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IGNORED

Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung mehr


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... Es geht schlicht und einfach um die dogmatische Anwendung des §5ff des Waffg. Dies halte ich eben nicht für rechtens..oder verfassungskonform...

Bisher habe ich mich hier zu deinen Zeilen zurückgehalten. Aber - auch wenn ich mit der Gängelei des legalen Waffenbesitzer in vielen Punkten nicht einverstanden bin denke ich, dass du mit deiner Auffassung zur Zuverlässigkeitsprüfung voll daneben liegst. Sicherlich kann man über die im WaffG zur Versagung der Zuverlässigkeit aufgeführten Punkte streiten. Jedoch lässt sich nicht in Frage stellen, dass Vorbestrafte keine Schusswaffen bekommen sollen. Evtl. würden 5 Jahre bis zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit genügen. Grundsätzliche Zweifel an der derzeitigen Zuverlässigkeitsprüfung wird dir kein Gericht bestätigen. Und deshalb wird sich vermutlich auch kein Fachanwalt für dein Begehren finden lassen!

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Bisher habe ich mich hier zu deinen Zeilen zurückgehalten. Aber - auch wenn ich mit der Gängelei des legalen Waffenbesitzer in vielen Punkten nicht einverstanden bin denke ich, dass du mit deiner Auffassung zur Zuverlässigkeitsprüfung voll daneben liegst. Sicherlich kann man über die im WaffG zur Versagung der Zuverlässigkeit aufgeführten Punkte streiten. Jedoch lässt sich nicht in Frage stellen, dass Vorbestrafte keine Schusswaffen bekommen sollen. Evtl. würden 5 Jahre bis zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit genügen. Grundsätzliche Zweifel an der derzeitigen Zuverlässigkeitsprüfung wird dir kein Gericht bestätigen. Und deshalb wird sich vermutlich auch kein Fachanwalt für dein Begehren finden lassen!

.. Moment..Zuverlässigkeitsprüfung gibts nicht..es ist eine dogmatische Handhabung..dessen Wortfindung auf dem kreativen Gesetzes-Wortlaut"-Findungsprozess einiger Juristen + Politiker ruht..Warum soll jemand, der mehr als 12 Monate Strafe hat..nicht zuverlässig sein???Jemand der im Suff einen anderen mit dem Auto verletzt..kann doch jederzeit..die Pappe wieder bekommen.(Nach einer Tauglichkeitsprüfung..usw. .Das Auto kann er behalten..Warum dann nicht für nen Waffenbesitzer???Kann ich nicht nachvollziehen..

Im übrigen, wird die Demokratie nur dann verbessert, wenn auch um solche Grenzfälle, gestritten wird.

Zwischenzeitlich..ist die Sache beim Oberverwaltungsgericht..angelangt..Glaube aber nicht, dass die Herren Richter, für mich positiv urteilen..Sind letztendlichst ""verlängerter Arm..des Gesetzgebers..werde wohl den Petitionsausschuss oder aber auch, das BVG prüfen lassen müssen..

Bin ja bis jetzt ohne Anwalt sozusagen..der verbesserten Demokratie auf der Spur.. :00000733:

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Das ganze erinnert an den sogenannten "Berufsjäger", der durch seine Uneinsichtigkeit die Gerichte über drei Jahrzehnte hin beschäftigt hat.

Wird das hier der zweite "byf"?

Insider kennen den Fall.

Mag ja schon sein, dass Dich diese Sache an was erinnert..Ob das in meinem Falle uneinsichtig ist..wird sich wohl rausstellen..Nicht alles was der Gesetzgeber beschliesst..ist rechtens..denn sonst hätten wir nicht 2000 Anfragen + Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht..und das ist wohl die letzte Instanz..demokratischer kanns wohl nicht sein??? oder????

Aber kannst du mir infos zum uneinsichtigen Berufsjäger..zukommen lassen..oder das zweite "byf"..und wer sollen insider sein..das sind Dinge die mich interessieren..lass mich gerne mit neuen infos belehren..

Danke schön..

