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IGNORED

Ab heute sind Netzpublikationen bei der Nationalbib. abzuliefern


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bundiki, jetzt komm mal wieder runter. Wir als offenbar betroffener Verlag haben am Donnerstag und Freitag vergeblich versucht, etwas Konkretes rauszufinden. Also haben wir den Originaltext der Verordnung als Maßstab genommen, die hat Gesetzeskraft und ist mit Verlaub sicher gültiger als eine hastig auf die DNB-Website geschobene Beschwichtigungserklärung (die war nämlich bis zumindest gestern mittag nicht dort).

Und wenn du "derzeit noch nicht" für eine Entwarnung hälst, dann solltest du eben diese Verordnung nch einmal studieren. Da steht übrigens auch klar der Zusendeweg drin (per FTP als PDF) - daß Harvesting, also einen Robot über die entprechenden Seiten sinnvoller ist, haben vielleicht die DNB-Leute gewußt, es steht aber nicht im rechtlich relevanten Text.

Edit: Link zur Verordnung eingefügt

Geschrieben

Inzwischen findet man auf den Seiten der DNB auch einen Text der heftiges zurückrudern siganlisiert. So wie es aussieht wird es doch eher so was wie automatisches Harvesting, wie es archive.org schon lange macht. Man muß sich mal vorstellen, wieviele Terabyte Daten da innerhalb kürzester Zeit auflaufen würden. Die Infrastruktur haben die ja noch gar nicht.

Vor allem PDF per FTP. In meinen Foren gibt es Beiträge mit beträchtlicher Schöpfungshöhe. Ich müsste also mein Forum regelmäßig selbst "harvesten", das Ding dann in PDF (welchen der vielen Standards eigentlich?) übertragen. Außerdem welche Sicherheitsstufe? Was ist mit Java, Javascript und anderen Codeschnippseln, die man problemlos als Bombe in so ein PDF einbauen kann? Läuft die geplante Verwaltung der Daten unter Windows, dann kann man sich schon mal auf massiven Datenverlust gefasst machen. Schließlich müssen die PDFs ja geöffnet und geprüft werden.

Mit heißer Nadel gestrickt, unüberlegt beschlossen und veröffentlicht. Jetzt wundern sie sich, daß sich die Leute aufregen.

lg

SF

Geschrieben
Moin,

ich überlege grade warum mir dieser Satz so wahnsinnig bekannt vorkommt.

LguSWE

Du meinst doch nicht etwa, dass noch andere Gesetze oder Rechtsvorschriften von unseren Damen und Herren Volksvertreter und deren Verwaltungsniederungen in ähnlicher Manier mit heißer Nadel und unüberlegt geschaffen wurden. Aber wenn Dir das so bekannt vorkommt, dann muss das ja wohl so sein. :crying:

Geschrieben

...und bevor das jetzt in einen "Lateiner Thread" ausartet... :huh:

Tja, wir sind wohl wirklich in der prikären Situation, wo das Internet (...und deren Auswüchse...???) langsam zum "Kulturgut" zu werden scheint.

....

Geschrieben
Beati pauperes spiritu, quia ipsorum est regnum coelorum

Wird Zeit für einen Lateiner-Thread :grlaugh:

Es ist rechtens, gegen Bewaffnete mit Waffen anzugehen

Würde mich nicht wundern, wenn ihr Schuld daran wärt, dass Forenseiten als didaktisch kulturelles Wertgut, das es zu Sammeln lohnen würde, eingestuft würde... :peinlich:

Geschrieben
Ich habe unsere Vereinswebseite jedenfalls soeben geschlossen. Die sich aus der Verordnung ergeben Rechtsfolgen sind unübersehbar. Um nur ein Beispiel anzuführen. Abmahnungen! Die können ja bekanntlich nach deutschem Recht auch ohne Beauftragung ausgesprochen werden.

Häää ?? Also ich habe jetzt erstmal die ersten Beiträge gelesen und wäre fast vom Hocker gefallen, wieso sollen jetzt alle Internetpräsentationen irgendwo abgeliefert werden ??

