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IGNORED

Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung mehr


Glückspieler

Empfohlene Beiträge

Liebe Biene, nun dampft die K***e in Palästina und du schiebst solch ein Faden wieder hoch!

Was willst du damit bezwecken??

Kann nicht mal Frieden eintreffen, auch wenn der Frieden das Fundament des Vergessens hat?

Uns hat die Regierung ständig entwaffnet!

wir fügen uns dem größten Holo.....aller Zeiten!

Der

Honigbär

wacht

:traurig_16::traurig_16::traurig_16::traurig_16:

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guckst du..§ 5 Waffg.

die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen personen nicht die rechtskräftig verurteilt worden sind

wegen eines verbrechens ooder wegen sonstiger vors. Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr...usw..

...aber hallo ...die 5 jährige Unzuverlässigkeit gibt es lt.Waffg. nicht mehr..

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Das ist es ja gerade wenn schon eine "Steuerhinterziehung" (die meisten wurden überhaupt nicht vorsätzlich begangen

sondern sind oft Fallstricke dieses undurchsichtigen selbst für Steuerberater Gesetzes).

Ich bekomme keine WBK weil mein Opa angebl. eine Nazivergangenheit hat.

Auf der anderen Seite wendet dieser Staat selbst Nazi-Gesetze an.

Nichts anderes ist es wenn man sich als beschuldigter nicht mal dag.jurist. wehren kann.

Schande über solche Politiker!

Dieser Staat ist eine einzige Lachnummer ich warte nur noch auf Verhältnisse wie in Griechenland, lang können diese

Politkonsorten nicht so weiter machen.

hallo...du meinst also bei diesem staat trifft also die heisenbergsche unschärferelation zu???..nur wenn du das was du denkst schreibst..haste keine chance..bin jetzt beim bundesverfassungsgericht..und zwar..wg. stigmatisierung..und weiteren verstössen gegen GG.. :peinlich:

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Ich hab in § 5 WaffG geguckt. Und der hat in puncto Verwertungsfristen zwei Absätze.

Da steht im Absatz 1 für die Fälle mit Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten nach Verbrechen oder vorsätzlicher Straftat was von zehn Jahren und bei den Fällen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG wegen einer Freiheitsstrafe (deren Dauer nicht näher definiert ist, also alle betrifft) im Absatz 2 fünf Jahre.

Wie Du darauf kommst, dass jemand mit 11,99 Monaten Freiheitsstrafe generell zuverlässig ist, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. :confused:

aufschiebende Wirkung hin..oder Her..(§ 80 VWG) das ist alles gogolores..der Gesetzgeber verstösst gegen Grundrechte..weil er artfremde vergehen radikalisierend vergleicht..und das ist einer Demokratie/Rechtsstaatlichkeit nicht würdig..ebenso unwürdig ist es dass der proband noch nach 10 jahren des vergehens als unzuverlässig abgestempelt wird..darum gehts.. :peinlich:

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Das ist es ja gerade wenn schon eine "Steuerhinterziehung" (die meisten wurden überhaupt nicht vorsätzlich begangen

sondern sind oft Fallstricke dieses undurchsichtigen selbst für Steuerberater Gesetzes).

Ich bekomme keine WBK weil mein Opa angebl. eine Nazivergangenheit hat.

Auf der anderen Seite wendet dieser Staat selbst Nazi-Gesetze an.

Nichts anderes ist es wenn man sich als beschuldigter nicht mal dag.jurist. wehren kann.

Schande über solche Politiker!

Dieser Staat ist eine einzige Lachnummer ich warte nur noch auf Verhältnisse wie in Griechenland, lang können diese

Politkonsorten nicht so weiter machen.

naja..so sehe ich das nicht ganz..lune sagt auge um auge..zahn um zahn..aber im endeffekt..spricht ber gegen die staatliche gängelung.. :00000733:

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Hallo Honigbär,

bitte, lies einmal § 5 Abs. 1, Nr. 1 WaffG.

