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IGNORED

Zur grünen WBK noch zusätzliche SRS-Waffen erlaubt ?


guardde

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Man beachte:

ZITAT

Erlaubnisfreie Gegenstände wie zum Beispiel Luftdruckwaffen, Hieb- und Stoßwaffen

Erlaubnisfreie Gegenstände, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (zum Beispiel Luftdruckwaffen,

Hieb- und Stosswaffen, geprüfte Verteidigungssprays, Gas- und Alarmwaffen

etc.), müssen in einem Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder in

einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

wie bitte?? was ist mit den üblichen Schwertern als Dekoration???

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Da möchte ich jetzt aber einen Paragraphen dazu haben.

Dann frage doch bitte den Herrn, der das geschrieben hat:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Fürst

Tel.: (0 82 61) 9 95 - 359

Fax.: (0 82 61) 9 95 - 393

stefan.fuerst@lra.unterallgaeu.de

wie bitte?? was ist mit den üblichen Schwertern als Dekoration???

Is nich, ausser es ist aus Plastik. :traurig_16:

Also nix mit Opa's Säbel oder Kill Bill Katana an der Wand. Und denke auch an Deine Bajonette, Rambomesser-Nachbildungen und legalen Springmesser. Waffe is' Waffe und die da oben hamm' einen an der WAFFEL! :gaga:

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Is nich, ausser es ist aus Plastik. :traurig_16:

Also nix mit Opa's Säbel oder Kill Bill Katana an der Wand. Und denke auch an Deine Bajonette, Rambomesser-Nachbildungen und legalen Springmesser.

Stimmt nicht.

Diese Blankwaffen (Säbel, Katanas, Bajonette etc. sind unstrittig welche; bei Outdoormessern und Springmessern ist die Waffeneigenschaft nicht so sicher) sind gegen Wegnahme und Benutzung durch Unbefugte zu sichern.

Bedeutet:

1. Wohnung oder Haus, in welchem keine Unbefugten wohnen oder sich aufhalten:

Die Blankwaffen müssen nicht weiter gesichert, weggeschlossen o.ä. werden.

2. Wohnung oder Haus, in welchem Unbefugte (i.d.R. Kinder) wohnen oder sich zeitweise aufhalten:

Die Blankwaffen müssen entsprechend gesichert werden. Hängen sie z.B. mit abschließbarem Waffen-/Schwerthalter dekorativ an der Wand, sind sie mit normalem Aufwand nicht durch Unbefugte wegnehm- und benutzbar.

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Die Blankwaffen müssen entsprechend gesichert werden. Hängen sie z.B. mit abschließbarem Waffen-/Schwerthalter dekorativ an der Wand, sind sie mit normalem Aufwand nicht durch Unbefugte wegnehm- und benutzbar.

Und wer weiss und macht das auch? :confused:

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Das ist eine andere Frage. Wie meist bei wenig bekannten bzw. nachvollziehbaren gesetzlichen Reglungen...

Mir ging es nur darum, die falsche Behauptung zu entkräften, man dürfe Waffen (wohlgemerkt: "freie" Waffen ohne spezifische Sicherungsanforderungen) nicht mehr "an die Wand hängen". Darf man sehr wohl. Es hängt erstens von den Lebensumständen (Zutritt Unbefugter) und ggf. zweitens von der Sicherung dieser Gegenstände ab.

Gruß,

karlyman

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