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IGNORED

Wirklich 12 monatige Mitgliedschaft bei WBK-Antrag?


Floppyk

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Woher geht eigentlich hervor, dass der Antragsteller zu seinem 12 monatigen Training auch 12 Monate Mitglied sein muss?

Kann er denn nicht 11 Monate nachweislich als Gast im Verein schießen, dann dem Verein und Verband beitreten und nach einem Monat das Bedürfnis bekommen? Ich lese da nicht heraus, dass man nur als Mitglied die 18 Pflichttrainings absolvieren kann, die dann auch angerechnet werden. Lest das Gesetz bitte mal mit diesem Gedanken im Kopf durch.

WaffG § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

...

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür

bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt,

der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch

eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten

Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem

Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

...

Weiterhin die WaffVwV:

§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1);

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wir können jetzt gerne lang und breit das ganze ausdiskutieren und und und......

defacto ist es so und wird von den Behörden (vielleicht nicht von allen) so

gehandhabt und von den Verbänden auch.

12 Monate Mitgliedschaft und 18 Termine regelmässig auf diese 12 verteilt.

wie ich jetzt über WO erfahren habe gibt es sogar Verbände wo für eine Befürwortung

anlässlich einer WBK diese 18 Termine mit Erlaubnispflichtigen Waffen gefordert wird und

das gibt das Gesetz erst recht nicht her.

und jetzt kommt und schreibt diese stimmt nicht, das geht auch anders usw..........

es mag hier und da Ausnahmen davon geben aber das ist nicht die durchgängige Praxis

und das mit dem "freien Schützen" wird von den meisten Behörden erst recht nicht gemacht.

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Was heisst denn bitte mit "erlaubnispflichtigen Waffen" ?

Ich denke es wird kaum jemand erwarten das wenn er 12 Monate lang Luftgewehr geschossen hat er sofort eine Großkaliber Waffe beantragen kann?

Andererseits sind manchen Luftgewehre und KK Waffen ja auch erlaubnispflichtig...der Begriff ist wieder mal ziemlich dehnbar.

komisch...

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Andererseits sind manchen Luftgewehre und KK Waffen ja auch erlaubnispflichtig...der Begriff ist wieder mal ziemlich dehnbar.

Nein, weder komisch noch dehnbar. Erlaubnispflichtig heißt WBK-pflichtig. Und da als Sportschütze ergibt sich automatisch, dass nach Sportordnung mit den dort zugelassenen Waffen geschossen wird.

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Woher geht eigentlich hervor, dass der Antragsteller zu seinem 12 monatigen Training auch 12 Monate Mitglied sein muss?

Kann er denn nicht 11 Monate nachweislich als Gast im Verein schießen, dann dem Verein und Verband beitreten und nach einem Monat das Bedürfnis bekommen? Ich lese da nicht heraus, dass man nur als Mitglied die 18 Pflichttrainings absolvieren kann, die dann auch angerechnet werden. Lest das Gesetz bitte mal mit diesem Gedanken im Kopf durch.

WaffG § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

...

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür

bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt,

der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch

eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten

Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem

Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

...

Weiterhin die WaffVwV:

§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder

angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in

der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer

1);

Du hast es selbst zitiert: ...12 Monaten...in einem Verein...- also nicht bei einem Verein.

In einem Verein schießt du nur, wenn du Mitglied bist. Dann kannst du aber deine 18 Termine auch (zumindest teilweise) auf anderen Ständen (z.B. Wettkampf) absolvieren, musst sie dir aber quittieren lassen.

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Ich denke es wird kaum jemand erwarten das wenn er 12 Monate lang Luftgewehr geschossen hat er sofort eine Großkaliber Waffe beantragen kann?

egal ob Luftgewehr oder Luftpistole oder Vorderlader, es sind Schiesstermine die in einem Schiessbuch eingetragen als

Termine gelten.

Und damit ist dem ganzen Genüge getan

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Das Gesetz und seine Auslegung sind das Eine .

Vereine bzw. Verbände und ihre Regelungen sind das andere .

Jemand will Autogramm und Stempel vom Verein bzw. Verband ?

