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IGNORED

Munitionserwerb


Stadtfeld

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Hallo!

Ich habe von einem Bekannten eine 08 geerbt, die er ordnungsgemäß auf der grünen WBK eingetragen hatte. Da ich selbst Sportschütze bin, hat der SB die 08 auf meiner grünen WBK anstandslos eingetragen. Allerdings hat er den Stempel für den Munitionserwerb verweigert. Er ist der Auffassung, das ich dafür einen Bedürfnisnachweis des Verbandes brauche. Damit würde mich der leidige Stempel mindestens 60 € kosten. Hat jemand von Euch mit dieser Problematik Erfahrung und evtl. einen Tip, wie das Ganze auch einfacher laufen könnte ? :confused:

Besten Dank und viele Grüße

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- Da ich nicht weiss, welche Waffen du sonst noch besitzt, merke ich an, dass du vielleicht eine Waffe gleichen Kalibers hast.

- Auf dem Schießstand darf man erlaubnisfrei Munition zum sofortigen Verbrauch erwerben.

Somit könntest du doch auch mit der 08 schießen, auch ohne extra Munerwerb.

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Hallo!

Ich habe von einem Bekannten eine 08 geerbt, die er ordnungsgemäß auf der grünen WBK eingetragen hatte. Da ich selbst Sportschütze bin, hat der SB die 08 auf meiner grünen WBK anstandslos eingetragen. Allerdings hat er den Stempel für den Munitionserwerb verweigert. Er ist der Auffassung, das ich dafür einen Bedürfnisnachweis des Verbandes brauche. Damit würde mich der leidige Stempel mindestens 60 € kosten. Hat jemand von Euch mit dieser Problematik Erfahrung und evtl. einen Tip, wie das Ganze auch einfacher laufen könnte ? :confused:

Besten Dank und viele Grüße

Ich weiß, daß das ärgerlich ist, aber rechtlich ist es so.

"nur Erbe" - Kein Bedürfnis - kein Mun-Erwerb.

Hast Du eine andere Plempe im gleichen Kaliber mit Mun-Erwerb - Wo ist das Problem ???

Ansonsten wie mein Vorposter geschrieben hat.

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wie das Ganze auch einfacher laufen könnte ? :confused:

Sei froh, daß er von Dir keinen Armatix-Sperrelement verlangt.

Grundsätzlich hat er Recht ist seine Auffassung nicht völlig abwegig. Du hast das Ding mit "wirtschaftlichem Interesse" als Erbe erworben, es wurde nicht auf 2/6 angerechnet, kein Voreintrag etc.

Wenn Du es zum sportlichen Schießen verwenden willst, nur zu. Aber der MunErwerb geht dann wohl nur über Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Besser: Bedürfnisbescheinigung für Sportwaffe im selben Kaliber besorgen, neue Waffe kaufen und Munerwerb direkt miteintragen lassen. Dann hast Du zwei.

Oder Du wirst Wiederlader...

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  • 2 Wochen später...
Sei froh, daß er von Dir keinen Armatix-Sperrelement verlangt.

Grundsätzlich hat er Recht ist seine Auffassung nicht völlig abwegig. Du hast das Ding mit "wirtschaftlichem Interesse" als Erbe erworben, es wurde nicht auf 2/6 angerechnet, kein Voreintrag etc.

Wenn Du es zum sportlichen Schießen verwenden willst, nur zu. Aber der MunErwerb geht dann wohl nur über Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Besser: Bedürfnisbescheinigung für Sportwaffe im selben Kaliber besorgen, neue Waffe kaufen und Munerwerb direkt miteintragen lassen. Dann hast Du zwei.

Oder Du wirst Wiederlader...

Das mit dem Wiederladen wäre sicherlich eine Lösung, für die ich allerdings auch wieder entsprechende Genehmigungen brauche.

