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IGNORED

Muss es unbedingt Sicherheitsstufe B zertifiziert sein?


rette

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebes Forum,

bei mir ist es bald soweit und ich hab die Sachkundeprüfung und im Januar darf bekomm ich dann die WBK.

Möchte mir als erste Waffe eine KK-Pistole oder KK-Revolver zulegen. (Erst mal als günstiges Kaliber zum Training - später stell ich mir ne 9mm vor)

Nun hab ich im Waffenrecht gelesen, dass man ja einen Tresor mit Sicherheitsstufe B für max 5 Kurzwaffen benötigt (platzmässig geht bei mir nur so ein kleiner "Möbeltresor") Den muss man ja dann schön in der Wand oder Boden verdübeln. Munition muss extra gelagert werden.

Nun hab ich 2 Fragen dazu.

1. Für die Munition: Kann ich hier eine abschließbare - ich nenn es jetzt mal Geldkassette - aus metall nehmen und die mit in den Safe legen? (Mein Kumpel hat einen großen Metallschrank, da wird dann die Munition hauptsächlich gelagert und nur einen kleinen Teil möcht ich mir dann immer mit nach Hause nehmen)

2. Wegen dem Tresor: Muss der unbedingt die Sicherheitsstufe B zertifiziert haben? Es gibt nämlich auch Anbieter, die verkaufen ähnliche Tresore die einmal eine ausgewießene Sicherheitsstufe B haben und einmal keine (Steht dann oft dabei....wie Tresor mit "B" nur ohne Zertifizierung....und die sind dann um einiges günstiger). Oder gibt es hier irgendweleche Richtlinien, die man beachten muss, ohne dass das "B" nach Norm "draufsteht"? Also qasi, ein Behältnis für Kurzwaffen muss mind. x-cm dicke Wände besitzen, ein x-bestimmtes Schloss, x-Kg schwer sein etc...oder kann man wirklich nur zertifizierte Din-Norm B Tresore nehmen. Denn so könnte man doch eher gut und günstig an einen gebrauchten z.B. Zeitungsinserate dran kommen.

So nun sag ich schon mal vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

rette

Geschrieben

Hallo rette,

mit der Sachkunde wirst Du mitbekommen, wie die Aufbewarung geregelt ist.

Kurzwaffe immer _MINDESTENS_ B und Munition in ner

Blechkiste mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig.

Also die Geldkasette für die Mun ist OK, aber beim Tresor kommst

Du um nen B-Würfel _MIT_ Zertifizierung nicht drum rum.

Gruß

Stephan

Geschrieben

Willkommen im Forum!

ja es muss für Kurzwaffen die Sicherheitsstufe B sein! ( siehe Sachkunde, WaffG, AWaffV, WaffVwV und Suchfunktion dieses Forums )

zu 1.: das geht ( siehe Sachkunde, WaffG, AWaffV, WaffVwV und Suchfunktion dieses Forums )

zu 2.: es geht auch ein A-Schrank mit B-Innenfach ( siehe Sachkunde, WaffG, AWaffV, WaffVwV und Suchfunktion dieses Forums )

( es folgt die hilfe zur selbsthilfe: )

- eigentlich solltest du dir diese fragen ja selbst beantworten können, da frisch die Sachkunde erworben

- die Suchfunktion ( siehe oben rechts ) dienst dazu, bereits beantwortet fragen schnell zu finden, das erspart es diese nochmals an anderer stelle beantworten zu müssen

- aufgrund deiner Sachkunde solltest du in der lage sein, dir diese frage anhand von WaffG, AWaffV und WaffVwV selbst zu beantworten.

gruß alzi

Geschrieben
Hallo liebes Forum,

bei mir ist es bald soweit und ich hab die Sachkundeprüfung und im Januar darf bekomm ich dann die WBK.

Möchte mir als erste Waffe eine KK-Pistole oder KK-Revolver zulegen. (Erst mal als günstiges Kaliber zum Training - später stell ich mir ne 9mm vor)

Nun hab ich im Waffenrecht gelesen, dass man ja einen Tresor mit Sicherheitsstufe B für max 5 Kurzwaffen benötigt (platzmässig geht bei mir nur so ein kleiner "Möbeltresor") Den muss man ja dann schön in der Wand oder Boden verdübeln. Munition muss extra gelagert werden.

Nun hab ich 2 Fragen dazu.