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Das ist so und das dieser Staat sich zunehmends in eine Diktatur, jawoll verwandelt scheinen nur wenige zu merken, übrigens ist das mit der aufschiebenden Wirkung auch in ander Entscheidungen und Durchführungsbestimmungen als beim Waffenrecht eingeführt worden.

Nein Kultur haben diese Politiker wirklich keine.! :icon13:

Kannst du mir weitere Gebiete nennen, wo die aufschiebende Wirkung gekappt wurde..Ist für mich interessant, da ich genau wie du sehe, wie die gesetzesmacher.(GEBER) vorgehen..als demokrat kann ich den unterschied nicht erkennen..zwischen 12 Monaten ..und 13Monaten...der mit nem monat mehr ist unzuverlässig..und darf keine waffe besitzen..da hilft auch die regelvermutung. nicht..das ist faulheit..bequemlichkeit..und angst des gesetzesgebers zugleich..mit demokratischem gedankengut hat dies nichts zu tun..verstehe eh nicht warum noch kein betroffener dies bis zum vgh durchgefochten hat..scheint so, dass keine lobby vorhanden ist.. :peinlich:

..nochmals..wer kennt rechtsgelehrte, welche sowas mit mir durchfechten würden. :confused::eclipsee_gold_cup:

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Kannst du mir weitere Gebiete nennen, wo die aufschiebende Wirkung gekappt wurde..Ist für mich interessant, da ich genau wie du sehe, wie die gesetzesmacher.(GEBER) vorgehen..als demokrat kann ich den unterschied nicht erkennen..zwischen 12 Monaten ..und 13Monaten...der mit nem monat mehr ist unzuverlässig..und darf keine waffe besitzen..da hilft auch die regelvermutung. nicht..das ist faulheit..bequemlichkeit..und angst des gesetzesgebers zugleich..mit demokratischem gedankengut hat dies nichts zu tun..verstehe eh nicht warum noch kein betroffener dies bis zum vgh durchgefochten hat..scheint so, dass keine lobby vorhanden ist.. :peinlich:

..nochmals..wer kennt rechtsgelehrte, welche sowas mit mir durchfechten würden. :confused::eclipsee_gold_cup:

Die Behörde hat sich jetzt angemeldet um die Waffe persönlich durch einen Vollzugsbeamten in Empfang zu nehmen.. :00000733: , Ich habe aber gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt. Da ich weiss, dass die Behörde diese Möglichkeit hat..frage ich im Forum..wer weiss, wie man sich dagegen wehren kann....Bitte keine Ratschläge, wie keine Chance..usw. Jeder Fall ist anderst gelagert.

Habe nach wie vor vor..bis zum VGH zu gehen..und wenn ich jetzt wieder die Verschärfte Gängelung der Waffenbesitzer sehe, dann erst recht. Die Gesetzesmacher schützen letztendlichst nicht ihre Bürger, sondern ihr falsche Denkweise. § 5 Waffg. hat mit Demokratie nichts zu tun, sondern mit Dogmatismus. Jeder Waffenbesitzer, muss die Möglichkeit haben, eine Eignung und Befähigungsprüfung zu machen. .

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Aber - auch wenn ich mit der Gängelei des legalen Waffenbesitzer in vielen Punkten nicht einverstanden bin denke ich, dass du mit deiner Auffassung zur Zuverlässigkeitsprüfung voll daneben liegst. Sicherlich kann man über die im WaffG zur Versagung der Zuverlässigkeit aufgeführten Punkte streiten. Jedoch lässt sich nicht in Frage stellen, dass Vorbestrafte keine Schusswaffen bekommen sollen. Evtl. würden 5 Jahre bis zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit genügen. Grundsätzliche Zweifel an der derzeitigen Zuverlässigkeitsprüfung wird dir kein Gericht bestätigen.

Zumal das wohl eine der wenigen Vorschriften ist, die auch diejenigen, die Waffen als Bürgerrecht ansehen, für notwendig befinden. Einem Argument, daß Vorbestraften der Waffenbesitz nicht verboten werden darf, nicht vorbestraften Leuten, die nur einmal im Monat schießen gehen, aber schon, wird ein Gericht wohl kaum folgen können.

