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IGNORED

Verhalten gegenüber Behörde


Mopsi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich lese hier schon eine Weile mit u. möchte nun meinen ersten Beitrag schreiben.

Ich habe vor ca. 5 Wochen eine grüne WBK beantragt.

Die Formulare forderte ich telefon. beim Ordnungsamt an, der SB (ich nenne ihn künftig Herr X) sagte mir ich solle sie ausfüllen u. zurücksenden sowie nach 1-2 Wochen danach telefon. einen Termin bei ihm vereinbaren.

Zu diesem Termin dann die Sachkundeurkunde im Original sowie die Bedürfnisbescheinigung mitbringen, dann könne er mir gleich die grüne WBK mit Voreintrag ausstellen.

Dann habe ich versucht diesen Termin zu bekommen.

Einmal ist Herr X im Urlaub, dann ist Herr X im Außendienst, und nun ist Herr X krank, keiner kann mir sagen wie lange.

Und keiner kann mir die Karte mit dem Voreintrag ausstellen, ich erhalte von den anderen Mitarbeitern der Behörde immer die Auskunft, daß Voreinträge auf grün nur von Herrn X bearbeitet werden.

Wie verhält man sich hier zweckmäßgigerweise?

Gute Miene zum bösen Spiel machen u. weiter anrufen u. warten?

Oder zum Leiter des Ordnungsamtes gehen u. ihm erklären daß es ein Unding ist wenn es nur einen SB gibt u. er gefälligst jemand anderen die Sache bearbeiten lassen soll?

Hat jemand damit Erfahrung?

Gruß Mopsi

Geschrieben
Hat jemand damit Erfahrung?

Gruß Mopsi

Sorry, keine aus erster Hand.

erstens würde ich dem Herrn mal ein Fax schicken, indem Du auf die fruchtlosen Telefonversuche hinweist und jetzt um einen Termin bittest. Tip: gleich einen Vorschlag machen, der Dir passt. Wenn Du Dich somit "zum Vorgang" gemacht hast, bist Du beim Argumentieren viel besser aufgestellt.

Wenn dann immer noch nix passiert, so nach Wochenfrist, kannst Du sicherlich mit dem Schreiben zum Vorgesetzten gehen, und um Erledigung des Vorgans bitten. Dabei dann das Anschreiben mit Deinem Antrag auf Tisch knallen und die Frist zur Bearbeitung der Anträge erfragen. Soweit ich weiß ist bei der WaffRechtErlaubnis eine Frist von 6-8 Wochen ab Eingang des Antrags bis zum Bescheid vorgeschrieben, frag dazu aber mal unsere SB/SBine.

Die Behörde ist also noch nicht im Verzug, das droht Ihr aber, und das wird der Amtsleiter wohl auch abbiegen wollen.

Geschrieben

Jede Kommunikation mit den Behoerden bedarf der Schriftform - also einfach Unterlagen mit ausgefuelltem Antrag uebersenden (Einschreiben) und auf den Kostenbescheid und die WBK warten. Ein persoenlicher Termin ist eigentlich gar nicht notwendig.

Geschrieben

Ich verstehe die ganze Problematik nicht. Antrag vorher abgeben. Persönlicher Termin.....

Ich habe alles zusammen (Antrag auf Erteilung einer WBK, Bedürfnisnachweis vom Verband,

Sachkunde) abgegeben und nach 6 Wochen (bei der ersten Grünen WBK) per Post, zusammen

mit einem Überweisungsträger und dem Formular für den Waffenerwerb erhalten.

Bei der gelben WBK ein paar Monate später, genauso verfahren. Allderings war die WBK nach 3 Tagen,

wiederhole nach DREI Tagen in meinem Briefkasten....

Wenn ich hier so einige Beiträge lese, mach ich drei Kreuze und bemerke, dass wir wohl super SB bei uns

im Landkreis haben :-)

Nix mit persönlichem Vorsprechen und Bückling machen müssen....

Gruß.

ToBo..

PS: aus Hessen

Geschrieben
Ich habe alles zusammen (Antrag auf Erteilung einer WBK, Bedürfnisnachweis vom Verband,

Sachkunde) abgegeben und nach 6 Wochen (bei der ersten Grünen WBK) per Post, zusammen

mit einem Überweisungsträger und dem Formular für den Waffenerwerb erhalten.

Wenn ich hier so einige Beiträge lese, mach ich drei Kreuze und bemerke, dass wir wohl super SB bei uns

im Landkreis haben :-)

Nix mit persönlichem Vorsprechen und Bückling machen müssen....

