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IGNORED

Probleme mit Bedürfnisantrag nach 12 Monaten Mitgliedschaft


wesen1999

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo geschätztes Forum,

möchte mich kurz vorstellen. Ich bin Klaus aus Bayern.

Ich bin ziemlich geknickt. Seit Januar 2008 bin ich Mitglied in einem Schützenverein des BSSB. Innerhalb 12 Monaten habe ich 23 aktive Trainingseinheiten absolviert. Mit meinem Vorstand habe ich ausgemacht den Bedürfnisantrag abzuschicken, weil ich alle Voraussetzungen erfülle. Sachkunde usw.

Nun wird vom Landessportleiter mein Bedürfnisantrag abgelehnt da mein Verein die Meldung von mir "verbummelt" hat. Leider wurde ich erst im Juni 2008 gemeldet. Mein Vorstand hat auch schon mit ihm telefoniert, jedoch keine Chance. Vor Juni 2009 gibt es keine Bewilligung.

Muss man das so hinnehmen, ist das richtig? Nur wegen einer verspäteten Meldung meines Vereines?

Ich hätte ja vielleicht nicht zwingend mit einer zusätzlichen Wartezeit von 6 Monaten kein Problem, jedoch habe ich schon Geld für eine Waffe angezahlt die ich im Januar/Februar abnehmen wollte. :confused:

Habt Ihr irgendwelche Informationen ob man da noch was tun kann? Schaut schlecht aus oder?

lg

Klaus

Geschrieben

Das hört sich gemein an , aber Du wirst warten müssen.

Die Verbandsmeldung ist das A und O für die bemessung der Zügehörigkeit.

Ein kleiner Trost..... Du bist nicht alleine mit dieser Sorge.

Es passiert immer wieder, dass die Vereine "VERGESSEN" ihre Mitglieder anzumelden. :peinlich:

Gesetzlich zählt aber nur das Meldedatum.

MfG Ice Bear

Geschrieben

Hi und Willkommen im Forum.

Du leidest unter einem Fehler Deines Vereins. Die sind verantwortlich, Du musst es ausbaden. Da sollte dann schon die Cola nach dem Schießen drin sein, bis Deine Verbandsbescheinigung eintrifft.

Der Verband kann zunächst nix dafür, stell Dir mal jemand ohne Skrupel vor, der nicht schon seit Jan/08 dabei ist, und jetzt versucht, seinen Antrag vorzeitig durchzupauken. Wie soll der von jemand unterschieden werden, der wie Du verbummelt wurde.

Obwohl die Regelungen seit 2003 gelten, ist leider in den Vereinen die Organisation nicht mitgewachsen. In der Realität heißt das eine Inflation der Wartezeit. Mir ging es übrigens genauso, im alten Verein. Hab auch erstmal 1 1/2 Jahre gewartet, aus genau denselben Gründen. Es geht vorbei, Kopf hoch.

Was Du auch noch versuchen solltest: Mit Vereinswaffen schon an Meisterschaften teilnehmen, oder dafür Waffen ausleihen. Das macht Spaß und ist eigentlich ja auch Sportschützen-Ziel.

Viel Glück und Geduld.

Geschrieben

Hallo Klaus,

das ist ein alt bekanntes Thema,

das es leider immer wieder gibt.

Ich hatte damals nur Glück, dass ich wegen Luftpistole eh schon seit Jahren im BSSB

war. Die Meldung von meinem anderen Verein für scharfe Waffen kam auch nicht

rechtzeitig.

Bist Du noch in nem anderen Verein gemeldet ?

Gruß

Stephan

*Edit sagt: Lern tippen.....*

Geschrieben
Die Verbandsmeldung ist das A und O für die bemessung der Zügehörigkeit.

...

Gesetzlich zählt aber nur das Meldedatum.

wo steht das?? :confused:

In §8 und §14 steht nur die Mitgliedschaft im Verein, der wiederum dem Verband angehören muss.

Der Verein bestätigt im Antrag die Mitgliedschaft und gut sollte sein.

