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IGNORED

Vorzeitige Verlängerung Puverschein?


Floppyk

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Kann man schon vor Ablauf der Gültigkeit und auch noch mit Pulverrestkontingent den Pulverschein § 27 verlängnern lassen?

Klingt etwas komisch, wird aber klar, wenn man eine neue Verbringungserlaubnis bei der BAM beantragen muss. Denn diese wird immer nur auf das genehmigte Menge ausgestellt.

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Du solltest sogar unbedingt den Antrag zur Verlängerung noch während der Laufzeit stellen (!), denn eine erloschene Erlaubnis (also wenn der Antrag erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bei der Behörde eingeht) kann man nicht mehr verlängern. Eine damit verbundene Neuausstellung wäre wesentlich teurer, da der Aufwand viel höher als bei einer Verlängerung ist.

So ab 2,3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis sollte man also schauen, dass der Bedürfnisnachweis auf dem neuesten Stand ist und die Unterlagen so langsam zur Behörde marschieren sollten. Aber bitte nicht schon 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer.

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So ab 2,3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis sollte man also schauen, dass der Bedürfnisnachweis auf dem neuesten Stand ist und die Unterlagen so langsam zur Behörde marschieren sollten. Aber bitte nicht schon 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer.

Das war ja meine Frage. Ich habe Restmenge 1 oder 1,5 Kg drin (muss ich nachschauen) und Gültigkeit bis 06/2010.

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sind's 15€ pro Kg.

seid Ihr narrisch??? des wärn ja 150,- € wenn Du zehn Kilo mehr haben willst,........ bei uns (Bayern) kostet nur die Austellung der Pappe was, egal wieviel drinsteht. Ich habe meine verlängern lassen da die 10 Kilo nach 2 1/2 jahren aufgebraucht waren, jetzt 20 Kilo für die nächsten fünf Jahre und es waren 75,- € fällig, genausoviel wie wenn ich wieder 10 Kilo/ 5 Jahre beantragt hätte,..............

gruß emmi

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Änderung für Nachschlag hat nix gekostet.

Noch einfacher ist es in Baden-Württemberg. Da wird schlichtweg eingetragen:"Nach Bedarf, pro Lieferung aber nicht mehr als 3 KG". So soll das auch sein, wenn die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt werden. :icon14:

Wenn ich ein zweites Auto kaufen möchte, brauch ich ja auch keinen Zusatzführerschein.

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Wohl nicht, aber die Gebührenschneiderei muss ja begründet werden.

Hab ich da richtig gelesen: In B-W gibt es also keine Höchstmengenbeschränkung bei Treibladungspulver?

Kirrmeister

Bei mir und den anderen die ich aus BW kenne steht

............" nach Bedarf.....pro Kauf max. 3 kg"

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Wohl nicht, aber die Gebührenschneiderei muss ja begründet werden.

Hab ich da richtig gelesen: In B-W gibt es also keine Höchstmengenbeschränkung bei Treibladungspulver?

Kirrmeister

Bei mir und den anderen die ich aus BW kenne steht

............" nach Bedarf.....pro Kauf max. 3 kg"

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Da wohne ich wohl im falschen Bundesland.

Bei Verlängerung kommt sogar Buchhalternase in den Schein damit etwaige offene Restmengen zu keinem Übertrag führen. Nicht gekauft = verfallen. Und das ohne Geld zurück.

Habe allerdings noch keine Probleme bekommen wenn die Menge nicht in Anspruch genommen wurde. Das wurde hier auch schon kontrovers diskutiert.

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Da wohne ich wohl im falschen Bundesland.

Nicht nur Du......so sehr ich "meine" Pfalz liebe, aber bis Baden-Württemberg sind es von mir aus gerade mal geschätzte 3 km Luftlinie........und ein Fluss namens "Rhein" dazwischen........ :traurig_16:

Gruß Habakuk

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Interessant, der Prüfungsaufwand für den Antrag steigt bei dieser Behörde also mit der Menge des beantragten Pulvers. :huh:

Ich hatte an anderer Stelle schon mal von meinem Gespräch mit einem Amtsleiter berichtet.

Seine Argumentation war nicht der Prüfungsaufwand, sonder die Abschöpfung des zu erwartenden Gewinns

aus der Differenz von Kaufmunition zur Eigenproduktion :angry2:

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Seine Argumentation war nicht der Prüfungsaufwand, sonder die Abschöpfung des zu erwartenden Gewinns

aus der Differenz von Kaufmunition zur Eigenproduktion :angry2:

Mit N 140 und Lapua D46 überschreite ich manchen Kaufpreis für Fabrikmuni. Kriege ich jetzt was vom Amt wieder ?

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Ich hatte an anderer Stelle schon mal von meinem Gespräch mit einem Amtsleiter berichtet.

Seine Argumentation war nicht der Prüfungsaufwand, sonder die Abschöpfung des zu erwartenden Gewinns

aus der Differenz von Kaufmunition zur Eigenproduktion :angry2:

Aber ist das der Auftrag einer Verwaltungsbehörde? Ich meine. Nein!

Kirrmeister

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