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IGNORED

Waffenrecht verhindert nächtliche Rettungseinsätze


El Marinero

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Geschrieben

In unserem Dorfblättchen stand ein Bericht über die ADAC-Luftrettung und den Rettungshubschrauber unseres Kreiskrankenhauses:

hier ein Auszug:

Nächtliche Primäreinsätze (also ein Unfall auf der Bundesstraße ..) wären möglich, aber gesetzliche Vorschriften verhindern dies noch. Die Erklärung lieferte Chefarzt Dr. ...: Nachsichtgeräte fallen unter das Waffenrecht, und das verbietet noch, dass die Piloten diese Technik nutzen, um Leben zu retten.

Ende des Auszugs

So langsam schlägt es dreizehn. Seit wann ist ein Nachtsichtgerät in einem Rettungshubschrauber eine für Schusswaffen bestimmte Vorrichtung und hat eine Montageeinrichtung für Schusswaffen im Sinne der Anlage 1, Unterabschnitt 1, 4.3 ?

Habe ich was überlesen ? Man nenne mir bitte ansonsten den Verbotsparagraphen.

Geschrieben

Dienstgrad schützt vor Dummheit nicht ?

Restlichtverstärker aus Suffjett-Beständen hab' ich schon mehrfach in Waffengeschäften gesehen, vielleicht kommt der deshalb dadrauf ?

Geschrieben

Meines Erachtens nach liegt die Nachtflugtauglichkeit nicht nur darin, das der Pilot ein Nachtsichtgerät auf der Nase hat....

Es gibt auch Rettungshubschrauber, die Nachts fliegen, die haben aber eine Vorlaufzeit von 30min. Für einen Schwerstverletzten gilt die Regel ihn innerhalb von 60 min in einer geeigneten Fachklinik zu haben, also wird dieser Hubschrauber seltenst angefordert. Ach ja und ich denke nicht, das es 30 min dauert ein Nachtsichtgerät einzuschalten. Ich kann mich ja mal schlau machen, welche Technik ein Hubschrauber benötigt um Nachts zu starten, vielleicht haben wir aber auch ein paar gediente hier, die was dazu sagen können.

Gast We are Borg
Geschrieben

Nachtsichtgeräte sind für jedermann legal!

Außer sie sind für eine Verwendung für eine Montage für Schusswaffen vorgesehen.

Geschrieben
Nachtsichtgeräte sind für jedermann legal!

Außer sie sind für eine Verwendung für eine Montage für Schusswaffen vorgesehen.

:icon14: oder sie unterliegen bestimmten Restriktionen, dann sind sie aber normalerweise so auf dem Markt nicht erhältlich - und wenn doch- einfach zu teuer.

Geschrieben
In unserem Dorfblättchen stand ein Bericht über die ADAC-Luftrettung und den Rettungshubschrauber unseres Kreiskrankenhauses:

hier ein Auszug:

Nächtliche Primäreinsätze (also ein Unfall auf der Bundesstraße ..) wären möglich, aber gesetzliche Vorschriften verhindern dies noch. Die Erklärung lieferte Chefarzt Dr. ...: Nachsichtgeräte fallen unter das Waffenrecht, und das verbietet noch, dass die Piloten diese Technik nutzen, um Leben zu retten.

Entweder hat der Reporter nicht verstanden, was der Doc gesagt hat oder der Doc hat keine Ahnung oder beides.

Auf jeden Fall kann das WaffG hier nicht zur Begründung herangezogen werden.

Gruß

Michael

Geschrieben
Meines Erachtens nach liegt die Nachtflugtauglichkeit nicht nur darin, das der Pilot ein Nachtsichtgerät auf der Nase hat....

Im Artikel wird von Primäreinsätzen geschrieben. Das bedeutet, dass es eben nicht um Verlegungen von markierter Landefläche zu markierter Landefläche geht, sondern auch in unbekannten und evtl. schlecht beleuchteten Gelände geht. Inwieweit ein Nachtsichtgerät da allerdings die notwendige Sicherheit gibt, kann ich als nur ab und zu mal tags geflogeneren Notarzt nicht sagen.

Edit: ... mit geflogener ... ;)

Geschrieben

Das Theman nur auf die Nachsichtgertäte zu reduzieren ist ein bischen einseitig, da Helikotpter im Tiefflug selbst am Tage bei optimalen Bedingungen Probleme habe u.a. Hchspannungsleitungen zu entdecken, wer es nicht glaubt mag auf der ILA 2010 mit Piloten der Bundespolizei reden.

