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IGNORED

WBK für Jugendliche... besteht die Möglichkeit?


Lusumi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Werte Kollegen!

Hat jemand Erfahrung damit, für einen Sportschützen jugendlichen Alters eine WBK zu beantragen?

Hintergrund: Der Jugendliche (derzeit 15 Jahre) ist ein viel versprechendes Talent und wurde bereits in seinem ersten Jahr in den Landeskader aufgenommen.

Dort muss er neben der Lupi und MLP auch eine Feuerwaffendisziplin schießen. Das ist bei Jugendlichen zunächst die Sportpistole – danach Freie oder OSP.

Diese Disziplin schießt er mit meiner Waffe oder einer Vereinswaffe.

Dies ist im Prinzip nicht problematisch, weil ich i.d.R. auch dabei bin und die Waffe so zum Training oder Wettkampf transportieren kann.

Nun häufen sich die Termine allerdings – und ich muss ja auch mal arbeiten oder habe sonstige Verpflichtungen.

Dann springt eine Vereinskollege für den Transport ein, den ich mit einem Leihschein ausrüste. Der muss dann aber erst zu mir, die Waffe holen. Dazu muss ich allerdings zu hause sein, weil ich in meinem Haushalt der einzige Berechtigte bin… Anschließend muss die Waffe wieder zurück gebracht werden…

Der logistische Aufwand (von unnötigen Fahrtkosten und enormen Zeitaufwand gar nicht zu sprechen!) ist also fast nicht mehr zu schaffen – zumal die Eltern des Jungen beide keine waffenrechtliche Erlaubnisse haben und nicht im Verein sind, mit Leihschein also nichts geht.

Eine Verbandsbescheinigung über die Erforderlichkeit ist sicherlich kein Problem.

Ein B-Würfel zur sicheren Aufbewahrung wird sich auch noch finden.

Es geht nur um Kaliber und Waffen, die im Kader geschossen werden (olympische Disziplinen).

Sachkunde und Zuverlässigkeit sind keine Hürde.

Also, was meint ihr? Oder hat vielleicht schon jemand Erfahrung damit?

Geschrieben

kann man eigentlich nur raten zu versuchen das beim landesverband und der zuständigen waffenbehörde in erfahrung zubringen.

die verantwortlichen des jugendkaders dürften sich da noch am besten auskennen.

ich kann nur vermuten, dass es recht schwer werden könnte für einen 15-jährigen eine ausnahmegenehmigung für ne erlaubnispflichtige waffe zu bekommen. für einen 16-jährigen schon eher und bei einem 17-jährigen sollte das schon möglich sein.

anderer weg könnte jagdschein mit 16 sein, dann wäre das mit der waffe ja auch kein problem mehr oder?

.... meine ersten gedanken zu diesem thema....

gruß alzi

Geschrieben
anderer weg könnte jagdschein mit 16 sein, dann wäre das mit der waffe ja auch kein problem mehr oder?

Doch. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zum Waffenerwerb. Erst mit 18 können auf Jagdschein Waffen erworben werden.

Geschrieben
Diese Disziplin schießt er mit meiner Waffe oder einer Vereinswaffe.

Dies ist im Prinzip nicht problematisch, weil ich i.d.R. auch dabei bin und die Waffe so zum Training oder Wettkampf transportieren kann.

Nun häufen sich die Termine allerdings – und ich muss ja auch mal arbeiten oder habe sonstige Verpflichtungen.

Dann springt eine Vereinskollege für den Transport ein, den ich mit einem Leihschein ausrüste. Der muss dann aber erst zu mir, die Waffe holen. Dazu muss ich allerdings zu hause sein, weil ich in meinem Haushalt der einzige Berechtigte bin… Anschließend muss die Waffe wieder zurück gebracht werden…

Das wurde und wird in der Praxis nicht selten über § 12 Abs. 1 Nr. 3 b WaffG gelöst. Steindorf sieht das allerdings als problematisch wegen des Transports an; ich nicht (weil aufgrund seiner Auffassung die ganze Vorschrift leer laufen würde; das hat der Gesetzgeber aber nicht beabsichtigt).

Vorher sinnvollerweise mit Waffenrechtsbehörde oder mit RP abstimmen.

Carcano

Geschrieben

Ich habe damals mit 16 Jahren eine WBK für ein KK Gewehr ausgestellt bekommen. Allerdings eine "Grüne" mit Voreintrag. Damit ich nicht einkaufen gehen konnte. Zu der Zeit war ich D-Kader Anwärter.

Das ganze ist schon über 20 jahre her, doch soweit ich mich erinnern kann ging das alles ziemlich problemlos. Ich weis noch, ich musste damals persönlich beim Ordnungsamt erscheinen um sich zu vergewissern daß ich Sachkundig bin da damals noch stillschweigend von den Behörden akzeptiert wurde daß die Sachkunde im Prinzip mit dem "Umgang mit den Waffen im Verein" erworben wurde.

