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IGNORED

Frage zur Notwehr


dayti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn jemand in mein Haus eindringt, egal aus welchem kriminellen Grund, muss er damit rechnen, es nicht mehr lebend zu verlassen.

Ich werde mich wehren. Ich muss es sogar tun, denn er stellt eine Bedrohung für mein Leben und das meiner Frau dar. Er tut das alleine durch sein einbrechen, wenn wir im Hause sind.

Schusswaffen hab ich wahrscheinlich nicht im Zugriff - wie schon geschrieben. Wenn ich ihn begegne, werde ich natürlich die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren, so weit es mir möglich ist. Aber die Mittel sind nun mal sehr eingeschränkt und führen im Erfolgsfall wahrscheinlich zum Tode des Eindringlings.

Das ist dann sein Pech. Er hätte ja beim Nachbarn einbrechen können.

Rechtlich mache im mir hinterher vielleicht Gedanken, aber NIEMALS in einer Notsituation solange sie besteht.

Geschrieben

Ungeachtet der Tatsache, daß es leichter ist, über Notwehr zu schreiben und darüber, was man tun würde, wenn.... Die Wirklichkeit ist dann meist doch anders, als man es sich vorgestellt hat. Und ob es wirklich so einfach ist, auf einen Menschen zu schießen, der mich "nur" beklaut, sei einmal dahingestellt.

Von einem unbekannten Verfasser: "Deutsche Rechtsprechung im Wandel der Zeiten"

1804: der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zum Tode verurteilt, jedoch nicht mehr auf das Rad geflochten und mit glühenden Zangen gekniffen, sondern am Hochgericht ganz einfach erhängt.

1904: Der auf frischer Tat ertappt Einbrecher wird zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, jedoch nicht mehr mit Halseisen und Fußfesseln versehen, sondern bei Wasser und Brot ganz einfach weggesperrt.

2004: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird auf einer Polizeiwache verhört, jedoch nicht mehr in Untersuchungshaft genommen, sondern nach Feststellung seiner Personalien unter dem Beifall seiner Freunde entlassen.

in Zukunft: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird nach seiner Bewirtung auf der Polizeiwache an den Tatort zurückgebracht. Er erhält ein persönliches Entschuldigungsschreiben des Polizeipräsidenten und eine angemessene finanzielle Entschädigung für den Eingriff in seine persönliche Freiheit und auf Wunsch spielt das Polizeimusikcorps "Nabucco".

Geschrieben
in Zukunft: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird nach seiner Bewirtung auf der Polizeiwache an den Tatort zurückgebracht. Er erhält ein persönliches Entschuldigungsschreiben des Polizeipräsidenten und eine angemessene finanzielle Entschädigung für den Eingriff in seine persönliche Freiheit und auf Wunsch spielt das Polizeimusikcorps "Nabucco".

Beim Verlassen der Polizeiwache darf er aber nicht vergessen, sich noch ein paar Kugelschreiber mitzunehmen. Und ein paar von den bunten Fähnchen :rolleyes:

Geschrieben
Von einem unbekannten Verfasser: "Deutsche Rechtsprechung im Wandel der Zeiten"

1804: der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zum Tode verurteilt, jedoch nicht mehr auf das Rad geflochten und mit glühenden Zangen gekniffen, sondern am Hochgericht ganz einfach erhängt.

1904: Der auf frischer Tat ertappt Einbrecher wird zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, jedoch nicht mehr mit Halseisen und Fußfesseln versehen, sondern bei Wasser und Brot ganz einfach weggesperrt.

2004: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird auf einer Polizeiwache verhört, jedoch nicht mehr in Untersuchungshaft genommen, sondern nach Feststellung seiner Personalien unter dem Beifall seiner Freunde entlassen.

in Zukunft: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird nach seiner Bewirtung auf der Polizeiwache an den Tatort zurückgebracht. Er erhält ein persönliches Entschuldigungsschreiben des Polizeipräsidenten und eine angemessene finanzielle Entschädigung für den Eingriff in seine persönliche Freiheit und auf Wunsch spielt das Polizeimusikcorps "Nabucco".

Schöne Glosse!

Vielleicht wird aber bald in Deutschland Dieben die Hand abgehackt (und vergewaltigte Frauen gesteinigt)

Geschrieben
Einen im Flur angetroffenen Einbrecher mit Brechstange oder auch nur einem langen Schraubendreher in der Hand, der sich weigert, den schnellen Rückzug anzutreten bzw. dann Anstalten macht, sich gegen einen zu stellen, kann man (auch im Licht der Rechtsprechung) schon als deutliche Bedrohung für Leib und Leben empfinden.

