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IGNORED

Waffenschrank B <200kg


jackback

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Hab da irgendwas im Hinterkopf, dass da mal was war... Oder verändert sich der Versicherungsschutz?

Versicherung kann möglich sein. Nach WaffG ist ein solcher B-Schrank auf 5 KW begrenzt.

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Auf diesem Wissens und Rechtsstand bin ich auch. Zumindest wurde es vom PP so angeordnet.

Ein B-Würfel muss entweder mehr als 200 kg wiegen.

Wenn nicht, muss er so befestigt werden, dass man mind. 200 kg Kraftaufwand aufbringen muß, um ihn zu entfernen.

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...Ein B-Würfel muss entweder mehr als 200 kg wiegen.

Wenn nicht, muss er so befestigt werden, dass man mind. 200 kg Kraftaufwand aufbringen muß, um ihn zu entfernen.

Nein!

Der B-Würfel darf auch meinetwegen 30 kg wiegen und einfach in der Wohnung rumkullern, solange maximal 5 KW drin sind. Willst Du hingegen bis zu 10 KW darin lagern, dann muss er verankert werden.

Das fordert das WaffG.

Was Deine Versicherung hingegen fordert steht auf einem anderen Blatt (meist in den AGBs auf der Rückseite) und sollte im Eimzelfall mit dem Versicherungsmitarbeiter besprochen werden.

Meine Versicherung bietet übrigens für 19 € pauschal eine Waffenversicherung an.

Greift bei Diebstahl, Schaden, Verlust, ...

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Nein!

Der B-Würfel darf auch meinetwegen 30 kg wiegen und einfach in der Wohnung rumkullern, solange maximal 5 KW drin sind. Willst Du hingegen bis zu 10 KW darin lagern, dann muss er verankert werden.

Ist so auch nicht ganz richtig, IMI.

Wenn mehr als 5 KW darin lagern muß der Schrank ein Abrissgewicht von über 200 kg haben.

So meine ich es gelesen zu haben. :rolleyes:

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Nein!

Der B-Würfel darf auch meinetwegen 30 kg wiegen und einfach in der Wohnung rumkullern, solange maximal 5 KW drin sind. Willst Du hingegen bis zu 10 KW darin lagern, dann muss er verankert werden.

Das fordert das WaffG.

Was Deine Versicherung hingegen fordert steht auf einem anderen Blatt (meist in den AGBs auf der Rückseite) und sollte im Eimzelfall mit dem Versicherungsmitarbeiter besprochen werden.

Meine Versicherung bietet übrigens für 19 € pauschal eine Waffenversicherung an.

Greift bei Diebstahl, Schaden, Verlust, ...

Hallo IMI,

um welche Versicherung handelt es sich??

Danke im voraus!

Gruß

fokus

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Und was gern übersehen wird: Möbeltresore Stufe B müssen verankert und verborgen werden. Die kleine Preisdifferenz zu einem "echten" B-Würfel ist also gut angelegtes Geld.

Quelle: VDMA 24992.

Was'n das fürn Mumpitz? :) Kann das bitte jemand erklären bzw. revidieren?!?

Meiner Meinung nach ist Sicherheitsstufe B immer Sicherheitsstufe B... und nur das wird doch im Waffengesetz beschrieben/gefordert...

Das Thema hat ich letztens auch im Verein und die Leuts haben etwas belämmert geguckt, als ich sogar per Frankonia-Katalog belegen konnte, dass für

unter 5 KW kein 200KG schwerer bzw. 200KG Abreißgewicht notwendig ist/sind.

Gruß

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Meiner Meinung nach ist Sicherheitsstufe B immer Sicherheitsstufe B...

Hallo

nicht ganz. Es gibt Hersteller, die Schreiben vor, daß die Sicherheitsstufe erst erreicht wird, wenn der Tresor nach Beschreibung an die Wand gedübelt ist. Evtl. ist die Rückwand nicht stark genug.

Der Rest, mit dem Tarnen ist natürlich Käse.

Steven

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Hallo

nicht ganz. Es gibt Hersteller, die Schreiben vor, daß die Sicherheitsstufe erst erreicht wird, wenn der Tresor nach Beschreibung an die Wand gedübelt ist. Evtl. ist die Rückwand nicht stark genug.

Der Rest, mit dem Tarnen ist natürlich Käse.