Geschrieben

Da jede Waffenbehörde hier "leider" ihr eigenes Landrecht schafft, geht halt alles nur über den direkten Draht mit der für den Jugendlichen zuständen Kreisordnungsbehörde.

Wir hatten im Verein schon 2 Fälle von Ausnahmen der Alterserfordernis, beide waren allerdings 16 Jahre, beide Grün und beide kleinkalibrige Kurzwaffen.

TD

Geschrieben

Danke eucch allen bis hierher!

Na, wie es scheint, werden Ausnahmegenehmigungen ab einem Alter von 16 Jahren erteilt.

Das ist schön. Bis der Junge 16 ist, können wir warten - die Sachkunde muss er ja auch noch machen.

Werde mich bis dahin mit dem Verband und dem SB in Verbindung setzen.

@Carcano: Meinst du, dass der §12 (1) 3b auch einen Minderjährigen - sprich hier 15 jährigen Sportschütze - deckt?

Ich melde mich diesbezüglich bei dir, wenn ich mit dem Verband gesprochen habe. Dieser soll mir eine entsprechende Erklärung ausfüllen.

Geschrieben

Hab sie mit 14 beantragt und mit 15 bekommen.... :eclipsee_gold_cup:

Allerdings noch im alten Waffenrecht(72/76).

In meinem Fall muste ich ein Attest eines Seelenklemptners vorlegen und es gab auch nur Grün mit Voreintrag für ein EL-KK

Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung sondern man ist leider(!) vom Gutdünken der Behörde abhängig. Die Zauberformel lautet ""......sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen......"

Geschrieben

Hab damals mit 16 Jahren auch meine erste grüne WBK bekommen weil ich im Kader geschossen hab.

Hab die WBK bekommen und unter "Amtliche Eintragungen" auf der Rückseite wurde folgender Satz eingetragen:

Für die unter lfd.Nr. 1 eingetragene Schußwaffe wird gem. § 30 Abs. 2 WaffG die Befreiung von der Alterserfordernis erteilt.

sollte also wirklich kein Problem sein!

Grüße Matthias

Geschrieben

Also... ich habe gestern mal den Landestrainer gefragt.

Er meinte, dass es "gar kein Problem" wäre.

Er bzw. der Landesverband würden ein Schreiben aufsetzen und dies müsste dann genügen.

Weiteres - vor allen Dingen auf welcher Rechtsgrundlage - wusste er allerdings auch nicht.

Wir hatten im Verein schon 2 Fälle von Ausnahmen der Alterserfordernis, beide waren allerdings 16 Jahre, beide Grün und beide kleinkalibrige Kurzwaffen.
In unserem Verein läuft im Moment auch ein WBK-Antrag für eine Spopi für einen 16jährigen Landeskaderschützen. Alle Anfragen bei Verband und Behörde sind positiv beantwortet worden.

Tommy und w.stoecker, könntet ihr vielleicht in Erfahrung bringen, auf welcher Rechtsgrundlage des aktuellen Waffengesetzes die Ausnahmen bei euch gemacht werden? Musterschreiben?

(§4 WaffG gibt m.M. nach keine Ausnahme her...)

Geschrieben
Tommy und w.stoecker, könntet ihr vielleicht in Erfahrung bringen, auf welcher Rechtsgrundlage des aktuellen Waffengesetzes die Ausnahmen bei euch gemacht werden? Musterschreiben?

(§4 WaffG gibt m.M. nach keine Ausnahme her...)

Auf welcher Rechtsgrundlage der Antrag sich begründet kann ich leider nicht beantworten, im Waffg. hab ich diesbezüglich auch nichts passendes gefunden.

Auf die Idee, einen solchen Antrag zu stellen, sind wir nach einem Artikel über Jugend im Schiesssport - in der Visier? - gekommen.

Der Landesverband hat ein Bedürfnis für eine Ausnahmeregel ausgestellt, die Sachkunde wurde gemacht und der Antrag für eine WBK für Spopi wurde gestellt. Die mündliche Nachfrage bei der Behörde wurde positiv beantwortet, die WBK wurde aber bis jetzt noch nicht ausgestellt - wir warten noch.

Sobald die WBK ausgestellt ist, bzw. der Antrag doch abgelehnt wird, werde ich mich bei dir melden.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Update

@ Lusumi,

Was lange währt wird endlich gut. Nach 5 Mon. wurde jetzt unserem 16 jährigen

Kaderschützen eine eigene WBK, mit Voreintrag für Sportpistole und Freie Pistole, erteilt.