1. Für die Munition: Kann ich hier eine abschließbare - ich nenn es jetzt mal Geldkassette - aus metall nehmen und die mit in den Safe legen? (Mein Kumpel hat einen großen Metallschrank, da wird dann die Munition hauptsächlich gelagert und nur einen kleinen Teil möcht ich mir dann immer mit nach Hause nehmen)

2. Wegen dem Tresor: Muss der unbedingt die Sicherheitsstufe B zertifiziert haben? Es gibt nämlich auch Anbieter, die verkaufen ähnliche Tresore die einmal eine ausgewießene Sicherheitsstufe B haben und einmal keine (Steht dann oft dabei....wie Tresor mit "B" nur ohne Zertifizierung....und die sind dann um einiges günstiger). Oder gibt es hier irgendweleche Richtlinien, die man beachten muss, ohne dass das "B" nach Norm "draufsteht"? Also qasi, ein Behältnis für Kurzwaffen muss mind. x-cm dicke Wände besitzen, ein x-bestimmtes Schloss, x-Kg schwer sein etc...oder kann man wirklich nur zertifizierte Din-Norm B Tresore nehmen. Denn so könnte man doch eher gut und günstig an einen gebrauchten z.B. Zeitungsinserate dran kommen.

So nun sag ich schon mal vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

rette

Hi und herzlich Willkommen hier.

Undzwar brauchst du unbedingt, wie die anderen auch schon erwähnt haben, einen Tresor mit der Sicherheitsstufe B (mindestens), du kannst dir auch einen mit 0 oder 1 kaufen, allerdings sind die Preise dafür noch um ein weiteres höher.

Mit der Geldkasette naja. Eine Idee von mir. Es gibt in vielen Baumärkten und Discountern oftmals Angebote wo kleine Möbeltresore (ohne Sicherheitsstufe) angeboten werden. Im Preisbereich liegen die ungefähr genauso wie eine Geldkasette also 20.-€. Die haben den Vorteil, dass 1. mehr rein passt und 2. haben die gleich Bohrungen zum Befestigen. Also wenn du den Platz dafür noch hast würde ich dir so einen Tresor vorschlagen.

---

Achso und mit der Sicherheitsstufe, das hat nicht unbedingt etwas mit der Stärke der Wandung zu tun. Es geht dabei auch um die verwendeten Materialien (Metalle).

---

Grüße

Johnny

Geschrieben
Nun hab ich im Waffenrecht gelesen, dass man ja einen Tresor mit Sicherheitsstufe B für max 5 Kurzwaffen benötigt (platzmässig geht bei mir nur so ein kleiner "Möbeltresor") Den muss man ja dann schön in der Wand oder Boden verdübeln. Munition muss extra gelagert werden.

Der Tresor muß nicht irgendwo angeschraubt werden, kannst ihn auch einfach so irgendwo hinstellen.

Nur wenn Du mehr als die 5 KW in den Tressor lagern willst mußt du ihn anschrauben so das er eine Abreiskraft von 200 Kg besitzt, dann sind bis zu 10 KW möglich. (bei 5 KW ist er aber in der Regel schon ziemlich voll)

Geschrieben
Der Tresor muß nicht irgendwo angeschraubt werden, kannst ihn auch einfach so irgendwo hinstellen.

Nur wenn Du mehr als die 5 KW in den Tressor lagern willst mußt du ihn anschrauben so das er eine Abreiskraft von 200 Kg besitzt, dann sind bis zu 10 KW möglich. (bei 5 KW ist er aber in der Regel schon ziemlich voll)

... Alles nur eine Frage, wie man das Ganze lagert. Außerdem würde ich mal so sagen, ist es als Sportschütze sowie recht schwer nen 10 KW-Schrank voll zu bekommen ... da reicht oftmals ein 5er vollkommen aus. Bei LW sieht es schon anders aus, aber da geht es ja momentan garnicht drum.

Grüße

Johnny

Geschrieben
... Alles nur eine Frage, wie man das Ganze lagert. Außerdem würde ich mal so sagen, ist es als Sportschütze sowie recht schwer nen 10 KW-Schrank voll zu bekommen ... da reicht oftmals ein 5er vollkommen aus. Bei LW sieht es schon anders aus, aber da geht es ja momentan garnicht drum.

