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IGNORED

Eine Waffe auf mehrern WBK's?


Floppyk

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So ähnliche Bedenken habe ich auch, zumal Waffe und WBK immer zusammen gehören. Erkennbar wird die Problematik, wenn zwei WBK's in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen ausgestellt werden sollten, was dann weitere Probleme der Zuständigkeit aufwirft.

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Ich verstehe den Hintergrund der Frage nicht ganz...

Hilft es wenn für diese eine Waffe eine separate WBK erstellt wird (ist ja kein Problem) und jeder aus der Familie der die Waffe nutzt darauf eingetragen wird?

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Es geht wohl darum, dass mehrere Waffen im Besitz einer Familie sind. Alle Familienmitglieder sind Jäger und wollen alle Waffen ohne Umstände benutzen dürfen. Mein Vorschlag auf den unproblematischen Leihschein stößt auf keine Gegebliebe.

Ich halte zumindest im privaten Rahmen die WBK-Teilung für nachteilig. Mehr als Gebühren spart es nicht und das Bedürfnis für KW bleibt dann bei 2. Somit fährt man sich mehr Nachteile ein.

Jeder Jäger sollte in der Lage sein, seine eigene Waffe(n) auf seine WBK zu besitzen.

Jedenfalls meine Meinung.

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Auch abgesehen von diesem Beispiel liefe das auf eine virtuelle Waffenvermehrung hinaus.

Der ist wirklich gut. :eclipsee_gold_cup:

Eine etwas kreativere Zählweise könnte viele Probleme aus der Welt schaffen.

Funktioniert dann so:

Wenn drei Waffen eingetragen sind und fünf werden veräussert,

dann müssen noch zwei erworben werden damit die WBK wieder leer ist, oder ? :00000733:

Pickett

Edit: Truckfähler

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Nö, wie soll das denn funktionieren? Stell Dir mal vor, einer verkauft die Waffe und lässt sie bei sich austragen. Und bei den anderen steht sie noch fröhlich in der WBK.

Auch abgesehen von diesem Beispiel liefe das auf eine virtuelle Waffenvermehrung hinaus.

Das mit er virtuellen Waffenvermehrung ist ein ziemlicher Blödsinn!

Mal ein kleiner Exkurs:

Es gibt doch auch Famlienausweise: Darin stehen dann z.B. Papi, Mami und ein paar Kinder.

Trotzdem hat jedes der Familienmitglieder auch seinen eigenen Ausweis.

Kommt es dadurch nun zu einer virtuellen Mehrung an Familienmitgliedern? Ja? Kann man dann einfach ein Kind, oder einen Perso verkaufen? Fragen über Fragen.

Dass eine Waffe in mehrere Waffenbesitzkarten eingetragen ist fände ich persönlich sehr praktikabel!

Ich denke da an Jägerfamilien. Jeder kann die Waffen nutzen, die er gerade benötigt. Da ist es sehr lästig, jedesmal die Jagdklamotten der anderen zu durchwühlen um nach der passenden WBK zu suchen. Besser wäre es, dass jeder alle Waffen in seiner eigenen WBK eingetragen hat.

Ist halt nicht mehr so einfach wie früher - da fuhr ich immer ohne Ausweis, WBK, oder JS zur Jagd - störte auch bei Polizeikontrollen keinen :00000733:

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Ich finde den Thread gerade nicht, aber in bin mir sicher hier im Forum von jemandem gelesen hatte bei dem eine/mehrere Waffen sowohl auf seiner als auch auf der WBK der Frau eingetragen waren..

Irgendwie gabs dann Probleme, ich weiß aber nimmer genau was..

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... Also nach Deiner Meinung gar nicht möglich...

Nein, weil man sich ansonsten den Firlefanz mit der WBK gleich ganz sparen könnte. Wesentlicher Ansatzpunkt ist ja gerade, dass eine registrierte Waffe nur in jeweils einer WBK auftaucht - die (gesetzlich reglementierten) Überschneidungsintervalle bei Veräußerung bzw. Erwerb und Austragung/Umtragung mal abgesehen.

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Mehrere Personen auf eine WBK ist ja möglich, aber ist es waffenrechtlich möglich, eine bzw. mehrere Waffen gleichzeitig in mehreren WBK's einzutragen?

Waffen im Familienbesitz, die mehrere Familienmitglieder nutzen können.

Nein. Wäre systemwidrig, aus dem Grund, den Sn.Pest. schon - wie üblich kompetent und zuverlässig - erläutert hat.

Erster Ausweg: Mitbenutzungsberechtigung bzgl. der Waffe(n) hinten in die WBK eintragen lassen, oder die eine WBK auf mehrere Personen ausstellen.

