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IGNORED

BILD Abstimmung


Sal-Peter

Empfohlene Beiträge

nö, is nicht, lies dir das ding mal durch bevor du solche aussagen hier postest.

in der tollen verordnung steht ausdrücklich "führen" mit der erläuterung "f.... ist die ausübung der tatsächlichen gewalt...".

eine einschränkung das es in diesem gebiet ein "nicht zugriffsbereites führen" gibt existiert nicht!

deswegen wurde in diese verordnung explizit hineingeschrieben welche ausnahmen es gibt.

z.b. darf die tatsächliche gewalt über seine waffen ausüben wer diese gebiete durchfährt und in einem geschlossenen fahrgastraum sitzt. aber er darf nur anhalten wenn es der straßenverkehr erfordert!

ein führen (also die tatsächliche gewalt ausüben, also die dinger im kofferraum haben) und parken um sonst etwas zu machen ist definitiv verboten nach dieser verordnung!

einen absatz weiter findest du noch weitere ausnahmen.

z.b. darf man eine waffe durch dieses gebiet transportieren wenn man sie in diesem gebiet gekauft hat und sie in einem geschlossenem behältniss ist der einen unmittelbaren zugriff verhindert.

aber deine tolle erklärung, von wegen "erlaubnissfreies führen" da nicht zugriffsbereit ist definitiv ausgehebelt wenn sie nicht dort erworden worden ist. diese regelung gilt nur für kunden der läden die solche waffen innerhalb des gebietes verkaufen!

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoer...erty=source.pdf

hallo Dobe,

sorry mein fehler. ich hatte den artikel gelesen und darin war von bestimmungen, die über regelungen des waffengesetzes hinausgehen würden, nichts zu lesen.

die verordnung selbst habe ich nicht gelesen ( war dort n link zu der verordnung ? ), insofern muss ich dir da glauben. du hast also recht!

gruß alzi

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67%

´

Die habe ich noch ein wenig verstärkt :eclipsee_gold_cup:

Was mich in dem Artikel doch SEHR verwundert : Seit wann gräbt man im Wohngebiet ein Loch in den Garten und sprengt darin

"gefährliche Chemikalien" :confused:

Weil die sich ja komplett in Luft auflösen und nichts mehr da ist , oder von was träumen die Leuts dort ?

Unter einer ordnungsgemäßen Entsorgung , Vernichtung , stelle ich mir etwas anderes vor <_<

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Was mich in dem Artikel doch SEHR verwundert : Seit wann gräbt man im Wohngebiet ein Loch in den Garten und sprengt darin

"gefährliche Chemikalien" :confused:

Weil die sich ja komplett in Luft auflösen und nichts mehr da ist , oder von was träumen die Leuts dort ?

Unter einer ordnungsgemäßen Entsorgung , Vernichtung , stelle ich mir etwas anderes vor <_<

wenn die absehbare Gefahr zu hoch ist machen die das an Ort und Stelle schnell und günstig.

selbst wenn in einem chemischen Betrieb/Labor irgendetwas suspekt erscheint und 100% nachvollziehbar der Inhalt klar ist,

wird das an Ort und Stelle gemacht.Als Beispiel gibs zb. alte in Flaschen mit Glastöpseln aufbewahrte Flussigkeiten, die irgendwo sehr lange standen und bei denen evtl. Kristalle/Bodensatz bei "gefährdeten" Flüssigkeiten zu sehen sind.

du kannst ja niemanden zwingen etwas zu transportieren bzw. sein Leben zu riskieren.

ist nachvollziehbar :icon14:

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was aber der wirklich punkt bei dieser art frage ist, is dass die beiden wahl-/abstimm"möglichkeiten" sich nicht wirklich widersprechen, also keinen wirklichen gegensätze sind. ich sag nur soviel: fangfrage!

Damit würdest Du den "BLÖD"-Redakteuren ja Intelligenz unterstellen :confused:

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DAs wird wohl auch keine Rolle spielen, mit einem "positiven" Ergebnis für die Waffenbesitzer rechnen die doch sowieso nicht. Die Überraschung wird ihnen nicht gefallen. Es sei denn, sie haben einen "Turbo" um die Ergebnisse noch kurz vor Ende umzukrempeln.

Wenn es bei "positiv" bleiben sollte, wird man nie wieder was davon lesen. Sollte es negativ ausgehen, ist die Seite 1 sicher.

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