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IGNORED

Waffentransport in/durch Österreich


Iggy

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vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Da mußt Du die Hauptmannschaft in Deinem "Einreiseort" fragen. Manche geben wohl eine Bewilligung zur Durchfahrt, andere nicht-

Dies ist bei einem AR15 aber ein juristisch sehr fragwürdiger Tip. Für eine Kriegswaffe ist Wien zuständig. Eine lokale BH bzw eher die Landespolizeidirektion eines Bundeslandes( z.B. Tirol für Durchfahrt Kufstein über den Brenner nach Italien) können nur eine Erlaubnis für verbotene Waffen (VSRF+ benelli m4 entry)ausstellen 

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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Wie sind Kriegswaffen in Österreich denn definiert?

Ich kann es dir im Allgemeinen nicht sagen. Die sehr freundliche Dame laß mir eine Anweisung vom BMI am Telefon vor. Daraus ging hervor, dass der Gesetzgeber in Österreich davon aus geht, dass sich das normale AR15 "nicht verlässlich genug" nicht in einen Vollautomaten umbauen lassen. Deshalb gibt es dort diese Beschränkungen, die jegliche Verwendung, aber auch den Transit, verbieten und als Kriegswaffe einstufen.

Zur Vollständigkeit sei noch gesagt, dass Anbieter wie Schmeisser oder Oberland Arms (bestimmt auch andere) eine Austria Edition vertreiben. Dies muss dann an auf der Waffe vermerkt sein.

 

Der zweite Waffentyp, der in Österreich ähnlich eingestuft ist, ist die Vorderschaftrepetierflinte.

Bearbeitet von AHRMS
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vor 1 Minute schrieb Fyodor:

Moderne AR15 würden da a eigentlich nicht drunter fallen.

Was willst Du? Wenn das österreichische BMI die Auskunft gibt ein AR 15 fällt in AT unter Kriegsmaterial, weil nicht sichergestellt ist, dass es nicht in eine vollautomatische Waffe umgebaut werden kann, das sollte man das beherzigen.

 

Irgendwelche Gesetzesauslegung eines AT-Gesetzes durch deutsche Forumsteilnehmer (ohne einschlägige Vorbildung) ist da fehl am Platz.

 

Und hinsichtlich der Pump-Flinte ist es in AT auch egal ob die Kriegsmaterial oder nur verboten ist, anders als bei uns trennt das österreichsiche WaffG nicht zwischen Kriegsmaterial und verbotenen Waffen.

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Warum gleich so pampig?

 

vor 8 Minuten schrieb Bautz:

trennt das österreichsiche WaffG nicht zwischen Kriegsmaterial und verbotenen Waffen

Bei der Zuständigkeit was Ein- und Durchreise angeht wohl schon, wenn ich den obigen Beitrag richtig verstanden habe.

 

vor 9 Minuten schrieb Bautz:

das sollte man das beherzigen

Selbstverständlich. Ich lese nur diese Bedingung aus dem verlinkten Gesetzestext nicht heraus.

 

vor 9 Minuten schrieb Bautz:

deutsche Forumsteilnehmer (ohne einschlägige Vorbildung) ist da fehl am Platz.

Wie gut daß Du schon immer alles wußtest, und nie Fragen stellen mußtest.

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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Bei der Zuständigkeit was Ein- und Durchreise angeht wohl schon, wenn ich den obigen Beitrag richtig verstanden habe.

Ich kann nicht sehen, wo in den obigen Beiträgen die Zuständigkeit für Pumpflinten erwähnt wird.

Dort heißt es nur "Der zweite Waffentyp, der in Österreich ähnlich eingestuft ist, ist die Vorderschaftrepetierflinte." Da eine Vorderschaftrepetierflinte wohl kein Kriegsmaterial ist, bezieht sich die Ähnlichkeit wohl auf das Einfuhr- und Besitzverbot und/oder auf die Zuständigkeit für Ausnahmebewilligungen.

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Eigentlich wollte ich nicht mehr antworten, da @Fyodor wohl mehr Spaß am Schreiben als am Schießen hat. Ich hab das Gespräch mit der Dame nicht aufgezeichnet, sondern hier nur sinngemäß wiedergegeben. Das Österreichische Waffenrecht gehört nur für den Fall des Transits zu meinen Interessensgebieten!

 

Es ist wie @Bautz richtig gelesen und interpretiert hat. Ob die Dame Kriegsmaterial oder Kriegswaffe sagte, weiß ich nicht mehr. Sie hat mir auch keine ellenlange Texte vorgetragen, sondern nur die für mich wichtigen (und eindeutigen) Stellen. AR15 - und dabei immer wieder die Überleitung zum M4 - wurde explizit und in allen Fällen genannt. Auch die Möglichkeit des Umbaus zur Vollauto als K.O.-Kriterium. Keine Nutzung in AT, keine Einfuhr, keine Zulassung, kein Transport ob in Einzelteilen oder versiegelt. Keine Behörde in Österreich hat die Befugnis, solche Dinge zu gestatten. Einzig das Innenministerium ist dafür zuständig.

