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IGNORED

Rote WBK


JohannII

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, eine rote WBK als

Sachverständiger für Schießanlagen zu erhalten?

Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar!

Geschrieben
Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, eine rote WBK als

Sachverständiger für Schießanlagen zu erhalten?

Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar!

Was für ein Thema sollte denn diese Rote WBK haben und mit welcher Begründung? Ich frage vielleicht etwas blöd, evtl. stelle ich mit die Arbeit eines Sachverständigen für Schiessanlagen falsch vor. Aber mir leuchtet nicht ein, warum man allein wegen dieser Tätigkeit eine Sammler-WBK bekommen sollte.

Geschrieben
Was für ein Thema sollte denn diese Rote WBK haben und mit welcher Begründung? Ich frage vielleicht etwas blöd, evtl. stelle ich mit die Arbeit eines Sachverständigen für Schiessanlagen falsch vor. Aber mir leuchtet nicht ein, warum man allein wegen dieser Tätigkeit eine Sammler-WBK bekommen sollte.

Was ist ein Sachverständiger für Schießanlagen? Ist ein Schießstandsachverständiger gemeint? Oder ein selbsternannter Sachverständiger (gibt`s auch)? Eine rote WKB für die Erprobung von z.B. Geschossfängen und Sicherheitsbauten kann ich mir schwerlich vorstellen, aber Versuch macht kluch.

Geschrieben

Doch, ich habe schon gehört, dass WBK für Schießstätten-Sachverständige ausgestellt werden. Ist wohl nicht so leicht, aber möglich. Benutzt wird dann der rote WBK-Vordruck (was das Dokument aber noch nicht zu einer "Sammler-WBK" macht; entscheidend ist der schriftlich wiedergegebene Inhalt der enthaltenen waffenrechtlichen Erlaubnis).

Geschrieben
Doch, ich habe schon gehört, dass WBK für Schießstätten-Sachverständige ausgestellt werden. Ist wohl nicht so leicht, aber möglich. Benutzt wird dann der rote WBK-Vordruck (was das Dokument aber noch nicht zu einer "Sammler-WBK" macht; entscheidend ist der schriftlich wiedergegebene Inhalt der enthaltenen waffenrechtlichen Erlaubnis).

Halte ich jetzt mal für ausgeschlossen!

Wozu auch?

Praktische Beschusstests??

Geschrieben
Halte ich jetzt mal für ausgeschlossen!

Wozu auch?

Praktische Beschusstests??

Annerkannte Schießstandsachverständige (behördlich bestellt) bekommen just für o.g. Zweck eine rote Wbk für Sachverständige.

Geschrieben
Halte ich jetzt mal für ausgeschlossen!

Wozu auch?

Praktische Beschusstests??

Ein Schießstandsachverständiger hat sehr wohl Anspruch auf eine rote WBK, da diese eben auch Sachverständigen ausgestellt werden kann, wenn sie belgegen können, dass sie für die Ausübung ihrer Sachverständigentätigkeit eine bestimmte Anzahl Waffen brauchen. Dies mach auch Sinn, da ein Sachverständiger, der bspw. auch sportlich schießt, seine Sportwaffen nicht ohne weiteres bspw. für Beschusstests verwenden darf. Mir ist ein Fallbekannt, dort wurde die Sache vor dem Verwaltungsgericht ausgefochten.

Geschrieben

Vielleicht kann ich noch ein paar Angaben präzisieren.

Ich meine einen Sachverständigen (öffentlich bestellt und beeidigt), welcher von einer staatlichen Institution ermächtigt wird, Schießstände vor der ersten Inbetriebnahme bzw. nach den im Waffengesetz genannten Fristen zu überprüfen.

Das WaffG gestattet im § 18, Absatz 1, Waffen- und Munitionssachverständigen zur Erprobung entsprechende Waffen. Leider ist im Gesetzestext nur die Rede von Waffensachverständigen. Man kann sich vorstellen, welche Probleme der Sachbearbeiter am Ordnungsamt machen wird.

Die einzutragenden Waffen sollen generell für Beschussprüfungen verwendet werden.

Deshalb bin ich auf der Suche nach einer sicheren Quelle, wo genau dieses Problem angesprochen wird. Ich bin der Meinung, dass ein Sachverständiger für Schießstandanlagen ein Bedürfnis für eine rote WBK (keine Sammler-WBK) hat.

Geschrieben

Schick mir mal eine Mailadresse oder Festnetznummer, dein Nachrichtenspeicher ist voll oder deaktiviert

Geschrieben
Vielleicht kann ich noch ein paar Angaben präzisieren.

Ich meine einen Sachverständigen (öffentlich bestellt und beeidigt), welcher von einer staatlichen Institution ermächtigt wird, Schießstände vor der ersten Inbetriebnahme bzw. nach den im Waffengesetz genannten Fristen zu überprüfen.

Deshalb bin ich auf der Suche nach einer sicheren Quelle, wo genau dieses Problem angesprochen wird. Ich bin der Meinung, dass ein Sachverständiger für Schießstandanlagen ein Bedürfnis für eine rote WBK (keine Sammler-WBK) hat.