Sicherlich. Hier im Thread werden aber Meinungen vertreten, die weit darüber hinausgehen und im Grunde sagen: "Wer nachts mein Haus betritt, ist ein toter Mann", und das ist eine Sichtweise, die in meinen Augen juristisch nur ins Desaster führen kann. Auch wenn es den einen oder anderen (und ja, mich manchmal auch ;)) schmerzt, wir sind hier nicht in den Staaten und es gibt keine Castle-Doktrin.

Wenn jemand in mein Haus eindringt, egal aus welchem kriminellen Grund, muss er damit rechnen, es nicht mehr lebend zu verlassen.

[...]

Rechtlich mache im mir hinterher vielleicht Gedanken, aber NIEMALS in einer Notsituation solange sie besteht.

Und sowas ist in meinen Augen ein Rezept für die Katastrophe.

Hab ja nicht gesagt, das er umgebracht werden soll, aber schon wieder wird der Täter verteidigt. Es muß erst etwas passieren, dann hätte man ja vielleicht sich verteidigen dürfen.

Zumindest muß ein wirklicher handfester Grund für die Notwehr vorliegen. Und nein, das Argument "Er war halt da und ich dachte, er will mich bestimmt gleich angreifen, da habe ich ihn sicherheitshalber umgenietet" qualifiziert nicht als solcher.

Mal Scherz beiseite: Ist es nicht immer so, das der Normalbürger immer der Dumme ist, wenn ein Gesetzesbrecher ihn aufs Korn nimmt? Der Arme hatte eine schwere Jugend, stammt aus sozial schwachen Verhältnissen usw. usw......

Ist wie mit toten Opfern, die haben die Frechheit tot zu bleiben, während der Täter nach ein paar Jahren Urlaub wieder auf freien Fuß lebt und sich des Lebens freut.

Die Hinterbliebenen empfinden das sicher nicht als richtig.

Es ist anscheinend leichter, Entschuldigungen für das Fehlverhalten einiger Menschen zu finden als eine Rechtfertigung für die Selbstverteidigung (ob mit oder ohne Waffe)

Ich habe den Nachteil, das mir die Opfer immer leid tun (was empfindest du, wenn du von erschlagenen Rentnern in der U-Bahn liest).

Für den oder die Täter habe ich kein Mitleid, auch wenn sie in diesem konkreten Fall sich aufgeregt haben, weil ihnen jemand das Rauchen verbieten wollte--

Du bist wahrscheinlich im Polizeidienst, hast jeden Tag mit Gewalt zu tun, das stumpft wahrscheinlich ab (sicher auch zum Selbstschutz), aber wer tut dir denn dabei leid?

Ja, ich bin im Polizeidienst, und meine Sichtweise der Notwehr hat sicherlich damit zu tun, allerdings auf etwas andere Art und Weise, als du vielleicht denkst. Notwehr ist ja bekanntlich der klassische Rechtfertigungsgrund, der praktisch bei jeder körperlichen Auseinandersetzung von mindestens einer Partei geltendgemacht. Die meisten körperlichen Auseinandersetzungen sind aber keine fiesen Überfälle von bösen Profigangstern auf rechtschaffende Bürger, sondern vielmehr die täglichen Schlägereien und Streitigkeiten zwischen den üblichen Krawallbrüdern in bestimmten MIlieus... in Discos und Kneipen, auf der Straße in bestimmten (wenig attraktiven) Wohnvierteln usw. Kurz gesagt, das Prekariat unter sich.

Was von einigen Usern hier im Thread angeregt wird, ist im Grunde ein Notwehrrecht, das die Notwehr schon dann erlaubt, wenn der Betreffende sich in einer riskanten Situation befindet und eine anwesende Person als Quelle einer möglichen zukünftigen Aggression wahrnimmt... nach dem Motto "Aufgrund der Gesamtumstände der Situation habe ich angenommen, daß er mich wohl angreifen wollen könnte, und da habe ich ihn präventiv umgenotwehrt." Diese Rechtslage würde nicht nur euch als brave Mittelstands-Home-Defender begünstigen, sondern genauso jeden Krawallo, der sich von einem anderen Krawallo schief angesehen fühlt. Und das ist in meinen Augen keine sonderlich erstrebenswerte Entwicklung.