Alle Gute für 2009

Pirol 2

Der Sachbearbeiter, hat angeblich die Anordnung..(woher auch immer) im zweifelsfalle gegen den Probanden zu entscheiden..(aufschiebende Wirkung..gibts nicht mehr..das VWG,,+ der VerwGerhof BW) hat so entschieden..in meinem Falle.. und jetzt sind mer nun mal beim verfassungsgericht...Bin wohl der einzige, welcher es so weit treibt..aber in meinem falle

bin ich das dem Staate schuldig..um mal abzuklären..ob nicht auch das Waffg.Verfassungsfremdlich (feindlich) angewendet wird..

alle reden immer von verfassungsfeinden..vielleicht sind genau diejenigen die das immer proleten selbst die feinde..und sie merken das nicht..In meinem falle können die verwaltungsbeamten noch nach 9,9 jahren (nach verurteilung) behaupten..man stelle eine gefahr für die allgemeinheit dar.die sperrfristen..wurden willkürlich..erhöht..und beim nächsten mal sinds dann 15, 20 usw..jahre..(nur nicht lebenslang..weil ne lebenslange Unzuverlässigkeit.kanns nicht geben..es sei denn..uswuswusw..)

die sperrfristen..der unzuverlässigkeit ist im waff gesetz nicht durchdacht..sondern dogmatisiert..und als bürger kann jeder erwarten, dass individuell und tiefsinniger entschieden wird..uswuswusw.. :peinlich:(Einfaltspinsel gibts in der Juristerei wie in der Politik..usw) das wäre doch so...wie wenn se jetzt dem polizistenverprügelden ehemaligen aussenminister die pension streichen..(im nachhinein)..oder dem ehemaligen verfassungsfeindlich verteidigenden schily die zulassung als anwalt aberkennen...aber irgendwie haben eben manche im wahrsten sinne des waffg....den schuss nicht gehört...

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  • 1 Monat später...
aufschiebende Wirkung hin..oder Her..(§ 80 VWG) das ist alles gogolores..der Gesetzgeber verstösst gegen Grundrechte..weil er artfremde vergehen radikalisierend vergleicht..und das ist einer Demokratie/Rechtsstaatlichkeit nicht würdig..ebenso unwürdig ist es dass der proband noch nach 10 jahren des vergehens als unzuverlässig abgestempelt wird..darum gehts.. :peinlich:

Das Urteil über die aufschiebende Wirkung (§ 80 VWG) + das Hauptsacheverfahren wg. Unzuverlässigkeit §5 Waffg. ist jetzt unter vgsigmaringen.de

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_recht...pos=3&anz=5

(entscheidungen) 8k 819/08 einzusehen. Dies ist ein weiterer Akt der Stigmatisierung und Diskriminierung von Vorbestraften. Auch sehe ich bei den Waffenbesitzern wie Schützenvereinen die Gefhr der weiteren Gängelung der Waffenbesitzer. Ich auf jedenfalls werde wohl jetzt den langen Gang zum Bundesverfassungsgericht gehen. Denn es kann nicht sein, dass man quasi ein Leben lang als unzuverlässig gilt..Das hat nichts mit rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu tun.

Kann mir auch noch jemand sagen, warum ein Vorderlader jederzeit von einem Ü18 gekauft werden kann..und ein KK Gewehr nicht..Denn das eine macht größere Löcher als ein KK..

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Das Urteil über die aufschiebende Wirkung (§ 80 VWG) + das Hauptsacheverfahren wg. Unzuverlässigkeit §5 Waffg. ist jetzt unter vgsigmaringen.de

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_recht...pos=3&anz=5

(entscheidungen) 8k 819/08 einzusehen. Dies ist ein weiterer Akt der Stigmatisierung und Diskriminierung von Vorbestraften. Auch sehe ich bei den Waffenbesitzern wie Schützenvereinen die Gefhr der weiteren Gängelung der Waffenbesitzer. Ich auf jedenfalls werde wohl jetzt den langen Gang zum Bundesverfassungsgericht gehen. Denn es kann nicht sein, dass man quasi ein Leben lang als unzuverlässig gilt..Das hat nichts mit rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu tun.

Kann mir auch noch jemand sagen, warum ein Vorderlader jederzeit von einem Ü18 gekauft werden kann..und ein KK Gewehr nicht..Denn das eine macht größere Löcher als ein KK..

Es geht hier hauptsächlich um die Unzuverlässigkeits Verlängerung von 5 Jahren auf 10 Jahren (in Verbindung zum Erfurt erlass. Dieser politische Rundumschlag ist ein Verfehlung der Gesetzesmacher. Eine Demokratie lebt von Individuallösungen..und Grundrechten..wie gleichheit, Privateigentum..uswusw..

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