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IGNORED

Handgemenge Üben mit gleichzeitigem Schiessen


klausnr1

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich wurde angesprochen, ob es verboten wäre, wenn ein Karate-Ausbilder mit seinen Schülern am Schiessstand auf eine Scheibe ballert und die Schüler müssen ihm dann die Waffe beim Schiessen wegnehmen.

So sollen die Lernen, das eine Pistole warm wird beim Schiessen und wie die den Schlitten blockieren können. Selbstverständlich muss es eine scharfe Waffe mit scharfer Munition sein, weil alles andere nichts wäre.

Meiner Meinung ist es zum einem arg fahrlässig und zum anderen gegen das WaffG. Da wurde ich festgenagelt, weil die die genaue Begründung wollten.

Wie seht Ihr die Sache auf §§ Ebene?

Anbieter wäre eine Krav-Maga Schule in NRW.

Geschrieben
Ich wurde angesprochen, ob es verboten wäre, wenn ein Karate-Ausbilder mit seinen Schülern am Schiessstand auf eine Scheibe ballert und die Schüler müssen ihm dann die Waffe beim Schiessen wegnehmen.

So sollen die Lernen, das eine Pistole warm wird beim Schiessen und wie die den Schlitten blockieren können. Selbstverständlich muss es eine scharfe Waffe mit scharfer Munition sein, weil alles andere nichts wäre.

Meiner Meinung ist es zum einem arg fahrlässig und zum anderen gegen das WaffG. Da wurde ich festgenagelt, weil die die genaue Begründung wollten.

Wie seht Ihr die Sache auf §§ Ebene?

Anbieter wäre eine Krav-Maga Schule in NRW.

Wenn er das wirklich mit einer scharfen Waffe machen will ist der Typ ein unzurechnungsfähiger Schwachkopf. Sonst kann man solche Sachen sehr gut mit einer Plastik bzw Softair Waffe üben.

Das Einzige was man mal machen kann ist jemanden die Hand auf die Waffe legen lassen während des Schiessen, um zu sehen wie es ist.

Aber eine geladenen scharfen Waffe zu versuchen jemanden abzunehmen ist einfach als Übung unabhangig der Gesetzeslage einfach nur krank.

Joker

Geschrieben
Wenn er das wirklich mit einer scharfen Waffe machen will ist der Typ ein unzurechnungsfähiger Schwachkopf. Sonst kann man solche Sachen sehr gut mit einer Plastik bzw Softair Waffe üben.

Das Einzige was man mal machen kann ist jemanden die Hand auf die Waffe legen lassen während des Schiessen, um zu sehen wie es ist.

Aber eine geladenen scharfen Waffe zu versuchen jemanden abzunehmen ist einfach als Übung unabhangig der Gesetzeslage einfach nur krank.

Joker

:icon14::icon14:

Zu dem " Ausbilder": :gaga::gaga:

Geschrieben

Krav-Maga soll ja sehr praxisorientiert sein- aber sowas????????

Dafür gibt es doch Si-Mun etc... http://en.wikipedia.org/wiki/Simunition

Ab und an gibt es doch Berichte in der Caliber über Entwaffnungstraining- die Si-Mun tut auch richtig weh (den Bildern nach zu urteilen) und sollte so einen gewissen Lerneffekt erzielen.

Das eine Waffe warm wird, kann man den Leuten auch klarmachen, indem man sie nach Schußabgabe mal das Rohr anfassen lässt - aua!

Geschrieben
Ich sehe es genauso, aber ist es legal?

die WBK ist dann schon mal weg :eclipsee_gold_cup:

§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

B )mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese

Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

wenn zusätzlich noch was passiert...

Geschrieben

Bei dem angedachten Szenario:

- Wegnehmen einer scharfen Schusswaffe während diese abgeschossen wird -

ist einfach "konkrete Gefahr im Verzug" = Person und Gefährdung treffen unmittelbar zusammen.

Aus einer konkreten Gefahr wird eine gegenwärtige Gefahr, wenn eine Sachlage entsteht, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. die Legaldefinitionen in § 2 BremPolG,HB und § 2 Nds. SOG,NI).

