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IGNORED

Zwei Kurzwaffen als Jäger und zwei als Sportschütze ?


jaeger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eignetlich kann doch kein SB verlangen das man seine Sportwaffe zur Jagd verwendet.

Da ich die Waffe ja nur im Bedürfnisumfassenden Zweck (sportlich) nutzen darf.

Wenn ich also mit der Waffe jagen gehe dann verstoße ich doch bestimmt gegen irgend ein Gesetz.

Geschrieben
Da ich die Waffe ja nur im Bedürfnisumfassenden Zweck (sportlich) nutzen darf.

Wenn ich also mit der Waffe jagen gehe dann verstoße ich doch bestimmt gegen irgend ein Gesetz.

und wenn nun ein Waffenbesitzer mit seiner Jagdwaffe auf den Stand will soll er sich erst eine zweite Flinte kaufen und die Frage ob man mit einer geerbten Waffe auf den Stand oder Jagd darf hast Du auch schon beantwortet: Nein.

Karl

Geschrieben
Eignetlich kann doch kein SB verlangen das man seine Sportwaffe zur Jagd verwendet.

Da ich die Waffe ja nur im Bedürfnisumfassenden Zweck (sportlich) nutzen darf.

Wenn ich also mit der Waffe jagen gehe dann verstoße ich doch bestimmt gegen irgend ein Gesetz.

du darfst doch für die jagd alle waffen nutzen, die für die jagd zugelassen sind. ob das jetzt waffen sind die du aufgrund deines bedürfnisses als jäger erworben hast, oder du sie dir für die jagd geliehen hast ( z.B. aus deinem sportwaffenvorrat, oder dem eines anderen jägers/sportschützen zum zwecke der jagd) ist doch unerheblich. du darfst ja mit deinen "jägerwaffen" auch (jagd)sportlich schießen.

die waffe muss nur zur verwendung entsprechend dem jeweiligen bedürfnis zugelassen und nutzbar sein.

wenn du jäger und sportschütze bist und die waffen AUCH für den jeweils andern zweck zugelassen sind, gibts da doch keine probleme. du darfst! du MUSST nicht!

(falls ich da jetzt großen mist erzähle, mich bitte DEUTLICH berichtigen)

gruß alzi

Geschrieben
Eignetlich kann doch kein SB verlangen das man seine Sportwaffe zur Jagd verwendet.

Da ich die Waffe ja nur im Bedürfnisumfassenden Zweck (sportlich) nutzen darf.

Wenn ich also mit der Waffe jagen gehe dann verstoße ich doch bestimmt gegen irgend ein Gesetz.

Der SB kann Dir nicht vorschreiben, welche Waffe Du wofür verwenden sollst!

Und bitte verwechsele nicht Erwerb und Verwendung. Ein Jäger kann ohne weitere Begründung zwei zur Jagd geeignete KW beantragen unabhängig davon welche Waffen er als Sportschütze bereits besitzt oder geerbt hat. Ebenso sieht es bei einem Sportschützen aus, wenn der Verband ein entsprechendes Bedürfnis bescheinigt. Und ja ein Jäger darf mit seinen als Sportschütze erworbenen Waffen zu Jagd gehen und umgekehrt. Auch mit seinen Erbwaffen darf er schießen. Aber das alles haben wir hier schon x mal durchgekaut.

---

Tom

Geschrieben
...die Frage ob man mit einer geerbten Waffe auf den Stand oder Jagd darf hast Du auch schon beantwortet: Nein.

Karl

Falsch!

Tom H. schrieb bereits sehr richtig:

...Auch mit seinen Erbwaffen darf er schießen. Aber das alles haben wir hier schon x mal durchgekaut.

---

Tom

Denn nirgendwo steht gegenteiliges und schließlich besitzen Jäger und Sportschützen ihre Erbwaffen legal UND haben entsprechende Bedürfnisse (Jagd/Sportschießen!).

Geschrieben
Ich gehe mal davon aus, dass Du die 4 LW auf Jagdschein gekauft hast. Somit sollte das keine Probleme geben. Die einzigen Probleme sehe ich bei den KW.

Da Du schon eine Waffe in 9x19 hast, wird die Bhörde evtl. nachfrage ob Du die vorhandene nicht benutzen kannst.