Grüße

Johnny

Nö nicht wirklich, schau dir mal die Sportordnungen der Verbände (außer DSB vielleicht) genauer an. Ein aktiver Sportschütze kann da auch schnell auf 10 Kurzwaffen kommen (wenn er sich das leisten kann und will).

Es ist daher nicht verkehrt, sich gleich etwas größeres und höherwertiges an Waffenschrank hinzustellen, als man anfänglich braucht und für ausreichend erachtet.

Geschrieben
bei mir ist es bald soweit und ich hab die Sachkundeprüfung und im Januar darf bekomm ich dann die WBK.

Möchte mir als erste Waffe eine KK-Pistole oder KK-Revolver zulegen. (Erst mal als günstiges Kaliber zum Training - später stell ich mir ne 9mm vor)

Nun hab ich im Waffenrecht gelesen, dass man ja einen Tresor mit Sicherheitsstufe B für max 5 Kurzwaffen benötigt (platzmässig geht bei mir nur so ein kleiner "Möbeltresor") Den muss man ja dann schön in der Wand oder Boden verdübeln. Munition muss extra gelagert werden.

Nun hab ich 2 Fragen dazu.

Als "frischer" Schütze geb ich dir einen Tip.

Kauf dir einen Langwaffenschrank. Stufe A mit Stufe B Innenfach. Kostet auch nicht viel mehr.

Du WIRST dir irgendwann eine Langwaffe kaufen, selbst wenn du jetzt noch nicht willst. Es erwischt jeden. :s75:

Meist fängt diese Krankheit mit einem Ordonnanzgewehr an.

Vermutlich schon bevor dir die KK zum Hals raushängt und du eine 9mm kaufst.

Du ärgerst dich, wenn du dir einen B-Schrank an die Wand dübelst und dann wieder runterbauen mußt.

Geschrieben

Vielen Dank für die schnellen und zahlreichen Antworten. Echt ein tip top Forum.

@alzi: Ich habe ja geschrieben "es ist BALD soweit und ich habe die Sachkundeprüfung". Also nehm ich dir deinen Vorwurf, ich müsse es wissen da ich die Sachkunde erst vor kurzem gemacht habe, nicht übel :D Aber im November mach bzw. hab ich sie dann.

Zu meiner Verteidigung, ich habe im Forum gelesen (natürlich nicht alle Beiträge) aber bin nicht so ganz schlau geworden. Dann hab ich hier den Link zum Waffen-Wiki gefunden und dort mal im Waffengesetz gelesen und da steht unter § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition "....Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht....."

Und da dachte ich, es gäbe eine Bestimmung (Mindestanforderungen) des "gleichen Schutzniveau" die man auch ohne die DIN-Norm-Zertifizierung einstufen und kaufen/verwenden könnte.

Also genau so ein B-Würfel wie Commerzgandalf geschrieben hat, schwebt mir vor. 115€ ist ok. Ein großer Langwaffenschrank A +B-Fach wird da doch etwas teurer werden und mit der Stellmöglichkeit ist es echt Asche bei mir. In den Keller wollt ich ihn nämlich nicht stellen, da ich ganz oben in einer Maisonette-Wohnung wohne (wenn ich ein eigenes Häuschen hätte, wär das natürlich kein Problem :) )

Aaber vielleicht hab ich ja eins, bis ich dann die Lust auf ein Gewehr bekomme ^_^

Aber dass man den kleinen B-Würfel - wie Kay Sven sagt - nicht anschrauben muss, hät ich jetzt nicht gedacht. Also ich hab hier immer davon gelesen, man müsse die andübeln, wenn der Tresor unter 200 Kilo wiegt (oder ich hab das falsch verstanden) Das wär natürlich dann noch besser. So ein B-Möbeltresor wiegt ja nur zw. 35-65 Kilo, den kann ich dann einfach unten in den Schrank stellen, Schranktüre zu und gut. Und für die Munition wird sich dann schon ein Behältnis finden das günstig ist. Notfalls mach ich es so wie Kimber mir den Tipp gab, ich hol mir so nen "billig Tresor" und mach sie da rein. (War letzt bei Metro einer für 19€ im Angebot)

Nochmal ein großes Lob an das Forum. Wenn erst mal die Prüfung rum ist und es an den Waffenkauf usw. geht, dann wird mir das hier echt gold wert sein :icon14:

Grur

rette

Geschrieben

Hallo rette

im §36 (2) steht:

Schusswaffen,deren Erwerb.... sind mindestens ineinem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B.