Steven

Na, immerhin sind wir beim ersten Teil meiner Aussage einer Meinung.

Die Tarnung ist allerdings vorgeschrieben, da Möbeltresore durch die "Tarnung" eine Wandstärke von 30 mm haben dürfen, "echte" B's dagegen 60 mm mitbringen müssen.

Aber wie so oft hilft ein Blick in die Norm - und dort findet sich das "Verbauen".

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Aufbewahrung (§ 36 WaffG, §§ 13, 14 AWaffV)

Der "B-Schrank" - Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 - darf zur Aufbewahrung von mehr als zehn Langwaffen und bis zu zehn Kurzwaffen (Schrank-Eigengewicht unetr 200kg: bis zu 5 Kurzwaffen) eingestzt werden, allerdings ohne die dazu passende Munition. Verfügt der Schrank über ein separates , verschließbares Fach, darf hier die Munition gelagert werden.

Es wird beim B-Schrank zwischen zwei Gewichtsklassen unterschieden, "Eigengewicht bis 200 kg" und "Eigengewicht über 200 kg". In der Klasse "über 200 kg ist die Aufbewahrung einer unbegrenzten Zahl von Langwaffen zulässig, es dürfen bis zu zehn Kurzwaffen gelagert werden. Die Gewichtsklasse kann durch abrisserschwerende Verankerungsmaßnahmen gesteigert werden (§ 13 I AWaffV). Eine grundsätzliche Pflicht zur Verankerung besteht nicht. Bei Verankerung ist der Schrank entsprechend den Vorgaben des Herstellers zu befestigen. Grundsätzlich wird nur das Eigengewicht des einzelnen Schrankes gewertet, nicht etwa ein Verund mehrerer Schränke, die beispielsweise durch Metallscjienen verbunden sind.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben!

Gruß

NightHunter

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Hallo

nicht ganz. Es gibt Hersteller, die Schreiben vor, daß die Sicherheitsstufe erst erreicht wird, wenn der Tresor nach Beschreibung an die Wand gedübelt ist. Evtl. ist die Rückwand nicht stark genug.

Der Rest, mit dem Tarnen ist natürlich Käse.

Steven

Jetzt habe ich mir doch noch mal die Mühe gemacht, die Norm rauszukramen...

Also, in der VDMA 24992 heißt/hieß es unter Punkt 4.1.2. für mehrwandige Stahlschränke der Sicherheitsstufe B Unterpunkt 4.1.2.2. die in Möbel oder hinter Wandverkleidungen eingebaut werden wörtlich: "Nicht zur freien Aufstellung".

Ausgabe VDMA Januar 1991

Greetz

DZ

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die in Möbel oder hinter Wandverkleidungen eingebaut werden wörtlich: "Nicht zur freien Aufstellung".

Ausgabe VDMA Januar 1991

Greetz

DZ

Hallo zum_zweiten

das hat aber mit Tarnen nichts zu tun. Wahrscheinlich hat der Hersteller an der Rückwand gespart und der Tresor hält nur die Norm, wenn er in einer bestimmten Weise an eine Wand gedübelt wird.

Steven

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Hallo zum_zweiten

das hat aber mit Tarnen nichts zu tun. Wahrscheinlich hat der Hersteller an der Rückwand gespart und der Tresor hält nur die Norm, wenn er in einer bestimmten Weise an eine Wand gedübelt wird.

Steven

Nö - die Wandstärke ist auch nur 30 mm. Insofern wird durch den Einbau in ein Möbelstück durch Tarnung und umgebendes Material der Zeitaufwand bis zum "Knacken" des Behältnisses erhöht.

Die Dübelung ist zusätzlich vorgeschrieben - und zwar durch die Monateanleitung des Herstellers. Sollte jemand übrigens den VDMA-24992-Text von 1995 vorliegen haben, wäre ich für eine Kopie (PDF) dankbar.

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Hallo zum_zweiten

das hat aber mit Tarnen nichts zu tun. Wahrscheinlich hat der Hersteller an der Rückwand gespart und der Tresor hält nur die Norm, wenn er in einer bestimmten Weise an eine Wand gedübelt wird.

Steven

Massgebend ist Ausgabejahr, bzw Stand Mai 1995 (A und B Schränke jedweder Art) Steht auf dem Etikett im Schrank!! Muss dórt stehen ab 2004!