Ich mache es so, daß ich vorher einen Termin mit meinem SB vereinbare, dann zum Termin alle

Unterlagen mitnehme mitsamt der Waffen-Nr. der Waffe, die eingetragen werden soll. Nach 15 Minuten

ist alles erledigt und ich maschiere mit eingetragener Waffe nach Hause. Allerdings habe ich schon

mehrere Waffen (Lang- und Kurz) eingetragen und schieße schon seit Jahren bei VM, LM und DM mit.

Ich gehe aber auch mal so zum Smalltalk zum SB, einfach um Kontakt zu halten.

Geschrieben
Jede Kommunikation mit den Behoerden bedarf der Schriftform - also einfach Unterlagen mit ausgefuelltem Antrag uebersenden (Einschreiben) und auf den Kostenbescheid und die WBK warten. Ein persoenlicher Termin ist eigentlich gar nicht notwendig.

Schön wärs; mein Behörde handhabt dies ja auch so.

Es gibt aber auch Behörden, die verweigern sich der Postvariante; nehmen keine Eintragungen und Austragungen vor, wenn die Unterlagen auf dem Postweg zu ihnen kommen.

Termine gibts auch keine. Also äusserst unfreundlich für Berufstätige die nicht einfach mal so zwischendurch ihren Bleistift für ein paar Stunden fallen lassen können...

Geschrieben
Wie verhält man sich hier zweckmäßgigerweise?

Gute Miene zum bösen Spiel machen u. weiter anrufen u. warten?

Oder zum Leiter des Ordnungsamtes gehen u. ihm erklären daß es ein Unding ist wenn es nur einen SB gibt u. er gefälligst jemand anderen die Sache bearbeiten lassen soll?

Hat jemand damit Erfahrung?

Gruß Mopsi

Hallo Mopsi,

wenn es nur den einen gibt und Du noch keine weiteren Erfahrungen mit dem hast, dann würde ich - auch wenn es nervt - erst mal den Ball flach halten und den ersten persönlichen Termin abwarten. Wir sind alle nur Menschen - auch Sachbearbeiter (man kann es kaum glauben) und "Shit happens". Es ist bei ihm im Moment vielleicht der Wurm drin und das normalisiert sich, wenn die Erkältungszeit vorbei ist. Ich empfehle einfach nur, daß Du ihm eine Chance gibst. Vielleicht ist er ein ganz umgänglicher netter Typ.

Und daß seine Kollegen da nicht vorgreifen wollen kann man ggf. auch verstehen. Anscheinend ist es wohl eine kleine Behörde/Stadt ? Bei Waffenangelegenheiten sind da die Kompetenzen wahrscheinlich so geregelt.

Ich habe meinem SB eine Chance gegeben, auch wenn es terminlich für Berufstätige nicht sooo toll ist. Wir haben einen Termin abgekaspert per Telefon und er hatte dann auch wirklich Zeit und wir konnten und gegenseitig "beschnuppern". Ist für die Mitarbeiter/innen auf den Ordnungsbehörden ja auch nicht so einfach. Da kommt ein "neuer" und will scharfe Schusswaffen (und das in Deutschland). Jedenfalls verstehen wir uns mittlerweile prima und er weiß, daß ich kein "Hallodri" bin. Gleichzeitig weiß ich, daß er - im Rahmen der Vorschriften - auch auf mich zukommt.

Also gib ihm eine Chance und vielleicht geht das dann bei der 2. Waffe schon viel schneller und per Post.

Gruß,

OLEEver

(der mit seinem SB "per Du" ist und ihn als kompetenten Ansprechpartner schätzt)

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ich war die Tage beim Ordnungsamt und wollte meinen Sachbearbeiter mal auf eine SLB ansprechen.

Dieser war allerdings nicht zugegen, weshalb ich mit seinem Vertreter sprach.

Ich fragte den dann direkt ob er mir einen Voreintrag für eine SLB in meine bereits vorhandene grüne WBK einträgt.

Nachdem ich ihm dann erstmal erklärt hatte wie das mit dem Voreintrag abläuft und das man den braucht um eine Waffe zu erwerben,

stellte er mir ohne große Umschweife einen entsprechenden Voreintrag für eine SLB aus, machte davon noch eine Kopie für den SB und 5 Minuten später war ich wieder draußen.

Eigentlich sollte ich mich darüber ja freuen, habe auf der anderen Seite aber ein ungutes Gefühl was wohl mein SB sagt, wenn er Montag

wieder kommt und eine Kopie auf seinem Schreibtisch findet und sieht was seine Vertretung da in seiner Abwesenheit bewilligt hat.

Kann er dann den Voreintrag zurückziehen oder kann ich anderweitig belangt werden, obwohl ich mir ja eigentlich nichts vorzuwerfen habe?