Zweiter Ausweg: wiederholte Leihe, wenn der Entleihende auch schon eine WBK hat und die Leihe im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bedürfnis erfolgt.

Carcano

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Dass eine Waffe in mehrere Waffenbesitzkarten eingetragen ist fände ich persönlich sehr praktikabel!

Ach ja ?

Mal ein kleiner Exkurs für dich:

Eine Waffe auf vier verschiedenen WBK,

jetzt müssen in jeder davon auch noch die anderen drei vermerkt sein,

sonst wäre keine korrekte Aus- oder Umtragung möglich.

Stell dir mal vor: Drei eigene Waffen, dazu zwei Einträge für Waffen der andereren drei Familienmitglieder,

dann noch der Eintrag von Opas K98 der auf auch allen sieben Erben-WBK steht. (anderer Personenkreis)

Wer soll da noch durchblicken ?

Grosse Freude allemal beim SB, jetzt klingelt die Kasse erst richtig. :00000733:

Nächster Fall:

Waffe soll veräussert werden, welcher WBK-Inhaber hat das Recht dazu ?

Er ? Sie ? Ich ?

Oder etwa vier alle ? :confused:

Ist halt nicht mehr so einfach wie früher - da fuhr ich immer ohne Ausweis, WBK, oder JS zur Jagd - störte auch bei Polizeikontrollen keinen :00000733:

Jaja, füher war alles besser, sogar die Zukunft.

Pickett

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Gast lady-shooter
Nein, weil man sich ansonsten den Firlefanz mit der WBK gleich ganz sparen könnte. Wesentlicher Ansatzpunkt ist ja gerade, dass eine registrierte Waffe nur in jeweils einer WBK auftaucht - die (gesetzlich reglementierten) Überschneidungsintervalle bei Veräußerung bzw. Erwerb und Austragung/Umtragung mal abgesehen.

Mein Amt wollte mir genau dies aufs Auge drücken, eine Waffe zeitgleich in 2 WBK:

habe Rote für SV, daher kann ich Zeug bis zu 90 Tagen ohne Eintrag haben. Mein Amt wollte aber aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, dass ich selbstverständlich die Plempen sofort einzutragen habe, sie verstünden nicht das Problem, ich könne sie doch später wieder austragen. Dass die Knarre aber wieder zurück an den Besitzer geht, dass er wohl keine Lust hat, seine Waffe austragen zu lassen, um sie hinterher gebührenpflichtig wieder neu zu beantragen oder aber alternativ, dass die Waffe dann zeitgleich in 2 WBK stünde, dass hat mein Amt nicht gestrört.

Habe mich zu dem Unfug nicht hergegeben, monatelanger Schriftwechsel mit dem Genie-Amt war das Ergebnis. Haben mir in der Folge allen möglichen Kram unterstellt, z.B. Zitat: "ich sei doch eigentlich kein Sachverständiger, sondern würde niedere Tätigkeiten, vergleichbar mit der eines Büchsenmachers ausüben". Da kam dann im Anschluß auch noch der Vorwurf, Verstoß gegen die Gewerbeordnung, indem ich ohne entsprechenden Gewerbeschein das Gewerbe: "Entwicklung von ..." betreiben würde. Bereits das Wort "Entwicklung" spricht gegen den Vorwurf.

Nur so am Rande, zum Thema: Unfug 1 Plempe in 2 WBK

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Ich finde den Thread gerade nicht, aber in bin mir sicher hier im Forum von jemandem gelesen hatte bei dem eine/mehrere Waffen sowohl auf seiner als auch auf der WBK der Frau eingetragen waren..

Irgendwie gabs dann Probleme, ich weiß aber nimmer genau was..

Das waren meine Frau und ich. Jeder hat für jede Waffe eine eigene WBK und jeweils den anderen als weiteren Berechtigten eingetragen. Nach achtzehn Jahren ist unserer Behörde nun eingefallen, dass das so nicht geht. Ist noch nicht ausgestanden.

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... Mein Amt wollte aber aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, dass ich selbstverständlich die Plempen sofort einzutragen habe...

Die Dreimonatsfrist ist doch in § 18 (2), Satz 3 WaffG explizit geregelt.

Wie will das Amt denn verfahren, wenn man denen erzählt: "Sie können das schon wollen, nur werde ich dem nicht entsprechen"?

(die Behörde will ja in dem Fall etwas von mir - nämlich ein durch das WaffG nicht abgedecktes Verhalten - und nicht ich von ihr).

Der lustige und kontraproduktive Schriftwechsel wäre mir persönlich in dem Fall einfach zuviel Aufwand gewesen.

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