Die Jahrgänge vorher dürfen als Baujahr nicht vor 1995 auf dem Etikett stehen haben, Baujahr als Beweis, da der VDMA die Hersteller da noch überwachte.

Vorher sind die gar nicht zulässig, oder auch schon wenn der Vermerk Stand oder Ausgabe Mai 1995 fehlt und det Dingens nach 2003 hergestellt wurde,

da der VDMA Anlagenbauerverband ab da die Kontrolle seiner Mitglieder nicht mehr übernimmt in Bezug auf A und B Schränke.

Nach 2003 muss also auch unbedingt Stand Mai 1995 draufstehen, da ab diesem Zeitpunkt der Hersteller für die Richtigkeit seiner Angaben selbst "haftet".

Baumärkte bieten z.T. , von einem Hersteller der sich um diese Aussage auf dem Silberetikett seit 2004 drückt, und auch nicht mehr ans Telefon geht, an. Obwohl nicht zulässig für die Waffenlagerung werden diese aber weiterhin fleißig auch an Vereine etc. abverkauft.

Die Beweispflicht liegt dann beim Käufer, wenn er angibt es besteht zu den Schränken von bis 2003 kein Unterschied in der Herstellung.

Das Gutachten kann da sehr schnell teurer werden als ein richtig etikettierter Schrank gekostet hätte.

Das gilt auch für die alten Banktresore in den Schützenhäusern!

Mit Begriffen wie Möbeleinbautresor oder B Innenfach ist Vorsicht geboten. Ganz genau steht das nämlich im Gesetz nicht drin.

Auch geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor, ob man in einem Waffenschrank A mit 7 Gewehrhalterungen, auf die auch auf dem Etikett eingegangen wird,

tats. die Höchstmenge von lt. dem Gesetz 10 erlaubten Langwaffen reinquetschen darf.

Desgleichen fehlt ein Hinweis im Gesetz, ob in einem A Schrank mit B Innenfach also im Innenfach 10 Kurzwaffen gelagert werden dürfen, wenn der Schrank (200kg

Regel beachtend) an der Wand angeschraubt wird, oder nur die Anzahl Kurzwaffen ,meist 2 oder 3, die der Hersteller angibt.

Es gibt ja auch B Innenfächer die dies räumlich zuließen.

Die Möbeleinbautresore, meist B Würfel müssen auf jeden Fall im Schrank angeschraubt werden.

Mit Tarnung hat dies wohl nichts zu tun, eher wohl damit, daß diese Würfel dann eben mit Verbretterung aus dem Schrank gerissen werden müssen, was nicht

so schnell geht. Als Begründung steht dies aber auch nirgends, genausowenig wie die Tarnung.

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Ergänzend (Worte eines Laien):

Ich kenne einen Möbeleinbautresor so, das er aussen nicht so stark ist. Hier gibt es eine Vorgabe, das dieser "einbetoniert " werden muß, um entspr. der Klasse auch den Versicherungsschutz zu genießen. Sogar die Art des Betons und die Größe, in welchem Umfang der Tresor einbetoniert wird, ist geregelt (fiktives Beispiel 20 cm Beton rings um den Korpus).

Derartige Tresoren sieht man aber auch an, das sie zum einbetonieren gedacht sind, da sie Anker/Bewehrungen un der Aussenfläche haben.

Der "normale" B-Würfel ist ja ein schön lackiertes Ding zum auf-die-Wand dübeln.

Nur falls es jemand falsch verstanden hat aus o.g. Postings (wie gesagt, ich bin Laie).

Ach ja, einen normalen B-Würfel kann mann natürlich einbetonieren, aber da er keine Bewehrungen für den Beton hat, ist das evt. nicht so sinnvoll (mit etwas Glück und Kraft könnte man den ohne verkanten schön nach vorne rausziehen, wenn der Beton leichte Dehnungsfugen hätte).

Grüße Hunnnter

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Ergänzend (Worte eines Laien):

Ich kenne einen Möbeleinbautresor so, das er aussen nicht so stark ist. Hier gibt es eine Vorgabe, das dieser "einbetoniert " werden muß, um entspr. der Klasse auch den Versicherungsschutz zu genießen. Sogar die Art des Betons und die Größe, in welchem Umfang der Tresor einbetoniert wird, ist geregelt (fiktives Beispiel 20 cm Beton rings um den Korpus).