Dann ist egal , was im Gesetz steht , dann gelten die Regeln , die Verein und Verband dafür aufgestellt haben.

Niemand muß irgendwo Mitglied sein oder werden ,

aber wird er es und will er was , hat er sich nach den Regeln zu richten ,

nicht umgekehrt .

Mit dem Beitritt wird auch die Satzung anerkannt .

Ist so , auch wenn es manchmal ärgerlich bzw. unlogisch ist .

G.T.

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erwachsene menschen sollten in der lage sein, vor ihrem beitritt

die regelungen der vereine und verbände zu lesen und zu verstehen....

das späte gemeckere finde ich nur :peinlich:

findet

handgunner

hallo Handgunner,

volle Zustimmung, aber ich möchte ergänzend hinzufügen daß vielen nicht bekannt ist, daß man die Vereinsssatzung und die Vereinsordnung beim Vereinsregister des Amtsgerichtes

1. einsehen und

2. kopiert erhalten kann

3. das Protokoll der Hauptversammlung(n) .

mfG

bumper

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Laßt da mal getrost die Vereine außen vor: die haben seit 2003 effektiv nix mehr zu melden. Die Bestätigung, daß jemand an dem und dem Termin hier geschossen hat, ist ja nichts auslegungsbedürftiges - Datumsangaben aus der Schießkladde rauskopieren und fertig. Was dann draus wird, ob die Angaben ausreichen oder nicht, obliegt einzig und allein dem Dachverband. Und da ist das WaffG nur ein winziges Mosaiksteinchen: die Verbände haben sich alle ihre eigenen Richtlinien zurechtgedichtet, die größtenteils weit über das vom WaffG geforderte hinausgehen. Da nützt es auch nichts, auf den WaffG-Paragraphen herumzureiten - wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing. Wenn ich z.B. vom BSSB einen Bedürfnisnachweis will, muß ich halt all das erfüllen, was der BSSB verlangt, oder es bleiben lassen... klingt komisch, is' aber so, würde Peter Lustig wohl sagen.

Um beim Beispiel BSSB zu bleiben: hier hat bis vor ca. 4 Jahren noch das Training mit LuPi ausgereicht, dann plötzlich über Nacht mußten es "erlaubnispflichtige Waffen" sein. Erst waren 12 Trainingstermine per anno ausreichend, dann sollten es 18 sein. Und so weiter... das Lustige ist, daß es hier kaum echte Konkurrenz zwischen den Verbänden gibt: kaum taucht eine neue Schika... äh, Regelung z.B. beim BSSB auf, wird sie in der einen oder anderen Form auch z.B. beim BBS adoptiert... das erinnert schon fast ein bißchen an die Benzinpreise :)

Langer Rede kaum Sinn: irgendjemandem muß man in den A*** kriechen, ob's jetzt gefällt oder nicht...

Greetinx,

R.L.B.

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Nun ganz unschuldig sind (leider) manche Vereine auch nicht.

Beispiel: Da gibts in unserem Nachbarort einen Verein, da dürfen Neumitglieder erst mal ein Jahr nur mit Lupi und co. trainieren, und dann erst mal ein Jahr KK. Und zudem sollte der Neuschütze während der Zeit nach Möglichkeit, zu allem was der Vorstand so von sich gibt, ja und amen sagen. Andernfalls gibts bei denen keinen Stempel auf die Anträge, die dann an den Verband gehen. So ist es zum bei uns zum Teil, mit den ländlichen Schützenvereinen, oder aus meiner Sicht Trachtenhutträger.

Und dann wundern sich solche Vereine über wenig Intresse, der Neuzugänge.

So gesehen bin ich dann froh, nicht in einem der üblichen Trachtenverein zu sein, denn bei uns gibts seitens des Vereines keine Einschränkungen für Neumitglieder, aber 1 Jahr und 18 Trainings sind vom BSSB vorgeschrieben und die sind meiner persönlichen Meinung auch gut so.

