dem Speicher, oder eine Pistole oder Karabiner aus einem der beiden Weltkriege. Von diesen Waffen geht aber keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Und ein weiteres Problem "schönigt" die Statistik in Zukunft negativ. Mit der Waffenrechtsänderung von 2008 sind tausende ehemals legale Waffenumbauten auf LEP illegal geworden. Die Wenigsten, die sich diese Waffen ehemals völlig legal frei ab 18 gekauft haben, werden über die Änderung des Waffenrechtes informiert sein. So sind zig-tausende illegaler Waffen künstlich erschaffen worden, die mit Sicherheit in die Statistik mit einfließen. Niemand wird eine illegale Waffe freiwillig abgeben, wenn er damit rechnen muß dafür auch noch bestraft zu werden. Um die Kontrolle des Staates über diese Waffen zu ermöglichen, wäre der einzige Weg eine Amnestie, wie es schon 1972 durchgeführt wurde. Insofern war der Schritt der Staatsanwaltschaft Hildesheim sehr wohl überdacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winzi Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 Insofern war der Schritt der Staatsanwaltschaft Hildesheim sehr wohl überdacht. Nein, da hat die Staatsanwaltschaft ihre Kompetenzen überschritten. Eine Amnestie muss vom Gesetzgeber beschlossen werden. Oder ist illegaler Waffenbesitz eine Ordnungswidrigkeit bei der nach dem Oppertunitätsprinzip verfahren werden kann? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dammit Olli Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1165065 Da hatten wir schon was zum Thema. Viele Grüße Olli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Das WaffG von 1974 enthielt IMHO eine Amnestieregelung. So wurden damals nicht überwachte illegale Waffen zu überwachten legalen Waffen. Diese Chance hat der Gesetzgeber seitdem versäumt. Du meinst das WaffG1972 ? Stimmt - und 1976 gabs noch eine zweite Chance. Und eine weitere Kleine Amnestie für verbotene Waffen und Munitionsbesitz ohne Bedürfnis mit dem WaffG2002. Wie oft denn noch ?? Wenn man es der Gesetzgeber mit Amnestien übertreibt, verpufft es wirkungslos und hat den gegenteiligen Effekt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Ich glaube in tausenden deutschen Haushalten steht noch irgendwo ein KK vom Vater oder Opa auf dem Speicher, oder eine Pistole oder Karabiner aus einem der beiden Weltkriege.Von diesen Waffen geht aber keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Jep, die finden sich dann bei der Wohnungsauflösung nach Sterbefall an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Da für die Verfolgung von Straftaten das Legalitätsprinzip gilt (die Tat muß verfolgt werden), ist die "Abrede" ohne gesetzliche Grundlage schlicht rechtswidrig.Auf Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) stehen im übrigen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. § 153 Strafprozeßordnung (1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Du meinst das WaffG1972 ? Stimmt - und 1976 gabs noch eine zweite Chance. Und eine weitere Kleine Amnestie für verbotene Waffen und Munitionsbesitz ohne Bedürfnis mit dem WaffG2002. Wie oft denn noch ?? Wenn man es der Gesetzgeber mit Amnestien übertreibt, verpufft es wirkungslos und hat den gegenteiligen Effekt. ´72 und ´76 waren die Amnestien wohl eher - aber zumindest auch - als eine Art "Besitzstandswahrung" ohne Munerwerbserlaubnis gedacht. (Also alles was in den Nachkriegsjahren gefunden, eingeschleppt und meist legal besessen wurde.) Das war richtig, weil das Waffengesetz mehrere umfangreiche Neuerungen gebracht hatte - also vorher nicht unbedingt verbotene Waffen wurden nun illegal. Gleiches könnte hätte man nun sinnvoller Weise mit diesen LEPs machen können. Ich bin entschieden gegen Amnestien von seit jeher illegalen Waffen in Händen unzuverlässger Personen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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