Ich kenne den Sachverhalt nicht; mag sein, daß es die zwei Jahre für etwas gegeben hat, das man besser als Ordnungsunrecht oder jedenfalls weniger hart hätte bestrafen sollen, zumal im Vergleich zu den Strafmaßen, mit denen gewalttätige Intensivtäter laufengelassen werden. Auch in diesem Fall wirst Du aber bei Gericht wenig Erfolg haben -- ein Gesetz kippen die Gerichte in der Regel nur, wenn es offensichtlich völlig der Verfassung entgegensteht, nicht weil es idiotisch ist oder von der Tendenz her der FDGO nicht gut bekommt. Als Ansatzpunkt bleibt Dir also, so hart es sein mag, die politische Arbeit oder die Auswanderung.

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Zumal das wohl eine der wenigen Vorschriften ist, die auch diejenigen, die Waffen als Bürgerrecht ansehen, für notwendig befinden. Einem Argument, daß Vorbestraften der Waffenbesitz nicht verboten werden darf, nicht vorbestraften Leuten, die nur einmal im Monat schießen gehen, aber schon, wird ein Gericht wohl kaum folgen können.

Ich kenne den Sachverhalt nicht; mag sein, daß es die zwei Jahre für etwas gegeben hat, das man besser als Ordnungsunrecht oder jedenfalls weniger hart hätte bestrafen sollen, zumal im Vergleich zu den Strafmaßen, mit denen gewalttätige Intensivtäter laufengelassen werden. Auch in diesem Fall wirst Du aber bei Gericht wenig Erfolg haben -- ein Gesetz kippen die Gerichte in der Regel nur, wenn es offensichtlich völlig der Verfassung entgegensteht, nicht weil es idiotisch ist oder von der Tendenz her der FDGO nicht gut bekommt. Als Ansatzpunkt bleibt Dir also, so hart es sein mag, die politische Arbeit oder die Auswanderung.

Du sagst es ...auswanderung ..warum???Sehe keine Veranlassung..aber der politische Weg ist der interessanteste..Denn es verstösst meiner Meinung nach gegen versch. GRUNDRECHTE..z.b. kannst du nur nach 10 Jahren wieder eine Waffe kaufen..wenn Du in einen Verein gehst..und das ist doch mit Kosten verbunden..Die alte Waffe wird vernichtet..und ne neue Waffe kriegste nur, wenn du nachweisen kannst, dass du in nem Verein bist.. :peinlich:

Diese 10 Jahre sind somit lebenslang..und eine lebenslange Unzuverlässigkeit..verstösst..gegen das GG..

all die Argumente des Verwaltungsgerichtes sind an den Haaren herbeigezogen..die haben sich nicht mal die Mühe gemacht..diese Sache individuell zu betrachten..ja im Gegenteil..nur in der Vergangenheit rumrühren..das war ihr Credo..

Das ist sicherlich eine Verstärkung von Stigmatisierung..z.T. sind deren argumente ..ja fast schon würdelos..

oder kann mir mal jemand erklären..warum ein 18jähriger zuverlässiger sein soll..wie ein 50jähriger Vorbestrafter..

..der 18 jährige ist allenfalls evtl. vertrauenswürdiger..aber nicht zuverlässiger...somit sind die 10 jahre eine strafe..die eben mit dem argument unzuverlässigkeit umgangen wird..dieses domatische muss weg..denn jeder exführerscheininhaber hat jederzeit das recht..einen tauglichkeitsantrag auf den fs zu stellen....uswuswusw..

wer weiss evtl..rechtsgelehrte und mitstreiter..finde eh, dass sich die bisherigen vorbestraften zu wenig zur wehr gesetzt haben..die raucherlobby..die autofahrerlobby.(ADAC)..usw. lassen sich sehr wenig gefallen..nur die waffenbesitzer..stehen nicht auf die hinterfüsse..also nochmals..wer weiss abhilfe..rechtsgelehrte..usw.usw..denn es geht letztendlichst um staatl. gängelung..etc..