Denn auf der anderen Seite gibts auch Vereine, welche überteuerte Mitgliedbeträge, und Aufnahmegebühren haben, dafür ihren Schützen Trainings bestätigen, welche gar nicht durchgeführt wurden. Solche Vereine haben dann höchsten 20 Aktive Schützen, aber weit über 400 Mitglieder, was für mein Verständnis auch falsch ist.

Und für jemand der freier Schütze ohne Verein sein will, der soll halt den Jagdschein machen. Ich schreibs hier einfach provokativ, denn auch ich habe meine WKB`s nach 2003 erhalten, und das eine Jahr im Verein empfand ich sogar richtig. Denn mir ist es nicht einleuchtend, wenn jemand sagt er sei freier Schütze (und als Schießstand gilt dann der Elterliche Bauernhof), und er habe ein Bedürfnis. Es gibt genug Vereine und Schießstände, und die brauchen aktive Mitglieder, um auch die Mitgliedbeträge niedrig zu halten.

die besten Grüße aus dem Allgäu

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Liebe Schützenbrüder!

Bitte wieder zurück zu meiner Ursprungsfrage:

Ist dem obigen Gesetzeszitatan nach zum 12 monatigen Training auch eine 12 monatige Mitdgliedschaft im Verband verpflichtend nötig?

Völlig ungeachtet dessen was die Verbände für weitere Auflagen machen.

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Da gibt's leider keine abschließende Antwort (so wie "zweiundvierzig" :)) - wie schon Trapshot gepostet hat: es hängt davon ab, wie der Passus "...Schießsport in einem Verein betreibt..." vom jeweiligen Sachbearbeiter interpretiert wird! Du wirst etwa genausoviele SBs finden, die hieraus die Vereinsmitgliedschaft als bindend ableiten, wie solche, die es nicht tun. Ist halt ein weiterer Schaumgummi-Bauklotz unseres gewollt schwammigen WaffG... der Auslegung sind Tür & Tor geöffnet.

Greetinx,

R.L.B.

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es hängt davon ab, wie der Passus "...Schießsport in einem Verein betreibt..." vom jeweiligen Sachbearbeiter interpretiert wird!

Ne, ne, das lasse ich nicht gelten. Denn erstmal muss ja das Bedürfnisschreiben her. Hat der Antragsteller das in Händen, wird auch der SB die WBK ausstellen.

Die Frage wäre, ob die Verbände das B. nach obigen Gedanken austellen?

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Es ist leider so, das sich nach in Kraft treten des Waffengesetzes neu die Verbände sehr wichtig tun. Die Vereine wurden mit Hilfe der Verbandsvertreter ( die bei der Ausarbeitung des Gesetzes mit am Tisch saßen ) in den A…… getreten, gleichzeitig leisten diese aber nach wie vor die Arbeit vor Ort. Anträge für Waffen und alles was sonst dazu gehört werden in der

Regel vom Vereinsvorstand ausgefüllt und an den LV geschickt. Der macht noch seinen Stempel drauf und lässt sich großzügig € 15 mit beilegen, weil ja angeblich alle zu blöd sind diese Anträge so wie gewünscht zu bearbeiten ( LV4 ).

Der nächste Punkt sind 18 x Training ( steht nirgendwo im Gesetz )aber alle glauben, es muss so sein. Im Gesetz steht nur Regelmäßig.

Beispiel: Da geht Schütze A zum Schiessen macht in 20 Minuten seine 25 oder auch 50 Schuss und geht nach Hause = 1x Training. Da kommt der IPSC oder Mehrdistanz Schütze macht 150 oder auch 300 Schuss in 3 Stunden geht nach Hause = 1x Training.

Und dann wird einem IPSC´ler bei 14 x Training der Antrag abgelehnt.

Da kann man doch nur die Vorh…. zurückziehen und den Kopf schütteln.

( Nach längerem Gespräch wurde da dann doch noch eine Lösung gefunden- Intensiv Training-).