Deswegen halte ich das Grundprinzip unseres Notwehrrechts, daß in einem Notwehrfall belegt werden muß, daß tatsächlich eine gegenwärtige (und nicht etwa nur unterstellte oder vermutete) Gefahr vorgelegen hat, durchaus für sinnvoll. Was mich stört, sind lediglich einige Auslegungsfeinheiten.

Geschrieben

"Und sowas ist in meinen Augen ein Rezept für die Katastrophe."

So? Warum denn das? Lernt man auf der Polizeischule neuerdings nicht mehr konsequentes Handeln? Wenn ich in einer Notwehrsituation zögere, bin ich schnell Mittelpunkt einer Beerdigung. Da gibts nun mal keinen 2. Platz und gute Haltungsnoten.

Da bin ich doch lieber den Mittelpunkt einer Gerichtsverhandlung.

Geschrieben
Ja, ich bin im Polizeidienst, und meine Sichtweise der Notwehr hat sicherlich damit zu tun, allerdings auf etwas andere Art und Weise, als du vielleicht denkst. Notwehr ist ja bekanntlich der klassische Rechtfertigungsgrund, der praktisch bei jeder körperlichen Auseinandersetzung von mindestens einer Partei geltendgemacht. Die meisten körperlichen Auseinandersetzungen sind aber keine fiesen Überfälle von bösen Profigangstern auf rechtschaffende Bürger, sondern vielmehr die täglichen Schlägereien und Streitigkeiten zwischen den üblichen Krawallbrüdern in bestimmten MIlieus... in Discos und Kneipen, auf der Straße in bestimmten (wenig attraktiven) Wohnvierteln usw. Kurz gesagt, das Prekariat unter sich.

Du willst aber einen Raub innerhalb meiner Wohnung nicht ernsthaft mit der "Notwehrsituation" einer Milieuschlägerei vergleichen oder?

NIEMAND! und ich wiederhole es nochmals, NIEMAND zwingt einen Einbrecher zu seiner Tat. Der Flachbildschirm den er so gerne hätte und den er sich nicht leisten kann ist genausowenig eine Ausrede, wie die Tatsache er grade keine Job hat. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland wird arbeitsscheuen Gesellen viel zu viel Geld hinterhergeworfen, sich darüberhinaus mit gesetzlosem Verhalten weiter zu bereichern DARF nicht begünstigt werden. Nicht zuletzt daher hält sich mein Mitleid mit einem Einbrecher der (von wem auch immer) verletzt/getötet wird in Grenzen bzw konvergiert gegen Null. Damit muss der Bösewicht rechnen, genauso wie der LKW-Fahrer damit rechnen muss, dass er unschuldig in einen Unfall bei einer der zahlreichen Fahrten verwickelt wird.

Ganz im Gegensatz zum Opfer eines Einbruches kann es sich der Täter nämlich aussuchen ob er zu diesem Zeitpunkt diese Tat begeht.

Unbenommen von einer Lebensdoktrine der Verhältnismäßigkeit zeigt doch die Erfahrung, dass nichts so wirksam einem Raub bei einem Juwelier vorbeugt, wie ein kurz zuvor erschossener Juwelendieb.

Anstatt ständig noch mehr Täterschutz zu fordern, sollte man sich überlegen den Opfern mehr Rechte einzuräumen und die Opfer unterstützen, denn die Opfer haben nachts um halb 3 keine Wahl, wenn Mr X im Wohnzimmer steht.

Geschrieben

Um mich auch mal einzumischen:

Bei einem Einbruch in mein Haus / meine Wohnung ist ALLES was ich mache Notwehr (sofern er nicht sofort flieht)!

Der Einbrecher hat da nichts verloren und es ist mir völlig egal warum er das macht und ob er bewaffnet ist oder nicht.

Wie ich reagieren würde, kann ich nicht sagen. Ich war noch nie in der Situation und hoffe, auch nie in eine solche zu kommen!

Aber ich lehne es entschieden ab, dem Täter in irgendeiner Form Mitleid entgegenzubringen. Alles was passiert (auch im Extremfall sein Tod) hat er sich ganz alleine und selbst zuzuschreiben. Niemand hat ihn gezwungen bei mir einzusteigen und wenn er bereit ist für den oben genannten Flachbildfernseher zu sterben, ist es seine Entscheidung.