Zitat aus einem WBK-Antrag: "Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt."

Geschrieben
Du hast doch sicherlich einen Mitgliedsausweis erhalten.

Steht da dann 06/08 drauf als Eintrittsdatum ?

Ist Dir das auf dem Ausweis nicht aufgefallen ?

Ich kann zwar nicht für Wesen1999 oder den BSSB sprechen, aber auf meinem DSB/NSSV-Ausweis steht kein Eintrittsdatum. Deshalb muss ich mir auch noch ne Bescheinigung über die Dauer meiner Mitgliedschaft beim NSSV holen, damit ich im Januar meine Bedürfnisse beim BDS beantragen kann.

Geschrieben

Ich dachte mir auch nichts bei meinem Datum auf dem Mitgliedsausweis, ganz ehrlich vielleicht dauert die Bearbeitung etwas länger.

Vielleicht erreicht mein Vorstand ja noch etwas. <_< Ansonsten hab ich einfach Pech gehabt.

Grüße

Klaus

Geschrieben

Defniniert wird der entscheidende Termin bei den Verbänden in den Befürwortungsrichtlinien. Beim BSSB/DSB sieht es z.B. so aus:

2.1 Definition „... mindestens seit 12 Monaten ...“

-entweder mittelbares Mitglied und Verein sind seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BSSB --> die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt

-oder das mittelbare Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im DSB, aber noch keine 12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen DSB Verein) --> die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt. Hier ist unter Umständen die Bestätigung beider Vereine (vorheriger und aktueller) einzuholen. Eine Anerkennung von Zeiten in einem anderen anerkannten Dachverband ist nach Prüfung möglich, die Mindest-zeit beim DSB/BSSB ist jedoch mindestens 6 Monate

Hier zählt also der Termin der Mitgliedschaft im Verband. Und die liegt immer später als der Eintritt im Verein. Ich bin seit Mitte Jaunar im Verein, beim Verband ist das am 20. Februar angekommen. Ab da laufen die 12 Monate. Mein Ausweis ist von 03/2008.

Beim BBS/BDS gibt es vergleichbare Richtlinien, als weitere Möglichkeit der Mitgliedschaft jedoch noch:

Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS

⌦ die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG können als erfüllt angesehen werden, jedoch ist eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich.

Geschrieben

Ich muss doch zur Stadt. Aber ich werde keinen Grund für weitere Verzögerungen liefern. Werde meinen Antrag Anfang Februar zum BSSB schicken, und dann schnellstmöglich zur Stadt. Will mein Gewehr endlich zuhause haben!

Geschrieben

Mein (alter) Verein hat früher Neueintritte grundsätzlich erst zum Jahreswechsel gemeldet. Somit hatte man unter Umständen eine um ein ganzes Jahr verlängerte Wartezeit. Wie es heute aussieht weiß ich nicht, war schon lange nicht mehr dort.

Geschrieben
Wie es heute aussieht weiß ich nicht, war schon lange nicht mehr dort.

Servus !

Wahrscheinlich gibt´s ihn (desweegen) schon gar nicht mehr <_< !

Ich finde so ein verhalten doch Schwachsinn !

1 Jahr und regelm. Training, das sind doch schon mal gute Voraussetzungen dass es sich nicht um eine "Waffenbeschaffungsmaßnahme" handelt.

Geschrieben

Doch, den Verein gibt es noch. Aber wenige Wochen nachdem ich weggezogen bin sind die letzten 2 1/2 Jugendlichen auch gegangen (ich habe 2x die Woche Jugendtraining geleitet). Es ist also nur noch eine Frage der Zeit... leider, ist ein schöner Verein mit wenigen aber sehr netten Mitgliedern.

Geschrieben
wo steht das?? :confused:

In §8 und §14 steht nur die Mitgliedschaft im Verein, der wiederum dem Verband angehören muss.

Der Verein bestätigt im Antrag die Mitgliedschaft und gut sollte sein.

