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IGNORED

BILD Abstimmung


Sal-Peter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
1918 Stimmen - 64% für uns

lies dir die beiden möglichkeiten abzustimmen nochmal genau durch!

als legalwaffenbesitzer und legalwaffenbefürworter KANNST du garnicht richtig abstimmen. egal wie du stimmst, du stimmst im sinne einer gesetzesverschärfung!!!

geschickt eingefädelt...... so werden tendentielle befragungen/meinungsumfragen gestaltet bei denen das ergebnis vom abstimmverhalten unabhängig ist!

das einzige was man hierbei tun kann als verantwortungsvoller und mündiger bürger ist... NICHT abzustimmen!

gruß alzi... der auch ne weile gebraucht hat um es zu bemerken

Geschrieben
lies dir die beiden möglichkeiten abzustimmen nochmal genau durch!

als legalwaffenbesitzer und legalwaffenbefürworter KANNST du garnicht richtig abstimmen. egal wie du stimmst, du stimmst im sinne einer gesetzesverschärfung!!!

geschickt eingefädelt...... so werden tendentielle befragungen/meinungsumfragen gestaltet bei denen das ergebnis vom abstimmverhalten unabhängig ist!

das einzige was man hierbei tun kann als verantwortungsvoller und mündiger bürger ist... NICHT abzustimmen!

gruß alzi... der auch ne weile gebraucht hat um es zu bemerken

Brisanter Fund in einem Einfamilienhaus – soll das Waffengesetz in Hamburg verschärft werden?

  • Ja, es sind genug Waffen in den falschen Händen!
  • Nein, die vorhandenen Gesetze reichen völlig aus!

STIMMEN: 1946

ENDET: 20.07.2008

:confused: :confused: :confused:

Geschrieben

Soll das WaffG in HH verschärft werden?? :rofl:

ÄÄääähhh. Jein?? Wie, was?? Ist das WaffG jetzt auf Landesebene?? Cool! Oder Kommunal?? Dann kannste in Ahrensburg bis Kaliber 9mm führen, in Halstenbek nur bis .45 ACP ohne Teilmantel-Hohlspitz und Hamburg wird eine einzige Waffenverbotszohne... Oder wie??

Grüße

-Matthias-

Geschrieben

tja, leider hat hamburg schon kräftig an dieser schrauber gedreht, schon vergessen? :

http://www.welt.de/hamburg/article1429501/...f_dem_Kiez.html

vor ein paar monaten hatte ich schon ein bitteres problem als ich auf dem weg zum schießen bei meiner freundin noch was abholen sollte.

ihr büro ist leider in dem "bösen" viertel und ich hatte meinen kofferraum voll mit "sportgeräten".....

so schnell kann es gehen und man hat ein echtes problem...

Geschrieben
tja, leider hat hamburg schon kräftig an dieser schrauber gedreht, schon vergessen? :

http://www.welt.de/hamburg/article1429501/...f_dem_Kiez.html

vor ein paar monaten hatte ich schon ein bitteres problem als ich auf dem weg zum schießen bei meiner freundin noch was abholen sollte.

ihr büro ist leider in dem "bösen" viertel und ich hatte meinen kofferraum voll mit "sportgeräten".....

so schnell kann es gehen und man hat ein echtes problem...

Echt?? Äääätzend!!

In Deinem Falle ist es aber erlaubnisfreies Führen gewesen?? Unterscheidet das Gesetz da nicht?? Ich meine: Dann ist jeder, der eine Waffe transportiert ja auch im Arsch?!?

Ich hoffe, DU bist da heil wieder raus gekommen!

Nächste Frage: Wie weit können Bundesländer das WaffG denn verbiegen?? Hat da jemand Paragraphen??

Danke und Grüße

-Matthias-

EDIT: Schon gefunden § 42 Abs 5. Geht aber "nur" ums Führen.

Geschrieben

Diese suggestive Abstimmung ist geradezu lächerlich. Was, bitte schön, hat ein illegaler Waffenschieber davon, wenn irgend ein Gesetz verschärft wird oder nicht ? Es interessiert ihn sowieso nicht.

Ist da irgendwo ein Button, wo man der WELT mal die Meinung geigen kann und das auch alle mitlesen können ?

Geschrieben
... bei meiner freundin noch was abholen sollte.

ihr büro ist leider in dem "bösen" viertel...

Weitere Fragen verkneife ich mir jetzt! :rolleyes:

Geschrieben
Weitere Fragen verkneife ich mir jetzt! :rolleyes:

da gibbets auch "normale" büros mit vielen "normalen" firmen.

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wobei ich gegen "nebeneinkünfte" auch nicht einzuwenden hätte :00000733:

dann würde ich aber mindestens 20-30 "freundinen" haben wollen damit sich die nummer auch lohnt :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Brisanter Fund in einem Einfamilienhaus – soll das Waffengesetz in Hamburg verschärft werden?

