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IGNORED

IPSC mit AUG


yeager

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, als IPSC-Neuling habe ich folgende Frage: Sind bei IPSC Rifle Matches in Deutschland Gewehre in "Bullpup"-Ausführung zugelassen, z.B. das Steyr AUG? Danke für Eure Antworten!

Geschrieben
Danach hat er ja nicht gefragt. :lol:

Ne, aber ggf. nicht bedacht das er 30iger selbst blockiert nicht verwenden darf....und mit den kurzen 9ern machts keinen spass

Geschrieben
Aber bitte in anscheinsfreier Ausführung (Vorderschaft)

Was anderes wird ihm ein verantwortungsvoller Händler hoffentlich auch nicht verkaufen.

Geschrieben
Was anderes wird ihm ein verantwortungsvoller Händler hoffentlich auch nicht verkaufen.

och, nachdem die Kollegen bei Egun fleissig GSG-5 an Sportschützen verkaufen..........würde mich das auch nicht mehr wundern.............

Geschrieben
och, nachdem die Kollegen bei Egun fleissig GSG-5 an Sportschützen verkaufen..........würde mich das auch nicht mehr wundern.............

Der Käufer ist verantwortlich was er erwirbt ;-)

Der Käufer ist dafür verantwortlich was er eintragen lässt.....

Der Käufer hat das Problem wenn irgendwann mal rauskommt dass er diverse sachen eingetragen hat die er als Sportschütze, Sammler,... nicht haben darf da zu kurz, nicht ins Sammelgebiet passend, was auch immer.

Geschrieben
Der Käufer ist verantwortlich was er erwirbt ;-)

Der Käufer ist dafür verantwortlich was er eintragen lässt.....

Der Käufer hat das Problem wenn irgendwann mal rauskommt dass er diverse sachen eingetragen hat die er als Sportschütze, Sammler,... nicht haben darf da zu kurz, nicht ins Sammelgebiet passend, was auch immer.

ja, klar!

nur mit den negativen folgen müssen dann alle legalen Waffenbesitzer leben........................................

Geschrieben

Ich schiesse selber mit einem AUG IPSC Matches. Naja, die wenigen die wir hier in Ö im Jahr haben.

Es ist bei uns erst im Aufkommen.

Der Magwechsel ist ein Nachteil ggü dem AR15 Design, keine Frage!

Dieser fällt aber nur auf, wenn auf der Stage keine Stecken zu laufen sind.

Sonst kannst du beim Wegrennen das Leere auswerfen, dann rennen und bei Erreichen der

neuen Position das Volle reinstecken und Spass haben.

Mag nicht leerschiessen, sonst musst manuell repetieren.

Vielleicht wirst du die eine oder andere Sekunde ggü einem AR15 Schützen verlieren,

aber du wirst auch viel Zeit gutmachen, weil das Wort "Störung" bei einem AUG Schützen nicht vorkommt! :00000733:

Leider habt ihr ja die Regelung mit der Mag-Kapazität. Wir können auch die 42er Mags verwenden, wenn keine liegende Position

auf der Stage vorkommt. Da denk ich über Mag-Wechsel erst gar nicht nach.

Wenn du nicht gewinnst, lags vermutlich nicht nur am Nachladen! Ist zumindest bei mir so!

DVC,

Coolhand

Geschrieben

Ich zitier' mich, wie öfters auf WO nötig, hier mal wieder selber:

OA-UG im Ausland mit 30er oder 42er Mag. no Problem!

Da gibt es dann einfach das Problem des Mag.wechsels nicht. ;-)))

Hier in D is das OA-UG (oder AUG-Z) aus bereits zuvor genannten Gründen für'n Arsch:

- keine 30er oder gar 42er Mags erlaubt

- mit 9er Mags zu geringe Magazinkapazität und - noch viel schlimmer - wegen der Kürze der 9er Mags sind diese beim Mag.-Wechsel noch viel schwerer zu handeln, als es beim AUG eh schon mit den großen ist.

Letztes Jahr lag auf'm 3Gun-Match in Cesky Krumlov in Rifle Open der zweitbeste Deutsche (OA-UG) gerade mal ein Prozent hinter dem besten Deutschen (AR-15). Dabei OA-AUG ohne Zweibein vs. AR-15 mit Zweibein :chrisgrinst:

Grüße

Iggy

p.s. Bitte unter Stichwort "AUG" o.ä. mal im Halbautomatenforum stöbern, da wurde diese Frage bereits in so ziemlich allen Facetten durchgekaut.

Geschrieben
Der Käufer ist verantwortlich was er erwirbt ;-)

Der Gesetzgeber wird den fachkundigen Fachhändler trotz aller Sachkunde des Erwerbers nicht so einfach aus der Verantwortung entlassen. Und das ist gut so. Zu den tollen Folgen von derart kurzsichtigem aber durchaus verbreiteten Handeln wurde ja schon alles gesagt.

Geschrieben
Der Gesetzgeber wird den fachkundigen Fachhändler trotz aller Sachkunde des Erwerbers nicht so einfach aus der Verantwortung entlassen.

Doch, was auf einen Voreintrag der nicht eindeutig als Sportschützenbedürfnis markiert ist erworben wird ist mir als Händler egal. 1. sehe ich in den meissten Fällen nicht aufgrund welchen Bedürfnisses der Voreintrag entstand. ( Oder siehst Du bei einer jungfräulichen WBK in der "Selbstladegewehr Kal. .22" steht erkennen ob es nun ein Sportschütze, gewerblicher Schädlingsbekämpfer, Jäger der sich dies mit bedürfnis der UJB zur Schädlingsbeklmäpfung mit mehr als 2 Schuß Magazin beschafft hat oder sonstiger Erwerber ist? Ich nämlich nicht.)

Geschrieben

Ähm...sagt mal sind diese Bullpub Gewehre in Deutschland nicht verboten, wegen der kürze oder so?

mfg

Geschrieben
Ob die zulässig sind, weiß ich nicht, allerdings kann ich berichten, dass Bullpup-Waffen nicht verboten sind :chrisgrinst:.

In der AWaffV steht ja auch:

...

B) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

...

Geschrieben

Ha!

wusste ich es doch:

§ 6

Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 cm (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer

vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes

über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 cm beträgt,

das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet

(so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als

40 mm beträgt

Also doch keine Waffe für Sportschützen...gut sie sind nicht verboten, aber nicht für Sportschützen zu erwerben B)

Wie wollt ihr damit dann IPSC schießen?

mfg

Geschrieben
...

Also doch keine Waffe für Sportschützen...gut sie sind nicht verboten, aber nicht für Sportschützen zu erwerben B)

Wie wollt ihr damit dann IPSC schießen?

mfg

Du Gescheitle! :rofl:

Zitiere doch einfach mal, den gesamten Paragraphen! ;)

Geschrieben
Ha!

wusste ich es doch:

Nö. Aber kennen Sie Dieter Nur?

...

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer

vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, ...

Extra fett markiert für merkbefreite.

Das zivile AUG sieht nicht wie die Militärvariante aus, daher hat es nicht "den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe" und ist zum sportlichen Schießen zugelassen. Die Variante in oliv mit Klappgriff ist nicht zugelassen und nur für Jäger, Sammler, etc. zu erwerben.

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