Alleine die Tatsache Fremder in meiner Wohnung plus Einbruchsspuren müsste nach meinem Ermessen IMMER einen Freispruch für das Opfer geben.

Alles andere ist Täterschutz.

Das ist nur die Meinung eines Nichtjuristen und Nichtpolizisten.

Ach ja: Ich habe keinen Flachbildfernseher, sondern ein sauschweres Röhrengerät.......

Geschrieben
Ach ja: Ich habe keinen Flachbildfernseher, sondern ein sauschweres Röhrengerät.......

Ich auch, nichtmal 16:9 ist meiner :(

Geschrieben
Wenn jemand in mein Haus eindringt, egal aus welchem kriminellen Grund, muss er damit rechnen, es nicht mehr lebend zu verlassen.

Ich werde mich wehren. Ich muss es sogar tun, denn er stellt eine Bedrohung für mein Leben und das meiner Frau dar. Er tut das alleine durch sein einbrechen, wenn wir im Hause sind.

Schusswaffen hab ich wahrscheinlich nicht im Zugriff - wie schon geschrieben. Wenn ich ihn begegne, werde ich natürlich die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren, so weit es mir möglich ist. Aber die Mittel sind nun mal sehr eingeschränkt und führen im Erfolgsfall wahrscheinlich zum Tode des Eindringlings.

Das ist dann sein Pech. Er hätte ja beim Nachbarn einbrechen können.

Rechtlich mache im mir hinterher vielleicht Gedanken, aber NIEMALS in einer Notsituation solange sie besteht.

Gilt das auf fürs SEK, Gerichtsvollzieher, oder sonstiges?? :o

Geschrieben
Vielleicht wird aber bald in Deutschland Dieben die Hand abgehackt (und vergewaltigte Frauen gesteinigt)

Vielleicht würde das dann wieder als Strafe empfunden. Realistisch gesehen haben wir sicher 6-8 Millionen Leute in Deutschland für die Gefängnis keine Strafe mehr darstellt. Gefängnis schreckt den Rechtschaffenden, der sich was Aufbauen will.

Es gibt aber genügend Leute die es nicht Schreckt freie Kost und Logie, Fernseher und Playstation auf dem Zimmer, Fitnessraum, Schwimmbad und was noch alles zu haben. Ich kenne genügend Leute, in deren Heimat macht man Urlaub in Hotels die nicht annähernd so schön eingerichtet und gut ausgestattet sind wie ein deutsches Gefängnis.

Es gibt schon heute für eine Ganze reiche Menschen in Deutschland KEINE Strafe mehr die als solche empfunden wird.

Geschrieben

Ich vermisse gerade ein bißchen die Schweizer bei dieser Diskussion.

Die könnten hier erfrischend Klarheit rein bringen.

Folgendes Szenario:

Ein Einbrecher entschliesst sich spätnachts Dich um Deine wenigen Habseligkeiten zu bringen.

Leider ist er noch nicht lange im Geschäft und stellt sich dabei etwas doof an.

Er steigt ein, während Du zu Hause bist und macht dabei soviel Lärm, dass Du davon aufwachst.

Weil er ein Schisser ist und lieber vorsorgt als nachsieht hat er eine Waffe dabei.

Nachdem Du aufgewacht bist, aber noch nicht ganz klar, entschliesst Du Dich nachzusehen, was in drei Teufels Namen da so einen Heidenlärm veranstaltet.

Nachbar´s Hund ? Ein paar Jugendliche die betrunken durch Deine Straße ziehen ?

Du kommst erst gar nicht auf die Idee es könnte ein Einbrecher sein.

Also platzt Du in´s Wohnzimmer und machst das Licht an.

Aufgrund unterschiedlicher Meinungen und Interessenlagen zur herrschenden Situation kommt es zu Irritationen, die durch Körperkontakt entspannt werden sollen.

Dabei beisst Du dummerweise in´s Gras.

Der Einbrecher räumt anschliessend Deine Bude aus, vergewaltigt den Kanarienvogel und sucht das Weite.

Die Gemeinde ist betroffen und man ist sich einig, dass Du großes Pech hattest.

Anschließend bist Du immer noch tot.

Der Täter wird gefasst.

Der Psychologe attestiert ihm eine schwere Kindheit.

Sein Anwalt versteht es darzulegen, dass der Täter in einer Notsituation war (seine Freundin wollte einen Nerz).

Der Richter verknackt ihn zu fünf Jahren wegen Totschlags im Affekt worauf er nach drei Jahren aufgrund guter Führung wieder rauskommt.

