Promo Posted December 9, 2008 Posted December 9, 2008 Hallo, Frage eines Nicht-Staatsbürgers der BRD - bekommen in Deutschland Besitzer eines Diplomatenpasses (egal aus welcher Nation) einen Waffenschein? Und noch eine zweite Frage - angenommen ein österreichischer Diplomat ist im Besitz eines österreichischen Waffenpasses und fährt mit seiner Waffe nach Deutschland rüber. Er führt zwar die Waffe illegal, aber kann ja rein rechtlich nicht belangt werden, oder? Anders gesagt - wie sieht es aus mit grenzüberschreitenden Waffenverkehr wenn jemand herumpendelt oÄ? Gruß Georg
bouffie Posted December 9, 2008 Posted December 9, 2008 Klick mal dort: Abschnitt 5 Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
Promo Posted December 9, 2008 Author Posted December 9, 2008 Danke für den Auszug, bin wie gesagt kein Deutscher. Was heißt das, heißt das dass für Besitzer von Diplomatenpässen das WaffG aufgehoben ist? Gruß Georg
Boule Posted December 9, 2008 Posted December 9, 2008 Danke für den Auszug, bin wie gesagt kein Deutscher. Was heißt das, heißt das dass für Besitzer von Diplomatenpässen das WaffG aufgehoben ist? So ziemlich - wenn die entsprechende Regierung es fuer notwendig haelt das sich der Diplomat verteidigen kann (Bestaetigung der Botschaft reicht), und er bringt keine Waffe von zu Hause mit, dann stellt das Amt auch gerne eine passende WBK und einen Waffenschein aus, damit man dem armen, schuetzenswerten Kerl auch ganz legal in Deutschland eine Waffe verkaufen kann. Einige berliner Haendler singen gerne ein Lied davon Wenn nicht - "Was? Sie wollen mich durchsuchen? Hier ist der Pass - Pech gehabt!" Falls der Diplomat sich doch mal mit der Waffe ohne Erlaubnis zeigt wird er schlimmstenfalls zur Persona non grata erklaert und rausgeschmissen. Strafe Fehlanzeige.
bouffie Posted December 9, 2008 Posted December 9, 2008 Genau. Das deutsche Waffengesetz ist ein "Animal-Farm"-Gesetz. D.h. "Alle sind gleich. Nur manche sind gleicher."
Promo Posted December 9, 2008 Author Posted December 9, 2008 Das heißt Diplomaten können auch nicht so "ohne weiteres" einfach Waffen in Deutschland kaufen, aber ihr Diplomatenpass (erwähne ich ausdrücklich, da es ja auch Diplomatenpässe gibt ohne dass jemand Diplomat (also bei einer Botschaft/ständigen Vertretung tätig) ist) ersetzt in Deutschland sozusagen den Waffenschein? Theoretisch wäre das ja dann auch ein Dokument dass diese Person dann auch in Deutschland verbotene Waffen führen könnte. @Boule: Nun, aber seine Waffe wäre doch vermutlich zumindest vorerst mal weg denke ich. Gruß Georg
Guest Posted December 9, 2008 Posted December 9, 2008 die Waffe ist deswegen nicht weg, weil ihn niemand kontrollieren wird, denn Diplomaten zeigen ihren Paß vor und das wars. Sollen sie belangt werden, so muß zuersteinmal ihre Immunität aufgehoben werden, und das dauert, wenns überhaupt geschieht Frank
Raphael63 Posted December 9, 2008 Posted December 9, 2008 Danke für den Auszug, bin wie gesagt kein Deutscher. Was heißt das, heißt das dass für Besitzer von Diplomatenpässen das WaffG aufgehoben ist?Gruß Georg Nein, selbstverständlich ist das nicht so. Das Waffengesetz sagt in § 55 Abs. 3 folgendes: "(3) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen oder Munition ausgestattet sind, wenn die Bediensteten im Rahmen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Anforderung oder einer allgemein oder für den Einzelfall erteilten Zustimmung einer zuständigen inländischen Behörde oder Dienststelle im Geltungsbereich dieses Gesetzes tätig werden und die zwischenstaatliche Vereinbarung, die Anforderung oder die Zustimmung nicht etwas anderes bestimmt." Ein Diplomatenpass nutzt dir insoweit überhaupt nichts.