Das Problem liegt mittlerweile bei der Bedürfnisbescheinigung vom Schießsportverband. In diesem Verband bin ich seit 5 Jahren Mitglied, womit einer entsprechenden Bescheinigung, laut Gesetzgeber, Nichts im Weg stehen sollte. Nun ist es aber so, das der Verband die Ergebnisse von Vereins-, Kreis- oder ähnlichen Meisterschaften verlangt. Als Sportschütze wurde und wird man doch aus gesetzlicher Sicht nur noch schikaniert. Da ist es schon äußerst unverständlich, das ein Verband auf die gesetzlichen Vorgaben noch eins oben drauf setzt und Wettkampfergebnisse fordert.

Natürlich könnte ich an der VM teilnehmen und das Problem wäre gelöst. Hier geht es aber nicht darum, einfach jeden Blödsinn mitzumachen, der von irgend einem Verband gefordert wird.

Sicherlich könnte ich dann eine zweite Waffe im gleichen Kaliber beantragen, was den Munitionserwerb beinhalten würde und somit hätte ich die Möglichkeit, auch für meine 08 legal Munition zu erwerben. Es kann doch wohl aber nicht angehen, das ich mir eine zweite Waffe besorgen muss, um für die Erste einen Munitionserwerb zu legalisieren. Das Ansinnen des Gesetzgebers ist doch wohl, weniger "Waffen unters Volk" zu bringen, als unnötigerweise mehr. Das sich die "Oberen" des entsprechenden Verbandes über diese Thematik scheinbar noch keinen Kopf gemacht haben, verwundert doch sehr. :confused:

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.......Nun ist es aber so, das der Verband die Ergebnisse von Vereins-, Kreis- oder ähnlichen Meisterschaften verlangt. Als Sportschütze wurde und wird man doch aus gesetzlicher Sicht nur noch schikaniert. Da ist es schon äußerst unverständlich, das ein Verband auf die gesetzlichen Vorgaben noch eins oben drauf setzt und Wettkampfergebnisse fordert.

Natürlich könnte ich an der VM teilnehmen und das Problem wäre gelöst. Hier geht es aber nicht darum, einfach jeden Blödsinn mitzumachen, der von irgend einem Verband gefordert wird.......

Was ist an einer Teilnahme der genannten Meisterschaften so schlimm?

Du sollst ja nicht gewinnen, sondern nur teilnehmen.

Und "Blödsinn" finde ich diese Meisterschaften nicht........

Gruß Habakuk

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Hallo,

. Das Ansinnen des Gesetzgebers ist doch wohl, weniger "Waffen unters Volk" zu bringen, als unnötigerweise mehr
.

Diesen Satz musste ich Heute schon zweimal lesen von Mitgliedern dieses Forum.

Selber Schuld wenn die Politiker das umsetzen was Ihr wollt. "Kopfschütteln"

Gruss

voyager

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Was ist an einer Teilnahme der genannten Meisterschaften so schlimm?

Du sollst ja nicht gewinnen, sondern nur teilnehmen.

Und "Blödsinn" finde ich diese Meisterschaften nicht........

Gruß Habakuk

Natürlich sind die Meisterschaften nicht schlimm. Es geht ums Prinzip. Es kann doch nicht sein, das ein Verband, der eigentlich im Sinne seiner Mitglieder handeln sollte, die gesetzlichen Vorgaben noch verschärft. Haben wir nicht schon genug Unsinn durch den Gesetzgeber zu erleiden? :peinlich:

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Hallo,

.

Diesen Satz musste ich Heute schon zweimal lesen von Mitgliedern dieses Forum.

Selber Schuld wenn die Politiker das umsetzen was Ihr wollt. "Kopfschütteln"

Gruss

voyager

Mich würde interessieren, was Du damit meinst, das wir wollen, das weniger Waffen unters Volk sollen. Unsinn. Nur hast Du die vergangenen Jahre evtl. nicht mitbekommen, wie diesbezüglich die Gesetze verändert, bzw. verschärft wurden? Schau Dir die entsprechenden Foren an und Du wirst einen Sinn in der von Dir bemängelten Aussage finden.