Das heisst, du kannst jedes Behältnis nehmen, das gleichwertig mit 0 ist. Die Schwierigkeit ist der Nachweis der Gleichwertigkeit. Frag doch einfach deinen SB, falls du einen Tresor ohne Zertifizierung angeboten bekommst. Hat mal bei mir geklappt. Habe einen uralten Tresor geschenkt bekommen, meinen SB gefragt ob da KWs rein dürfen und von ihm schriftlich bekommen, daß ich 30 Kurze darin aufbewahren darf.

Steven

Geschrieben

rette, lies den § 13 AWaffV, der erklärt klipp und klar, was Dir Kopfschmerzen bereitet. Wie bereits geschrieben, musst Du den 5er-Schrank nicht verankern.

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

(2) Werden mehr als zehn Langwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, erster und zweiter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens einer der in Absatz 1 Satz 1 genannten Normen entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach § 36 Abs. 2 Satz 2 des Waffengesetzes erfolgen.

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

(5) Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen zulassen. Insbesondere kann von Sicherheitsbehältnissen im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder im Sinne der Absätze 1 bis 3 abgesehen werden, wenn die Waffen und die Munition in einem Waffenraum aufbewahrt werden, der dem Stand der Technik entspricht.

(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

(7) Die zuständige Behörde kann auf Antrag bei einer Waffen- oder Munitionssammlung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Vorgaben der Absätze 1 bis 6 insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sichtbarkeit zu Ausstellungszwecken abweichen und dabei geringere oder höhere Anforderungen an die Aufbewahrung stellen; bei Sammlungen von Waffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist, und bei Munitionssammlungen soll sie geringere Anforderungen stellen. Dem Antrag ist ein Aufbewahrungskonzept beizugeben.

(8) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an die Sicherheitsbehältnisse nach § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder nach den Absätzen 1 bis 3 oder an einen Waffenraum nach Absatz 5 Satz 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.

(9) Bestehen begründete Zweifel, dass Normen anderer EWR-Mitgliedstaaten im Schutzniveau den in § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder in den Absätzen 1 bis 4 genannten Normen gleichwertig sind, kann die Behörde vom Verpflichteten die Vorlage einer Stellungnahme insbesondere des Deutschen Instituts für Normung verlangen.

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Geschrieben
Vielen Dank für die schnellen und zahlreichen Antworten. Echt ein tip top Forum.

Aber dass man den kleinen B-Würfel - wie Kay Sven sagt - nicht anschrauben muss, hät ich jetzt nicht gedacht. Also ich hab hier immer davon gelesen, man müsse die andübeln, wenn der Tresor unter 200 Kilo wiegt (oder ich hab das falsch verstanden) Das wär natürlich dann noch besser. So ein B-Möbeltresor wiegt ja nur zw. 35-65 Kilo, den kann ich dann einfach unten in den Schrank stellen, Schranktüre zu und gut. Und für die Munition wird sich dann schon ein Behältnis finden das günstig ist. Notfalls mach ich es so wie Kimber mir den Tipp gab, ich hol mir so nen "billig Tresor" und mach sie da rein. (War letzt bei Metro einer für 19€ im Angebot)

Nochmal ein großes Lob an das Forum. Wenn erst mal die Prüfung rum ist und es an den Waffenkauf usw. geht, dann wird mir das hier echt gold wert sein :icon14:

Grur

rette

Also

mit 35 Kg hab ich noch keinen B-tressor gesehen, bis auf welche, wo eingemauert werden müssen. Da ist ein Gewicht von eher 70 - 80 Kg normal. Meiner wiegt 85 Kg (Burgwächter), und er ist jetzt mit 5 KW und 3 WL schon ziemlich voll. Ein Tipp, zu klein ist ein Tressor schneller als man denkt. Ein halbweg vernünftiger kostet halt so. ca 250,-, aber dafür hält er ja ewig. Ein Flachbildschirm kostet mehr und ist nach ein paar Jahren Müll.

Geschrieben

Achja.....

Noch ein kleiner Tip...

Schau mal in ebäääh nach Burgwächter Würfeln in B mit elektronischem Schloss.

Die Schlüssel sind nicht gerade handlich.

Ich hab für meinen mit Lieferung 180 € gezahlt.

Gruß

Stephan, der keine taschenzerstörenden Schlüssel mag....