Und Du ?

Tot !

Was will ich damit sagen ?

Hab ich vergessen.

Aber ich finde das vollkommen o.k. so.

Vor allem wenn man bedenkt, dass wenn die Sache genau andersherum gelaufen wäre, Du zumindest eine Chance hättest genau so gut davon zu kommen.

Vorausgesetzt Du hattest eine schwere Kindheit und hast den richtigen Anwalt und Richter.

Ist doch vollkommen o.k. und fair, gleiches Recht für alle.

Niemand hat Dich schließlich gezwungen ehrlich und gesetzestreu zu sein.

Du hättest auch Verbrecher werden können.

Das hast Du Dir aolso alles selbst zuzuschreiben.

So ist das halt wenn man auf der falschen Seite des Gesetzes steht.

Oder ?

Geschrieben
Vorausgesetzt Du hattest eine schwere Kindheit und hast den richtigen Anwalt und Richter.

Mann glaubt garnicht, wie Schwer in so einer Situation die Kindheit gewesen

sein kann!

Warum sollen Opfer nicht von Tätern lernen?

Geschrieben

Amerika hat es besser.

http://www.newschannel5.com/global/story.asp?s=8234650

NASHVILLE, Tenn.- There was a deadly gunfight at a liquor store in Inglewood Saturday night. An armed robbery suspect was gunned down, after trying to rob the place. But it wasn't a police officer who took action.

None of the clerks in Sinkers Wine and Spirits had a gun to protect themselves, but they said they're thankful one of their customers did.

Sinkers Wine and Spirits lost some of their merchandise on Saturday night, but Clifford Baxter is hardly upset. He's just happy to have survived the gunfight that took place in his store over the weekend when two armed men tried to rob Sinkers late Saturday.

"I was in the back room, and came out and a man walked in with a pistol in his hand, and I went back to call 911," said Baxter.

Meanwhile, police said the suspects pointed a gun at store clerks and forced two customers to the ground. The would-be robbers probably didn't suspect that one of the customers would be carrying a gun nor that he would end up using it.

Baxter believes the customer and the suspects exchanged about ten gunshots. The would-be robbers tried to flee, but one of the men collapsed at the scene and died shortly after. Police said the citizen had a valid carry permit, and a right to protect himself.

"A citizen just like a police officer has the right to defend themselves or others, if they're in fear of death or serious bodily injury and that right extends to using deadly force," said Capt. David Imhof with Metro Police.

Even though the store was closed Sunday, Clifford Baxter had to come to work to clean up, and while the workers at Sinkers are armed only with broken glass and a mop they're thankful one of their customer protected them with something more.

Metro police are still out looking for the other robbery suspect. They are also interviewing witnesses in the case to make sure the citizen's actions were justified. As for the workers at Sinkers who were unarmed at the time they said they have plans to protect themselves in the future.

"Ein Bürger hat ebenso wie ein Polizist das Recht, sich oder andere zu verteidigen, wenn er um Leben oder körperliche Unversehrtheit fürchten muß, und dieses Recht umfaßt auch die Anwendung tödlicher Gewalt," ....

Geschrieben
Du willst aber einen Raub innerhalb meiner Wohnung nicht ernsthaft mit der "Notwehrsituation" einer Milieuschlägerei vergleichen oder?

Du mißverstehst mich grundlegend ;) Es geht mir darum, daß sowohl deine Notwehr gegen den Einbrecher in deiner Bude als auch die Auseinandersetzung zwischen drei Heranwachsenden in der Scheunendisco um die Gunst der Dorfmatratze nach haargenau denselben Rechtsvorschriften beurteilt wird, nämlich nach den Tatbestandsmerkmalen des § 32 StGB. Es gibt nunmal nicht zwei verschiedene Notwehrrechte für Normalbürger und Gewohnheitskrawallos.

Und wer das deutsche Notwehrrecht als zu restriktiv kritisiert und seine Liberalisierung fordert, sollte sich darüber klarsein, daß ebendiese Liberalisierung sich eben nicht nur auf ihn selbst auswirken würde, sondern auch auf alle anderen gewalttätigen Konflikte... von denen die Masse sich wie gesagt zwischen verärgerten jungen Männern auf der Straße oder zwischen Familienangehörigen in häuslichen Situationen abspielt.

Im übrigen würde mich mal interessieren, wie du auf die Idee kommst, ich würde "Mitleid" mit Straftätern hegen oder "Täterschutz" propagieren.