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  • 3 Wochen später...
Mich würde interessieren, was Du damit meinst, das wir wollen, das weniger Waffen unters Volk sollen. Unsinn. Nur hast Du die vergangenen Jahre evtl. nicht mitbekommen, wie diesbezüglich die Gesetze verändert, bzw. verschärft wurden? Schau Dir die entsprechenden Foren an und Du wirst einen Sinn in der von Dir bemängelten Aussage finden.

Ich denke, ich muss meine Aussagen entsprechend erweitern. Inzwischen habe ich versucht, den offiziellen Weg, über eine Bedürfnisanerkennung zu gehen. Ich bin seit Jahren Sportschütze und Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband. Auf meiner grünen WBK habe ich Waffen anderer Kaliber eingetragen. Laut § 14, Abs. 2 u. 3 WaffG. wäre damit das Bedürfnis für eine neue WAffe, bzw. Munitionserwerb nachgewiesen, da ich regelmäßig auf dem Schießstand trainiere.

Nun stellt sich die Situation aber so dar, das der Schießsportverband Ergebnisse von Vereinsmeisterschaften, Kreismeisterschaften o.Ä. verlangt. Genau hier liegt der Hase begraben. Obwohl doch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, setzt der Verband noch eins drauf, indem er Leistungsnachweise verlangt. Es kann doch wohl nicht angehen, das ein Verband, der doch eigentlich für die Belange der Mitglieder da sein sollte, die ohnehin schon oftmals nicht nachvollziehbaren Gesetzesvorgaben noch verschärft. Was nützen Bundesgesetze, wenn sich jeder Schießsportverband mit seinen eigenen Gesetzen darüber hinwegsetzen kann? Es geht hier nicht darum, grundsätzlich die Teilnahme an Meisterschaften zu verweigern, sonder lediglich darum, das Verbände ihren Mitglieder das Leben, über die gesetzlichen Grundlagen hinaus, unnötig erschweren. :angry2:

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Im Waffengesetz findet sich für Sportschützen ein "Regelbedürfnis" von 2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen. Diese Waffen wird dir der Verband (sofern Disziplinen vorhanden) auch weitgehend problemlos befürworten. Bei jeder weiteren Waffe wird es schwieriger. Sie muss für eine weitere Disziplin sein, für die man noch keine Waffe hat, oder für den Wettkampfsport erfoderlich sein. In allen Befürwortungsrichtlinien die ich bisher gesehen habe findet sich in etwa folgendes:

Die Beurteilung, ob eine Waffe für eine weitere Sportdisziplin erforderlich ist, ist auch von Einsatz der bereits vorhandenen Waffen abhängig.

Jeder Verband formuliert es etwas unterschiedlich, teilweise auch mit Anforderungen wie Ringzahlen bei Wettkämpfen. Aber ohne Einsatz der vorhanden Waffen bei Wettkämpfen wird kein Verband weitere Waffen befürworten. Falls es Verbände gibt die es anders machen, dann sagt Bescheid, ich bin sicher dass dann viele dorthin wechseln.

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Hallo,

ich gebe Dir ersteinmal recht darin das die Gesetze immer weiter verschärft wurden.

Aber weil die Politiker "so wenig wie möglich Waffen im Volk" wollen müssen wir, Sportschützen, Jäger, Erben und Waffensammler nicht diesen Satz verwenden.

Je öfter man den Satz liest um so mehr prägt er sich ein.

Wenn Du noch keine Waffe in 9mm hast, dein Verband eine Dizi hat die nur mit diesen Kaliber geschossen werden darf, dürfte es überhaupt keine Probleme mit einem Bedürfnis geben.

Ich würde dort mal Anrufen und das abklären.

Gruss

voyager

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