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IGNORED

Unterlagen der Waffensachkunde verlegt


drive

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

ich bin neu hier und möchte mich erst einmal kurz vorstellen.

Ich heisse Alex, bin noch 27 Jahre alt und komme aus Karlsruhe (BW).

Mit dem Schießsport hatte ich schon vor längerer Zeit zutun. Im Alter von 12 bis 18 Jahren habe ich erfolgreich Luftgewehr und KK geschossen. Es wurde mir dann zu viel und zu ehrgeizig, deshalb trat ich aus. Nun nach etwa 10 Jahren abszinenz beginne ich wieder - aber nur zum Spaß.

Diesmal fahre ich auch nur die Schiene der Sportpistole.

Zu meiner Frage:

Ich habe damals meine Waffensachkundeprüfung abgelegt. Diese wäre nun hilfreich um zB Standaufsicht zu machen.

Die Unterlagen von damals finde ich aber nicht mehr.

Was nun?

Ciao und Grüße, Alex

Geschrieben

Auch aus anderen Gründen: NEU machen! Alles andere wäre Unsinn, gerade wegen der sehr vielen Änderungen und gestiegenen Anforderungen.

Geschrieben

Hi, danke euch für die Antworten.

Gut - neu machen ist prinzipiell kein Problem.

Was mich dennoch interessiert: Ist ein ein MUSS oder ein SOLL? Denn wenn ich meinen Führerschein verliere muss ich diesen auch nicht neu machen. Und hier gibt es seit 10 Jahren bestimmt ebensoviele Änderungen :).

Geschrieben

In den letzten zehn Jahren ist im Führerschein nicht viel passiert, außer das das Kreisverkehrszeichen neu hinzugekommen ist, welches bewirkt daß man beim HIneinfahren in den Kreisverkehr nicht mehr blinken darf, und beim Herausfahren blinken muss.

Beim Waffengesetz ist quasi nichts beim Alten.

Geschrieben

Du weißt aber bestimmt noch, wo und bei wem du die Sachkunde gemacht hast, oder ? Wenn es über den Verband war haben die das sicher noch da. Bei uns , Saarland , DSB ) steht seid diesem Jahr in den Wettkampfpässen sogar drin, wann die Sachkunde gemacht wurde ( allerdings nur wenn sie in unserem Verband gemacht wurde )

Greetz

Peter

Geschrieben

Hallo Alex,

erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.

Zu Deiner Frage:

Hier beim Bundesverwaltungsamt kannst Du Dir einen Fragenkatalog runterladen.

Da kannst Du Dir ja mal einen Überblick verschaffen.

(Ob der nach den letzten Waffenrechtsänderungen noch aktuell ist möge prüfen wer will!)

Gruß

slowi

Edith wollte Die Formatierung ändern. Dabei hat sie auch noch einen Rechtschreibdingens konfisziert.

Geschrieben
Hallo Alex,

erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.

Zu deiner Frage:

Hier beim Bundesverwaltungsamt kannst Du Dir einen Fragenkatalog runterladen.

Da kannst Du Dir ja mal einen Überblick verschaffen. Ob der nach den letzten Waffenrechtsänderungen noch aktuell ist möge prüfen wer will!

Gruß

slowi

Hallo,

danke an alle für die Antworten.

Es spricht ja nichts dagegen dass ich die Prüfung noch einmal ablege - ich bin mir sicher nicht zu stolz dafür o.ä.

Aber die ursprüngliche Frage, ob ich nachholen MUSS, ist noch ungeklärt.

Ich bin überzeugt dass hier im Forum viele oder gar die meisten ihre Sachkunde (deutlich) vor mir, also vor 1996 abgelegt haben. Wenn man den postings oben glauben schenken mag, müsste ja jeder (vor 2003?) die Prüfung wiederholen, was in meinen (!) Augen falsch ist.

Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren :).

Geschrieben
Hallo,

danke an alle für die Antworten.

Es spricht ja nichts dagegen dass ich die Prüfung noch einmal ablege - ich bin mir sicher nicht zu stolz dafür o.ä.

Aber die ursprüngliche Frage, ob ich nachholen MUSS, ist noch ungeklärt.

Ich bin überzeugt dass hier im Forum viele oder gar die meisten ihre Sachkunde (deutlich) vor mir, also vor 1996 abgelegt haben. Wenn man den postings oben glauben schenken mag, müsste ja jeder (vor 2003?) die Prüfung wiederholen, was in meinen (!) Augen falsch ist.

Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren :).

