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IGNORED

Munition erwerben mit Jagdschein


guidorde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich habe einen gültigen Jagdschein (3 Jahre) und mir ne Winchester Defender 1300 gekauft zwischen den Tagen aber sie noch nicht eintragen gelassen wegender Feiertage. Nun hab ich eine Gelegenheit Sie zu Schießen. Kann ich bei Frankonia Munition 12/76 Kaufen ohne Eintrag einer Langwaffe auf meiner WBK, aber mit gültigem Jagdschein????

Danke Freunde.

Geschrieben
Was hast Du zu diesem Thema auf der Jagdschule gelernt?

Genau, für Langwaffenmunition brauchst Du Döspaddel keinen Eintrag!

Ja Nasenbär, war mir nur nicht mehr sicher und wollte nicht ohne nachzufragen 50 km fahren.

Danke

Geschrieben
Ich kenne das nur als DösBaddel (Hamburg), liege ich da schief?

Da liegst du schief.

......paddel, von paddelig (im Sinne von unbeholfen), auch bei uns in Hamburg.

Frohes Neues Tommi!

Geschrieben
Was hast Du zu diesem Thema auf der Jagdschule gelernt?

Genau, für Langwaffenmunition brauchst Du Döspaddel keinen Eintrag!

Servus !

Stell Dir vor, es soll Sachen geben die man lernt und auch mal wieder vergessen kann :gaga: !

Geschrieben
nur wozu brauch er neben dem jj auch seine ausweise???

Falls er sich vielleicht doch noch eine Flinte kaufen will... :lol:

§ 38 Abs. 1 WaffG fordert ja nur das Mitführen des BPA oder

Reisepasses neben dem JJS beim Führen einer Waffe und nicht

beim Munitions"führen".

Könnte also in diesem Fall zu Hause liegen bleiben.

Geschrieben
nur wozu brauch er neben dem jj auch seine ausweise???

im jj ist ein bild, ausserdem ist das ein gültiges ausweis-dokument!

Zum Munitionskauf und Transport braucht er nur den JJ, keinen Ausweis.

Der JJ ist übrigens kein gültiges Ausweis-Dokument.

Gruss

SWJ

Geschrieben
Auch das lernt man in der Jagdschule.

Zum JJ gehört immer auch der Perversionalausweis

In der Jagdschule lernt man eine ganze Menge - auch Unsinn, wie z.B. die Eiruhe beim Rehwild, die es nicht gibt.

Siehe mal § 38 WaffG, wer eine Waffe führt muss Personalausweis oder Pass und JJ mit sich führen. Bei Munitionserwerb und -transport reicht der JJ aus. Wer sich aber unnötige Dislkussionen ersparen will, hat den Personalausweis auch dabei.

Gruss

SWJ

Geschrieben

davon abgesehen ist jeder bundesbürger mit erhalt seines persos verpflichtet diesen mitzuführen...

Der JJ ist übrigens kein gültiges Ausweis-Dokument.

seit wann das?

Geschrieben
seit wann denn das?

Immer noch nicht:

§ 1 Personalausweisgesetz:

"....verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf

Verlangen (...) vorzulegen..."

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