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IGNORED

Zur grünen WBK noch zusätzliche SRS-Waffen erlaubt ?


guardde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

bin als Sportschütze im Besitz einer grünen und gelben WBK. Zudem habe ich noch aus früherem Bestand den "kleinen Waffenschein" zum Führen von Knall/Gas Waffen. Hier besitze ich noch jeweils 12 unterschiedliche Knall/Gas Pistolen, welche ich im A-Schrank aufbewahre, die Munition im B-Fach des A-Schrankes.

Frage: Könnte es passieren, dass bei einer evtl. Vorort Waffen-Aufbewahrungskontrolle mir die Sportschützentätigkeit abgesprochen wird, weil ich zu meinen beiden scharfen Waffen auf der grünen WBK zudem noch 12 Knall/Gas Waffen besitze ? Der Begriff "Waffennarr" ist ja z.Zt. in aller Munde. Ich weiß, die Antwort wird nicht leicht sein, doch meinen Sachbearbeiter möchte ich vorerst nicht fragen; er könnte ja hochgezogene Falten auf die Stirn bekommen und mir die Grüne und Gelbe gleich einziehen.

Für reichliches Feedback vielen Dank!!!

guardde

Geschrieben

Doch die Antwort ist äußerst einfach: nichts passiert, es ist dein gutes Recht eine Million SSW zu besitzen. Auch der SB kann nur nach dem Gesetz handeln.

Leute: Lasst euch nicht verrückt machen!

Geschrieben
Wenn die alle auf dem kleinen Waffenschein eingetragen sind, kein Grund zur Sorge.

Kodjak

Hallo Kodjak, auf dem kleinen Waffenschein werden keine Waffen oder Serien-Nummern eingetragen. Trotzdem danke für deine Antwort !

Gruß,

guardde

Geschrieben

Hallo,

was meinst du in diesem Zusammenhang mit "SS"? Schreckschuß-Signal?

in anderem Zusammenhang mit Waffen kann es auch Stainless Steel oder Scharf-Schützen heißen. (Wie bei meinem Steyr SSG 69)

Bei der momentanen Hetze gegen uns und der Überwachung von WO sollten wir sie Abkürzung SS nicht benutzen. Mit Sicherheit wird man es aus Boshaftigkeit und Gemeinheit absichtlich mißgedeuten...

Gruß

kape357

Geschrieben
Hallo,

was meinst du in diesem Zusammenhang mit "SS"? Schreckschuß-Signal?

in anderem Zusammenhang mit Waffen kann es auch Stainless Steel oder Scharf-Schützen heißen. (Wie bei meinem Steyr SSG 69)

Bei der momentanen Hetze gegen uns und der Überwachung von WO sollten wir sie Abkürzung SS nicht benutzen. Mit Sicherheit wird man es aus Boshaftigkeit und Gemeinheit absichtlich mißgedeuten...

Gruß

kape357

Hallo Kape357,

habe nur in der Titelzeile die Abkürzung SS wegen Platzmangel gewählt; war keine Absicht bzw. Unkenntnis von mir. Sorry. Im Text ist jedoch deutlich, dass es sich um Knall/Gas Waffen handelt.

Grüße

guardde

Geschrieben
Die richtige Bezeichnung: SRS-Waffen(Schreckschuß-Reizstoff-Signal)

Gruß

Oliver

Mann, mann,

seid ich beinflussbar!

Fangt schon an Ebsen zu zählen!

Auf wieviel 1000tel gr. muß die Goldwage geeicht sein!

Gruß vom erschütterten

Geschrieben

Den kleinen Waffenschein brauchst du nur zum führen, was das ist sollte ein Sachkundiger wissen. Daheim kannst du dir neben deinen 2 auf Grün noch 1000 von den Dingern hinlegen, das hat keinerlei Einfluss auf Genehmigungspflichtige Waffen.

Dadde

Geschrieben
Hallo zusammen,

bin als Sportschütze im Besitz einer grünen und gelben WBK. Zudem habe ich noch aus früherem Bestand den "kleinen Waffenschein" zum Führen von Knall/Gas Waffen. Hier besitze ich noch jeweils 12 unterschiedliche Knall/Gas Pistolen, welche ich im A-Schrank aufbewahre, die Munition im B-Fach des A-Schrankes.

Frage: Könnte es passieren, dass bei einer evtl. Vorort Waffen-Aufbewahrungskontrolle mir die Sportschützentätigkeit abgesprochen wird, weil ich zu meinen beiden scharfen Waffen auf der grünen WBK zudem noch 12 Knall/Gas Waffen besitze ? guardde

Nein.

Denn Waffen und "Spielzeug" sind halt unterschiedlich zu beurteilen.

Du hättest auch bei 8 (eingetragenen) echten Kurzen keine Probleme.

Warum sicherst Du denn Deine Knallkapselgeräte nicht gleich in einem Nuller ?

Sorry, aber manche haben Probleme.

Servus

Geschrieben
Nein.

Denn Waffen und "Spielzeug" sind halt unterschiedlich zu beurteilen.