Geschrieben
Ich war die Tage beim Ordnungsamt und wollte meinen Sachbearbeiter mal auf eine SLB ansprechen.

Dieser war allerdings nicht zugegen, weshalb ich mit seinem Vertreter sprach.

Ich fragte den dann direkt ob er mir einen Voreintrag für eine SLB in meine bereits vorhandene grüne WBK einträgt.

Nachdem ich ihm dann erstmal erklärt hatte wie das mit dem Voreintrag abläuft und das man den braucht um eine Waffe zu erwerben,

stellte er mir ohne große Umschweife einen entsprechenden Voreintrag für eine SLB aus, machte davon noch eine Kopie für den SB und 5 Minuten später war ich wieder draußen.

Eigentlich sollte ich mich darüber ja freuen, habe auf der anderen Seite aber ein ungutes Gefühl was wohl mein SB sagt, wenn er Montag

wieder kommt und eine Kopie auf seinem Schreibtisch findet und sieht was seine Vertretung da in seiner Abwesenheit bewilligt hat.

Kann er dann den Voreintrag zurückziehen oder kann ich anderweitig belangt werden, obwohl ich mir ja eigentlich nichts vorzuwerfen habe?

DU weist doch, das du für den Voreintrag ein Bedürfnis deines Verbandes brauchst!!

Hast du das dem Vertreter " vergessen" zu sagen??

Somit hast du ggf. doch etwas vorzuwerfen?

Klar kann dein SB sauer reagieren........ich wäre da auch sauer!

Klar kann er den Voreintrag bei fehlenden Voraussetzungen zurückziehen!!!!!!!

Geschrieben
oder kann ich anderweitig belangt werden, obwohl ich mir ja eigentlich nichts vorzuwerfen habe?

Der Kollege hat Deinen zuständigen SB vertreten. Damit ist er der Handelnde, wenn es also überhaupt Stress gibt, dann für ihn. Von Dir kann eigentlich niemand erwarten, daß Du besser Bescheid weißt als "die Behörde".

Ich halte es für unwahrscheinlich, daß der Eintrag widerrufen wird. Geld hast Du schon bezahlt ? Eventuell gibt es ein paar warme Worte beim Eintragen der erworbenen Waffe.

Aber ich tät mir an Deiner Stelle kein schlechtes Gewissen machen.

Geschrieben
Der Kollege hat Deinen zuständigen SB vertreten. Damit ist er der Handelnde, wenn es also überhaupt Stress gibt, dann für ihn. Von Dir kann eigentlich niemand erwarten, daß Du besser Bescheid weißt als "die Behörde".

Ich halte es für unwahrscheinlich, daß der Eintrag widerrufen wird. Geld hast Du schon bezahlt ? Eventuell gibt es ein paar warme Worte beim Eintragen der erworbenen Waffe.

Aber ich tät mir an Deiner Stelle kein schlechtes Gewissen machen.

naja, das Argument des SB wird sein........." sie haben Sachkunde"!

Geschrieben
Ich war die Tage beim Ordnungsamt und wollte meinen Sachbearbeiter mal auf eine SLB ansprechen.

Bist Du Jäger oder Sportschütze? Ich verstehe nicht, warum Du mit einem Sachbearbeiter darüber sprechen willst. Mein einziger Ansprechpartner deswegen (als Sportschütze) wäre mein zuständiger Verbandsfürst.

Geschrieben

Ich hatte da ja schon eine Kurzwaffe in der grünen WBK, deshalb sah er da scheinbar kein Problem, da ich dafür ja auch alle Vorraussetzungen erfülle.

Zudem brauchen verbandslose Schütze auch kein Bedürfnisnachweis vom Verband.

Bin Sportschütze.

Geschrieben
Ich hatte da ja schon eine Kurzwaffe in der grünen WBK, deshalb sah er da scheinbar kein Problem, da ich dafür ja auch alle Vorraussetzungen erfülle.

Zudem brauchen verbandslose Schütze auch kein Bedürfnisnachweis vom Verband.

Bin Sportschütze.

Verbandslos bist du??

Geschrieben
Verbandslos bist du??

Nein, bin im DSB.

Es besteht ja aber auch die Möglichkeit als Gastschütze bei anderen Verbänden zu schießen, die eine SLB in ihrer Sportordnung haben.

Bei mir ist das so und dafür hätte ich gerne eine SLB und wollte deswegen mit meinem SB darüber sprechen ob er mir dafür einen Voreintrag ausstellt.

Geschrieben
Nein, bin im DSB.