Ja, es sind genug Waffen in den falschen Händen!

Nein, die vorhandenen Gesetze reichen völlig aus!

zum einen, wie schon richtig angemerkt...... Waffengesetz auf Landesebene ändern?.... geht ja seit Föderalismusreform nur noch auf Bundesebene, d.h. wenn fürs Land was geändert werden soll, muss es ja erstmal auf Bundesebene geändert werden.... somit auch fürs Land... blabla...

was aber der wirklich punkt bei dieser art frage ist, is dass die beiden wahl-/abstimm"möglichkeiten" sich nicht wirklich widersprechen, also keinen wirklichen gegensätze sind. ich sag nur soviel: fangfrage!

"Ja, es sind genug Waffen in falschen Händen!".... verschärft also das Waffengesetz!

"Nein, die vorhanden Gesetze reichen völlig aus!" .... es sind also nicht genug Waffen in den falschen Händen?..... aha, soso.... also ist die einzige Möglichkeit: verschärft das Waffengesetz!

auch wer hier für "nein" stimmt, stimmt also für eine Verschärfung des Waffengesetzes, da die Wahlmöglichkeiten sichnicht ausschließlich auf die gestellte frage beziehen, sondern in beiden fällen nur eine Konsequenz zulassen: Verschärfung des Waffengesetzes

die falle hierbei ist der Zusatz " genug Waffen in den falschen Händen ", der wohlweißlich nur für den Fall "Ja" explizit aufgeführt ist, aber wohl auch für den Fall "Nein" gelten soll/muss, jedoch hier absichtlich weggelassen wurde um die gegner einer Gesetzesverschärfung vorsätzlilch in besagte falle zu locken.

wer hier wählt kann nur einen fehler machen. einzige konsequenz: NICHT wählen!

umfragen/befragungen in dieser form stellen keine objektive wahlmöglichkeit dar, der ausgang der abstimmung, das ergebnis der wahl hat keinen einfluß auf das "Ergebnis". und in diesem fall ist das ergebnis in jedem fall nicht "Ja" oder "Nein", sondern in der Konsequenz "Gesetzesverschärfung"

diese abstimmung/wahl kann man im namen der legalwaffenbefürworter und gesetzesverschärfungsgegner nicht gewinnen. wer abstimmt, stimmt in jedem fall gegen seine eigenen interessen.

gruß alzi

Geschrieben
Echt?? Äääätzend!!

In Deinem Falle ist es aber erlaubnisfreies Führen gewesen?? Unterscheidet das Gesetz da nicht?? Ich meine: Dann ist jeder, der eine Waffe transportiert ja auch im Arsch?!?

ein transfer durch die gebiete ist erlaubt.

ich hätte aber anhalten und parken müßen und das ist schon böse, auch als legalbesitzer.

Geschrieben
.... suggestive Abstimmung .....

danke danke, so einen Ausdruck hab ich gesucht... fiel mir aber grade ned ein.

das triffts!

ein jurist könnte wohl auch "präjudizierend" oder sowas dazu sagen. die fragestellung beinhaltet die antwort schon, und in diesen fällen kann es dann immer nur eine antwort/konsequenz geben.

unseriös sowas !!

gruß alzi

Geschrieben

Das ist also der "Waffennarr", der 15.000 Euronen im Monat macht? Oder warum die gleichen Bilder?

Geschrieben
tja, leider hat hamburg schon kräftig an dieser schrauber gedreht, schon vergessen? :

http://www.welt.de/hamburg/article1429501/...f_dem_Kiez.html

vor ein paar monaten hatte ich schon ein bitteres problem als ich auf dem weg zum schießen bei meiner freundin noch was abholen sollte.

ihr büro ist leider in dem "bösen" viertel und ich hatte meinen kofferraum voll mit "sportgeräten".....

so schnell kann es gehen und man hat ein echtes problem...

es geht hierbei doch um ein reines "Trage-" d.h. Führverbot!

ein legalwaffenbesitzer der seine "Sportgeräte" dort hinein oder wieder heraus/hinaus verbringen will ist davon ja nicht betroffen. erlaubnisfreies Führen, d.h. transportieren unter den gesetzlichen Vorgaben wie "nicht zugriffsbereit" usw., bleibt davon unberührt. für sportschützen und/oder jäger dürfte dies keine weitere einschränkung/beschränkung bedeuten. und es dürfte auch für keinen sportschützen oder jäger ein problem darstellen seine freundin dort zu besuchen, solange die waffen entsprechend dem WaffG transportiert (erlaubnisfrei geführt) werden.

gruß alzi

Geschrieben
Das ist also der "Waffennarr", der 15.000 Euronen im Monat macht? Oder warum die gleichen Bilder?

wow danke gila!

jetzt fällts mir auch auf, wenn ich die beiden bilder direkt vergleichen kann.

also wenn dem dann wirklich so sein sollte..... als der waffennarr und der waffenschieber in einer person vereint sind..... dann kann man dem ned helfen

wie es so schön heißt: hochmut kommt vor dem fall! ................und in diesem fall :appl:

gruß alzi

Geschrieben

Quark.