Geschrieben
Also

mit 35 Kg hab ich noch keinen B-tressor gesehen, bis auf welche, wo eingemauert werden müssen. Da ist ein Gewicht von eher 70 - 80 Kg normal. Meiner wiegt 85 Kg (Burgwächter), und er ist jetzt mit 5 KW und 3 WL schon ziemlich voll. Ein Tipp, zu klein ist ein Tressor schneller als man denkt. Ein halbweg vernünftiger kostet halt so. ca 250,-, aber dafür hält er ja ewig. Ein Flachbildschirm kostet mehr und ist nach ein paar Jahren Müll.

Was meinst du jetzt mit 250.-, einen LW-Schrank mit A und B oder nur einen KW-Würfel B ??

Für das zweite (einen B-Würfel) wären 250.- mämlich recht teuer. Im Normalfall sollte man für nen B-Würfel mit 150.-€ gut bedient sein. Ich geh jetzt aber nur von einem kleinen Möbel-B-Würfel.

Grüße

Johnny

Geschrieben

Der Tresor muß nicht irgendwo angeschraubt werden, kannst ihn auch einfach so irgendwo hinstellen.

Hi

Auch wenn sich jetzt wieder ein paar angepisst fühlen…. Ich schreibe es dennoch..

Wenn Ihr keinen Platz für einen vernünftigen Tresor habt.. oder Geldmangel, ist auch egal.. und kauft so einen Mini B- Würfel…. Der gehört festgedübelt… dem Gewissen unserem Hobby gegenüber. Dem Gesetz über sowieso.. es wird nicht vorgeschrieben das Teilchen anzudübeln sondern auch die Schusswaffen vor unbefugten Zugriff zu schützen. Die Hausrat zahlt hier auch nicht.

Mein Gott haben wir nicht genug Vorfälle die unser Hobby in Misskredit bringen.. da fehlt die Schlagzeile bei xxxx „Tresor bei Sportschütze aus Wohnung getragen“ und wir haben wieder die Debatte.. KEINE WAFFEN ZU HAUSE LAGERN.

Also rein mit einem Dübel und gut ist… oder geht Schach spielen.

Einen Lieben Gruß an die Gedankenlosen Dippelschisser.

SG

Geschrieben
Der Tresor muß nicht irgendwo angeschraubt werden, kannst ihn auch einfach so irgendwo hinstellen.

Hi

Auch wenn sich jetzt wieder ein paar angepisst fühlen…. Ich schreibe es dennoch..

Wenn Ihr keinen Platz für einen vernünftigen Tresor habt.. oder Geldmangel, ist auch egal.. und kauft so einen Mini B- Würfel…. Der gehört festgedübelt… dem Gewissen unserem Hobby gegenüber. Dem Gesetz über sowieso.. es wird nicht vorgeschrieben das Teilchen anzudübeln sondern auch die Schusswaffen vor unbefugten Zugriff zu schützen. Die Hausrat zahlt hier auch nicht.

Mein Gott haben wir nicht genug Vorfälle die unser Hobby in Misskredit bringen.. da fehlt die Schlagzeile bei xxxx „Tresor bei Sportschütze aus Wohnung getragen“ und wir haben wieder die Debatte.. KEINE WAFFEN ZU HAUSE LAGERN.

Also rein mit einem Dübel und gut ist… oder geht Schach spielen.

Einen Lieben Gruß an die Gedankenlosen Dippelschisser.

SG

Deiner Intention ist ja zuzustimmen, aber nötig ist es nicht, den Tresor anzudübeln!!!

Bitte, falls Du es für Gesetz hältst, begründe es mit §§!

Geschrieben

Super Danke, dann weiss ich jetzt Bescheid.

Ich halte mich ans Gesetz und werde mir einen Möbeltresor-B-Würfel kaufen und ihn nicht verdübeln. (und es gibt wirklich welche die zwischen 35-60 Kg wiegen, habs bei mehreren Händlern im Internet gesehen). Denke schon, dass sich da mit den Jahren einige Kurzwaffen ansammeln werden, aber ist ja auch eine Geldfrage und wenn ich es richtig im Kopf habe, darf man ja eh nur alle 6 Monate eine Neue erwerben. Bis ich dann die 5 Stück "erschöpft" habe sind ja auch schon fast 3 Jahre rum und da schauts vielleicht wirklich anders aus mit der Wohnsituation und es ist evtl. Platz für nen großen Schrank auch für Langwaffen.