Eine Vorraussage ob es klppt ist leider unmöglich, da jede Behörde anders entscheidet.

Hier in NRW solltest Du Dich auf eine lange Diskussion einstellen, aus der Du normalerweise als Verlierer hervorgehst.

Das heist also zwei KW in noch nicht vorhanden Kalibern wäre leichter durchsetzbar. Theoretisch kann ich mir ja danach dann ein Wechselsystem in 9x19 kaufen, oder? Oder ich verkaufe meine 9x19 und kaufe dann auf JS eine 9x19, die nicht zum sportlichen Schießen zugelassen ist und beantrage danach beim Verband eine 9x19 die zum sportlichen Schießen zugelassen ist.

Geschrieben

Zickzack:

Nochmal: Jägerbedürfnis hat mit Sportschützenbedürfnis nichts zu tun, d.h., die jeweils für den anderen "Bedarf" gekauften Waffen haben den Sachbearbeiter, oder "Sport-Bedürfnis-Austeller" nicht zu interessieren!

Im Zweifelsfall kann es aber tatsächlich besser sein, erst die Jagdwaffen zu kaufen (in der Gewissheit, dass diese sportlich "unbrauchbar" sind) und erst danach die Sportwaffen - leider weiß man nie, welch EI der Sachbearbeiter diesbezüglich ausbrütet; es sei denn, Du schreitest zum Äussersten und suchst das Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter und klärst alles im Vorfeld. Dann kannst Du ihn auch gleich persönlich einschätzen.

IMI

Geschrieben

Es gibt zu allem eine Steigerung.

Meine Frau und ich sind seit Jahren Sportschütze, ich selber noch Jäger - also gäbe es eigentlich ein Grundbedürfnis für 2 + 2 + 2 = 6 Kurzwaffen. Nun haben wir unsere erste Kurzwaffe (Glock 17L) anno 2002 erworben als das alte WaffG noch galt. Damals wurde ich als Berechtigter auf die WBK meiner Frau mit eingetragen. Nach dem Jagdschein habe ich letztes Jahr dann die 2. Waffe, eine CZ75, auf Jagdbedürfnis beantragt. Dabei wurde dann auch gesagt, dass jetzt das Grundbedürfnis voll sei. Ich habe dann die Diskussion nicht weitergeführt, da eh ein Umzug bevorstand, aber wenn die Behörde das wieder so sieht, ist wirklich Ende. Denkbar ist allenfalls, dass ich auf Jagdschein noch eine KW in stärkerem Kaliber beantragen kann ("Fangschuss auf Sau"), selbst KK für Fallenjagd ist duch die beiden KK-Wechselsysteme wohl nicht mehr drin.

Statt 6 nur 2 Kurzwaffen!!!!!

Wenn man kann, ist erst die Anschaffung zweier KW als Jäger, die von vorneherein KEIN sportliches Schiessen zulassen (z.B. Snubby-Revolver und als KW eingetragenes Kurzgewehr in 7,62x39 o.ä.) möglich und anschliessend der Kauf zweier Sportpistolen (am besten GSP o.ä., die nicht für die Jagd einsetzbar sind). Dann hätte man vielleicht noch eine Chance.

Wer sich aus Kostengründen erstmal Allround-Waffen wie eine Glock oder CZ anschafft, hat anscheinend Pech!

@IMI: Was das Bedürfnis für Auslandsjagd anbelangt: In Norwegen gehen die Behörden so vor: Langwaffen in .50 BMG sind mittlerweile eh verboten. Wer aber eine Büchse in kräftigem Kaliber knapp darunter, etwa für die Elefantenjagd im Ausland benötigt, bekommt die bewilligt. Nach der Auslandsreise, MUSS er sie aber wieder verkaufen (da das Bedürfnis nicht mehr besteht) - ein teurer Spass also!

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Zickzack:

Nochmal: Jägerbedürfnis hat mit Sportschützenbedürfnis nichts zu tun, d.h., die jeweils für den anderen "Bedarf" gekauften Waffen haben den Sachbearbeiter, oder "Sport-Bedürfnis-Austeller" nicht zu interessieren!