Ein Teil zur Lösung dieser Problematik bietet u.a. EADS mit dem System HELLAS, welches auch nachts einsetzbar ist. Siehe Reportage N-TV oder auch Homepage EADS:

http://www.eads.com/1024/de/businet/defenc...LAS%20Copy.html

Geschrieben

ich denk mal der Landevorgang an sich ist selbst bei Nacht mit Nachtsichtgeräten nicht das Problem, da bei einem Unfall oder dergleichen die Feuerwehr in der Regel den Landeplatz ausreichend ausleuchtet.

Geschrieben

Der Umgang ist mit folgenden Waffen und Munition (gemäß Anlage 2-Waffenliste-, Abschnitt 1) verboten:

1.2.4

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

1.2.4.2

Nachtsichtgeräte (Anm.: ohne Absehen) und Nachtzielgeräte (Anm.: mit Absehen) mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z.B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

Also Nachtsichtgeräte nur mit Monatagegeräten für Schußwaffen, nicht für Fluggeräte.

Geschrieben

Kann es sein, dass hier etwas einfach dem Waffengesetz zugeschrieben wird, nur weil es dem Militär vorbehalten ist?

Nachtsichtgeräte wie sie im Handel erhältlich sind, sind ungeeignet einen Helikopter bei Nacht zu landen, (u.A. weil keine Daten eingeblendet werden können). Es gibt aber militärische Geräte mit denen das möglich ist. Die wiederrum kann man aber nicht für die zivile Nutzung kaufen.

z.b. Das US-ANVIS

anvis-helm.jpgavs-502.jpg

---

Tom

Geschrieben
Meines Erachtens nach liegt die Nachtflugtauglichkeit nicht nur darin, das der Pilot ein Nachtsichtgerät auf der Nase hat....

Es gibt auch Rettungshubschrauber, die Nachts fliegen, die haben aber eine Vorlaufzeit von 30min. Für einen Schwerstverletzten gilt die Regel ihn innerhalb von 60 min in einer geeigneten Fachklinik zu haben, also wird dieser Hubschrauber seltenst angefordert. Ach ja und ich denke nicht, das es 30 min dauert ein Nachtsichtgerät einzuschalten. Ich kann mich ja mal schlau machen, welche Technik ein Hubschrauber benötigt um Nachts zu starten, vielleicht haben wir aber auch ein paar gediente hier, die was dazu sagen können.

Hallo,

das mit der langen Vorlaufzeit ist bedingt durch den jeweiligen Standort des Hubschraubers und ist somit abhängig wo der Hubi hinfliegen soll, die 30 Minuten haben also keine Allgemeingültigkeit. Es gibt im Bundesgebiet einige Nachtflugtaugliche Rettungshubschrauber. Das größte Problem ist wohl der erforderliche zweite Pilot. Wenn von Krankenhaus zu Krankenhaus geflogen wird kann darauf verzichtet werden, bei Notfalleinsätzen in der Pampa nicht. Außerdem muss der Landeplatz beleuchtet sein, da muss die Feuerwehr dann einen gut ausgeleuchteten (blendfrei) Landeplatz suchen oder bereitstellen. Also alles viel Aufwand aber das Waffengesetz wäre höchstens für bewaffnete Piloten der Bundespolizei relevant und für die gilt das Waffengesetz ja nicht....

Gruß

uztr

Geschrieben
das mit der langen Vorlaufzeit ist bedingt durch den jeweiligen Standort des Hubschraubers und ist somit abhängig wo der Hubi hinfliegen soll, die 30 Minuten haben also keine Allgemeingültigkeit.

Das mag bei Euch in Baden so sein, aber bei uns liegt tatsächlich eine 30minütige Vorlaufzeit vor. Die Flugzeit kommt noch hinzu. Aber die beträt nur wenige Minuten und fällt somit nicht sonderlich ins Gewicht.

Geschrieben

Wenn etwas die Nachtsichtgeräte betrifft dann am Ehesten doch das KWKG

14. Kampfhubschrauber, wenn sie mindestens eines der folgenden Merkmale besitzen:

1. integriertes Waffensystem, das insbesondere überZielauffassung, Feuerleitung und entsprechendeSchnittstellen zu Avionik verfügt,

2. integrierte elektronische Kampfmittel,

3. integriertes elektronisches Kampfführungssystem

Geschrieben

Bis vor kurzem war ich noch jedes Jahr im Sommer an der Küste im Rettungsdienst tätig und wir hatten regelmässig die dortigen Christopher- Rettungshubschrauber des BGS vor Ort. Natürlich organisierten wir auch jede Saison diverse Ausflüge in die Leitstelle und zum Hubschrauber nach Eutin.