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..also..Besten Dank für Deine Argumente..Und genau das ist eben nicht in Ordnung..Wer einmal andere bescheisst..wird es immer wieder tun..wenn ich Dieser Argumentenkette folgen würde, müsste ich ja lebenslang weggesperrt werden, weil jetzt die Sicherungsbehörde allen Grund dazu hat..oder ich müsste täglich einem Beamten Rechenschaft ablegen. Dadurch, dass ich die Bewährung hinter mir habe, habe ich die Tat ja gesühnt, denn das Urteil war mit einigen Auflagen, die ich in 4 Jahren erfüllt habe. Die Gefahrenabwehrbehörde führt eben nur aus, was die Legislative beschlossen hat, und dieser Beschluss ist eben durch..(im weitestgehenden Sinne..rd. 80 mio mitbürger zustande gekommen..Könnte man meinen!!!!! Aber genauso ist der Beschluss des § 1,2,3.11, 14,103 GG zustande gekommen..und genau dagegen wird in meinem Falle verstossen. Ja wissen diese 80 Mio bürger nicht was sie wollen???

z.b. Warum wird keine psychol. Tauglichkeitsprüfung zugelassen????Nur weil keine Lobby da ist??? Der ADAC würde auf die Barrikaden gehen bei solchen Gesetzen..Die Waffenbesitzer haben doch keine Lobby..und wenn im Vergleich zum ADAC geringfügig.

Übrigens war mir bei meinem ""Wirtschaftsdelikt nicht klar, welche Folgen, dies mit sich bringen kann. Dann wissen die 80 Mio Bürger wohl nicht was Vertrauenschutz heisst..oder sie wissen nicht was das Prinzip des Privateigentums bedeutet..uswuswusw...

Ich denke wohl, dass die Sache wohl, das BVG entscheiden darf...????

Für weitere Argumente, Ratschläge, Urteile usw..bin ich jetzt schon allen dankbar, denn ich bin der Meinung, dass die Entscheidung beim BVG wohl landen wird...es sei denn die Behörden können meiner Argumentation folgen..

Hallo Lobo.,

Bin zwischenzeitlich beim Verwaltungsgerichtshof angelangt..wie weit ist deine sache..

Ich wehre mich, dass man 10jahre unzuverlässig sein soll..aber vor wenigen Jahren, waren es nur 5 Jahre unzuverlässigkeit., selbst wenn man 4 Jahre Bewährung hinter sich hat.. Ich erachte dies als weitere Stigmatisierung..und weiteren Verstoss gegen das Gleichheitsprinzip. Warum ist es nicht möglich, einen Tauglichkeitstest zu machen, ähnlich wie beim Führerschein.. Ich denke die Politik..und der gesetzgeber machen sich das zu leicht.. :peinlich:

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Hallo Lobo.,

Bin zwischenzeitlich beim Verwaltungsgerichtshof angelangt..wie weit ist deine sache..

Ich wehre mich, dass man 10jahre unzuverlässig sein soll..aber vor wenigen Jahren, waren es nur 5 Jahre unzuverlässigkeit., selbst wenn man 4 Jahre Bewährung hinter sich hat.. Ich erachte dies als weitere Stigmatisierung..und weiteren Verstoss gegen das Gleichheitsprinzip. Warum ist es nicht möglich, einen Tauglichkeitstest zu machen, ähnlich wie beim Führerschein.. Ich denke die Politik..und der gesetzgeber machen sich das zu leicht.. :peinlich:

Frage mich eh, warum ein Vorbestrafter, welcher seine Vorstrafe hinter sich hat, unzuverlässiger sein soll als ein nicht Vorbestrafter. Es gibt absolut keine Beweisse dafür, dass dies so ist. Dies gehört in den Bereich GÄNGELUNG + Menschenrechtsverletzung..Stigmatisierung..ich frage mich ob nicht der Staat und deren Bedienstete sich mal fragen sollten, ob 10 Jahre noch was mit Demokratie zu tun hat..das ist eindeutig in den bereich der Doppelbestrafung einzuordnen...aber wenn selbst die legalen waffenbesitzer sich in allem gängeln lassen, wie soll sich dann ein Vorbestrafter...wohl wehren..es gibt nur den weg durch alle instanzen.. :peinlich:

