Guest Posted November 4, 2008 Posted November 4, 2008 Kann man schon vor Ablauf der Gültigkeit und auch noch mit Pulverrestkontingent den Pulverschein § 27 verlängnern lassen? Klingt etwas komisch, wird aber klar, wenn man eine neue Verbringungserlaubnis bei der BAM beantragen muss. Denn diese wird immer nur auf das genehmigte Menge ausgestellt.
Aspe Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Warum nicht?Du brauchst doch nur mal zu einem Lehrgang gehen der 3 Wochen dauert. Frag den Sachbearbeiter deines Vertrauens.
Dagobert Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Kann man schon vor Ablauf der Gültigkeit und auch noch mit Pulverrestkontingent den Pulverschein § 27 verlängnern lassen? Ja.
Hülsenstopfers Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Verlängerung der Laufzeit ( bei mir fünf Jahre ) weis ich nicht. Die Menge kann man aufstocken, auch wenn die "Erstmenge" noch nicht ganz aufgebraucht ist. Hat bei mir 70€ gekostet Gruß
Sachbearbeiter Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Du solltest sogar unbedingt den Antrag zur Verlängerung noch während der Laufzeit stellen (!), denn eine erloschene Erlaubnis (also wenn der Antrag erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bei der Behörde eingeht) kann man nicht mehr verlängern. Eine damit verbundene Neuausstellung wäre wesentlich teurer, da der Aufwand viel höher als bei einer Verlängerung ist. So ab 2,3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis sollte man also schauen, dass der Bedürfnisnachweis auf dem neuesten Stand ist und die Unterlagen so langsam zur Behörde marschieren sollten. Aber bitte nicht schon 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer.
Guest Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 So ab 2,3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis sollte man also schauen, dass der Bedürfnisnachweis auf dem neuesten Stand ist und die Unterlagen so langsam zur Behörde marschieren sollten. Aber bitte nicht schon 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer. Das war ja meine Frage. Ich habe Restmenge 1 oder 1,5 Kg drin (muss ich nachschauen) und Gültigkeit bis 06/2010.
Tyr13 Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Das war ja meine Frage. Ich habe Restmenge 1 oder 1,5 Kg drin (muss ich nachschauen) und Gültigkeit bis 06/2010. Menge aufstocken ! Was Kostet es bei Euch ? Hier in K, NRW sind's 15€ pro Kg.
emmi2 Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 sind's 15€ pro Kg. seid Ihr narrisch??? des wärn ja 150,- € wenn Du zehn Kilo mehr haben willst,........ bei uns (Bayern) kostet nur die Austellung der Pappe was, egal wieviel drinsteht. Ich habe meine verlängern lassen da die 10 Kilo nach 2 1/2 jahren aufgebraucht waren, jetzt 20 Kilo für die nächsten fünf Jahre und es waren 75,- € fällig, genausoviel wie wenn ich wieder 10 Kilo/ 5 Jahre beantragt hätte,.............. gruß emmi
Sachbearbeiter Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Das war ja meine Frage. Ich habe Restmenge 1 oder 1,5 Kg drin (muss ich nachschauen) und Gültigkeit bis 06/2010. Ach Gott, an diesen mengenbezogenen Unsinn hab ich gar nicht gedacht. Frag am besten Deine Genehmigungsbehörde, was die Aufstockung kostet.
Ganymed Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 seid Ihr narrisch??? ... Ich muss noch mal sehen ob ich den Beleg noch finde. Vor einiger Zeit habe ich vor Ablauf um 5 kg erhöhen lassen und wenn ich es recht erinnere in der Größenordnung von 70€ auf den Tisch gelegt.
El Marinero Posted November 5, 2008 Posted November 5, 2008 Bei uns sind die Gebühren nicht an die Menge gebunden. Ich hatte mal mit 10 kg Schwarzpulver angefangen. Die waren in nullkommanix weg. Änderung für Nachschlag hat nix gekostet.
Sachbearbeiter Posted November 6, 2008 Posted November 6, 2008 Änderung für Nachschlag hat nix gekostet. Noch einfacher ist es in Baden-Württemberg. Da wird schlichtweg eingetragen:"Nach Bedarf, pro Lieferung aber nicht mehr als 3 KG". So soll das auch sein, wenn die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt werden. Wenn ich ein zweites Auto kaufen möchte, brauch ich ja auch keinen Zusatzführerschein.