Zitat aus einem WBK-Antrag: "Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt."

Genau so sieht das aus!!!

Geschrieben

Allerdings sollte man nicht vergessen, warum häufig Neumitglieder verspätet dem Verband gemeldet werden. Wer schon einmal im Vorstand eines Vereines mitgewirkt hat, der wird wissen, dass in einer nicht unerheblichen Anzahl Interessenten einen Aufnahmeantrag beim Verein abgegeben haben und bereits nach dem 1. oder 2. Monat nicht mehr zum Übungsschießen erschienen sind. In der Folge bleibt der Verein auf den Sportpässen, Pass- und Verbandsgebühren - der Verein zahlt die Verbandsgebühr obwohl das Neumitglied sich schon wieder heimlich verabschiedet hat - sitzen bleibt!

Ein paar Pässe liegen noch in unseren Vereinsunterlagen. Diese Pässe haben den Schützen nie gesehen.

Insofern - der Einzelne muss zwar unschuldig darunter leiden - kann ich schon nachvollziehen, dass der eine oder andere Vorstandsvorsitzende ersteinmal abwartet wie sich der Neue entwickelt! Wenn dann noch soetwas wie Sommerloch, Krankheit etc. dazukommt, dann dauerts schnell ein paar Monate länger!

Geschrieben
Allerdings sollte man nicht vergessen, warum häufig Neumitglieder verspätet dem Verband gemeldet werden. Wer schon einmal im Vorstand eines Vereines mitgewirkt hat, der wird wissen, dass in einer nicht unerheblichen Anzahl Interessenten einen Aufnahmeantrag beim Verein abgegeben haben und bereits nach dem 1. oder 2. Monat nicht mehr zum Übungsschießen erschienen sind. In der Folge bleibt der Verein auf den Sportpässen, Pass- und Verbandsgebühren - der Verein zahlt die Verbandsgebühr obwohl das Neumitglied sich schon wieder heimlich verabschiedet hat - sitzen bleibt!

Ein paar Pässe liegen noch in unseren Vereinsunterlagen. Diese Pässe haben den Schützen nie gesehen.

Insofern - der Einzelne muss zwar unschuldig darunter leiden - kann ich schon nachvollziehen, dass der eine oder andere Vorstandsvorsitzende ersteinmal abwartet wie sich der Neue entwickelt! Wenn dann noch soetwas wie Sommerloch, Krankheit etc. dazukommt, dann dauerts schnell ein paar Monate länger!

Bei uns gibt es die Pässe nachdem der Schütze die Aufnahmegebühr und den Jahresbeitrag überwiesen hat. Der Jahresbeitrag wird per Einzugsermächtigung jährlich eingezogen. Danach kann er machen was er will.Passive Mitglieder sind uns auch willkommen.

Geschrieben
Allerdings sollte man nicht vergessen, warum häufig Neumitglieder verspätet dem Verband gemeldet werden. Wer schon einmal im Vorstand eines Vereines mitgewirkt hat, der wird wissen, dass in einer nicht unerheblichen Anzahl Interessenten einen Aufnahmeantrag beim Verein abgegeben haben und bereits nach dem 1. oder 2. Monat nicht mehr zum Übungsschießen erschienen sind. In der Folge bleibt der Verein auf den Sportpässen, Pass- und Verbandsgebühren - der Verein zahlt die Verbandsgebühr obwohl das Neumitglied sich schon wieder heimlich verabschiedet hat - sitzen bleibt!

Ein paar Pässe liegen noch in unseren Vereinsunterlagen. Diese Pässe haben den Schützen nie gesehen.

Insofern - der Einzelne muss zwar unschuldig darunter leiden - kann ich schon nachvollziehen, dass der eine oder andere Vorstandsvorsitzende ersteinmal abwartet wie sich der Neue entwickelt! Wenn dann noch soetwas wie Sommerloch, Krankheit etc. dazukommt, dann dauerts schnell ein paar Monate länger!

Wie nach 1. und 2. Monat?