 

Die Dame schießt selbst sportlich, ist also halbwegs im Thema. Übrigens war ich der erste Anfragende seit 2014 in diesem Bundesland.

Sie kam in den Erklärungen immer wieder auf die VR-Flinte zu sprechen, die mich überhaupt nicht interessiert. Sie sagte dabei in allen Fällen, dass die gleichen Einschränkungen auch für diesen Waffentyp in Österreich gelten - so hab ich es oben auch umschrieben. Und da hier wahrscheinlich Flinten-Reisende lesen, hab ich sie erwähnt.

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vor 5 Stunden schrieb Bautz:

Und hinsichtlich der Pump-Flinte ist es in AT auch egal ob die Kriegsmaterial oder nur verboten ist, anders als bei uns trennt das österreichsiche WaffG nicht zwischen Kriegsmaterial und verbotenen Waffen.

Ähm......doch es trennt da sehr wohl. Deshalb kann mir die lokale BH durchaus eine Kat-A VSRF auf einen Kat A WBK(AT) (oder dem deutschen die Durchreise) Platz genehmigen , für M1 Carabine und Ar-15 wäre allerdings Wien zuständig.

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vor 13 Minuten schrieb kulli:

Die gibts auch beim blendinger!

 

Heute vielleicht, damals, als wir gekauft haben, gab es die nicht mal bei OA selber so.

Man hat uns damals, im Rahmen umfangreicher Recherchen, erklärt, daß nichtmal OA die Beschriftung nicht anbringen darf, sondern nur ein einziger Importeur die Lizenz zur Anbringung hätte und das Lasern erst irgendwo in Wien stattfände.

Vielleicht hat sich das geändert oder aber der Blendax reimportiert die entspr. Waffen aus AT.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

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  • 4 Wochen später...

Alles was man über die Mitnahme von Waffen nach Österreich wissen muss, einschliesslich Ansprechadressen findet sich in der Rechts- und Vorschriftendatenbank des Ö. Zolls 

Findok.bmf.gv.at

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1

 

Suchbegriffe: vb-0400 Waffen

Vb-0401 Kriegsmaterial usw.

Weiters findet man alles über Beschuss bis hin zu Trophäenmitnahme usw.

Bei den HAs wird Wert auf die Österreich-typisierten Modelle gelegt.

Bin mit der neuen Rechtslage noch nicht so eingelesen, aber ich glaube nicht, dass sich da etwas geändert hat. 

 

PS: Es könnte sich in Punkto "Österreich-Modelle" doch etwas verändert haben! (IWÖ Artikel vom Mai 2019)

 

https://iwoe.at/das-neue-waffengesetz-ist-da/

 

Zitat

 

  • Eine weitere langjährige Forderung der IWÖ wurde nun umgesetzt: Im Sinne des Waffengesetzes gelten bestimmte originär als Halbautomaten gebaute Karabiner und Gewehre als Schußwaffen der Kategorie B. Dies betrifft beispielsweise Schußwaffen wie den Garant M 1, das Gewehr 43 oder den Ruger Mini 14. Die alte Regelung war völlig absurd, so war beispielsweise der genannte Ruger Mini 14 Kriegsmaterial und damit de facto verboten, ein modernes Steyr AUG-Z war aber „bloß“ eine Schußwaffe der Kategorie B.

 

 

Bearbeitet von horidoman
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vor 12 Stunden schrieb horidoman:
Zitat

Kriegsmaterial wird von originären Halbautomaten entrümpelt, diese werden Kat. B

PS: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2015/09/Endversion_2-19.pdf

...

 

Dann warte ich mal ab, ob es irgendwann mal eine Meinungsbildung zum OA-UG aka USR gibt, wenn das AUG-Z auch Werkshalbautomat und O.K. ist.

Das mit den abgefrästen bzw. abZUfräsenden Warzen, bleibt der Mist bestehen?

 

 

Grüße

 

Iggy

 

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Wie allerdings die Umsetzungsrichtlinien zur WaffG Novelle per 14.12.2019 aussehen werden, ist allgemein noch nicht kommuniziert worden.

Möglicherweise wissen Importeure und der Waffenfachhandel schon mehr.

Man darf sich allerdings nicht unbedingt erwarten, daß ab dem 14.12.19 nun plötzlich eine Vielzahl neuer HA- Modelle auf dem österreichischen Markt, wie z.B. HK308, HK223, Haenel, Savage etc. zugelassen sind.