Und dann kommen da noch die lustigen Anträge zur Behörde, die bei uns Regelmäßig drüber lacht, weil man nicht in der Lage ist bei einem Antrag WBK grün gleich ein Kreuz mehr zumachen für WBK nach §14,2.4. nein, da möchte der Verband einen neuen Antrag

( und damit man noch mal 15 € einsacken ). Und wenn man dann in seinem Antrag die

Adressen der Behörde mit angibt, damit der Antrag sofort den Weg zur Behörde nimmt wird das großzügig ignoriert, und die Befürwortung an den Schützen geschickt. Es macht ja einen

Wahnsinnigen Unterschied –Hein Meier- oder Kreis Polizei- zu schreiben.

Es gibt die Vorgaben, wie Verbandssatzung und andere Richtlinien, aber müssen die gegen den Schützen ausgelegt werden? Da ist vieles vorauseilender Gehorsam über den selbst die

Sachbearbeiter bei unserer Behörde Staunen.

K. Gitzel

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Ne, ne, das lasse ich nicht gelten. Denn erstmal muss ja das Bedürfnisschreiben her. Hat der Antragsteller das in Händen, wird auch der SB die WBK ausstellen.

Die Frage wäre, ob die Verbände das B. nach obigen Gedanken austellen?

Dein Verein wird dir die 12 Monate Mitgliedschaft (ist ja nur bei der 1. Eintragung wichtig, sofern kein Verbandswechsel) idR auch erst nach ebensolcher bestätigen. Wenn du Glück hast, werden Vordienstzeiten in einem anderen Verein/Verband anerkannt, muss aber nicht. Zeiten als Gastschütze könnten dann anerkannt werden, wenn die (früher beantragte) Aufnahme in den Verein erst nach/in der Mitgliederhauptversammlung erfolgt.

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Ich bin seit 04/07 Mitglied im Verein, hab meinen Beitrag und auch die Verbandsdings bezahlt, den Ausweis habe ich aber erst im Juni 08 !!! bekommen, das Datum darauf lautet 11/07. Ja, BSSB. Solche Trantüten.. (wobei der Ausweis glaube ich auch ne Zeit beim Schützenmeister lag - trotzdem zählt das ned, 04 - 11/07 ist schon krass. nun, bis 11/08 isses nimmer lang hin, von daher für mich kein Prob.

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Du solltest mal nachfragen wann der Schriftführer deines Vereines dich dem BSSB gemeldet hat...das Datum auf dem Ausweis ist nicht wichtig, sonder das Datum an dem du gemeldet wurdest.

Normalerweise kommen die Ausweise immer später, du bist aber seit dem Meldedatum Mitglied im BSSB.

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Du solltest mal nachfragen wann der Schriftführer deines Vereines dich dem BSSB gemeldet hat...das Datum auf dem Ausweis ist nicht wichtig, sonder das Datum an dem du gemeldet wurdest.

Normalerweise kommen die Ausweise immer später, du bist aber seit dem Meldedatum Mitglied im BSSB.

Hä? Also doch? Vorher schrieben doch schon mehrere dass das Datum auf dem Ausweis maßgeblich ist? Gemeldet wurde ich zum 01.04..

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wir können jetzt gerne lang und breit das ganze ausdiskutieren und und und......

defacto ist es so und wird von den Behörden (vielleicht nicht von allen) so

gehandhabt und von den Verbänden auch.

12 Monate Mitgliedschaft und 18 Termine regelmässig auf diese 12 verteilt.

wie ich jetzt über WO erfahren habe gibt es sogar Verbände wo für eine Befürwortung

anlässlich einer WBK diese 18 Termine mit Erlaubnispflichtigen Waffen gefordert wird und

das gibt das Gesetz erst recht nicht her.

und jetzt kommt und schreibt diese stimmt nicht, das geht auch anders usw..........

es mag hier und da Ausnahmen davon geben aber das ist nicht die durchgängige Praxis

und das mit dem "freien Schützen" wird von den meisten Behörden erst recht nicht gemacht.

Wie jetzte...? 12 Monate unterstreich ich, 18 Termine auch aber regelmäßig auf 12 Monate verteilt. Wo beginnt die Definition "regelmäßig"?

Wenn ich 8 Wochen nicht (zb Krankheit oder Auslandsaufenthalt) Trainiere ist die regelmäßigkeit ja schon dahin? Wo kommt dieses verdammte "regelmäßig auf 12 Monate verteilt" denn her?

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