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IGNORED

Zweitschrift der gelben WBK


jahnke66

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde, folgendes Problem:

Noch einem Umzug ist meine gelbe WBK verloren gegangen (Mit anderen wichtigen Dokumenten in die Müllverbrennung).

Nun möchte ich eine Zweitschrift beantragen, muss allerdings einen kompletten neuen Antrag stellen. Soweit so gut. Da allerdings das BZR abgefragt wird wird mir ganz mullmig. Vor circa 2 Jahren hat man mir für 6 Monate den Führerschein entzogen wegen Alkohol im Straßenverkehr (1.57 Promille). Ich habe den FS ohne jede Auflage wieder bekommen. Die Strafe waren unter 90 Tagessätzen. Kann es Probleme geben ????

Besten Dank im voraus

Geschrieben

ruf doch einfach in deiner behörde an, um dies auszuloten.

ich z.b. habe mit solchen alkohldelikten keine erfahrung.

kamst du einfach in eine kontrolle, oder verursachtest du einen unfall?

deweiteren kannst du dich jetzt schon drauf einstellen, dass jeder eintrag in der wbk einzeln bezahlt werden muss; das kann unter umständen teuer werden, wenn sie voll war - in diesem fall die wbk, nicht du.

IMI

Geschrieben

die gelbe WBk ist eine Erlaubnisurkunde.

diese hast du verloren (wie auch immer).

du bist umgezogen, also bekommt deine "neue" behörde deine akte von der "alten" behörde.

die können also überprüfen ob deine angaben bezüglich der WBK stimmen!

also auf die behörde (hast du noch ne kopie deiner verlorenen WBK ?), vorfall schildern und neue Urkunde ausstellen lassen (kann allerdings soviel kosten, als ob du alle eintragungen darauf einzeln hättest machen lassen, d.h. es kann teuer werden!, es kann sehr teuer werden!).

du musst deine waffen nicht neu beantragen! die erlaubnis hast du ja eigentlich (noch), nur eben das erlaubnisdokument/die erlaubnisurkunde nicht mehr.

ob, wann und inwiefern, bzw. wie gründlich in diesem zusammenhang deine zuverlässigkeit (nochmal) überprüft wird, kann dir nur deine behörde sagen (man muss sie ja aber nicht auf die idee bringen).

aber da deine WBK ja "nur" beim umzug verlustig gegangen ist, sollte das doch kein problem sein, und das mit den 90 tagessätzen würd ich dann erstmal aussen vor lassen.

auch würde ich mich zeitnah (will sagen umgehend) mit der wiederbeschaffung/Ausstellung einer Zweitschrift der WBK befassen, denn ohne WBK kein nachweis, ohne nachweis keine erlaubnis, ohne erlaubnis keine waffen..... und je länger du damit wartest desto wahrscheinlicher ist es dass deine zuverlässigkeit negativ beurteilt und überpfrüft wird!

gruß alzi

Geschrieben
Hallo Gemeinde, folgendes Problem:

Noch einem Umzug ist meine gelbe WBK verloren gegangen (Mit anderen wichtigen Dokumenten in die Müllverbrennung).

Nun möchte ich eine Zweitschrift beantragen, muss allerdings einen kompletten neuen Antrag stellen. Soweit so gut. Da allerdings das BZR abgefragt wird wird mir ganz mullmig. Vor circa 2 Jahren hat man mir für 6 Monate den Führerschein entzogen wegen Alkohol im Straßenverkehr (1.57 Promille). Ich habe den FS ohne jede Auflage wieder bekommen. Die Strafe waren unter 90 Tagessätzen. Kann es Probleme geben ????

Besten Dank im voraus

Hallo jahnke66,

da Dein Verhalten "erst" zwei Jahre zurückliegt, sind Probleme vorprogrammiert, denn

1. liegt die "Schallgrenze" gem. § 5 Abs. 2, Nr. 1 c WaffG bei 60 (sechszig) Tagessätzen und

2. stellt Dein damaliges Verhalten eine sogen. "gemeingefährliche Straftat" (gem. § 5 Abs. 2, Nr. 1 b WaffG)

dar.

Es macht wenig Sinn, hier etwas zu beschönigen (um Dich "bei Laune" zu halten).

Du hast gefragt - und ich habe geantwortet.

MfG

Pirol 2

Geschrieben

Ist es nicht verwunderlich das die Behörde davon noch nichts weiß? :confused:

Führerschein weg wegen Alk im Straßenverkehr, da sind die Behörden doch eigentlich recht flott. Besser kann man seine Unzuverlässigkeit wohl kaum demonstrieren, sorry Jahnke66.

Geschrieben
Alkohol + Waffen = :icon13:

Sorry, aber das passt nunmal so gar nicht zusammen.

Im Prinzip richtig! Aber: hier ging es nicht um Alk i.V. Waffen, hier wurde jemand erwischt, als er mit mehr als der erlaubten Blutalkoholkonzentration Auto gefahren ist. Waffen waren da nicht im Siel, zumindest geht das aus dem Post nicht hervor. Außerdem wären dann die Pusten alle schon längst weg.

P.S. Bevor wieder vom Leder gezogen wird: Ich trinke überhaupt keinen Alkohol - nie. Also entsprechende Kommentare sparen.

Geschrieben
Besser kann man seine Unzuverlässigkeit wohl kaum demonstrieren, sorry Jahnke66.

So ein Käse.

Manche Waffenbesitzer meinen immer noch, sie sein etwas besseres als "Normalbürger". Dem ist nicht so.