Da scheinen einige Leute besonders viel lange Weile zu haben oder wieso wird soetwas gemacht?

Also wenn mir irgendjemand etwas derartiges erzählen will, wird bei mir auch alles gelöscht und Feierabend.

Grüßle

Johnny

Geschrieben

Das habe ich gerade als Antwort auf meine Anmeldung für meine private kleine Webseite bekommen:

Sehr geehrter "cabu",

vielen Dank für Ihre Registrierung für die Ablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek.

Bitte beachten Sie, dass Webseiten aller Art (dazu gehören auch Blogs, Foren etc.) bei der Deutschen Nationalbibliothek noch nicht gesammelt werden. In Zukunft soll das automatische Einsammeln von ganzen Websites (Harvesting) zum Einsatz kommen. Dieses Verfahren befindet sich aber noch im Entwicklungsstadium und muss für den Einsatz im Rahmen des erweiterten Sammelauftrages zur Anwendungsreife gebracht werden.

Eine Registrierung oder Ablieferung von Webseiten ist Ihrerseits deshalb nicht erforderlich. Sollten Sie außer einer Website noch weitere Netzpublikationen wie z.B. E-Books veröffentlichen, bitte ich Sie um eine kurze Rückmeldung. Ist dies nicht der Fall, schlage ich vor, Ihre Anmeldung zu löschen.

Nähere Informationen zur Sammlung von Webseiten finden Sie in unseren aktualisierten "Häufig gestellten Fragen":

Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?

http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm#np_welche

Wie werden Netzpublikationen gesammelt?

http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm#np_wie

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter mailto:np-info@d-nb.de oder telefonisch unter 069/1525-1320 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Susanne Puls

--

Susanne Puls

Deutsche Nationalbibliothek

Erwerbung, Formalerschließung und Standardisierung / Monografien - Formalerschließung

Adickesallee 1

D-60322 Frankfurt am Main

Telefon: +49-69-1525-1482

Telefax: +49-69-1525-1666

mailto:s.puls@d-nb.de

http://www.d-nb.de

Also wird es wohl wie bei google sein: Die Bibliothek sammelt von sich aus und wir privaten & dackelclubs brauchen uns nicht zu kümmern...

der carl!

Geschrieben

na ,war aber gut, dass man 4 Seiten lang drüber geredet hat, was auf der HP der DNB eh steht.

:00000733:

B

Geschrieben
na ,war aber gut, dass man 4 Seiten lang drüber geredet hat, was auf der HP der DNB eh steht.

:00000733:

B

Sooo lange steht das aber noch nicht in den FAQ! Ich nehme an, seit dem 24.10.2008....

Die haben eben auf den Sturm der Entrüstung reagiert oder haben mal ein paar fachkundige Experten befragt

Geschrieben

Ich habe mal einen Ausflug in die Vergangenheit gemacht ... vergleicht doch mal...

Das war der Text aus der FAQ am 12.02.2008:

---------------------------------

Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?

Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Datenbanken und Webseiten.

Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht gesammelt.

Für Publikationen im Bereich Musik, die im Deutschen Musikarchiv in Berlin, einer Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, gesammelt werden, gilt der Sammelauftrag entsprechend.

Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch die Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien im Winter 2007/2008 erfolgen.

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Und hier der aktuelle Teil:

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Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?

Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten.

Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Sammelpflicht.

Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden nicht gesammelt.

Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.

Für Publikationen im Bereich Musik, die im Deutschen Musikarchiv in Berlin, einer Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, gesammelt werden, gilt der Sammelauftrag entsprechend.

Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch die Neufassung der Sammelrichtlinien erfolgen.

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Geschrieben
Naja...wenn man sich das Gesetz mal etwas durchliest (...) würde ich unter §9 die Ausnahmen unter Absatz 1 (privat), 7! (Diskussionsinstrumente) sowie 9 (private Nutzergruppe) zu Gunsten des forums anwenden...

Es geht auch noch ENFACHER und: Man hat was "in der Hand".

(Die Mailadresse wurde zum Teil verfälscht um Missbrauch zu vermeiden.)