Du hättest auch bei 8 (eingetragenen) echten Kurzen keine Probleme.

Warum sicherst Du denn Deine Knallkapselgeräte nicht gleich in einem Nuller ?

Sorry, aber manche haben Probleme.

Servus

Weil die Knallkapselgeräte genau so weggeschlossen gehören, wie die Echten.

Habe halt noch genügend Platz dafür gehabt. Was hat das mit Probleme zu tun ?

Sorry, dass ich dir das Thema zu Lesen zumuten musste. :icon13:

guardde

Geschrieben
Den kleinen Waffenschein brauchst du nur zum führen, was das ist sollte ein Sachkundiger wissen. Daheim kannst du dir neben deinen 2 auf Grün noch 1000 von den Dingern hinlegen, das hat keinerlei Einfluss auf Genehmigungspflichtige Waffen.

Dadde

Hallo Dadde,

dass ich den kleinen Waffenschein nur zum Führen der SRS-Waffe brauche, ist mir bereits bekannt und auch nicht meine Frage gewesen. Habe dies nur der Ordnung halber nebenbei erwähnt. Trotzdem Danke für deinen Beitrag.

Grüße,

guardde

Geschrieben
Weil die Knallkapselgeräte genau so weggeschlossen gehören, wie die Echten.

Sie sind zumindest so zu sichern, dass Unberechtigte (also Personen, welche SRS-Waffen nicht erwerben/handhaben dürfen) keinen Zugang zu ihnen haben. Gleiches gilt für alle "freien Waffen".

In der Praxis bedeutet dies zumeist (Erwachsene, gegen die ein Waffenverbot verhängt wurde, mal außen vorgelassen):

Wenn Kinder/Jugendliche (also unter 18jährige, die somit nicht erwerbsberechtigt wären) im Haushalt leben bzw. zu Besuch sind, müssen die Waffen auf geeignete Weise gesichert sein. Das kann auch ein abschließbarer Schrank oder eine Schublade sein; ein bestimmter Widerstandsgrad ist nicht gefordert (wäre angesichts des "Potentials" der SRS auch überzogen).

Solange hingegen keine Unberechtigten in der Wohnung/im Haus sich aufhalten, gibt es keine rechtliche Notwendigkeit, freie Waffen wie die SRS wegzuschließen. Die über 18jährige Freundin/der Freund/die Ehefrau/der Ehemann/Onkel Otto/Tante Mathilde dürften in aller Regel zum großen Kreis der SRS-Berechtigten gehören. Für diese dürfen die SRS-Waffen auch zugänglich sein.

Natürlich gibt es - vor allem wenn man an den SRS-Waffen, z.B. als Sammlerstücke (soll's ja geben), sehr hängt - noch einen Grund, sie ordentlich wegzuschließen; Schutz vor Wegnahme im eigenen (Eigentums-)Interesse.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Hallo zusammen,

bin als Sportschütze im Besitz einer grünen und gelben WBK. Zudem habe ich noch aus früherem Bestand den "kleinen Waffenschein" zum Führen von Knall/Gas Waffen. Hier besitze ich noch jeweils 12 unterschiedliche Knall/Gas Pistolen, welche ich im A-Schrank aufbewahre, die Munition im B-Fach des A-Schrankes.

Frage: Könnte es passieren, dass bei einer evtl. Vorort Waffen-Aufbewahrungskontrolle mir die Sportschützentätigkeit abgesprochen wird, weil ich zu meinen beiden scharfen Waffen auf der grünen WBK zudem noch 12 Knall/Gas Waffen besitze ? Der Begriff "Waffennarr" ist ja z.Zt. in aller Munde. Ich weiß, die Antwort wird nicht leicht sein, doch meinen Sachbearbeiter möchte ich vorerst nicht fragen; er könnte ja hochgezogene Falten auf die Stirn bekommen und mir die Grüne und Gelbe gleich einziehen.

Für reichliches Feedback vielen Dank!!!

guardde

Nicht von der Polizeigewerkschaft verrückt machen lassen.

Der Wendt will von den Privatwaffenscheinen für Polizisten ablenken. Weil der Amoklauf nicht mit 15 sondern tats. nur mit einer Waffe stattfand,

hackt er jetzt auf den wie er sagt "zahlreichen Waffen in der Wohnung lagert" rum und infiziert damit Bundestagsabgeordnete.

Mein Kommentar ist dazu: Waffennarren, besonders solche mit recht vielen Waffen sind unfähig zum Mord mit Schusswaffen, und daher bei den vielen "Nichtkriegs-

gegnern" im Bundestag nicht besonders beliebt. Soviel zum psychol. Hintergrund v. angeblichen Waffengegnern und sogenannten Waffennarren.

Der Amoklauf in Erfurt wurde auch nur mit einer Waffe ausgeübt. Von der mitgeführten Pumpgun hörte man plötzlich gar nichts mehr.

