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IGNORED

Schreckschusswaffe ohne PTB verkaufen


PeterHinsberg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Ich soll einem Bekannten helfen, diverse Waffen zu verkaufen, darunter auch eine Schreckschusspistole OHNE PTB Zeichen.

Die Waffe ist in seiner WBK eingetragen.

Über die Suchfunktion konnte ich schon klären, dass Schreckschusswaffen ohne PTB WBK-Pflichtig sind.

(Den Sinn dieser Regelung verstehe ich zwar nicht, aber das ist hier auch nicht das eigentliche Thema. Wer mich in dieser Richtung erleuchten kann sei dennoch herzlich eingeladen dies hier zu tun)

Fragen:

1.) Kann er die Waffe über egun verkaufen? (Ob sich ein Käufer findet ist erstmal zweitrangig)

2.) Wenn ja: Wer kann die Waffe kaufen?

-Muss eine EWB / ein Bedürfnis nachgewiesen werden?

-zählt die Waffe dann zum "normalen Kontingent"?

-oder kann jeder der 18 oder älter ist die Waffe kaufen und muss dann eine WBK beantragen?

Gruß,

Peter

Geschrieben
(Den Sinn dieser Regelung verstehe ich zwar nicht, aber das ist hier auch nicht das eigentliche Thema. Wer mich in dieser Richtung erleuchten kann sei dennoch herzlich eingeladen dies hier zu tun)

kurz gesagt: Umbausicherheit

Fragen:

1.) Kann er die Waffe über egun verkaufen?

Ja

2.) Wenn ja:

WBK grün mit Voreintrag

WBK rot mit passendem Thema

Geschrieben
1.) Kann er die Waffe über egun verkaufen? (Ob sich ein Käufer findet ist erstmal zweitrangig)

Hallo PeterHinsberg

in der Regel wird nur ein Sammler diese Schreckschußwaffe kaufen können.

Zufällig sammel ich Röhm. :rolleyes:

Steven

Geschrieben
(Den Sinn dieser Regelung verstehe ich zwar nicht, aber das ist hier auch nicht das eigentliche Thema. Wer mich in dieser Richtung erleuchten kann sei dennoch herzlich eingeladen dies hier zu tun)

kurz gesagt: Umbausicherheit

Fragen:

1.) Kann er die Waffe über egun verkaufen?

Ja

2.) Wenn ja:

WBK grün mit Voreintrag

WBK rot mit passendem Thema

Hallo,

... wie bekommt man denn für sowas einen Voreintrag auf grün? Womit begründet man den Antrag? :confused:

Gruß vom

Loch

Geschrieben

Mit dem Bedürfnis, Leute mit einem Knall erschrecken zu wollen ! :eclipsee_gold_cup:

Nein, mal im Ernst. Ich könnte mir vorstellen, wenn z.B. ein Weinbergsbesitzer damit die Vögel vergrämen möchte oder das Teil zur Abgabe von Startschüssen bei einer Sportveranstaltung benutzt werden soll und dergleichen, dass man das als Bedürfnis nach § 8 WaffG anerkennen könnte.

Geschrieben
, dass man das als Bedürfnis nach § 8 WaffG anerkennen könnte.

Hhm,

§ 8, Abs. 1 Ziffer 2: "die Geeignetheit und Erforderlichkeit glaubhaft machen"...

Das dürfte schwierig werden, weil dies mit erlaubnisfreien Waffen genauso geht...

Aber, wie wir alle wissen, nichts ist unmöglich...

Geschrieben
Das dürfte schwierig werden, weil dies mit erlaubnisfreien Waffen genauso geht...

Na ja, aber dafür brauchst Du in diesen Fällen dann einen Munitionserwerbsschein für die Pyroknallpatronen (zumeist im Kaliber 15mm).

Geschrieben

Nicht kleckern, sondern klotzen?

Also wenn schon eine Erlaubnis ausgestellt wird ( MES und Schießerlaubnis ),

dann kann man auch ruhig noch eine WBK dazu ausstellen? :D

Hehehe, wenn wir in den USA wären, dann wäre dies ein schöner Präzedenzfall

und würde Dämme öffnen...

Geschrieben
Also wenn schon eine Erlaubnis ausgestellt wird ( MES und Schießerlaubnis ),

dann kann man auch ruhig noch eine WBK dazu ausstellen? :D

Nö, Schießerlaubnis brauchste da nicht (natürlich nur, wenn aus der Waffe nur Kartuschenmunition verschossen werden kann ;) ).

Geschrieben
Nö, Schießerlaubnis brauchste da nicht ...

Ich bezog mich auf die von Dir erwähnten MESpflichtigen Pyroknallpatronen...

Es war ja Dein Beispiel, daß damit Weinbauern die Vögel vertreiben wollen...