Alleine die Tatsache Fremder in meiner Wohnung plus Einbruchsspuren müsste nach meinem Ermessen IMMER einen Freispruch für das Opfer geben.

Alles andere ist Täterschutz.

Siehste, das ist in meinen Augen Quatsch. Das wäre kein Notwehrrecht, sondern eine pauschale und völlig unreflektierte Lizenz zum Töten, und ich bin froh, daß es sowas in Deutschland nicht gibt. So, und jetzt darfst du mich gerne einen Hippie schimpfen, da steh ich drüber.

Geschrieben
Und wer das deutsche Notwehrrecht als zu restriktiv kritisiert und seine Liberalisierung fordert, sollte sich darüber klarsein, daß ebendiese Liberalisierung sich eben nicht nur auf ihn selbst auswirken würde, sondern auch auf alle anderen gewalttätigen Konflikte... von denen die Masse sich wie gesagt zwischen verärgerten jungen Männern auf der Straße oder zwischen Familienangehörigen in häuslichen Situationen abspielt.

Alles klar! Da hab ich deine Zeilen falsch interpretiert, nichts für ungut.

Im übrigen würde mich mal interessieren, wie du auf die Idee kommst, ich würde "Mitleid" mit Straftätern hegen oder "Täterschutz" propagieren.

Gar nicht, ich glaube nicht dass sich in den Reihen aktiver Polizisten überhaupt Täterschützer finden. Diese Zeilen meines Postings waren nicht auf dich bezogen, sondern eine allgemeine Anmerkung.

lg

Geschrieben

Hier ist übrigens mal ein bißchen Gedankenfutter für diejenigen, deren Selbstschutzkonzept sich in erster Linie sich in erster Linie um das Vorhandensein von gewissen Werkzeugen dreht... aus der Feder von Gabe Suarez himself:

http://zxzgrifterzxz.blogspot.com/2007/10/...te-arsenal.html

Hinter die Ohren schreiben sollte man sich insbesondere diese Absätze:

Develop Fighting Ability

Without fighting ability, your attitude is an un-cashable check. Fighting ability includes all manner of skills and weapons. The complete arsenal concept would have us look at it in this way – Seek to develop as many skill sets and fighting attributes as your physical state will realistically allow at all likely distance intervals.

While on the topic of distance intervals I want to point out one gun school silliness we hear of all the time. That is to think that you will always be able to stay at stand off distance from an adversary and avoid needing to use anything other than your marksmanship skills. In a perfect would this would be true, but in real life it is impossible to guarantee.

This means that an able-bodied man should be able to fight with his pistol or rifle at any distance interval likely to be faced from the ballistic limits of the weapon to a face-to-face fight at kissing distance. He should be able to fight with support weapons such as chemical sprays, knives, and sticks, and he should be able to integrate them into the fight. He should be able to fight with improvised weapons, or weapons of opportunity such as any sharp object or any heavy object. Finally, he should be able to fight with his hands and feet at kicking and punching range, as well as grappling and ground fighting range. As well, he should be able to transition to weapons at these and any other distance or force interval. The complete arsenal includes physical conditioning and attribute development such as physical strength, cardio vascular aerobic training, and agility drills.

Geschrieben

Moinsen zusammen.

Also, überfallartige polizeiliche Einsätze Nachts im meinem Haus sind natürlich ausdrücklich erlaubt. Da setz ich doch sogar Kaffee auf. Gilt natürlich auch für Gerichtsvollzieher, solange sie am Tage anklopfen, sonst gibts keinen Kaffee.

Wir scheinen hier alle verschiedene Szenarien im Kopfe zu haben.

Also:

- Prävention ist selbstverständlich. Nach DIN einbruchssichere Fenster und Türen, ggf. Alarmanlage.

1. Einbrecher im Hause, kein Kontakt:

- Ich suche die Begegnung mit ihm nicht. Er klaut was, das kann ich ersetzen - ist versichert. An wichtige Dinge kommt er nicht ran.

- Ich entscheide nach der Situation, was zu tun ist. Polizei verständigen (hinterher Kaffee aufsetzten nicht vergessen), im Schlafzimmer randalieren, den Einbrecher auf sein Vergehen hinweisen und so fort...

- Immer voraus gesetzt ich hab die Zeit, wach zu werden und rational zu handeln.

2. Einbrecher im Hause, Kontakt: Notwehrsituation!

- Konsequent handeln.