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Frage mich eh, warum ein Vorbestrafter, welcher seine Vorstrafe hinter sich hat, unzuverlässiger sein soll als ein nicht Vorbestrafter. Es gibt absolut keine Beweisse dafür, dass dies so ist. Dies gehört in den Bereich GÄNGELUNG + Menschenrechtsverletzung..Stigmatisierung..ich frage mich ob nicht der Staat und deren Bedienstete sich mal fragen sollten, ob 10 Jahre noch was mit Demokratie zu tun hat..das ist eindeutig in den bereich der Doppelbestrafung einzuordnen...aber wenn selbst die legalen waffenbesitzer sich in allem gängeln lassen, wie soll sich dann ein Vorbestrafter...wohl wehren..es gibt nur den weg durch alle instanzen.. :peinlich:

Heute waren die Herren der verwaltungsbehörde bei mir..Die waren höflich..und fragten nach der Waffe. Ich erklärte ihnen, dass diese eben nicht bei mir in der Wohnung sei. Ich bat sie in die wohnung..und dann stellten sie fest, dass die waffe eben nicht in der wohnung ist. Auf die Frage, warum jemand vor 4 Jahren als Vorbestrafter nur 5 Jahre unzuverlässig sei, und vor 3 Jahren und später plötzlich 10 Jahre unzuverlässig sei, konnten die mir auch keine antwort geben. Die meinten, das sei halt Gesetz..

Ich glaub wenn jeder so denkt, dann kommt der absolute Überwachungsstaat..""Wehret den Anfängen..Und vor allen Dingen, gegen solche Gesetze, welche von angsthasen..und Theoretikern ins Leben gerufen wurden..Dass sich die (vorbestraften)Waffenbesitzer gegen diese Gängelung, Diskriminierung + Stigmatisierung nicht wehren, verstehe ich nicht.. :peinlich:

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Heute waren die Herren der verwaltungsbehörde bei mir..Die waren höflich..und fragten nach der Waffe. Ich erklärte ihnen, dass diese eben nicht bei mir in der Wohnung sei. Ich bat sie in die wohnung..und dann stellten sie fest, dass die waffe eben nicht in der wohnung ist. Auf die Frage, warum jemand vor 4 Jahren als Vorbestrafter nur 5 Jahre unzuverlässig sei, und vor 3 Jahren und später plötzlich 10 Jahre unzuverlässig sei, konnten die mir auch keine antwort geben. Die meinten, das sei halt Gesetz..

Ich glaub wenn jeder so denkt, dann kommt der absolute Überwachungsstaat..""Wehret den Anfängen..Und vor allen Dingen, gegen solche Gesetze, welche von angsthasen..und Theoretikern ins Leben gerufen wurden..Dass sich die (vorbestraften)Waffenbesitzer gegen diese Gängelung, Diskriminierung + Stigmatisierung nicht wehren, verstehe ich nicht.. :peinlich:

Lese eben, die mitteilungen über die Pflichtarchivierungen, von Internetseiten. So ähnlich, wars auch mal bei der Registrierung von Waffen..Zwischenzeitlich hält sich der Staat an keine gemachten Aussagen.. FÜR mich..ist das alles nicht mehr nachvollziehbar, was da so alles unterm deckmantel der sicherheit von sich geht..Vertrauen kann man diesem Staat nicht mehr.

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  • 2 Wochen später...
Lese eben, die mitteilungen über die Pflichtarchivierungen, von Internetseiten. So ähnlich, wars auch mal bei der Registrierung von Waffen..Zwischenzeitlich hält sich der Staat an keine gemachten Aussagen.. FÜR mich..ist das alles nicht mehr nachvollziehbar, was da so alles unterm deckmantel der sicherheit von sich geht..Vertrauen kann man diesem Staat nicht mehr.

Heute kamm, vom VWG ne rechnung wg. des Widerspruchs in Höhe von 138.--.. Habe auch hier Widerspruch eingelegt. Wie seht ihr das????

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Heute kamm, vom VWG ne rechnung wg. des Widerspruchs in Höhe von 138.--.. Habe auch hier Widerspruch eingelegt. Wie seht ihr das????