Die Vorlaufzeit hängt wohl damit zusammen, daß die Hubschrauber in den Abendstunden in die Hangars gezogen werden. Der Eutiner jedoch blieb dort die ganze Nacht weil nicht Nachtflugtauglich. Laut BGS-Piloten liegt dies daran, weil diese Maschiene nicht mit der dafür benötigten Nachtsicht-Technik ausgestattet ist. Hoffe damit etwas geholfen zu haben.

Geschrieben
Laut BGS-Piloten liegt dies daran, weil diese Maschiene nicht mit der dafür benötigten Nachtsicht-Technik ausgestattet ist.

Ja, das ist die Ausgangssituation!

Als Begründung für die fehlende Nachsichtausrüstung wurde angegeben, dass diese gemäß WaffG verboten sei. Richtig ist wohl, dass die zivil verfügbare Nachtsichttechnik ungeeignet und die erforderliche oder gewünschte Nachtsichttechnik per KWKG und nicht wie behauptet per WaffG, verboten ist und deshalb nicht für die zivile Nutzung zu Verfügung steht.

---

Tom

Geschrieben
per KWKG und nicht wie behauptet per WaffG, verboten

Das scheint mir auch so. Ich gehe da nächstens mal nachfragen. Der Zeitungsartikel klingt mir zu absurd.

Geschrieben

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Nachtsichtgerät per KWG verboten sein kann, wenn es in keinem Zusammenhang mit Waffen verwendet wird. Ein wirkliches Problem könnte sowohl in der Ausrüstung des Hubschraubers bestehen, Nachtsichtbrillen alleine reichen sicherlich nicht, Instrumente müssen womöglich viel stärker abdunkelbar sein etc., alsauch in der Ausbildung der Piloten, womöglich der teuerste Posten.

Gruß vom

Loch

PS: Sich mit Nachtsichtbrille bewegen will gelernt sein. Wer mit sowas schon mal nachts im Wald Fahrrad gefahren ist, wird mich verstehen :00000733:

Geschrieben
ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Nachtsichtgerät per KWG verboten sein kann, wenn es in keinem Zusammenhang mit Waffen verwendet wird.

Möglicherweise greift hier auch nicht das KWG sondern irgend ein anderes Gesetz, dass den Erwerb und die zivile Nutzung von Militärgerät verbietet und für einen Laien unverständlich erscheint. Es muss nicht unbedingt etwas mit Waffen zu tun haben.

---

Tom

Geschrieben
Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Nachtsichtgerät per KWG verboten sein kann, wenn es in keinem Zusammenhang mit Waffen verwendet wird. Ein wirkliches Problem könnte sowohl in der Ausrüstung des Hubschraubers bestehen, Nachtsichtbrillen alleine reichen sicherlich nicht, Instrumente müssen womöglich viel stärker abdunkelbar sein etc., alsauch in der Ausbildung der Piloten, womöglich der teuerste Posten.

Gruß vom

Loch

PS: Sich mit Nachtsichtbrille bewegen will gelernt sein. Wer mit sowas schon mal nachts im Wald Fahrrad gefahren ist, wird mich verstehen :00000733:

Probier`s mal mit Autofahren, aber als Beifahrer ohne Gerät!

Geschrieben

Moin!

Das Problem mit der Nachtsichtgeräteausstattung von Rettungshubschraubern liegt nicht im WaffG oder KWKG, sondern in der zivilen flugrechtlichen Zulassung dieser Geräte für den Nachtflugeinsatz und der notwendigen Schulung des Personals.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Probier`s mal mit Autofahren, aber als Beifahrer ohne Gerät!

Hab' ich schon ... ! :heuldoch: ... allerdings nicht auf öffentlicher Straße. Die Windschutzscheibe reduzierte die Empfindlichkeit enorm. Amerikanische MP hat uns schon auf einem nächtlichen Waldparkplatz (Sterne guggen) besucht - ohne Licht, aber mit Nachtsichtgerät auf. Die konnten anscheinend locker mit dem fahren. Wir haben dann miteinander nett Nachtsichtgeräte verglichen :00000733: . Ein Problem zumindest bei meinen Geräten besteht auch in dem engen Gesichtsfeld. Fliegen könnte man sicherlich damit (mit weiteren Hilfsmitteln), ob man mit meiner 'Hubschrauberbrille' russischer Herkunft tatsächlich einen Hubi landen könnte, bezweifele ich. Und wehe, wenn am Landungsort einer eine Zigarrette anzündet! Ne, Fliegen mit Nachtsichtgerät (nach entsprechender Ausbildung) und Landen mit Scheinwerfern erscheint mir eher vorstellbar.

Gruß vom

Loch

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