Geschrieben

Hallo,

für diese Waffe kann es mE in Deutschland kaum einen Bedürfnisgrund geben. Mangels PTB-Zeichen ist die Waffe wie eine scharfe Waffe zu behandeln. Insofern kommt hier also eigentlich nur der Jäger in Betracht, der Sie verwendet um den Hund schussfest zu kriegen. Der wird sein Kurzwaffenkontingent damit aber nicht belasten wollen.

Ein kulturhistorisch bedeutsamens Sammelthema für die Waffe kenne ich nicht.

Ein Waffenhändler kann sie natürlich noch nehmen, aber der wird sie ja auch kaum verkauft bekommen.

Man kann allerdings die Waffe noch nachträglich beschießen lassen und so ein PTB-Zeichen erhalten. Ist idR aber außer Verhältnis zum Wert der Waffe.

Von daher mein Rat: Bei der Behörde entschädigungslos vernichten lassen, dann erspart man sich nämlich die Austragungsgebühr von 12,76€

Geschrieben
Hallo,

für diese Waffe kann es mE in Deutschland kaum einen Bedürfnisgrund geben.

Das wurde hier nicht bestritten.

Insofern kommt hier also eigentlich nur der Jäger in Betracht, der Sie verwendet um den Hund schussfest zu kriegen.

Wäre auch eine Möglichkeit.

Man kann allerdings die Waffe noch nachträglich beschießen lassen und so ein PTB-Zeichen erhalten. Ist idR aber außer Verhältnis zum Wert der Waffe.

Äh, Du meinst vermutlich, die nachträgliche Kennzeichnung mit PTB-Zeichen. Kann entweder der Hersteller vornehmen oder das Beschussamt. Kostet aber auch was, deshalb eher uninteressant.

Von daher mein Rat: Bei der Behörde entschädigungslos vernichten lassen, dann erspart man sich nämlich die Austragungsgebühr von 12,76€

Sind 12,78 Euro. Die musst Du aber auch bezahlen, wenn die Waffe als "vernichtet" aus der WBK ausgetragen wird. ;)

Geschrieben
...

Ein kulturhistorisch bedeutsamens Sammelthema für die Waffe kenne ich nicht.

...

Warum nicht? Schreckschusswaffe ohne PTB-Zeichen wäre doch ein interessantes und billiges Thema.

Und was spricht hier gegen die kulturhistorische Bedeutsamkeit und die Abgeschlossenheit des Themas?

Das Thema wäre klar definiert und auch zeitlich begrentzt.

Je nach Formulierung einer Sammler-WBK kann man Schreckschusswaffe auch in die vorhandene Sammlung "scharfer Waffen" eingliedern.

...

Von daher mein Rat: Bei der Behörde entschädigungslos vernichten lassen, dann erspart man sich nämlich die Austragungsgebühr von 12,76€

...

Diesen Tipp würde ich nur bei "schwarzen Waffen" geben. Warum sollte eine angemeldete Waffe - wenn und solange Sie verkäuflich ist - vernichtet werden. Habe schon öffters Schreckschusswaffen ohne PTB-Zeichen für so um die 40,00 bis 60,00 gesehen. Warum also das Geld vernichten?

Geschrieben

Hallo!

Vielen Danke erstmal für die zahlreichen Antworten.

@Robert Schuhbauer-Struck: So schnell wie Du tippt keiner :D

Kurz und präzise :icon14:

@Steven: Es ist leider eine RECK.

Genau genommen diese hier (Bildbeispiel von egun geklaut):

1969845_48f391a4d3ae3.jpg

@Sachbearbeiter:

Vernichten ist auch eine Option, werde ich Ihm als ultima Ratio empfehlen.

Wir werden die Waffe mal in den nächsten Wochen bei egun reinsetzen, Startpreis wird 12,78 Euro + 5 Euro Egun-Gebühr sein, dann macht er wenigstens keinen Verlust.

Es sei denn es meldet sich noch ein Interessent per PN.... (die Hoffnung stirbt zuletzt)

Gruß,

Peter

Geschrieben
Wir werden die Waffe mal in den nächsten Wochen bei egun reinsetzen, Startpreis wird 12,78 Euro + 5 Euro Egun-Gebühr sein, dann macht er wenigstens keinen Verlust.

Es sei denn es meldet sich noch ein Interessent per PN.... (die Hoffnung stirbt zuletzt)

Viel Erfolg beim Verkauf.

Mit den Abmeldegebühren kenn ich mich nicht so aus, aber wenn ich es richtig in Erinnerung habe, entstehen diese Kosten immer bei einer Austragung aus einer WBK, es sei denn, die WBK wird zurückgegeben, weil einzige oder letzte Waffe drauf. Insofern kann auch beim vernichten über die Behörde die Abmeldegühr entstehen.

Wenn es bei egun nicht klappt, stelle die Waffen doch hier unter Verkauf rein.

Und der Behörde würde ich persönlich nichts schenken, auch nicht zur Venrichtung! Wenn sich nichts anderes ergibt, schaue ich gerne mal, das ich mit meiner Sammler-WBK und der Behörde auskaspern kann.