Ein Freund von mir ist ein ebensolcher Sachverständiger und hat eine ebensolche WBK.

Schau doch mal hier, der muss es genau wissen: drück mich

Geschrieben
Ein Freund von mir ist ein ebensolcher Sachverständiger und hat eine ebensolche WBK.

Schau doch mal hier, der muss es genau wissen: drück mich

Na ja, erstens braucht es für die o.g. Beschußversuche zweier Sachverständiger und 10.000 Schuß. Das ist in der Regel für einen Schießstandsachverständigen nicht wirklich und glaubhaft darstellbar, dass er Kugelfangsysteme u.ä. in diesem Umfang einer Beprobung unterzieht.

Zweitens ist genau der verlinkte Herr aufgefallen, dass er meinte, dass seine SSV-ler keine Rote WBK brauchen, da wenn es auf diesem Wege möglich wäre, an eine Rote zu kommen, die Gefahr bestünde, dass dann manche Menschen SSV-ler würden, nur um über diesen Weg dann einfach an eine Rote rannzukommen.

Drittens ist wohl dieser verlinkte Herr, ein selbsternannter Dipl. Ing. oder gerne auch mal Dipl. HTL. Ing. der Meinung, dass eigentlich nur er sachverständig für Waffen sei, also von diesem Herrn ist sicher keine Hilfe zu erwarten.

Mr. Pingo

PS: außer man interessiert sich für Waffen-Sperrelemente aus dem Hause fwr-Streiti und so. Da kann dieser Herr, ein in Österreich ausgebildeter Büchsenmachergeselle (höhere technische lehranstalt) und aktuell Angestellter beim bayr. LKA angeblich schöne technische Anweisungen schreiben. Aber das ist wirklich nur ein Gerücht, dass Herr S. bei den Sperrelemente involviert war.

Geschrieben
... Ich bin der Meinung, dass ein Sachverständiger für Schießstandanlagen ein Bedürfnis für eine rote WBK (keine Sammler-WBK) hat.

Klarheit kann Dein Antrag bei Deiner zuständigen Waffenbehörde schaffen. Probier es!

Geschrieben
Na ja, erstens braucht es für die o.g. Beschußversuche zweier Sachverständiger und 10.000 Schuß. Das ist in der Regel für einen Schießstandsachverständigen nicht wirklich und glaubhaft darstellbar, dass er Kugelfangsysteme u.ä. in diesem Umfang einer Beprobung unterzieht.

keine Ahnung ob es in der "Regel" funktioniert. Mein Freund hat eine solche WBK bekommen.

Zweitens ist genau der verlinkte Herr aufgefallen, dass er meinte, dass seine SSV-ler keine Rote WBK brauchen, da wenn es auf diesem Wege möglich wäre, an eine Rote zu kommen, die Gefahr bestünde, dass dann manche Menschen SSV-ler würden, nur um über diesen Weg dann einfach an eine Rote rannzukommen.

Sachverständiger werden ist ja nicht so einfach..... Sachverständier bleiben auch nicht.

Drittens ist wohl dieser verlinkte Herr, ein selbsternannter Dipl. Ing. oder gerne auch mal Dipl. HTL. Ing. der Meinung, dass eigentlich nur er sachverständig für Waffen sei, also von diesem Herrn ist sicher keine Hilfe zu erwarten.

Ok das kann sein, den verlinkten Herrn kenne ich nicht, ich wusste nur, daß er zu dem Thema eine Web-Site hat.

Mein Freund ist jemand anderes.

Geschrieben
Vielleicht kann ich noch ein paar Angaben präzisieren.

Ich meine einen Sachverständigen (öffentlich bestellt und beeidigt), welcher von einer staatlichen Institution ermächtigt wird, Schießstände vor der ersten Inbetriebnahme bzw. nach den im Waffengesetz genannten Fristen zu überprüfen.

Also mal meine Meinung:

Der öffenlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann durch seine Tätigkeit ein Bedürfnis nachweisen.

Die Sachkunde muß er ebenfalls belegen können.

Wenn der Betreiber der Anlage keine Waffen zur Verfügung stellt, sollte der SV sie stellen können.

Wenn ich Behörde wäre, dann würde ich mir neben der Bestallungsurkunde ein paar Unterlagen über geschäftliche Aktivitäten und berufliche Werdegang vorlegen lassen und dann eine grüne WBK für den Einzelfall ausstellen.

Prinzipiell reichen wenige Waffen für die SV-Tätigkeit, also wäre die grüne WBK für den Anfang ausreichend.

Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es besser nur die Waffen selbst zu erwerben, die der Standbetreiber nicht selbst stellen kann.

Die grüne WBK wäre auch aus Gründen des Munitionswerbes günstiger, weil die rote diesen nicht vorsieht.

Gerade den Munitonserwerb halte ich für wichtiger als die Waffen. Nicht jeder Schützenverein hat die geforderte Munition bei sich liegen, deshalb sollte der SV auch diese mitbringen können.

Grüße

Robert

Geschrieben
Wenn der Betreiber der Anlage keine Waffen zur Verfügung stellt, sollte der SV sie stellen können.