Das Risiko des Amoklaufs besteht also durchaus bei der Erstwaffe. Elvis war auch Waffennarr, hätte aber niemals mit einer seiner vielen Waffen

einen Mord begangen. Schon um die anderen Waffenbegeisterten nicht zu schädigen.

Polizisten (mit Waffenschein und WBks ) selbst schimpfen schon über ihn. zumindest einer den ich kenne.

Interessierten empfehle ich den amerikanischen Spielfilm Demolition Man, der unsere Zukunft nicht treffender beschreiben könnte als er es tut.

Geschrieben

Könnte bitte mal einer der Mods den Titel des Beitrags ändern?

Ich male mir gerade aus, daß Google einen Benutzer beim Suchen nach SSWaffen hier zu WO leitet! :peinlich:

Muss ja nicht sein, oder?

Geschrieben
Seit wann ?? :peinlich:

Seit dem 01.04.2008, als das Gesetz für die Aufbewahrung (§36 WaffG) von "Schusswaffen" auf "Waffen" erweitert wurde. Also auch auf Hieb- und Stoßwaffen und geprüfte Verteidigungssprays. Über den Sinn brauchen wir nicht zu diskutieren. Die meisten Frauen werden nicht im Park überfallen, sondern in der eigenen Wohnung. Vielleicht weil ihnen in der Aufregung die Kombination für den Möbeltresor nicht einfällt? :angry2:

Geschrieben

Da möchte ich aber widersprechen.

§36 WaffG

1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Hier ist kein Schrank für erlaubnisfreie Waffen gefordert, diese dürfen nur nicht in unbefugte Hände (also zumeist unter 18-jährige) gelangen

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

Dieser Absatz sagt speziell aus, dass erlaubinspflichtige Waffen eines Waffenschrankes bedürfen.

Geschrieben
Hier ist kein Schrank für erlaubnisfreie Waffen gefordert, diese dürfen nur nicht in unbefugte Hände (also zumeist unter 18-jährige) gelangen

Eben. Sag' ich doch. Lest noch mal oben meinen gestrigen Beitrag.

Schnibbs hat die rechtlichen "Hausnummern" dazu geliefert.

Geschrieben
Hallo Kape357,

habe nur in der Titelzeile die Abkürzung SS wegen Platzmangel gewählt; war keine Absicht bzw. Unkenntnis von mir. Sorry. Im Text ist jedoch deutlich, dass es sich um Knall/Gas Waffen handelt.

Grüße

guardde

Hi, gabs echt keine bessere Abkürzung? <_<

Geschrieben
Da möchte ich aber widersprechen.

§36 WaffG

1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Hier steht (noch) nichts von SCHUSSwaffen!

Waffen im Sinne des WaffG sind:

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

(2) Waffen sind

1.Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2.tragbare Gegenstände,

a)die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

Und hier noch ein Link zu einem Landratsamt:

http://www.unterallgaeu.de/landratsamt/ser...ufbewahrung.pdf

Man beachte:

Erlaubnisfreie Gegenstände wie zum Beispiel Luftdruckwaffen, Hieb- und Stoßwaffen

Erlaubnisfreie Gegenstände, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (zum Beispiel Luftdruckwaffen,

Hieb- und Stosswaffen, geprüfte Verteidigungssprays, Gas- und Alarmwaffen

etc.), müssen in einem Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder in

einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

Geschrieben
Hi, gabs echt keine bessere Abkürzung? <_<

Hallo Moderator,

bitte ändere an meinen Beitrag das Subjekt von SSWaffen in SRS-Waffen um, damit es keine Unstimmigkeiten mehr im Forum gibt. Vielen Dank im Voraus!

mfG

guardde

Geschrieben
ZITAT

Erlaubnisfreie Gegenstände wie zum Beispiel Luftdruckwaffen, Hieb- und Stoßwaffen

Erlaubnisfreie Gegenstände, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (zum Beispiel Luftdruckwaffen,

Hieb- und Stosswaffen, geprüfte Verteidigungssprays, Gas- und Alarmwaffen

etc.), müssen in einem Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder in

einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

Da möchte ich jetzt aber einen Paragraphen dazu haben.

Geschrieben
bitte ändere an meinen Beitrag das Subjekt von SSWaffen in SRS-Waffen um, damit es keine Unstimmigkeiten mehr im Forum gibt.

Die Unstimmigkeiten hier sind ja beigelegt (oder geklärt)

Mir ging es nur darum, daß Suchmaschinen dieses Forum regelmäßig scannen und dann auch diesen Text spidern und speichern.

Ich finde es aber nicht witzig, wenn dann später in Google nach SSWaffen gesucht wird und WO der erste Treffer wäre! :confused:

Geschrieben
Die Unstimmigkeiten hier sind ja beigelegt (oder geklärt)

Mir ging es nur darum, daß Suchmaschinen dieses Forum regelmäßig scannen und dann auch diesen Text spidern und speichern.

Ich finde es aber nicht witzig, wenn dann später in Google nach SSWaffen gesucht wird und WO der erste Treffer wäre! :confused:

Geht nicht mehr, der Titel ist in SRS-Waffen abgeändert

Michael

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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