Ein Frage mit mehreren Antwortmöglichkeiten - vielleicht könnten es auch noch mehr sein.

Aber:

Brisanter Fund in einem Einfamilienhaus – soll das Waffengesetz in Hamburg verschärft werden?

- Ja, es sind genug Waffen in den falschen Händen!

- Nein, die vorhandenen Gesetze reichen völlig aus!

Da gibt es auf die Frage eine Antwort, nämlich nein - die Gesetze sind ausreichend.

Ob sie zu weit gehen oder anderes wird nicht gefragt.

Weitere Fragen könnten sein, ob das Waffengesetz zu scharf ist, ob es zweckdienlich ist oder ob sich Verbrecher daran halten werden - das ist aber alles nicht gefragt.

Und: suggestiv ist die Frage auch nicht, hier ist eine klare Abgrenzung - suggestiv ist etwas anderes.

Geschrieben
Das ist also der "Waffennarr", der 15.000 Euronen im Monat macht? Oder warum die gleichen Bilder?

Das selbe Suchwort mit dem selben Bildarchiv ... :huh:

Geschrieben
Quark.

Ein Frage mit mehreren Antwortmöglichkeiten - vielleicht könnten es auch noch mehr sein.

Aber:

Da gibt es auf die Frage eine Antwort, nämlich nein - die Gesetze sind ausreichend.

Ob sie zu weit gehen oder anderes wird nicht gefragt.

Weitere Fragen könnten sein, ob das Waffengesetz zu scharf ist, ob es zweckdienlich ist oder ob sich Verbrecher daran halten werden - das ist aber alles nicht gefragt.

Und: suggestiv ist die Frage auch nicht, hier ist eine klare Abgrenzung - suggestiv ist etwas anderes.

sorry lusumi, aber da muss ich dir widersprechen.

du hättest zu 100% recht wenn es heißen würde "Soll das Waffengesetz in Hamburg verschärft werden? Ja oder Nein"

und du hast recht, dass nach nichts anderem gefragt wird.

jedoch beinhaltet die formulierung der antwortmöglichkeiten nicht mehr die reine wahlmöglichkeit "ja oder Nein".

sie wurden zielgerichtet so modifiziert, dass ........

.... es wäre einfacher wenn das ein psychologe oder jemand anderes, der sich professionell mit dieser art fragen bzw. umfragen beschäftigt, dies erklären würde.

es ist ne falle. das ergebnis steht fest egal wie abgestimmt wird.

gruß alzi

Geschrieben
es geht hierbei doch um ein reines "Trage-" d.h. Führverbot!

ein legalwaffenbesitzer der seine "Sportgeräte" dort hinein oder wieder heraus/hinaus verbringen will ist davon ja nicht betroffen. erlaubnisfreies Führen, d.h. transportieren unter den gesetzlichen Vorgaben wie "nicht zugriffsbereit" usw., bleibt davon unberührt. für sportschützen und/oder jäger dürfte dies keine weitere einschränkung/beschränkung bedeuten. und es dürfte auch für keinen sportschützen oder jäger ein problem darstellen seine freundin dort zu besuchen, solange die waffen entsprechend dem WaffG transportiert (erlaubnisfrei geführt) werden.

gruß alzi

nö, is nicht, lies dir das ding mal durch bevor du solche aussagen hier postest.

in der tollen verordnung steht ausdrücklich "führen" mit der erläuterung "f.... ist die ausübung der tatsächlichen gewalt...".

eine einschränkung das es in diesem gebiet ein "nicht zugriffsbereites führen" gibt existiert nicht!

deswegen wurde in diese verordnung explizit hineingeschrieben welche ausnahmen es gibt.

z.b. darf die tatsächliche gewalt über seine waffen ausüben wer diese gebiete durchfährt und in einem geschlossenen fahrgastraum sitzt. aber er darf nur anhalten wenn es der straßenverkehr erfordert!

ein führen (also die tatsächliche gewalt ausüben, also die dinger im kofferraum haben) und parken um sonst etwas zu machen ist definitiv verboten nach dieser verordnung!

einen absatz weiter findest du noch weitere ausnahmen.

z.b. darf man eine waffe durch dieses gebiet transportieren wenn man sie in diesem gebiet gekauft hat und sie in einem geschlossenem behältniss ist der einen unmittelbaren zugriff verhindert.

aber deine tolle erklärung, von wegen "erlaubnissfreies führen" da nicht zugriffsbereit ist definitiv ausgehebelt wenn sie nicht dort erworden worden ist. diese regelung gilt nur für kunden der läden die solche waffen innerhalb des gebietes verkaufen!

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoer...erty=source.pdf

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