Jetzt musst Du eigentlich nur noch erklären, wofür der SSV-ler Deiner Meinung nach Waffen zur Überprüfung der Schießstätte braucht? Also sicher nicht um Kugelfänge zu prüfen (s.o. 2 SSV-ler + 10k Schuß), sicher nicht um Sicherheitsbauten abzuchecken. Vielleicht um Rück- oder Abpraller, Absetzer u.ä. zu erzeugen?

Mr. Pingo

Geschrieben
Na ja, erstens braucht es für die o.g. Beschußversuche zweier Sachverständiger und 10.000 Schuß. Das ist in der Regel für einen Schießstandsachverständigen nicht wirklich und glaubhaft darstellbar, dass er Kugelfangsysteme u.ä. in diesem Umfang einer Beprobung unterzieht.

Zweitens ist genau der verlinkte Herr aufgefallen, dass er meinte, dass seine SSV-ler keine Rote WBK brauchen, da wenn es auf diesem Wege möglich wäre, an eine Rote zu kommen, die Gefahr bestünde, dass dann manche Menschen SSV-ler würden, nur um über diesen Weg dann einfach an eine Rote rannzukommen.

Drittens ist wohl dieser verlinkte Herr, ein selbsternannter Dipl. Ing. oder gerne auch mal Dipl. HTL. Ing. der Meinung, dass eigentlich nur er sachverständig für Waffen sei, also von diesem Herrn ist sicher keine Hilfe zu erwarten.

Mr. Pingo

PS: außer man interessiert sich für Waffen-Sperrelemente aus dem Hause fwr-Streiti und so. Da kann dieser Herr, ein in Österreich ausgebildeter Büchsenmachergeselle (höhere technische lehranstalt) und aktuell Angestellter beim bayr. LKA angeblich schöne technische Anweisungen schreiben. Aber das ist wirklich nur ein Gerücht, dass Herr S. bei den Sperrelemente involviert war.

Ich fürchte, die zuvor getroffene Aussage könnte nicht ganz falsch sein!

Noch eine Anmerkung zu den 10.000 Schuss. Es müssen nicht nur Kugelfänge auf Ihre Eignung hin überprüft werden, wie z. B. Wandkonstruktionen auf deren Durchschusssicherheit

Na ja, erstens braucht es für die o.g. Beschußversuche zweier Sachverständiger und 10.000 Schuß. Das ist in der Regel für einen Schießstandsachverständigen nicht wirklich und glaubhaft darstellbar, dass er Kugelfangsysteme u.ä. in diesem Umfang einer Beprobung unterzieht.

Zweitens ist genau der verlinkte Herr aufgefallen, dass er meinte, dass seine SSV-ler keine Rote WBK brauchen, da wenn es auf diesem Wege möglich wäre, an eine Rote zu kommen, die Gefahr bestünde, dass dann manche Menschen SSV-ler würden, nur um über diesen Weg dann einfach an eine Rote rannzukommen.

Drittens ist wohl dieser verlinkte Herr, ein selbsternannter Dipl. Ing. oder gerne auch mal Dipl. HTL. Ing. der Meinung, dass eigentlich nur er sachverständig für Waffen sei, also von diesem Herrn ist sicher keine Hilfe zu erwarten.

Mr. Pingo

PS: außer man interessiert sich für Waffen-Sperrelemente aus dem Hause fwr-Streiti und so. Da kann dieser Herr, ein in Österreich ausgebildeter Büchsenmachergeselle (höhere technische lehranstalt) und aktuell Angestellter beim bayr. LKA angeblich schöne technische Anweisungen schreiben. Aber das ist wirklich nur ein Gerücht, dass Herr S. bei den Sperrelemente involviert war.

Ich fürchte, die zuvor getroffene Aussage könnte nicht ganz falsch sein!

Noch eine Anmerkung zu den 10.000 Schuss. Es müssen nicht nur Kugelfänge auf Ihre Eignung hin überprüft werden, wie z. B. Wandkonstruktionen auf deren Durchschusssicherheit

Geschrieben
Ich fürchte, die zuvor getroffene Aussage könnte nicht ganz falsch sein!

Noch eine Anmerkung zu den 10.000 Schuss. Es müssen nicht nur Kugelfänge auf Ihre Eignung hin überprüft werden, wie z. B. Wandkonstruktionen auf deren Durchschusssicherheit

Aber nur dann, wenn sie in Material, Art, Dimension +++ von den Baustoffen und Geschossfangsystemen wie in Kapitel 3 der RiLi beschrieben abweichen.

Geschrieben

...oder wenn die Daten und Werte der eingebauten Stoffe z.B. bei dem Wunsch einer höherenergetischen Zulassung nicht mehr in Erfahrung gebracht werden können, weil z.B. Akten und Unterlagen bei "feindlichen" Übernahmewechseln verlustig gingen und die Behörde auch (geschlampt hat) nicht weiterhelfen kann, weil z.B. bei der Umstellung der Daten auf Datenträger bestimmte Unterlagen nicht eingegeben wurden.

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