Guest Posted November 6, 2008 Posted November 6, 2008 Kreis EN --- pro Kg 10 Euro sowohl bei erhöhung , als auch bei verlängerung Frank
Sachbearbeiter Posted November 7, 2008 Posted November 7, 2008 Interessant, der Prüfungsaufwand für den Antrag steigt bei dieser Behörde also mit der Menge des beantragten Pulvers.
Kirrmeister Posted November 7, 2008 Posted November 7, 2008 Wohl nicht, aber die Gebührenschneiderei muss ja begründet werden. Hab ich da richtig gelesen: In B-W gibt es also keine Höchstmengenbeschränkung bei Treibladungspulver? Kirrmeister
Guest Posted November 7, 2008 Posted November 7, 2008 Wohl nicht, aber die Gebührenschneiderei muss ja begründet werden.Hab ich da richtig gelesen: In B-W gibt es also keine Höchstmengenbeschränkung bei Treibladungspulver? Kirrmeister Bei mir und den anderen die ich aus BW kenne steht ............" nach Bedarf.....pro Kauf max. 3 kg"
Guest Posted November 7, 2008 Posted November 7, 2008 Wohl nicht, aber die Gebührenschneiderei muss ja begründet werden.Hab ich da richtig gelesen: In B-W gibt es also keine Höchstmengenbeschränkung bei Treibladungspulver? Kirrmeister Bei mir und den anderen die ich aus BW kenne steht ............" nach Bedarf.....pro Kauf max. 3 kg"
Ganymed Posted November 7, 2008 Posted November 7, 2008 Da wohne ich wohl im falschen Bundesland. Bei Verlängerung kommt sogar Buchhalternase in den Schein damit etwaige offene Restmengen zu keinem Übertrag führen. Nicht gekauft = verfallen. Und das ohne Geld zurück. Habe allerdings noch keine Probleme bekommen wenn die Menge nicht in Anspruch genommen wurde. Das wurde hier auch schon kontrovers diskutiert.
Habakuk Posted November 7, 2008 Posted November 7, 2008 Da wohne ich wohl im falschen Bundesland. Nicht nur Du......so sehr ich "meine" Pfalz liebe, aber bis Baden-Württemberg sind es von mir aus gerade mal geschätzte 3 km Luftlinie........und ein Fluss namens "Rhein" dazwischen........ Gruß Habakuk
runnerpok Posted November 7, 2008 Posted November 7, 2008 was für zahlen ... thüringen (afas suhl): ausstellung inkl. auslagen, gebühren und porto 57,09€, verlängerung dito, aufstockung 0,00 € grüße
HP-38 Posted November 7, 2008 Posted November 7, 2008 Interessant, der Prüfungsaufwand für den Antrag steigt bei dieser Behörde also mit der Menge des beantragten Pulvers. Ich hatte an anderer Stelle schon mal von meinem Gespräch mit einem Amtsleiter berichtet. Seine Argumentation war nicht der Prüfungsaufwand, sonder die Abschöpfung des zu erwartenden Gewinns aus der Differenz von Kaufmunition zur Eigenproduktion
El Marinero Posted November 7, 2008 Posted November 7, 2008 Seine Argumentation war nicht der Prüfungsaufwand, sonder die Abschöpfung des zu erwartenden Gewinnsaus der Differenz von Kaufmunition zur Eigenproduktion Mit N 140 und Lapua D46 überschreite ich manchen Kaufpreis für Fabrikmuni. Kriege ich jetzt was vom Amt wieder ?
HP-38 Posted November 7, 2008 Posted November 7, 2008 Mit N 140 und Lapua D46 überschreite ich manchen Kaufpreis für Fabrikmuni. Kriege ich jetzt was vom Amt wieder ? Neeee, dann sind es (vermute ich) wieder Verwaltungskosten !
Kirrmeister Posted November 8, 2008 Posted November 8, 2008 Ich hatte an anderer Stelle schon mal von meinem Gespräch mit einem Amtsleiter berichtet. Seine Argumentation war nicht der Prüfungsaufwand, sonder die Abschöpfung des zu erwartenden Gewinns aus der Differenz von Kaufmunition zur Eigenproduktion Aber ist das der Auftrag einer Verwaltungsbehörde? Ich meine. Nein! Kirrmeister
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