- Rational handeln.

- Wenn ich einen Bruchteil einer Sekunde zögere, ist die Katastrophe da, mit allen Konsequenzen für mich und meine Familie. Wenn ich erst über Notwehrparagraphen nachdenke, hab ich meine Chance verspielt.

- Ich setze alle mir zur Verfügung stehenden Mittel konsequent ein. Das ist nicht leicht und kostet Überwindung (wie sind halt nicht zum Kampf erzogen)

- Die "Mittel" haben sich bedauerlicherweise im Laufe der Jahre erheblich reduziert (an mir nagt der Zahn der Zeit). Somit ist der Tod des Eindringlings bei Erfolg wahrscheinlich.

- Ist die Gefahr abgewenden und Sicherheit angesagt, ist sofort Schluss mit den Kampfhandlungen. Ganz rational halt, kein Nachtreten.

@Trooper: Ist das OK für Dich?

Geschrieben
Hier im Thread werden aber Meinungen vertreten, die weit darüber hinausgehen und im Grunde sagen: "Wer nachts mein Haus betritt, ist ein toter Mann" , ..............Und sowas ist in meinen Augen ein Rezept für die Katastrophe.

Hallo Trooper,

es ist nicht von der Hand zuweisen, dass solche Pauschalaussagen totaler schwachsinn ist.

Zumindest muß ein wirklicher handfester Grund für die Notwehr vorliegen. Und nein, das Argument "Er war halt da und ich dachte, er will mich bestimmt gleich angreifen, da habe ich ihn sicherheitshalber umgenietet" qualifiziert nicht als solcher.

Auch hierbei gebe ich Dir vollkommen recht.

Notwehr ist ja bekanntlich der klassische Rechtfertigungsgrund, der praktisch bei jeder körperlichen Auseinandersetzung von mindestens einer Partei geltendgemacht. Die meisten körperlichen Auseinandersetzungen sind aber keine fiesen Überfälle von bösen Profigangstern auf rechtschaffende Bürger, sondern vielmehr die täglichen Schlägereien und Streitigkeiten zwischen den üblichen Krawallbrüdern in bestimmten MIlieus... in Discos und Kneipen, auf der Straße in bestimmten (wenig attraktiven) Wohnvierteln usw. Kurz gesagt, das Prekariat unter sich.

Was von einigen Usern hier im Thread angeregt wird, ist im Grunde ein Notwehrrecht, das die Notwehr schon dann erlaubt, wenn der Betreffende sich in einer riskanten Situation befindet und eine anwesende Person als Quelle einer möglichen zukünftigen Aggression wahrnimmt... nach dem Motto "Aufgrund der Gesamtumstände der Situation habe ich angenommen, daß er mich wohl angreifen wollen könnte, und da habe ich ihn präventiv umgenotwehrt."

Hierbei kann ich Dir nicht ganz recht geben.

1. wurde die im Thread angesprochen Notwehrsituation immer in den eigenen 4 Wänden besprochen, dass hat mit Notwehr bei Kneipenschlägereien nichts zu tun.

2. Alleine schon deswegen, weil mich ein Richter meistens fragen wird, ob ich dieser Notwehrsituation hätte entgehen können, sprich: ob ich es evtl. provoziert habe. Bei einer Schlägerei in einer Kneipe könnte man theoretisch die Kneipe verlassen, man müsste ja nicht unbedingt mitmachen. Wenn aber jemand in meine Wohnung sich rechtswidrig Zugang verschafft, habe ich wegen meines Hausrechts auch die Möglichkeit, diesen wieder aus der Wohnung zu schmeißen. D.h. die Frage, ob ich es hätte verhindern können, scheidet dadurch aus, da ein anderer in meine Wohnung / Haus eingedrungen ist. Daher ist es auch leichter, eine daraus resultierende Notwehrsituation zu begründen sowie bei entsprechender Gegenwehr auch dementsprechend Gegenmaßnahmen einzuleiten und diese zu rechtfertigen. Wenn aus diesem Gerangel heraus der Täter einen Gegenstand aus meiner Wohnung wahllos gegen mich einsetzten wollte, um sich der Ausübung meines Hausrechts zu widersetzen, wird logischerweise die Abwehr erhöht.

Vom einen oder anderen User wurde halt gleich der Zeitpunkt beschrieben, wo die Abwehr erhöht wurde :D

Geschrieben
2. Einbrecher im Hause, Kontakt: Notwehrsituation!