Jetzt mal noch ne dumme Frage an Steven. Was meinst du denn mit SB fragen wg. nem Tresor der kein B-Zertifikat hat?

Das mit dem elektronischen Schloss ist wirklich ne Überlegung wert. Für die Munition scheint mir so ein "billig Tresor-Würfel" ohne Zertifizierung auch gut angebracht und die kosten ja echt nicht die Welt. Somit wäre dann alles ordentlich verstaut.

Ach ja jetzt fällt mir noch was ein. Muss man eigentlich auf dem Amt einen "Kaufbeleg" für den Tresor vorlegen (wär natürlich schwer wenn man den gebraucht von privat kauft), dass nachgewießen ist, dass man auch eine ordnungsgemäße Aufbewahrung gewährleisten kann? Ich möchte nämlich, wenn es soweit ist, alles korrekt auf dem Amt abwickeln und auch den Leuten dort entgegenkommen mit dem Schreibkram und auf der sicheren Seite sein.

Gruß

rette

Geschrieben
Jetzt mal noch ne dumme Frage an Steven. Was meinst du denn mit SB fragen wg. nem Tresor der kein B-Zertifikat hat?

Ein Bekannter hat nen großen Tresor ohne jegliche Zertifizierung geschenkt bekommen, Gewicht 2,6 To

Nun darf er bis 150 Kurzwaffen reinpacken, ohne dass das Ding irgendeine Zertifizierung oder Klassifizierung hat.

Daher bei Tresoren ohne erstmal mit SB und Kriminalpolizei / LKA sprechen.

Geschrieben
...

Ach ja jetzt fällt mir noch was ein. Muss man eigentlich auf dem Amt einen "Kaufbeleg" für den Tresor vorlegen (wär natürlich schwer wenn man den gebraucht von privat kauft), dass nachgewießen ist, dass man auch eine ordnungsgemäße Aufbewahrung gewährleisten kann? Ich möchte nämlich, wenn es soweit ist, alles korrekt auf dem Amt abwickeln und auch den Leuten dort entgegenkommen mit dem Schreibkram und auf der sicheren Seite sein.

Gruß

rette

Nein musst Du nicht. Es reicht, wenn Du bei der Frage nach der Aufbewahrung, "gemäß den Vorsschriften des Waffengesetzes" oder sowas ähnliches reinschreibst.

Geschrieben
Was meinst du jetzt mit 250.-, einen LW-Schrank mit A und B oder nur einen KW-Würfel B ??

Für das zweite (einen B-Würfel) wären 250.- mämlich recht teuer. Im Normalfall sollte man für nen B-Würfel mit 150.-€ gut bedient sein. Ich geh jetzt aber nur von einem kleinen Möbel-B-Würfel.

Grüße

Johnny

Wenn Du einen kleinen Würfelmeinst, den gibs für 150, aber wie willst Du denn dann 5 oder max 10 KW darin lagern, ohne die gute Stücke zu verkratzen? Lieber eine Nummer größer, als dann nochmal einen zweiten, oder wenn Du auch mal 8 zöller und größer willst.

Geschrieben
Na ob der Schrank für seine Bedürfnisse reicht?

Nicht das er irgendwann mal zu klein wird. :00000733:

So lange er nicht sammelt,

reichte auch Shiva nach deutschem Waffenrecht

wohl ein einziger B-Würfel. :D

Shiva.jpg

Geschrieben
Jetzt mal noch ne dumme Frage an Steven. Was meinst du denn mit SB fragen wg. nem Tresor der kein B-Zertifikat hat?

Hallo rette

falls du einen Tresor bekommst, ob für kleines Geld oder umme, kann dein Sachbearbeiter dir, am besten schriftlich um später einen Nachweis zu haben, bestätigen oder gestatten, daß dieser Tresor, der keine Zertifizierung hat, gleichwertig mit 0 anzusehen ist. Einige Banken sind froh, ihren alten Schrott loszuwerden. Trifft aber meistens nur auf sehr schwere Tresore zu.

Steven

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Also

mit 35 Kg hab ich noch keinen B-tressor gesehen, bis auf welche, wo eingemauert werden müssen.

Burgwächter Cityline C1 wiegt um die 35 Kilo und muss nicht eingemauert werden.

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