Lobbyist Posted December 10, 2008 Posted December 10, 2008 Nein, selbstverständlich ist das nicht so. Das Waffengesetz sagt in § 55 Abs. 3 folgendes:.... Ein Diplomatenpass nutzt dir insoweit überhaupt nichts. Korrekte Antwort. Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig für die Vergabe von waffenrechtlichen Erlaubnissen an Ausländer, auch Diplomaten. Das ganze wird ziemlich restriktiv gehandhabt. Ausnahmen sind z.B. das Sicherheitspersonal von Botschaften mit "hohem Gefährdungsgrad", d.h. es werden viele Erlaubnisse an Adressen wie die Schinkelstrasse 10 in Berlin vergeben. Das ist gerichtsnotorisch, denn die genehmigten Waffen werden immer mal wieder verwendet, um Menschen zu erschießen. Im Übrigen wird sehr genau nach "befreundeten Staaten" unterschieden, das gilt insbesondere auch für die "Bodyguards" bei Staatsbesuchen. Beim Bush-Besuch waren das letzte mal über hundert bewaffnete Sicherheitsleute dabei. Auch kein Geheimnis.
Promo Posted December 10, 2008 Author Posted December 10, 2008 Ein Diplomatenpass nutzt dir insoweit überhaupt nichts. Naja, aber wie will die Behörde dann gegen jemanden vorgehen der einen Diplomatenpass hat, ohne von seinem Land zum Botschafter oÄ bestellt worden zu sein? Außer dem genannten langwierigem Verfahren sehe ich ja momentan keine andere Möglichkeit. Gruß Georg
MarlboroMan Posted December 11, 2008 Posted December 11, 2008 Naja, aber wie will die Behörde dann gegen jemanden vorgehen der einen Diplomatenpass hat, ohne von seinem Land zum Botschafter oÄ bestellt worden zu sein? Außer dem genannten langwierigem Verfahren sehe ich ja momentan keine andere Möglichkeit.Gruß Georg Gar nicht, der wird einfach rausgeworfen. Aber es bekommt eben nicht jeder mit Diplomatenpass ne Waffe, das ist ne Urban-Legend, nichts weiter.
daybreak619 Posted December 11, 2008 Posted December 11, 2008 Nein, selbstverständlich ist das nicht so. Das Waffengesetz sagt in § 55 Abs. 3 folgendes: ... Raphael 63 hat's schon richtig erkannt! Dieser Paragraph zielt in erster Linie auf die Angehörigen der NATO-Truppen (unter dem SoFA-Agreement) ab - also MP's, SP's, usw.
Fyodor Posted December 11, 2008 Posted December 11, 2008 Das heißt Diplomaten können auch nicht so "ohne weiteres" einfach Waffen in Deutschland kaufen, Definitiv nein. Ein Diplomat ist bei Begehen einer Straftat (Erwerb oder Führen einer Waffe ohne Erlaubnis) zwar nicht so einfach zu belangen... aber er muß die Waffe ja erst einmal bekommen. Und der Diplomatenpaß ersetzt keineswegs eine Waffenerwerbserlaubnis! Kurz: Der Diplomatenpaß "erlaubt" dem Diplomaten das Begehen von Vergehen, nicht aber dem Waffenhändler (Verkauf an Nicht-Erwerbsberechtigten).
MarlboroMan Posted December 11, 2008 Posted December 11, 2008 Raphael 63 hat's schon richtig erkannt! Dieser Paragraph zielt in erster Linie auf die Angehörigen der NATO-Truppen (unter dem SoFA-Agreement) ab - also MP's, SP's, usw. Genau, oder z.B. Secret Service wenn US-Präsident zu Besuch ist (oder andere, die vom SS begleitet werden)
muni Posted December 11, 2008 Posted December 11, 2008 Man sollte auch noch bedenken, das ein blauer Diplomaten-Pass nicht per se schützt, sondern nur, wenn dieser Diplomat auch in Deutschland akkreditiert ist. Das heisst seine Immunität ist nur in dem Staat gegeben, in dem er von der jeweiligen Regierung auch "anerkannt" ist. Ein in Luxemburg akkreditierter Diplomat ist trotz seines Diplo-Passes in einem anderen Staat ein "normaler" Reisender, ebenso sein benutztes Fahrzeug. D.h. ein belgisches, luxemb (you name it) Fahrzeug mit der landesspezifischen Diplomatenkennzeichnung wird in Deutschland genauso rausgewunken, wie ein Otto Normalverbraucher. In Deustchland akkr.Diplomaten haben spezifisch deutsche Autokennnummern-aus denen sogar der Rang hervorgeht- auf ihren Vehikeln, und können darin/damit nicht belangt werden. Ausgenommen von dieser Länderspezifischen Reghelung sind wieder Diplomaten, die bei der EU akkreditiert sind. Die müssen von jedem EU-Memeber Stae anerkannt werden. Muni
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