Hallo

Ich habe meine Sachkunde 1994 gemacht, habe 2003 mit dem Schießen aufgehört und alle Waffen verkauft. Kein Verein,kein garnichts. Januar 2008 wollte ich wieder anfangen mit schießen doch auch mir fehlte die Sachkunde. Ich bin auf das Amt gefahren und dort gab/gibt es noch meine Akte von damals, mit der hinterlegten Sachkunde.

Diese war/ist nach wie vor gültig. Muß sie ja, da ich ja bereits 2 neue Waffen habe. Die WBk`s waren natürlich auch noch gültig.

Also, Frage deinen SB nach der Sachkunde und spar dir die 50 Euro fürs neumachen! Bilde dich einfach privat weiter das reicht auch.

dx2

Geschrieben
Hallo

Ich habe meine Sachkunde 1994 gemacht, habe 2003 mit dem Schießen aufgehört und alle Waffen verkauft. Kein Verein,kein garnichts. Januar 2008 wollte ich wieder anfangen mit schießen doch auch mir fehlte die Sachkunde. Ich bin auf das Amt gefahren und dort gab/gibt es noch meine Akte von damals, mit der hinterlegten Sachkunde.

Diese war/ist nach wie vor gültig. Muß sie ja, da ich ja bereits 2 neue Waffen habe. Die WBk`s waren natürlich auch noch gültig.

Also, Frage deinen SB nach der Sachkunde und spar dir die 50 Euro fürs neumachen! Bilde dich einfach privat weiter das reicht auch.

dx2

Das war doch mal eine Aussage - vielen Dank! :icon14:

Geschrieben

Hallo drive!

Warum sich hier die user vor Aussagen etwas zurückhalten ist, dass es unterschiedliche Auffassungen und Gesetzesauslegungen gibt – und demnach auch kein "JA" oder "NEIN".

Also ich sehe es so: Du hast eine Waffensachkunde vor 2003 abgelegt. Diese ist nach heutiger Gesetzeslage nicht mehr gültig.

Ausnahmen davon gibt es:

Wenn man bereits vor 2003 eine WBK besessen hatte, wird oftmals von ausreichender Sachkunde ausgegangen und du brauchst auch bei Neuanträgen keine neue Sachkunde vorweisen.

Aber auch hier gibt es Unterscheidungen:

In manchen Bundesländern / Bezirken / Kreisen wird nur die Sachkunde für Waffenarten anerkannt, die in der vorhandenen WBK stehen. Sprich: Hatte jemand dieser Personen nur eine gelbe WBK mit Einzellader Langwaffen und möchte jetzt eine halbautomatische Kurzwaffe, benötigen er eine neue Sachkunde.

Was du dir hier erhofft hast, kannst du nicht bekommen. Die Antworten hier: "… bei mir war es so:..." oder "… ich kenne aber jemand bei dem …" bringen dir nicht wirklich was - es sei denn du bist im selben (Landes)Verband und hast den selben SB.

Dir wird dir also nichts anderes übrig bleiben, als Deinen speziellen Fall bei Deinem Landesverband und / oder SB zu erfragen.

Meine persönliche Einschätzung ist, dass du eine neue Sachkunde machen musst - egal ob du Deine alte wieder findest oder nicht.

Geschrieben

Hi,

so, ich komme gerade aus dem Schützenverein nach Hause; habe dort auch mal nachgehakt (da sind welche offenbar beim Verband tätig).

Ein Kollege dort meinte nun, es gibt in unserem Bezirk gar keine Waffensachkunde (Südbaden)! Wenn man eine WBK möchte oder braucht, wird man dann gffs. vom Verein als "waffensachkundig" eingereicht. Die meinten dass man - zumindest bis vor einem Jahr - definitiv keine ablegen musste.

Finde ich komisch, ist aber wohl so. Auf diese Frage scheint es wohl nur ein eindeutiges jain zu geben B).

Geschrieben
Das war doch mal eine Aussage - vielen Dank! :icon14:

Asking for advice is knowing the answer but wishing we didn't!

SCNR

Jetzt hast du solange "Ja, aber..." gesagt, bis du die Antwort zu hören bekamst, die du hören wolltest. :)

Hinnerk

Geschrieben

Hallo drive: Du schreibst "Mit dem Schießsport hatte ich schon vor längerer Zeit zutun. Im Alter von 12 bis 18 Jahren habe ich erfolgreich Luftgewehr und KK geschossen."