Es besteht ja aber auch die Möglichkeit als Gastschütze bei anderen Verbänden zu schießen, die eine SLB in ihrer Sportordnung haben.

Bei mir ist das so und dafür hätte ich gerne eine SLB und wollte deswegen mit meinem SB darüber sprechen ob er mir dafür einen Voreintrag ausstellt.

Ich hoffe, dein SB hat Humor..................................................................

Geschrieben

Ich glaube der Kollege braucht den Humor. Andererseits: Die Behörde hat per Verwaltungsakt das Bedürfnis "haben wollen" anerkannt :D

OOOoops

Edit: Linksschreibung

Geschrieben
Ich glaube der Kollege braucht den Humor. Andererseits: Die Behörde hat per Verwaltungsakt das Bedürfnis "haben wollen" anerkannt :D

OOOoops

Edit: Linksschreibung

Naja, ein Mitarbeiter der Behörde hat aufgrund der ggf. nicht ganz "vollständigen" Geschichte des Antragstellers einen Voreintrag gemacht.

Wenn der SB diesen "nur" zurückzieht, glück gehabt....Mann könnte da ggf. auch nen Betrugsversuch sehen....was der SB ohne Humor dann ggf. nicht lustig findet.............

Geschrieben
Nein, bin im DSB.

Es besteht ja aber auch die Möglichkeit als Gastschütze bei anderen Verbänden zu schießen, die eine SLB in ihrer Sportordnung haben.

Bei mir ist das so und dafür hätte ich gerne eine SLB und wollte deswegen mit meinem SB darüber sprechen ob er mir dafür einen Voreintrag ausstellt.

Würde mich sehr interessieren, was dabei herauskommt. Die Thematik "Bedürfnisnachweis bei verbandslosen Schützen" ist schon schwer genug. Dass eine offensichtlich fachfremde Vertretung sich da getraut hat, dir einfach so einen Voreintrag einzutragen, ist schon ziemlich merkwürdig/gewagt. Dass er das auf deine Erklärung hin getan hast, lässt dich in keinem guten Licht dastehen. Überlege dir mal, ob am Wochenende eine E-Mail an deinen Sachbearbeiter schicken willst.

Geschrieben
. Dass er das auf deine Erklärung hin getan hast, lässt dich in keinem guten Licht dastehen.

DAS ist imho das Hauptproblem....wenn der Vertretung nicht "alles" gesagt wurde---------> könnte schnell ein Vorwurf des Betruges ( im zusammenhang mit dem WaffG) im Raum stehen...was für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit eher abträglich ist............

Vor allem würde ich den Voreintrag AUF KEINEN FALL für nen Erwerb nutzen, bevor das mit dem SB geklärt ist!!

Geschrieben
Es gibt aber auch Behörden, die verweigern sich der Postvariante; nehmen keine Eintragungen und Austragungen vor, wenn die Unterlagen auf dem Postweg zu ihnen kommen.

Wenig glaubhafte Behauptung.

Carcano

Geschrieben
Kann er dann den Voreintrag zurückziehen oder kann ich anderweitig belangt werden, obwohl ich mir ja eigentlich nichts vorzuwerfen habe?

Der Voreintrag (Genehmigung zum Erwerb einer Waffe) ist ein Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt muss widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben, oder einfacher ausgedrückt, wenn er irrtümlich/ rechtswidrig ergangen ist.

Da Deinem Voreintrag (mindestens) eine Voraussetzung fehlte (nämlich das nachgewiesene Bedürfnis), wirst Du nicht lange Freude daran haben. smiley_emoticons_stevieh_seufz.gif

Mein Rat: Selber hingehen und die Sache klären. Die Behörde selbst dahinter kommen zu lassen, wäre nicht schlau. Und bitte: Jetzt nicht schnell einen Halbautomaten kaufen.

Geschrieben
Wenig glaubhafte Behauptung.

Carcano

Vorsichtig ausgedrückt, Herr Kollege.

Was machen diese Ämter mit ihrer Post? Altpapier? Reißwolf? Sonnenwendfeuer? smiley_emoticons_confusednew.gif

IMI, da hast Du was missverstanden, glaub' ich.

Geschrieben

Das Bedürfnis liegt doch aber schon dann vor wenn man in den Verband eintritt.

Wann der Verband das Bedürfnis schriftlich bestätigt ist Sache des Verbandes, und erfolgt willkürlich anhand der Satzung und unterscheidet sich zwischen den Verbänden zum Teil stark.

Fakt ist doch aber, daß das gesetzlich nicht so ist, da wird gefordert, daß man seit mindestens einem Jahr sportlich schießt und dies mindestens 18 mal im Jahr getan hat.

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