Zum Inhalt springen
IGNORED

Luftgewehr mit WBK


Wolle58

Empfohlene Beiträge

Hallo Schützenbrüder

Ich habe eine kleine Frage. Bin in einem Schützenverein Mitglied , habe die Sachkunde erfolgreich absolviert, Bedürfnis für .22 Matchgewehr läuft, Wbk bekomme ich vorraussichtlich im Dez. Schieße im Verein 50 m KK mit Vereinswaffe

Ich habe noch ein HW77 Luftgewehr und würde dieses gerne zur WBK-Version umbauen lassen. Eintragung dann in meine neue WBK. Ist das legal möglich? Möchte dieses LG neben meinem Anschütz 54 in unserem Verein (nur dort) ab und zu nutzen.

Gruß Wolfgang

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Schützenbrüder

Ich habe eine kleine Frage. Bin in einem Schützenverein Mitglied , habe die Sachkunde erfolgreich absolviert, Bedürfnis für .22 Matchgewehr läuft, Wbk bekomme ich vorraussichtlich im Dez. Schieße im Verein 50 m KK mit Vereinswaffe

Ich habe noch ein HW77 Luftgewehr und würde dieses gerne zur WBK-Version umbauen lassen. Eintragung dann in meine neue WBK. Ist das legal möglich? Möchte dieses LG neben meinem Anschütz 54 in unserem Verein (nur dort) ab und zu nutzen.

Gruß Wolfgang

Der Umbau wird sicher möglich sein, auch wenn ich bezweifle, daß dies sinnvoll sein wird... Thema Kosten

Der Eintrag wird sicher auch klappen...

Aber warum willst Du es umbauen? Für die 10m Distanz reichen auch die "Nicht-WBK-LGs"!

Ich frage mal so unverblümt, weil Du mit der Frage hier im Forum sowieso rechnen musst! Ich glaube kaum, daß Dir hier jemand so ohne Angabe eines Grunds abnehmen wird, daß Du das Teil nur auf dem Stand des Vereins einsetzen willst. Viele Leser werden wissen, worauf ich hinaus will... Mir ist es egal, was Du mit dem Teil anstellen willst, aber wenn Du ehrliche Antworten möchtest, dann solltest Du auch die Katze aus dem Sack lassen - immer unter der Beachtung, daß hier natürlich auch einige Behörden mitlesen können! Wenn ich Dir Unrecht getan haben sollte, entschuldige bitte diese Direktheit... diese resultiert nur aus den sehr "nebligen" Fragestellungen hier im Board!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich frage mal so unverblümt, weil Du mit der Frage hier im Forum sowieso rechnen musst! Ich glaube kaum, daß Dir hier jemand so ohne Angabe eines Grunds abnehmen wird, daß Du das Teil nur auf dem Stand des Vereins einsetzen willst. Viele Leser werden wissen, worauf ich hinaus will... Mir ist es egal, was Du mit dem Teil anstellen willst, aber wenn Du ehrliche Antworten möchtest, dann solltest Du auch die Katze aus dem Sack lassen - immer unter der Beachtung, daß hier natürlich auch einige Behörden mitlesen können! Wenn ich Dir Unrecht getan haben sollte, entschuldige bitte diese Direktheit... diese resultiert nur aus den sehr "nebligen" Fragestellungen hier im Board!

Was soll er denn mit dem Teil anstellen wollen? Wenn er ab Dezember tatsächlich über eine "Gelbe" verfügt, wird er einen Teufel tun diese durch den ungesetzlichen Umgang mit irgendwelchem Knallzeug zu gefährden. Manche hier hören wirklich das Gras wachsen.......

Ausserdem: Wenn Frau von Stokar-Neuforn wüsste, wieviele Luftpuffen mit den frei erhältlichen starken Federn illegal aufgepimpt wurden, dürften alle Luftgewehrheinzen ihre Kanonen auf Einmachgummiantrieb umrüsten.

@Wolle

Klar geht das. Du kaufst dir irgendwo so eine starke Feder, bringst die Feder mitsamt dem LG unter Beachtung der Transportvorschriften zum Büchser deines geringsten misstrauens und lässt das LG von ihm umbauen. Der baut dir das Teil um, Schleift das F im Fünfeck runter und bescheinigt dir den Umbau. Danach rennst Du mit deiner "Gelben" zur zuständigen Behörde und lässt die Puffe eintragen. Das war`s :)

Viel Spaß damit und vielen Dank, dass du das Luftgewehr nicht einfach so umbaust.

Gruß Tauschi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe noch ein HW77 Luftgewehr und würde dieses gerne zur WBK-Version umbauen lassen. Eintragung dann in meine neue WBK. Ist das legal möglich?

Der Umbau ist zunächst einmal Erlaubnispflichtig. Büchsenmacher dürfen, Privatleute müssen beim Amt anfragen. Die Eintragung geht theoretisch Problemlos auf die Gelbe WBK, wobei aber Mancherorts das Bedürfnis in Frage gestellt wird. Dafür kommt NUR die Disziplin Field Target vom BDS in frage, weshalb einige Behörden meinen das man mit einem z.B. vom DSB bescheinigten Bedürfnis keine freien LGs eintragen lassen kann.