Du hast also für diese Waffenarten die Sachkundeprüfung abgelegt? Darüber gibt es ganz sicher im Verband oder bei Deiner Behörde Aufzeichnungen. Lass Dir ein Duplikat des Sachkundezeugnisses ausstellen. In meinem Bundesland hätte es auch nach 10 Jahren weiterhin Gültigkeit. Es liegt an Dir, die Kenntnisse des aktuellen WaffG zu besitzen!

Gruß

W. Seel

Geschrieben

Zu § 7: Sachkunde

7.1 Der Umfang der zu fordernden Sachkunde und das Prüfungsverfahren

sind in den §§ 1 und 2 AWaffV, anderweitige Nachweis der Sachkunde

sind in § 3 AWaffV geregelt. Nach altem Recht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss

erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfungen und anerkannte

anderweitige Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang

weiter.

So sollte die Behörde verfahren, wenn du das Zeugnis vorlegen kannst.

Sachkundeunterlagen müssen allerdings nur 10 Jahre vom Prüfer aufbewahrt werden.

Geschrieben
Hi, danke euch für die Antworten.

Was mich dennoch interessiert: Ist ein ein MUSS oder ein SOLL? Denn wenn ich meinen Führerschein verliere muss ich diesen auch nicht neu machen. Und hier gibt es seit 10 Jahren bestimmt ebensoviele Änderungen :).

Hallo drive,

in den letzten 10 Jahren gab es im Zusammenhang mit dem Führerschein höchstens 5% von den

Änderungen im Bereich des WaffG (quantitativ - qualitativ noch deutlich weniger)!

MfG

Pirol 2

Geschrieben
... es gibt in unserem Bezirk gar keine Waffensachkunde (Südbaden)! Wenn man eine WBK möchte oder braucht, wird man dann gffs. vom Verein als "waffensachkundig" eingereicht. ...

Sorry drive - aber diese Aussage halte ich für einen großen Quark!

Ich komme auch aus Südbaden (SBSV) - willst du mir sagen woher du kommst?

Unser Landesverband will seit Jahren schon die Sachkunde und Kopien der WBk sehen.

... und ich bin mir jetzt ziemlich sicher, dass du wie oben schon geschrieben eine neue Sachkunde brauchst.

Geschrieben

Hat zwar nicht direkt was mit dem Thema zu tun, aber trotzdem ein kleiner Tipp am Rande:

Gebt eure Sachkundenachweise NIEMALS im Original an die Behörde!

Immer nur eine beglaubigte Kopie abliefern, oder selbst hingehen und die sollen sich eine Kopie machen.

Hintergrund: Es ist schon vorgekommen, das Sachkundenachweise "nicht mehr aufzufinden" waren, z.B. wenn nach Ablauf einer Sperrfrist eine neue WBK beantragt wurde.

Der betroffene Kollege durfte dann seinen Lehrgang nebst Prüfung nochmal machen!

( Beamtenwillkür halt) :sad:

Geschrieben
Sorry drive - aber diese Aussage halte ich für einen großen Quark!

Ich komme auch aus Südbaden (SBSV) - willst du mir sagen woher du kommst?

Unser Landesverband will seit Jahren schon die Sachkunde und Kopien der WBk sehen.

... und ich bin mir jetzt ziemlich sicher, dass du wie oben schon geschrieben eine neue Sachkunde brauchst.

Hi,

ich bin aus Karlsruhe. Die Aussage stammt ja nicht von mir, ich habe ja nur wiedergegeben, was mir erzählt wurde. Über die Sinnhaftigkeit kann ich nichts sagen.

Geschrieben

Moin-

Also ich habe meine Sachkunde im Rahmen meiner Ausbildung im Jahr 2003 gemacht.

Habe ein schnieckes Schreiben in dem drinsteht das ich:

blablabla die allgemeine Sachkunde im Umgang mit kurz und Langwaffen aller Art zusammen mit der zugehörigen Munition sowie das notwendige Wissen über Notstand ,Notwehr blablabla in einem 200 Stunden dauernden Unterricht erworben und in einer theoretischen und praktischen Prüfung bewiesen habe.

Dienstsiegel/Unterschrift-

Als ich 2007 meine WBK beantragt habe legte ich dieses Schreiben meinem SB vor der es sich kopiert hat und zufrieden war.

Geschrieben

Ich hab' so '85-'86 meine Sachkunde gemacht, aus privaten Gründen aber nie eine Waffe besessen. Als ich Ende 1998 wieder anfangen wollte waren meine Unterlagen weg. Mein Schützenmeister hatte aber noch eine Kopie und mit der bin ich zum Amt. Der Schein wurde anstandslos akzeptiert und um auf den aktuellen Stand zu kommen, habe ich mich halt privat informiert.

lg

SF

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Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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