Im Zweifelsfall kann es aber tatsächlich besser sein, erst die Jagdwaffen zu kaufen (in der Gewissheit, dass diese sportlich "unbrauchbar" sind) und erst danach die Sportwaffen - leider weiß man nie, welch EI der Sachbearbeiter diesbezüglich ausbrütet; es sei denn, Du schreitest zum Äussersten und suchst das Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter und klärst alles im Vorfeld. Dann kannst Du ihn auch gleich persönlich einschätzen.

IMI

Habe es schon kapiert. Jedoch habe ich schon eine P8 von H&K und möchte mir halt einen MP5-k Klon kaufen. Das die Reihenfolge zuerst KW auf JS und dann KW zum sportlichen Schießen ist besser ist, ist mir schon klar, jedoch ist es in meinem Fall halt anderst herum. Werde aber nächste Woche einfach das Gespräch mit meinem SB suchen und hoffen der er es ganau so sieht wie du, also das mit den zwei getrennten und voneinander unabhängiger Bedürfnisse. Sollte er es jedoch anderst sehen, was gut mögliche wäre, vielleicht könnte ihr mir noch ein, zwei gute Argumente mit auf den Weg geben wie ich ihn dann doch noch überzeugen könnte.

Geschrieben
...

@IMI: Was das Bedürfnis für Auslandsjagd anbelangt: In Norwegen gehen die Behörden so vor: Langwaffen in .50 BMG sind mittlerweile eh verboten. Wer aber eine Büchse in kräftigem Kaliber knapp darunter, etwa für die Elefantenjagd im Ausland benötigt, bekommt die bewilligt. Nach der Auslandsreise, MUSS er sie aber wieder verkaufen (da das Bedürfnis nicht mehr besteht) - ein teurer Spass also!

Grüße,

Schwarzwälder

Ungalublich!

Was, wenn man jährlich auf Elefantenjagd geht?

Jedes Jahr Waffen kaufen und dann wieder verkaufen? :gaga:

Geschrieben
...wurde ich als Berechtigter auf die WBK meiner Frau mit eingetragen. ...dann die 2. Waffe, eine CZ75, auf Jagdbedürfnis beantragt. ...

Statt 6 nur 2 Kurzwaffen!!!!!

...

Grüße,

Schwarzwälder

Sehe ich das richtig, dass Ihr zur gegenseitigen Nutzung mit in die WBK des Ehepartners eingetragen seid?

Die beschriebenen Folgen sind ein Grund, weshalb ich mich NIE in die WBK des Partners eintragen lassen würde. Dann lieber monatlich ein neuer Leihschrieb.

Geschrieben
Sehe ich das richtig, dass Ihr zur gegenseitigen

Nutzung mit in die WBK des Ehepartners eingetragen seid?

Kann man doch ganz leicht beheben: einfach wieder streichen lassen!

Geschrieben

Hallo IMI, du hast recht, immer einen Leihschrieb.

Ausserdem sollte man bei Waffenerwerb immer an die nächste KW denken, erst wenn nix mehr geht beantragt man ein KK-Kurzwaffe, ich bin kein Jäger und habe trotzdem 6 KW, man muss nur fleißig an Wettkämpfen teilnehmen und immer gute Urkunden haben, dann klappt es auch mit der Behörde. Dann gibt es auch noch verschiedene Möglichkeiten wenn man in mehreren Verbänden schiesst. Eine gute Frau die auch mitschiesst und plötzlich hat man über 10 KW´s über die man verfügen kann.

Gruss ruger44-22

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Im Zweifelsfall kann es aber tatsächlich besser sein, erst die Jagdwaffen zu kaufen (in der Gewissheit, dass diese sportlich "unbrauchbar" sind) und erst danach die Sportwaffen - leider weiß man nie, welch EI der Sachbearbeiter diesbezüglich ausbrütet; es sei denn, Du schreitest zum Äussersten und suchst das Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter und klärst alles im Vorfeld. Dann kannst Du ihn auch gleich persönlich einschätzen.