Ist ok, ist ein gebührenpflichtiger Vorgang.

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Schweigen scheint auch eine Art von Aussage zu sein :00000733:

Merkt Ihr nicht dass der Troll Golong, wie alle Wesen aus der unsichtbaren Welt,

Wahrheit verbreitet!

Verbal, etc...gut äußert sich der Golong :eclipsee_gold_cup:

Danke

der

Honigbär

"When the earth is dying there shall arise a new tribe of all colours and all creeds. This tribe shall be called The Warriors of the Rainbow and it will put its faith in actions not words."

:rolleyes:

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Schweigen scheint auch eine Art von Aussage zu sein :00000733:

Merkt Ihr nicht dass der Troll Golong, wie alle Wesen aus der unsichtbaren Welt,

Wahrheit verbreitet!

Verbal, etc...gut äußert sich der Golong :eclipsee_gold_cup:

Danke

der

Honigbär

"When the earth is dying there shall arise a new tribe of all colours and all creeds. This tribe shall be called The Warriors of the Rainbow and it will put its faith in actions not words."

:rolleyes:

Kannste das mal in einfachen worten rüberbringen?????Dankeschön!!!! :confused::confused:

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  • 3 Wochen später...
Ist ok, ist ein gebührenpflichtiger Vorgang.

Hallo LOBO..

Das Overwaltungsgericht, bestätigt, dass das Verwaltungsgericht richtig bestätigt hat. Dieses VWG bestätigte dem Land BW die Richtigkeit der Bestätigung, welche dem Ornungsamt wiederum richtig bestätigt wurde.. Es sieht also so aus, dass für die ganzen Bestätigungen..der Richtigkeiten, jeweils Gebühren fällig werden. Dieser Weg muss wohl so sein, wenn man jetzt das Verfassungsgericht für ne Entscheidung benötigt.

Verwaltungsbeamte..und ja sogar die Herren-Frauen Richter des OVG bzw. VWGH sind nichts anderes als Bestätiger von zum Teil unsinnigen politischen Entscheidungen. Stelle fest, dass die Politiker vom Waffenrecht wenig Ahnung haben, sondern meistens nur ..Angsthasen..und Populisten sind. Dabei vergessen die, dass se am lfd.Band gegen Grundgesetze verstossen, und der Verwaltungsmaschinerie ists egal. Demokratische Ansätze oder Goodwill ist für die ein Fremdwort.

Ich werde jetzt das Verfassungsgericht bemühen. Dieser Vorgang ist kostenlos. :00000733:

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  • 3 Wochen später...
Hallo LOBO..

Das Overwaltungsgericht, bestätigt, dass das Verwaltungsgericht richtig bestätigt hat. Dieses VWG bestätigte dem Land BW die Richtigkeit der Bestätigung, welche dem Ornungsamt wiederum richtig bestätigt wurde.. Es sieht also so aus, dass für die ganzen Bestätigungen..der Richtigkeiten, jeweils Gebühren fällig werden. Dieser Weg muss wohl so sein, wenn man jetzt das Verfassungsgericht für ne Entscheidung benötigt.

Verwaltungsbeamte..und ja sogar die Herren-Frauen Richter des OVG bzw. VWGH sind nichts anderes als Bestätiger von zum Teil unsinnigen politischen Entscheidungen. Stelle fest, dass die Politiker vom Waffenrecht wenig Ahnung haben, sondern meistens nur ..Angsthasen..und Populisten sind. Dabei vergessen die, dass se am lfd.Band gegen Grundgesetze verstossen, und der Verwaltungsmaschinerie ists egal. Demokratische Ansätze oder Goodwill ist für die ein Fremdwort.

Ich werde jetzt das Verfassungsgericht bemühen. Dieser Vorgang ist kostenlos. :00000733:

Habe diese Woche beim Bundesverfassungsgericht in KA Verf.Beschwerde eingereicht. Ich verlange von DER BRD...

a) dass die Unzuverlässigkeit an das Strafmass angepasst wird. (Ähnlich wie bei Führerschein-Enzug..oder aber auch bei anderen ZUVERLÄSSIGKEITSPRÜFUNGEN..-..z.b. MPU..usw.. Außerdem soll noch überprüft werden ob der § 45/2 Waffg. auch rechtens ist..so kann eine behörde dich nach 9 Jahren und 11,99 Monaten noch für unzuverlässig erklären.