Wenn die Behörde die Waffen einziehen wollte, hätte sie das schon längst gemacht. Die warten doch nicht daß jemand man seine WBK verliert, um ihm dann "hinterrücks" eine reinzuwürgen.

Geschrieben
So ein Käse.

Wenn die Behörde die Waffen einziehen wollte, hätte sie das schon längst gemacht. Die warten doch nicht daß jemand man seine WBK verliert, um ihm dann "hinterrücks" eine reinzuwürgen.

Hallo Fyodor,

die turnusmäßige Überprüfung wird alle drei Jahre durchgeführt - ergo wird die Behörde

spätestens nach Ablauf dieser Frist tätig werden müssen.

MfGH

Pirol 2

Geschrieben
So ein Käse.

Das möchte ich mal unkommentiert zurück geben.

Ich habe es bisher so verstanden das bei Alk im Straßenverkehr mit der Unzuverlässigkeit auch die Waffen weg sind. Da kenne ich aus meinem Umfeld ein Beispiel. Wenn dem nicht so sein sollte --- Prost. :s75:

Geschrieben

Also für die Ausstellung einer Ersatzausfertigung muss die Waffenbehörde nicht zwingend die Zuverlässigkeit neu überprüfen. Wäre das ursprüngliche Dokument nicht verlorengegangen (ich hoff doch mal sehr, dass das auch stimmt und nicht eine ganz bestimmte Idee dahintersteckt, die allerdings saudoof wäre B) ) würde die Behörde auch maximal erst wieder nach Ablauf von zuletzt drei Jahren prüfen. Es soll ja nix neues genehmigt sondern lediglich das bisherige Erlaubnisdokument nochmals ausgestellt werden.

Weil erst zwei Jahre seit der letzten Prüfung verstrichen sind, ist es auch gut möglich, dass die Behörde momentan noch gar nichts von der Geschichte weiß. Wenn sie dahinterkommt, wirds allerdings bei 60 Tagessätzen mit der Zuverlässigkeit gelaufen sein bzw. wenns weniger TS waren zumindest ein fachärtzliches Gutachten über die persönliche Eignung wegen des festgestellten Promillewertes geben, der gerade so in einem Bereich liegt, der diese Forderung rechtfertigt.

Geschrieben
... (ich hoff doch mal sehr, dass das auch stimmt und nicht eine ganz bestimmte Idee dahintersteckt, die allerdings saudoof wäre ...

Jetzt hast du den kleinen Lusumi aber neugierig gemacht... erzähl doch mal... :rolleyes:

Geschrieben
Weil erst zwei Jahre seit der letzten Prüfung verstrichen sind, ist es auch gut möglich, dass die Behörde momentan noch gar nichts von der Geschichte weiß. Wenn sie dahinterkommt, wirds allerdings bei 60 Tagessätzen mit der Zuverlässigkeit gelaufen sein bzw. wenns weniger TS waren zumindest ein fachärtzliches Gutachten über die persönliche Eignung wegen des festgestellten Promillewertes geben, der gerade so in einem Bereich liegt, der diese Forderung rechtfertigt.

Der festgestellte Wert wird der Knackpunkt sein....

Geschrieben
Hallo Fyodor,

die turnusmäßige Überprüfung wird alle drei Jahre durchgeführt - ergo wird die Behörde

spätestens nach Ablauf dieser Frist tätig werden müssen.

MfGH

Pirol 2

so isses.

Geschrieben
Im Prinzip richtig! Aber: hier ging es nicht um Alk i.V. Waffen, hier wurde jemand erwischt, als er mit mehr als der erlaubten Blutalkoholkonzentration Auto gefahren ist. Waffen waren da nicht im Siel, zumindest geht das aus dem Post nicht hervor. Außerdem wären dann die Pusten alle schon längst weg.

P.S. Bevor wieder vom Leder gezogen wird: Ich trinke überhaupt keinen Alkohol - nie. Also entsprechende Kommentare sparen.

Sagt ja auch niemand. Nur:Auch als Fahrzeugführer habe ich eine gewisse, nicht unerhebliche Verantwortung. Nicht nur mir selbst gegenüber, sondern gerade auch gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern. Und da es sich bei dem Promillewert nicht um eine Fahrt mit 2 Feierabendbieren gehandelt haben kann, sollte man daraus auch Rückschlüsse ziehen können, wie es sonst mit der Zuverlässigkeit steht. Es gibt eben bestimmte Dinge, die sollte man sein lassen...und da gehört das sicherlich dazu.

Geschrieben
man oh man, nur weil wir hier Plempen haben.....sind wir Gottesgleich :huh:

Sicherlich tragen wir eine höhere Verantwortung, trozdem nur Menschen

Cavino!!! Ich konnte keine PN senden, Speicher voll. Geht um das Thema in Hessen.

Geschrieben
Cavino!!! Ich konnte keine PN senden, Speicher voll. Geht um das Thema in Hessen.

wiiiiieeee , meiner ist nicht voll......und Hessen sagt mir auch nix...musst du upgraden :gutidee:

Geschrieben

ich bin das jahr auch umgezogen , die neue behörde hat von sich aus nach erhalt der akte automatich meine zuverlässigkeit abgefragt , wenn deine neue behörde auch so arbeitet bekommst bestimmt bald post..... :traurig_16:

aber da du die wbk eh nicht mehr hast musst du die auch nicht mehr abgeben <_<

mfg liger

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