Derartige Tresoren sieht man aber auch an, das sie zum einbetonieren gedacht sind, da sie Anker/Bewehrungen un der Aussenfläche haben.

Der "normale" B-Würfel ist ja ein schön lackiertes Ding zum auf-die-Wand dübeln.

Nur falls es jemand falsch verstanden hat aus o.g. Postings (wie gesagt, ich bin Laie).

Ach ja, einen normalen B-Würfel kann mann natürlich einbetonieren, aber da er keine Bewehrungen für den Beton hat, ist das evt. nicht so sinnvoll (mit etwas Glück und Kraft könnte man den ohne verkanten schön nach vorne rausziehen, wenn der Beton leichte Dehnungsfugen hätte).

Grüße Hunnnter

Er muss die 200kg einhalten.

Ob man ihn versucht dann herauszusaugen, mit Saugnäpfen, oder ím Falle der Anschraubung an der Wand, abhebeln will, spielt da kaum noch eine Rolle.

Das Ganze muss 200kg Belastung aushalten, ohne sich zu lösen. Wie immer das jemand messen will. Saugnapf Zugwaage dran und ziehen.

Erst bei 200kg und einem Gramm Zugkraft darf sich das Ding aus der Wand bewegen. Kleiner Scherz.

Es ist auch nicht geregelt, ob man einen Möbeleinbautresor, um die 200kg Belastung `(Abrisswiderstand) zu erreichen im Schrank selbst durch dessen

Rückseite hindurch an die Wand dübeln muss, oder ob er dann nicht erst im Schrank eingebaut werden muss, sondern gleich irgendwo an der Wand

verdübelt werden kann. 1995 war die Regelung von 2002 noch nicht Gegenstand von derlei Betrachtungen und das Einheitsblatt gibt darüber nicht Bescheid.

Das Andübeln an der Wand als Ersatz für 200kg Eigengewicht des Schrankes, wurde dem Gesetzgeber von den Verbänden aus Kostengründen abgerungen, da die Hersteller gleich gerne höherwertigere, also teurere Schränke verkauft hätten. Von Waffenräumen gar nicht erst zu reden.

Ob die Herstelllerangaben daher in jedem Falle relevant sind?

Jedenfalls werden Möbeleinbautresore im Schrank etc auf Holz verdübelt oder an der Wand mit Schwerlastankern. Wandeinbauschränke werden einbetoniert

und lassen sich aufgrund ihrer Oberfläche garantiert nicht mehr aus der Mauer ziehen. Ob es allerdings so dicke Mauern gibt, in denen die Einbautresore

ringsherum, also auch auf der Rückseite, mit den von den Herstellern vorgegebenen 10 cm Beton bewehrt sein können, wage ich zu bezweifeln.

Daher ist wohl immer eine Wandverstärkung vorzublenden, es sei denn man haust in einer Burg. Dann ändert sich allerdings auch die Betonstärke und ist

vom Hersteller gesondert zu erfragen.

Als Ausweg böte sich da ein Teleskopeinbauschrank an, der in der Tiefenlänge veränderbar ist. In den meisten Mauern passt dann gerade noch der Schlüsselbund

für die Schlüsseltresore in den Safe.

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Ich kenne einen Möbeleinbautresor so, das er aussen nicht so stark ist. Hier gibt es eine Vorgabe, das dieser "einbetoniert " werden muß, um entspr. der Klasse auch den Versicherungsschutz zu genießen. Sogar die Art des Betons und die Größe, in welchem Umfang der Tresor einbetoniert wird, ist geregelt (fiktives Beispiel 20 cm Beton rings um den Korpus).

Derartige Tresoren sieht man aber auch an, das sie zum einbetonieren gedacht sind, da sie Anker/Bewehrungen un der Aussenfläche haben.

Nun schmeisst man nicht gleich alles durcheinander.

Es gibt:

Die hinterlegten Webseiten sind zufällige Ergebnisse einer einfachen google-suche

Andere Mütter haben auch schöne Töchter

Was Du beschreibst sind Wandeinbau- und keine Möbeleinbautresore. Und dann gibt es auch noch einfache kleine Tresore (mit diversen Zertifizierungen), die ich andübeln kann, aber nicht muß.

LG

Michael

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