WER kann mir in diesen Foren Ratschläge geben..inwieweit die Zuverlässigkeitskriterien an demokratische Wertvorstellungen angepasst werden sollen ..Es ist ein Unding, dass derjenige mit mehr als 12 Monaten vorstrafe ..10 Jahre unzuverlässig ist...und derjenige mit 11,99 Monaten ein Leben lang zuverlässig??

Solche radikallösungen..haben in ner Rechtsstaatlichkeit nichts zu suchen..

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Wie kommst Du zu diesem Schluss ? :confused:

guckst du..§ 5 Waffg.

die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen personen nicht die rechtskräftig verurteilt worden sind

wegen eines verbrechens ooder wegen sonstiger vors. Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr...usw..

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Ich hab in § 5 WaffG geguckt. Und der hat in puncto Verwertungsfristen zwei Absätze.

Da steht im Absatz 1 für die Fälle mit Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten nach Verbrechen oder vorsätzlicher Straftat was von zehn Jahren und bei den Fällen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG wegen einer Freiheitsstrafe (deren Dauer nicht näher definiert ist, also alle betrifft) im Absatz 2 fünf Jahre.

Wie Du darauf kommst, dass jemand mit 11,99 Monaten Freiheitsstrafe generell zuverlässig ist, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. :confused:

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Interessant zum eigentlichen Kern dieses Threads ist meines Erachtens noch die Frage, ob sich der Wegfall der aufschiebenden Wirkung nur auf die Rücknahme- bzw. Widerrufsverfügung selbst bezieht oder auch auf die weiteren darauf basierenden Verfügungen (Sicherstellung nach § 46 Abs. 2 WaffG, Einziehung/Verwertung nach § 46 Abs. 5 WaffG) bei denen ja wohl in aller Regel der Sofortvollzug angebracht ist.

Die Formulierung "gegen Maßnahmen" lassen für mich den Schluss zu, dass damit die in § 46 WaffG aufgeführten Maßnahmen gemeint sind.

Was meinen die Rechtsgelehrten dazu ?

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Bis zur Änderung des Waffengesetzes im April 2008 galt, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen eine aufschiebende Wirkung haben:

Ab 01. April 2008: § 45 Abs.5 WaffG:

Also warum die Verschärfung, die Gängelung von bisher unbescholtenen Bürgern, die vielleicht einmal eine Umsatzsteuervoranmeldung nicht abgegeben haben ,deshalb der Steuerhinterziehung angeklagt wurden, verurteilt und damit ihre Zuverlässigkeit verloren haben.

Sie haben nicht einmal mehr die Zeit sich zu wehren, in einer weiteren Instanz zu erklären, dass die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung umständehalber unterlassen wurde, und dass dies ja nicht wieder vorkommt.

Der sofortige Vollzug wird angeordnet.

Also, was ist dann der Grund für die Verschärfung im WaffG. Nach m Meinung gibt es nur einen Grund:

Der Wille des Gesetzgebers: "Sowenig Waffen wie möglich ins Volk".

Den letzten Ausweg aus dieser Misere, erfolgversprechend oder nicht, stellt DWJ in seiner Ausgabe August hervorragend dar.

Das ist es ja gerade wenn schon eine "Steuerhinterziehung" (die meisten wurden überhaupt nicht vorsätzlich begangen

sondern sind oft Fallstricke dieses undurchsichtigen selbst für Steuerberater Gesetzes).

Ich bekomme keine WBK weil mein Opa angebl. eine Nazivergangenheit hat.

Auf der anderen Seite wendet dieser Staat selbst Nazi-Gesetze an.

Nichts anderes ist es wenn man sich als beschuldigter nicht mal dag.jurist. wehren kann.

Schande über solche Politiker!

Dieser Staat ist eine einzige Lachnummer ich warte nur noch auf Verhältnisse wie in Griechenland, lang können diese

Politkonsorten nicht so weiter machen.

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