Im Dez. wurde die Befürwortung vom RSB angefordert und erteilt. Zusammen mit einem Schreiben vom

Landeskadertrainer und Ergebnislisten von Land u. DM wurde der WBK-Antrag gestellt.

Von der Kreisbehörde wurde der Antrag zur Aufsichts und Dienstleistungs Direktion (ADD) nach Trier geschickt.

Die ADD ist wohl die übergeordnete Behörde der Kreisverwaltungen / Ordnungsämter.

Nach Winnenden glaubte selbst unsere SBine (sehr pro Sportschützen eingestellt) nicht mehr an einen

positiven Bescheid.

Jetzt wurde die WBK, zur Überraschung aller Beteiligten, doch genehmigt und erteilt.

Eine neue Pardini ist inzwischen bestellt.

Gruß w.st

Geschrieben
Update

....

Glückwunsch! ein junger mensch, der sich für verantwortung und gewissenhaftigkeit entscheiden hat und diese nun auch leben unnd zeigen darf!

gruß alzi

Geschrieben
Werte Kollegen!

Hat jemand Erfahrung damit, für einen Sportschützen jugendlichen Alters eine WBK zu beantragen?

Hintergrund: Der Jugendliche (derzeit 15 Jahre) ist ein viel versprechendes Talent und wurde bereits in seinem ersten Jahr in den Landeskader aufgenommen.

Dort muss er neben der Lupi und MLP auch eine Feuerwaffendisziplin schießen. Das ist bei Jugendlichen zunächst die Sportpistole – danach Freie oder OSP.

Diese Disziplin schießt er mit meiner Waffe oder einer Vereinswaffe.

Dies ist im Prinzip nicht problematisch, weil ich i.d.R. auch dabei bin und die Waffe so zum Training oder Wettkampf transportieren kann.

Nun häufen sich die Termine allerdings – und ich muss ja auch mal arbeiten oder habe sonstige Verpflichtungen.

Dann springt eine Vereinskollege für den Transport ein, den ich mit einem Leihschein ausrüste. Der muss dann aber erst zu mir, die Waffe holen. Dazu muss ich allerdings zu hause sein, weil ich in meinem Haushalt der einzige Berechtigte bin… Anschließend muss die Waffe wieder zurück gebracht werden…

Der logistische Aufwand (von unnötigen Fahrtkosten und enormen Zeitaufwand gar nicht zu sprechen!) ist also fast nicht mehr zu schaffen – zumal die Eltern des Jungen beide keine waffenrechtliche Erlaubnisse haben und nicht im Verein sind, mit Leihschein also nichts geht.

Eine Verbandsbescheinigung über die Erforderlichkeit ist sicherlich kein Problem.

Ein B-Würfel zur sicheren Aufbewahrung wird sich auch noch finden.

Es geht nur um Kaliber und Waffen, die im Kader geschossen werden (olympische Disziplinen).

Sachkunde und Zuverlässigkeit sind keine Hürde.

Also, was meint ihr? Oder hat vielleicht schon jemand Erfahrung damit?

ich glaub da wird nix zu machen sein da das Waffengesetz Erwerb erst ab 18 erlaubt und es zwar ne Möglichkeit der Ausnahme zulässt, aber man davon ausgehen darf das die Behörde dank Winnenden und angesichts des Alters sich da quer stellen wird (zu bedenken ist da die Lagerung und der Zugriff auf die Waffe da die Eltern nicht berechtigt sind und somit nur der Junge Zugriff hätte). Ich würde euch empfehlen mal bei der zuständigen Behörde vorzusprechen und das Problem dar zu legen.

Einfacher finde ich Ihr besorgt Ihm ne eigene Waffe auf Vereins-WBK die dann im Tresor des Vereins gelagert wird und er muss dann sorge dafür tragen das ein Berechtigter ihm die Waffe über Leihschein dann mitnimmt (was ja eh zur zeit gemacht wird und ein Leihschein hat ja ne Gültigkeit von 1 Monat, somit muss die Waffe ja nicht am selben tag durch den Berechtigten zurück gegeben werden) und wenn der Kerle dann 18 ist wird sie dann auf seine eigene WBK überschrieben. Ist dann nur ne frage der Organisation und da er ja irgend wie zum Wettkampf kommen muss ergibt sich der Transport eh meist von selbst.

Geschrieben
ich glaub da wird nix zu machen sein da das Waffengesetz Erwerb erst ab 18 erlaubt und es zwar ne Möglichkeit der Ausnahme zulässt, aber man davon ausgehen darf das die Behörde dank Winnenden und angesichts des Alters sich da quer stellen wird

:confused:

... vielleicht solltest du Beitrag Nr.15 noch einmal langsam durchlesen - es geht um einen 16jährigen dem jetzt, nach Winnenden, eine eigene grüne WBK ausgestellt wurde!

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