Habe mittlerweile meine zwei Voreinträge problemlos erhalten. Auch das ich nun zwei KW im selben Kaliber (9x19) habe spielte überhaupt keine Rolle. O-Ton SB:"Selbt 4 KW im selben Kaliber sei für sie kein Problem" :eclipsee_gold_cup:

Im Grund war es also egal wieviel und welche KW ich als Sportschütze erworben habe, da mein SB beide Bedürfnisse/Kontigente (Sportschütze/Jagdschein) seperat betrachtet. :icon14:

Geschrieben
Im Grund war es also egal wieviel und welche KW ich als Sportschütze erworben habe, da mein SB beide Bedürfnisse/Kontigente (Sportschütze/Jagdschein) seperat betrachtet.

Ja, er tut das weil er dazu verpflichtet ist! :eclipsee_gold_cup:

---

Tom

Geschrieben
Habe mittlerweile meine zwei Voreinträge problemlos erhalten. Auch das ich nun zwei KW im selben Kaliber (9x19) habe spielte überhaupt keine Rolle. O-Ton SB:"Selbt 4 KW im selben Kaliber sei für sie kein Problem" :eclipsee_gold_cup:

Im Grund war es also egal wieviel und welche KW ich als Sportschütze erworben habe, da mein SB beide Bedürfnisse/Kontigente (Sportschütze/Jagdschein) seperat betrachtet. :icon14:

So solls auch sein!

Glückwunsch zum kompetenten SB und zu Deinen Voreinträgen :icon14:

Geschrieben

Dann bin ich wohl einer der zu den 0,01 % gehört. In meinem Landkreis werden sportliche Kurzwaffen und jagdliche Fangschusswaffen miteienander "verrechnet". Hatte als SpoSch 2 VL-Revolver und wollte dann eine 9mm Selbstladepistole als Jäger für den Fangschuss. Wurde abgelehnt mit Bescheid, weil ich ja schon 2 geeignete Kurzwaffen hätte. Ist jetzt bei Gericht, da wird aber auch nix anderes rauskommen. Die VL-Revolver wären aufgrund Ihrer e0 von 200 J (vom Bayer. LKA extra getestet i.A. des VwG) geeignet. Außerdem gelte der Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk". Dann durfte man sich noch vom Richter anhören, man könne das Ganze ja andersrum aufziehen, also alle VL-Revolver verkaufen und dann als Jäger mit den KW wieder anfangen und danach erst die VL-Revolver beantragen.

Gruss

Kirrmeister

Geschrieben
VL-Revolver beantragen? ... ich dachte die gibts auf gelb?

... komischer richter.... komische ämter .... bei dir :confused:

gruß alzi

Neu gelb müsste reichen - natürlich Fachkunde unterstellt

Geschrieben
Ja, aber dazu mußt Du erstmal eine Neugelbe bekommen!

Rolf

Also Neugelb,

dürfte wohl für einen aktiven Sportschützen, kein Problem sein. Es sein denn der Schütze ist nicht mehr im Sport aktiv. Und die 12 oder 16 Trainings sind damit wahrscheinlich leicht abgedeckt.

Aber mir ist dieses Anrechnen bei uns auch bekannt, ein Vereinsmitglied von uns, hatte auch schon mehrere KW als Sportschütze erworben, und der SB wollte dann keine mehr für den Jagdschein genehmigen. Doch ein Argument, für den Jäger, das Sportwaffen, in der Regel hochwertige Visierungen haben, und damit auch anfäälig sind, wenn diese im Revier geführt werden, ist es mit der Eigenschaft als Sportwaffe schnell dahin. Also kann man sich dann min den Kompromiss einigen das eine noch fürs Jagen zugelassen wird.

Und wie oben erwähnt, ein VL Revolver, ist doch niemals für die Jagd geeignet, wie weltfremd war hier der Richter.

Geschrieben
oetzi und Kirrmeister, was Ihr Euch alles gefallen lasst :o

Hallo IMI-superschlau!

Ich habe mir nix gefallen lassen, sondern bin ja vor Gericht gegangen wie Du meinem Beitrag ja vielleicht entnehmen konntest. Die VL.-Revolver habe ich auf grün, da SPI-mitglied. Das ist aber bei der auffassung dieses SB unbeachtlich, weil der eben das Gesamtwafffenkontingent betrachtet.

Kirrmeister

Archiviert

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