Der 1. Monat beginnt doch erst wenn er Antrag abgegeben Vorstand/Mitgliederversammlung (je nach Satzung) beschlossen und Geld eingegangen ist.

Geschrieben
Hallo geschätztes Forum,

möchte mich kurz vorstellen. Ich bin Klaus aus Bayern.

.... Seit Januar 2008 bin ich Mitglied in einem Schützenverein des BSSB.

lg

Klaus

Bist Du im Januar wirklich aufgenommen worden (das erfolgt meist per Beschluß der Vorstandschaft), d.h. Mitglied geworden? Meist warten die Vereine einige Monate, bevor sie Neumitglieder aufnehmen...

Geschrieben

Du bist beim BSSB? Dann ruf doch da den Herrn Funier an, der ist sehr nett und tut alles damit dein Antrag zügig durchgeht..

Ich hatte genau das gleiche Dilema.. hatte aber dann doch ziemlich schnell meinen Antrag wieder, schneller als erwartet!

Ganz wichtig: immer gleich die Gebühr überweisen :rolleyes:

Geschrieben

Was passiert denn hier überhaupt?

Es passiert genau dass, wovor ich bereits 2002 bei der Waffenrechtsnovelle gewarnt hatte. Seitdem darf die Bedürfnisbescheinigung für die Ausübung des Schießsportes (damals nach "überregionalen Regeln" - Sporthandbuch eines Schießsportverbandes) nicht mehr der Vereinsvorstand sondern nur noch der Verband ausstellen und dies führt gelegentlich zu Verzögerungen!

Reibungsverluste sind ein ganz normaler Vorgang. Hierbei ist auch nicht zu vergessen, dass die Vorstandsarbeit eine "ehrenamtliche" in der Freizeit stattfindende Tätigkeit ist und dabei die Schreibarbeit gelegentlich liegen bleibt. Also nicht beschweren sondern - selbst - besser machen!

Diese Reibungsverluste müssen nicht sein. Laut § 14 (2) WaffG zählt die Mitgliedschaft in einem Verein und Bescheinigung des Verbandes. Insfern dürfte der Verband - aufgrund von Aufzeichnungen im Schießbuch - nach 12-monatiger Vereinsmitgliedschaft trotz kürzerer Verbandszugehörigkeit eine Bescheingung ausstellen. Vermutlich will sich hier nur niemand (ich würde es auch nicht tun) die Finger verbrennen!

Geschrieben

Hi Klaus,

auch ein herzliches Willkommen hier :eclipsee_gold_cup: Schön, dass es wieder einer mehr ist :00000733:

Also ich kann Dich sehr gut verstehen, bin selber Schießleiter in unserem Verein, aber die Ausführungen von JOE 07 sind schon richtig. Leider hat man welche die wollen..............dann aber doch nicht, von daher warten wir auch immer etwas ab mit der Meldung, OK sooooooooooo lange nun auch nicht, da man ja schon das in etwa einem "ansieht" ob oder ob nicht.

Da Dein Vorstand es ja gut mit Dir meint, sonst hätte er ja nicht angerufen um es zu klären, wäre hier mein Vorschlag.

Du hast ja die Waffe anbezahlt, gehe mal davon aus, dass es eine Kurzwaffe ist. Sage dies Deinem Vorstand und bitte ihn darum diese Waffe in die Vereins-WBK eintragen zu lassen. Dann kannst Du die Waffe kaufen und hast sie noch vor Weihnachten :eclipsee_gold_cup:

OK, sie ist dann noch im Schützenhaus, bis Du sie mit nach Hause nehmen darfst, aber DU HAST SIE SCHON MAL und kannst damit an Meisterschaften teilnehmen.

Die Gebühren dafür wirst Du überleben, oder der Vorstand übernimmt diese, als kleine Entschuldigung. Oder jeder die Hälfte etc...............

Denke, dies ist für alle die Beste und schnellste Lösung, so würde ich jedenfalls mit einem unserer Schützen machen.

Ein schönes Wochenende.....

Blue

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