Wenn ich jedoch die Antwort eines OA- Importeurs richtig interpretiert habe -- von Verschlußwarze abfräsen oder "Austria-Version" war nicht die Rede -- sind die neuen OA 2019 - Modelle, so wie sie im Original in Deutschland produziert wurden, in Österreich zugelassen.  Die neuen Schmeisser AR15-9 sind nun auch in Ö verfügbar.

Also ... scheinbar tut sich was aufgrund der WaffG- Novelle 2019 ...

 

Viele Grüße

Toni

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  • 5 Monate später...

Hallo - gibt es hier bereits Neuigkeiten?

 

Wenn möglich würde ich gerne demnächst mit einem deutschen AR-15 (sprich Verschlusswarzen Original US) gerne durch Österreich zu einem Match fahren...

 

Vielen Dank schon vorab für konkrete Hinweise zu den letzten Änderungen (Status Quo bis 14.Dez 2019 ist bekannt).

 

Gruss

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Ich hatte bzgl. genau deinem Anliegen Mitte Dezember mit der zuständigen Stelle im Land Salzburg telefoniert (wäre mein Grenzübertritt). Dort sagte man mir, dass es noch keine finale Anweisung zur Handhabung gebe. Ich wurde dann an die Rechtsabteilung des Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport in Wien verwiesen.

 

Ich hab noch ein paar Monate Zeit, deshalb hab ich dort bisher nicht vorgesprochen. Wahrscheinlich dauert es noch, bis die Neuerungen umgesetzt sind.

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vor 4 Stunden schrieb MAHRS:

Dort sagte man mir, dass es noch keine finale Anweisung zur Handhabung gebe.

Gut. Vielen dank für die Info, ist schon mal aktuell und was wert, sprich gut zu wissen.

 

 

Darüber hinaus weiss jemand ob man evtl. davon ausgehen, dass die Anweisung zur Handhabung kommen muss aufgrund der Veränderungen seit Dez 2019 sowie evtl. neuen Erwerbsmöglichkeiten der Österreicher von "normalen" AR-15 oder selbigen Verschlüssen (sorry, kenne die Änderungen seit 12-2019 nicht genau)?

 

Mein Gedanke dabei ist, wenn das strenge Verbot für den Besitz nicht mehr gültig sein sollte - dann kann "eigentlich" auch die Durchreise eben nicht bestraft werden.

 

 

 

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  • 2 Wochen später...
Am 6.2.2020 um 21:11 schrieb Kanne81:

 

Mein Gedanke dabei ist, wenn das strenge Verbot für den Besitz nicht mehr gültig sein sollte - dann kann "eigentlich" auch die Durchreise eben nicht bestraft werden.

 

 

du hast ein sehr naives Weltbild wenn es um Behörden und Politiker geht.

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Am ‎05‎.‎02‎.‎2020 um 22:36 schrieb Kanne81:

Hallo - gibt es hier bereits Neuigkeiten?

 

Wenn möglich würde ich gerne demnächst mit einem deutschen AR-15 (sprich Verschlusswarzen Original US) gerne durch Österreich zu einem Match fahren...

 

Vielen Dank schon vorab für konkrete Hinweise zu den letzten Änderungen (Status Quo bis 14.Dez 2019 ist bekannt).

 

Gruss

Ohne Gewähr! Aber ich vermute mal vorsichtig, hier könnte sich etwas zum Positiven bewegt haben.

Guckstu die volksöffentliche österr. BMF-Seite "Findok" https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s12

Suchbegriff: VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen

VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen

Zitat

 

… Die Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Waffengesetzes 1996 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. ...

 

 

Man kann bei der erweiterten Suche auch das maßgebliche Gültigkeitsdatum auswählen.

 

Vergleiche mal die Aktuelle Version der VB-0400  Stand vom 17.02.2020

https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/a88ca71f-30a2-4693-80ab-7b2ef297e32c/27106.10.1.pdf

und die Version ca. ein Jahr zuvor VB-0400  Stand vom 01.01.2019

https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/059638f5-06a0-4174-b595-4ce6efb848cb/27106.8.1.pdf

 

Versuche eine Gegenüberstellung zB. der Begriffsbestimmungen in den jeweiligen Kategorien, wo es um HA Schusswaffen geht. Bei beiden Versionen unter Punkt. 1.3. Kat. A und 1.4. Kat. B. Da hat sich etwas getan!

Wobei ich inhaltlich noch nicht ganz durchblicke. Muss es wohl ein paarmal lesen und wirken lassen.

Vgl. die VB-0401 (Kriegsmaterial), die ist noch auf dem Stand 2016

https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ea62fc82-9c98-4b5c-9683-e97cf7377d51/27113.4.-1.X.pdf

Bearbeitet von horidoman
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