Geschrieben
An deiner Stelle würde ich mich von solchen Leuten fernhalten.

Keine Angst, ich habe mit dieser sogenannten Schule nichts zu tun. Ich kam nur in Erklärungsnot, als ich gefragt wurde und meine Antwort nicht genau begründen konnte mit §§§.

Geschrieben
Keine Angst, ich habe mit dieser sogenannten Schule nichts zu tun. Ich kam nur in Erklärungsnot, als ich gefragt wurde und meine Antwort nicht genau begründen konnte mit §§§.

Es ist einfach so, niemand und auch spezial Kräfte würden auf so einen Unsinn kommen.

Joker

Geschrieben

Ne, aber wohl wieder Chips!

1. kein Standbetreiber wird sowas zulassen, sonst ist nicht nur die Zuverlässigkeit weg, sondern auch der Stand (erstmal)zu

2. kein Trainer oder Schießausbilder wird das zulassen, siehe 1.

3. ist sowas für Otto Normal in D verboten weil anzusiedeln unter ganz pfui, daher siehe 1.

4. haben "Ausbilder" die sowas ernsthaft vorschlagen, keine Ahnung. Weder von dem einen (Schusswaffenabwehr) noch vom anderen (Schießen/Sachkunde/WaffG) und

5. ist, auch bei Einverständnis, damit ein Straftatbestand erfüllt. Kann im StGB nachgelesen werden und beinhaltet das Wort Körperverletzung mit verschiedenen Erweiterungen

Geschrieben

§15a

(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten

Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere

die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren,

sind im Schießsport nicht zulässig.

Also ... mit Sport-WBK nicht zulässig

Gruß vom Loch

Geschrieben
Auf so idiotische Ideen kommen nicht mal die Ausbilder unser uniformierten (Spezial-)Kräfte.

So siehts aus!

Das ist im übrigen die dämlichste Idee die ich hier seit langem gelesen habe - und das will schon was heißen!

Doom hat übrigens mit § 5 WaffG schon die relevante waffenrechtliche Hausnummer genannt.

Über solch periphären Dinge wie Sportordnungen braucht man in diesem Darwin-Award-Kontext erst gar nicht zu diskutieren.

Geschrieben
Ist nicht gestattet sollte auch jedem klardenkenden Menschen auch so logisch sein das man nicht so fahrlässig mit einer

scharfen Waffe herumhantiert, geht so lange gut bis einer vor die Mündung kommt sich ein Schuss lösst un der dann in seinem "Blute" aufm Schießstand liegt, für die Presse ein gefundenes Fressen :angry2:

Das ist auch mein Denken, aber es ging mir um die §§§ Begründungen.

Geschrieben
Das ist auch mein Denken, aber es ging mir um die §§§ Begründungen.

na gut!!

du wirst in keiner einschlägigen norm des waffg finden, dass es verboten sei, seine waffe mit ins badewasser zu nehmen und sie anschließend in den trockner zu werfen. ebenso ist es nicht verboten, eine geladene pistole als hebel zum türöffnen zu verwenden oder als unkrautkratze für die terassenplatten!

frage ist - wer macht sowas?

wir haben entwaffnungstechniken auf diversen lehrgängen selber geübt - dies aber nichtmal mit fx! denn diese hämmert auch ganz prächtig und eine schutzkleidung macht dich im nahkampf beweglich wie eine schildkröte!

als munition dienten patronen á la gezünderte hülse mit einem reinigungs- bzw. vl-verdämmungspropfen. schutzbrille für die augen - reicht!

im übrigen waren die übungsziele (bis auf die warme waffe :gaga: ) vergleichbar:

  • distanzen beurteilen
  • waffe blockieren
  • eigenen körper aus der schusslinie bringen (ausweichen)
  • fixierte waffenhand in sichere position bringen
  • entwaffnen

das ganze noch mit der gehörigen portion adrenalin im blut - mach mal!

allerdings: teilnehmer und ausrichter dieser lehrgänge unterlagen nicht den bestimmungen des waffengesetzes!