Ein weiteres Problem dürfte der Stand sein. Zumindest bei uns im Kreis sind die allermeisten KK-Stände NICHT für freie LGs zugelassen. Das ist in der Standzulassung zu prüfen. Bei uns in der Gegend sind da in aller Regel explizit nur Kaltgaswaffen im Kaliber 4,5mm bis 7,5J und KK-Waffen bis .22 lr mit maximal 200J und Weichbleigeschossen aufgeführt. Ich kenne nur einen 50-Meter Stand hier, wo man so schlau war nur eine Maximalenergiebe ohne genaue Nennung von Kalibern einzutragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

noch nie was von Field Target gehört ?

Und warum schreibt er es dann nicht? Genau diese Disziplin hätte ich hören wollen, wenn ich einem Sportschützen glauben wöllte, daß er unbedingt ein Weitschußluftgewehr fürs sportliche Schießen benötigen würde!

Alles andere klingt mir viel zu sehr nach "Krähenflinte"!

Es kann ja aber auch sein. daß ich mich irre... :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und warum schreibt er es dann nicht? Genau diese Disziplin hätte ich hören wollen, wenn ich einem Sportschützen glauben wöllte, daß er unbedingt ein Weitschußluftgewehr fürs sportliche Schießen benötigen würde!

Alles andere klingt mir viel zu sehr nach "Krähenflinte"!

Die Logik soll einer verstehen.

Wenn er was illegales vor hätte,würde er wohl kaum die Frage stellen,ob die Möglichkeit besteht,derartiges eingetragen zu bekommen... :gaga:

Für andere Vorhaben braucht er weder Büchser noch den Segen der Behörde.

Gruß André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn er was illegales vor hätte,würde er wohl kaum die Frage stellen,ob die Möglichkeit besteht,derartiges eingetragen zu bekommen... :gaga:

Ich habe hier schon einige Fragen gelesen... <_<

Außerdem solltest Du gelesen haben, daß ich das dem Threadersteller ja nicht generell unterstelle... hatte ihm sogar auf seine Frage des Umbaus und der Eintragung geantwortet.

Field Target wäre die einzige Disziplin, die mir aus dem Stegreif einfallen würde - hat er aber nicht erwähnt...

Daher stellte sich mir die Frage, wozu ein Sportschütze sonst noch ein Weitschußluftgewehr bräuchte. Und die Frage wird mir ja wohl gestattet sein, oder? Ich war halt nur neugierig...

Für andere Vorhaben braucht er weder Büchser noch den Segen der Behörde.

Und würde damit so seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Außerdem solltest Du gelesen haben, daß ich das dem Threadersteller ja nicht generell unterstelle...

Lies Dir mal Deine eigene Antwort durch.

Weiterhin spielst Du Dich hier auf,als wärst Du derjenige,der über seinen Antrag entscheiden würde und er DIR irgendwas nachweisen müsste. :peinlich:

Ja,ich habe hier auch schon genügend zweifelhafte Anfragen gelesen - die Fragestellung ist da allerdings völlig anders.

Gruß André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke erstmal für die Antworten und die rege Teilnahme.

Das LG habe ich schon und soll auf unserem 50m kk Stand eingesetzt werden. (Neben meinem Anschütz 54). Klingt komisch aber dies ist der einzige Zweck. Und ALLES GANZ LEGAL !!!!! Umbau erfolgt erst wenn das gesetzliche geregelt ist.

Den Teufel werde ich tun um meine WBK in Spe aufs Spiel zu setzen. Dies haben schon einige von euch gemerkt.

Mein Anschütz ist zur Zeit auf der Karte eines schützenbruders eingetragen. Dieser bringt die Waffe immer mit bis er sie mir " überlassen"kann. Gesetzmäßiges Handeln wird bei uns im Verein gr0ß geschrieben.

Die Idee mit dem" LG auf WBK umbauen und Einsatz auf unserem 50m KK-Stand)stammt aus einer Laune heraus mit meinen Schützenkameraden.

Gruß Wolfgang

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber erkundige dich in deinem Verein erstmal ob das zugelassen ist, normalerweise sind 50m Stände nur für heiße Gase (Luftgewehr ist das nicht) zugelassen.

Und da es erfahrungsgemäß immer ein paar Spinner gibt kann das unangenehm enden.

Gruß Wolfgang

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wozu also so ein Geschiß darum machen ?

Weil der Standbetreiber so seine Zulassung und Schütze wie auch Aufsicht die Zuverlässigkeit verlieren können?

Also, mir reicht so etwas, aber scheibar gibt es noch immer Leute die meinen man müsse nicht an einer Roten Ampel halten wenn in der anderen Richtung doch gar keiner kommt. :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Freunde

Mit unserem Standwart habe ich die Frage schon diskutiert. KK hat 150-200 Joule. Ein Wbk-LG 25-30 Joule. Wo liegt das Problem? Das war seine Antwort.

Es haben schon auf unserem KK- Stand einige " Field-Target Schützen " geschossen. So wurde die Idee geboren. Es geht darum, mit einem Preller auf 50m

noch etwas zu treffen. Ist mal was anderes. Da das Interesse hier groß ist, werde ich gerne über die Realisierung weiter berichten.

Gruß Wolfgang

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.