Zum Inhalt springen
IGNORED

Verleihschein


Hägar

Empfohlene Beiträge

Hallo Rechtswissenschaftler, Sachbearbeiter, Hellseher . . .

habe folgendes Problem:

Ein Schützenkamerad ist gestorben und es gibt mehrere Erben. Seine Waffen sollen verkauft werden, da diese Erben kein Interesse daran haben.

Nun will ich den Erben beim Verkauf helfen und evtl. auch selbst die eine oder andere Waffe erwerben. Dazu müsste ich natürlich die Waffen auf den Schießstand mitnehmen um Probeschießen zu ermöglichen.

Mit den Verleihschein ist dies ohne weiteres für 4 Wochen möglich, da ich ja "Berechtigter" im Sinne des Affengesetzes bin.

Jetzt stellt sich die Frage, wer muß den Schein außer mir unterschreiben? Genügt es wenn einer der Erben das tut oder müssen es alle sein, einige davon wohnen weit weg? Keiner der Erben ist ja nun eigentlich WBK-Inhaber oder sonstwie Berechtigter. Im Verleihschein muß jedoch die WBK des Besitzers angegeben werden, aber der ist ja tot und deshalb kann er nichts mehr besitzen.

Gibts da vielleicht auch noch Probleme mit dem Erbrecht?

Gruß Hägar

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Rechtswissenschaftler, Sachbearbeiter, Hellseher . . .

habe folgendes Problem:

Ein Schützenkamerad ist gestorben und es gibt mehrere Erben. Seine Waffen sollen verkauft werden, da diese Erben kein Interesse daran haben.

Nun will ich den Erben beim Verkauf helfen und evtl. auch selbst die eine oder andere Waffe erwerben. Dazu müsste ich natürlich die Waffen auf den Schießstand mitnehmen um Probeschießen zu ermöglichen.

Mit den Verleihschein ist dies ohne weiteres für 4 Wochen möglich, da ich ja "Berechtigter" im Sinne des Affengesetzes bin.

Jetzt stellt sich die Frage, wer muß den Schein außer mir unterschreiben? Genügt es wenn einer der Erben das tut oder müssen es alle sein, einige davon wohnen weit weg? Keiner der Erben ist ja nun eigentlich WBK-Inhaber oder sonstwie Berechtigter. Im Verleihschein muß jedoch die WBK des Besitzers angegeben werden, aber der ist ja tot und deshalb kann er nichts mehr besitzen.

Gibts da vielleicht auch noch Probleme mit dem Erbrecht?

Gruß Hägar

Ganz ohne Bezug auf die Waffen als Erbmasse. Generell wenn mehrere Erben da sind braucht man die Zustimmung aller um was wirksames zu haben.

Das ist schon mal ein Punkt.

Wie es rechtlich am besten abgewickelt wird würd ich mit dem zuständigen SB abklären. Der kann dir dann genau sagen was du brauchst. Denn vielleicht gibt es hier auch wieder von Land zu Land andere Regeln.

Wie gesagt, um nicht von einem der Erben als Dieb hingestellt zu werden auf jeden fall Unterschrift aller. Und wie genau das dann Ausgearbeitet werden sollte, mit dem SB im LRA klären. U.U haben die sogar Fromblätter oder Muster... einfach mal anfragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sachbearbeiter die Sachlage schildern, Haupterbe benennen und der fertigt den Leihschein aus. Sollte irgendwer das mal kontrollieren, weiß der SB Bescheid. Dieser hat ohnehin ein Interesse, dass die Erbenwaffen schnell in Berechtigte Hände gelangen. Somit wird er diesem Verfahren keinen Stein in den Weg legen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sachbearbeiter die Sachlage schildern, Haupterbe benennen und der fertigt den Leihschein aus. Sollte irgendwer das mal kontrollieren, weiß der SB Bescheid. Dieser hat ohnehin ein Interesse, dass die Erbenwaffen schnell in Berechtigte Hände gelangen. Somit wird er diesem Verfahren keinen Stein in den Weg legen.

Genau so!

(Hervorhebung von mir)

Ich war in einer ähnlichen Situation, als die Waffen eines guten Freundes unter die Leute gebracht werden mussten.

Mit der erbberechtigten Ehefrau zum SB und alles persönlich abgeglichen.