Seht hier:

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

To: n.germaXX@d-nb.XX

Hallo

Bezug nehmend auf den Artikel http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,586036,00.html

Ab heute müsste kopiert und abgespeichert werden - eigentlich. Fast jede Webseite, samt Bildern, Texten und sogar Audiodateien soll die Deutsche Nationalbibliothek archivieren, im Auftrag der Bundesregierung. Das Kopieren und Abspeichern sollen die Bundes-Bibliothekare aber nicht übernehmen. Das sollen die Seitenbetreiber machen.

Am Donnerstag wurde die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - damit ist sie rechtskräftig. Auf den Seiten der Deutschen Nationalbibliothek ist auch nachzulesen, was da von nun an alles gesammelt werden soll: "Alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden." Mit anderen Worten: Die Nationalbibliothek möchte in regelmäßigen Abständen vollständige Kopien des deutschen Internets bekommen, einschließlich multimedialer Elemente. Ausgenommen sind lediglich "zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen".

DPA

Deutsche Nationalbibliothek (Standort Leipzig): Kopien aller Webseiten?

Der Branchenverband Bitkom hatte schon im vergangenen Jahr gegen das Gesetz protestiert, der Widerstand verpuffte jedoch ohne Konsequenz. Deutsche Firmen werde die tatsächliche Umsetzung der Regelung 115 Millionen Euro jährlich kosten, schätzte der Verband damals. Was an Kosten auf den Steuerzahler zukommt, ist noch vollkommen unklar.

Die Regelung ist das Ergebnis eines Gesetzes, das schon aus dem Jahr 2006 stammt: Dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek ( DNBG). Jetzt ist das Gesetz samt erklärender Verordnung da - aber wie das alles genau funktionieren soll, wer die riesigen Mengen Speicherplatz zur Verfügung stehen wird, das scheint noch niemand so recht zu wissen.

Ablieferung als PDF oder Zip-Archiv

möchte ich nun um eine Adresse bitten zu der ich die Daten senden kann. Es handelt sich um etliche MB. Daher wäre eine FTP Adresse Sinnvoll, denn der Datenumfang würde ansonsten ihr Mailpostfach sprengen.

Bitte senden Sie die Adresse, da ich ansonsten ja die gesamte Datenmenge mit einigen hundert Mails senden müsste.

Vorab herzlichen Dank

(Mein Realname ) G. SXXXXX

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Antwort:

Von: GermaXX, Nicole

Datum: 27.10.2008 12:01:20

An: XXXXXXXXX@online.de

Betreff: AW: DATENTRANSFER

Sehr geehrter Herr SXXXXXX,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Ablieferung von Netzpublikationen.

Einige Kategorien von Netzpublikationen sind von der Sammelpflicht ausgeschlossen. Da ich nicht weiß, welche Netzpublikationen Sie veröffentlichen, kann ich Ihnen nur allgemeine Informationen geben.

Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden.

Nähere Informationen zur Sammlung von Webseiten finden Sie in unseren aktualisierten "Häufig gestellten Fragen":

Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?

http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm#np_welche

Wie werden Netzpublikationen gesammelt?

http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm#np_wie

Seitens der Webseitenbetreiber ist z. Zt. also keine Ablieferung erforderlich.

Sollten Sie Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books oder elektronische Zeitschriften, veröffentlichen, können Sie sich unter folgender Adresse über die Registrierung zur Ablieferung informieren:

http://www.d-nb.de/netzpub/ablief/np_schri...gistrierung.htm

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter np-info@d-nb.de oder telefonisch unter 069/1525-1320 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Nicole GermaXX

--

Nicole GermaXX

Deutsche Nationalbibliothek

Erwerbung, Formalerschließung und Standardisierung /

Monografien - Formalerschließung

Adickesallee 1

60322 Frankfurt

Telefon: +49-69-1525-14XX

Telefax: +49-69-1525-16XX

mailto:n.germaXX@d-nb.XX

http://www.d-nb.de/

Und nun soll MIR einer sagen ICH wäre meiner Bürgerpflicht nicht nachgekommen :bb1:

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