Geschrieben

Ok, ich mache nächste Woche mal Fotos von der Waffe (habe sie nicht hier), dann sehen wir weiter.

Wenn sich sonst kein Abnehmer findet setzte mich mit Robert Schuhbauer-Struck in Verbindung, dann geht alles seinen geregelten Weg...

Geschrieben
Mit den Abmeldegebühren kenn ich mich nicht so aus, aber wenn ich es richtig in Erinnerung habe, entstehen diese Kosten immer bei einer Austragung aus einer WBK

Richtig, pro Waffe 12,78 Euronen (siehe Abschnitt II Ziff. 11b der Anlage zur WaffKostV).

, es sei denn, die WBK wird zurückgegeben, weil einzige oder letzte Waffe drauf.

Das steht dort nirgends, auch wenn sich dieses Gerücht (ohne Angabe einer Rechtsgrundlage hierfür) merkwürdigerweise schon jahrelang ganz hartnäckig hält. Auch die letzte Waffe wird wie jede andere Waffe aus der WBK ausgetragen incl. Meldung über Waffenbesitzwechsel an Waffenbehörde des Erwerbers.

Da der damit verbundene Aktenabschluss mit Meldung an das Einwohnermeldeamt über den Wegfall der waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr Aufwand verursacht, müsste die Gebühr für den Austrag der Waffe sogar eher noch höher sein. Bin mal gespannt, ob das manche Waffenbehörden bei der Aufstellung ihrer Gebührenverzeichnisse berücksichtigen... :rolleyes:

Geschrieben
die nachträgliche Kennzeichnung mit PTB-Zeichen. Kann entweder der Hersteller vornehmen oder das Beschussamt.

Das halte ich jetzt aber für eine abenteuerliche These :00000733:

...Und der Behörde würde ich persönlich nichts schenken, auch nicht zur Venrichtung! ...

Hast Du keinen Schraubstock und/oder Flex zur Vorbereitung? :rotfl2:

Geschrieben
Hallo,

... wie bekommt man denn für sowas einen Voreintrag auf grün? Womit begründet man den Antrag? :confused:

Mit welchem Bedürfnis hat der momentane Besitzer der Schreckschusspistole sie denn bekommen ??

Das halte ich jetzt aber für eine abenteuerliche These :00000733:

Wieso ?? Man kann doch Waffen auch nachträglich beschießen lassen. Auch wenn die Kosten für´s Beschießen höher sind als der Wert der Waffe.

Grüße

Johnny

Geschrieben

Ist doch ganz einfach zu erklären:

Im Gegensatz zum nachträglichen Beschuss oder dem Aufbringen eines "F" - Stempels bei einem Beschussamt müssen bei der Prüfung durch die PTB mindestens 3 (drei) gleiche Baumuster der zu prüfenden Waffe vorgelegt werden. Davon wird eine gnadenlos verbastelt, um die Umbausicherheit feststellen zu können. Nach Prüfungsende ist dieses Teil nur noch Schrott. Eine der Waffen verbleibt bei der PTB als Muster, die dritte geht als geprüftes Baumuster zurück an den Antragsteller, mit der Auflage, alle gefertigten Waffen analog des geprüften Musters zu fertigen und mit dem zugeteilten Prüfzeichen zu versehen.

Grüße

P 88

Geschrieben
Ist doch ganz einfach zu erklären:

Im Gegensatz zum nachträglichen Beschuss oder dem Aufbringen eines "F" - Stempels bei einem Beschussamt müssen bei der Prüfung durch die PTB mindestens 3 (drei) gleiche Baumuster der zu prüfenden Waffe vorgelegt werden. Davon wird eine gnadenlos verbastelt, um die Umbausicherheit feststellen zu können. Nach Prüfungsende ist dieses Teil nur noch Schrott. Eine der Waffen verbleibt bei der PTB als Muster, die dritte geht als geprüftes Baumuster zurück an den Antragsteller, mit der Auflage, alle gefertigten Waffen analog des geprüften Musters zu fertigen und mit dem zugeteilten Prüfzeichen zu versehen.

Grüße

P 88

DAS heißt, dass ein nachträglicher Beschuss doch recht schwer ist, wenn nur recht wenige Exemplare vorhanden sind ??

Grüße

Johnny

Geschrieben
Warum abenteuerlich und warum These ? Ich bitte um Erleuchtung. :)

@SB: P88 Champion war schneller.

Außerdem sind afaik die PTB Genehmigungen begrenzt auf jeweils x Stücke; wenn voll dann fertig. Und bei jeder Neuauflage werden höhere Anforderungen an die "Tuningfreundlichkeit" gestellt, die neuen Platz - Kaliber sind ja nicht nur ein Marketing - Gag gewesen. Und Beschuß trifft ja eh nur einen Teil der PTB - Sylvesterknaller.

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