Ging reibungslos.

Sogar ganz ohne Leihschein und ohne Bürokratie.

Gruß Habakuk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Damit die Erben in Sinne des WaffG "Berechtigte" sind müßte wohl zuerst mal die Erben WBK ausgestellt werden.

Diese ist aber jetzt an diese saudummen Sperrvorrichtungen gebunden.

Wenn mehrere Erben da sind, weißt Du ja noch nicht einmal von welchem Erben Du die Waffen überhaupt kaufen kannst.

Letztlich ist keiner der Erben berechtigt einen Leihvertrag zu unterschreiben, bevor er nicht die WBK hat.

Versuche zuerst mit allen Erben eine klare Vereinbarung zu treffen,

und dann mit Deinem SB die Sache zu regeln.

Ich glaube, dann wird sich die Sache schon regeln lassen.

Gruß

Rainer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am Sinnvollsten wäre es, wenn die Erben -schon allein um handlungsfähig zu bleiben und eventuelle Fristen wahren zu können- einen Bevollmächtigten oder sogar Testamentsvollstrecker benennen. Der ist dann Dein Ansprechpartner und auch der des SB . Wobei ich Letztere als sehr kooperativ und unbürokratisch erlebt habe, Floppyk hat völlig Recht.

Übel wird´s erst, wenn einer oder mehrere Erben anfangen querzutreiben. Guter Rat diesbezüglich: Nimm keine Schraube mit, ohne irgendwas Schriftliches zu haben. Lass Dir selbst den kleinsten Pups schriftlich bestätigen, mit Brief und Siegel. Und wenn irgendeiner schon von Anfang an Zicken macht, lass lieber die Finger davon. Ist besser, als sich ein Magengeschwür zu ärgern, denn das geht in solchen Fällen sehr, sehr schnell. Das ist es in der Regel nicht wert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

Es muß doch eine oder WBKs des Verstorbenen geben. Diese würde ich kopieren, und eine Auflistung erstellen. Darunter die Namen der Erben, und eine Beschreibung, was du damit vorhast. Dieses Schreiben jeden unterschreiben lassen, die weiter entfernten per emil oder Fax.

Oder eine Bestätigung aller, dass einer der Erben vor Ort die Interessen aller in punkto Waffen vertreten soll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Rechtswissenschaftler, Sachbearbeiter, Hellseher . . .

habe folgendes Problem:

Ein Schützenkamerad ist gestorben und es gibt mehrere Erben. Seine Waffen sollen verkauft werden, da diese Erben kein Interesse daran haben.

Nun will ich den Erben beim Verkauf helfen und evtl. auch selbst die eine oder andere Waffe erwerben. Dazu müsste ich natürlich die Waffen auf den Schießstand mitnehmen um Probeschießen zu ermöglichen.

Mit den Verleihschein ist dies ohne weiteres für 4 Wochen möglich, da ich ja "Berechtigter" im Sinne des Affengesetzes bin.

Jetzt stellt sich die Frage, wer muß den Schein außer mir unterschreiben? Genügt es wenn einer der Erben das tut oder müssen es alle sein, einige davon wohnen weit weg? Keiner der Erben ist ja nun eigentlich WBK-Inhaber oder sonstwie Berechtigter. Im Verleihschein muß jedoch die WBK des Besitzers angegeben werden, aber der ist ja tot und deshalb kann er nichts mehr besitzen.

Gibts da vielleicht auch noch Probleme mit dem Erbrecht?

Gruß Hägar

Moin Hägar,

ein Tipp an die Erben: Sollen sich über das Erbrecht schlau machen und später die Waffe verkaufen. Ein Erbe erbt auch Schulden und dehsalb sollte man nicht übereilt sachen aus dem Erbbestand verkaufen, man nimmt durch solche Vorgänge eine Erbschaft an, auch wenn man das nicht will.

In Bezug auf die Waffen: Die Erben sollen ein Brief an die Behörde schreiben und wenn es einen Tresor gibt ist erstmal alles geregelt. Innerhalb der gesetzl. Fristen dann eine Erben-WBK beantragen und die Waffen langsam verkaufen. Wenn der Verkauf klar ist, wird auch sicherlich temp. auf das Blockiersystem verzichtet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.