aber zu deiner frage:

der bereits genannte § 5 waffg ist eine definitionsnorm. soll heißen, dass dort bestimmte regelungen katalogisiertv werden, deren erfüllung eine vollzugsnorm - z.b. die annahme der regelunzuverlässigkeit - rechtfertigen. ist also als verbots/gebotsnorm nicht wirksam.

einschlägige rechtsnorm könnten §§ / 7 22 AWaffV sein. dort sind im die grenzen des machbaren, im weiteren die behördenwege bei durchführung derartiger lehrgänge beschrieben.

dies allerdings nur, wenn die von dir beschriebenen techniken auch unter den begriff des "sportlichen schießens / verteidigung mit schusswaffen" subsumiert werden können.

seltsamerweise - und das beschriebt die irrsinnigkeit des vorhabens:- neben den verbotsmerkmalen fehlt die aussage, dass personen selbst nicht als zieldarstellung dienen dürfen .... aber dies ergibt sich m.e. dann aus unzähligen sicherheits- und begleitvorschriften.

also die annahme, dass mal irgendjemand auf solch idiotische ideen kommen könnte, kam selbst den machern des waffg nicht in den sinn.

praktische durchführung:

  • es wird eine geladene waffe auf einen menschen gerichtet
  • eine geladene waffe wird bei abwehr außerhalb der schussrichtung gebracht - erhebliche eigen- und fremdgefährdung
  • es muss einen dussel geben, der sich freiwillig vor eine geladene waffe stellt
  • man muss einen schießstand finden, der diesen unfug duldet
  • der krav-maga-typ müsste inhaber einer waffenrechtlichen erlaubnis sein

also alles in allem eine sammlung von abstrusen vorstellungen .....

reicht dir das als " §§§-begründung" ?

grüße

Geschrieben

ständig, täglich und allerorten. Das ist ja der Grund, warum jemand mit solchem Mist als "Spezialist" auftrumpfen kann und auch noch "Gläubige" findet. Die außerdem jede Menge Geld für "Spezialspezialisten" springen lassen. Mußt nur einen exotisch klingenden Namen, den Zusatz "Spezail-/Sonder-/Israel-/Sezialringelnatz- Einheit irgendwo einweben und schon kommen viele getingelt. Die, die Ahnung haben, schauen sich sowas einmal an/machen mit und bilden sich ihr Urteil. Die siehst du meist kein zweites mal bei den Herren in Schwarz.

Aber das muss jeder selbst wissen, man darf sein Geld ja auch für die Unsterblichkeit im Eistank ausgeben. Wäre in Kombination mit dem Trainigsinhalt vieleicht sogar ein neues Geschäftsfeld?

Geschrieben
Was soll durch so einen Schwachsinn denn trainiert werden?

Wohl nur, daß man anders ist als die anderen....

Nach dem Motto: "Guck mal, was wir tolles anbieten,

das gibts woanders gar nicht, wir sind die einzigen.."

Und zur Praxis: wie lange dauert es denn, bis "eine Pistole warm wird beim Schiessen",

und es einen Unterschied macht, ob ich jemandem eine ungeschossene Waffe oder eine

heißgeschosse Waffe abnehme?

Wenn das gegenüber Zeit hat, seine Kanone heiß zu schießen, dann werde ich wahrscheinlich nicht

mehr unbewaffnet in der Nähe darauf warten können, ihm das Ding abzunehmen.

Geschrieben
Wenn das gegenüber Zeit hat, seine Kanone heiß zu schießen, dann werde ich wahrscheinlich nicht

mehr unbewaffnet in der Nähe darauf warten können, ihm das Ding abzunehmen.

Das ist wohl wahr. Wenn der andere seine Waffe heißgeschossen hat ist die Luft schon so bleinhaltig, dass man andere Mittel braucht um die Situation zu beenden (psychologische oder technische). Da geht bestimmt keiner mal eben so hin und nimmt ihm das Teil aus der Hand. :gaga:

Zum eigentlichen thema brauche ich wohl nichts mehr zu sagen, da alle relevanten Punkte und Gesetzesstellen bereits erläutert wurden.

Viele Grüße

Blacksmith

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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