- Konsequent handeln.

- Rational handeln.

- Wenn ich einen Bruchteil einer Sekunde zögere, ist die Katastrophe da, mit allen Konsequenzen für mich und meine Familie. Wenn ich erst über Notwehrparagraphen nachdenke, hab ich meine Chance verspielt.

- Ich setze alle mir zur Verfügung stehenden Mittel konsequent ein. Das ist nicht leicht und kostet Überwindung (wie sind halt nicht zum Kampf erzogen)

Nix für ungut!

Aber die meisten hier haben wirklich noch keinen Einbrecher im eigenen Haus/Wohnung gehabt.

Sonst würde nicht so viel Unsinn geschrieben werden.

Geschrieben
Nix für ungut!

Aber die meisten hier haben wirklich noch keinen Einbrecher im eigenen Haus/Wohnung gehabt.

Sonst würde nicht so viel Unsinn geschrieben werden.

Exakt! Aber ich verstehe nicht, warum Du mich zitierst.

Geschrieben
@Trooper: Ist das OK für Dich?

Ob es für mich okay ist, ist ja eher unerheblich... entscheidend ist, ob es für den vorsitzenden Richter okay ist ;) Die Frage ist eben, ob sich der Richter auf den Standpunkt "Vor mir steht ein Einbrecher, deswegen muß ich pauschal von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf meine Gesundheit ausgehen" einläßt. Und das halte ich für eher unwahrscheinlich.

Tatsächlich dürfte es eher so laufen, daß du im Bereich der Notwehrüberschreitung landest, wenn du nicht begründen kannst, aus welchen konkreten Tatsachen du denn geschlossen hast, daß ein Angriff bevorsteht (z.B. Ausholbewegung, Täter kommt auf dich zu, verbale Drohung etc.) Denn daß du dich gegen die Verletzung deines Hausrechts und deines Rechts auf Eigentum wehren darfst, ist zwar richtig, aber solange kein tätlicher Angriff gegen deine Person erfolgt, dürften die Mittel, die du gerade augenscheinlich im Hinterkopf hast (und die nach deiner Aussage vermutlich mit dem Ableben des Täters enden), wohl eher nicht nicht die mildesten sein. Und zur Nutzung des mildesten geeigneten Mittels bist du nunmal per Gesetz verpflichtet.

Auf Deutsch gesagt: wenn du den Täter in einen Haufen unzusammenhängende Biomasse verwandelst und anschließend als einzige Begründung geltendmachen kannst, "Er stand mir plötzlich gegenüber", guckst du ziemlich sicher juristisch in die Röhre.

Hierbei kann ich Dir nicht ganz recht geben.

1. wurde die im Thread angesprochen Notwehrsituation immer in den eigenen 4 Wänden besprochen, dass hat mit Notwehr bei Kneipenschlägereien nichts zu tun.

Du hast nicht aufgepaßt ;) Ich zitiere mich mal selber:

"Du mißverstehst mich grundlegend wink.gif Es geht mir darum, daß sowohl deine Notwehr gegen den Einbrecher in deiner Bude als auch die Auseinandersetzung zwischen drei Heranwachsenden in der Scheunendisco um die Gunst der Dorfmatratze nach haargenau denselben Rechtsvorschriften beurteilt wird, nämlich nach den Tatbestandsmerkmalen des § 32 StGB. Es gibt nunmal nicht zwei verschiedene Notwehrrechte für Normalbürger und Gewohnheitskrawallos.

Und wer das deutsche Notwehrrecht als zu restriktiv kritisiert und seine Liberalisierung fordert, sollte sich darüber klarsein, daß ebendiese Liberalisierung sich eben nicht nur auf ihn selbst auswirken würde, sondern auch auf alle anderen gewalttätigen Konflikte... von denen die Masse sich wie gesagt zwischen verärgerten jungen Männern auf der Straße oder zwischen Familienangehörigen in häuslichen Situationen abspielt."

2. Alleine schon deswegen, weil mich ein Richter meistens fragen wird, ob ich dieser Notwehrsituation hätte entgehen können, sprich: ob ich es evtl. provoziert habe.

Das sind aber zwei verschiedene Sachen. Notwehrprovokation ist natürlich nicht erlaubt, aber solange du die Notwehrsituation nicht provoziert hast, bist du andersrum auch nicht verpflichtet, die Auseinandersetzung durch Flucht/Entfernen zu vermeiden.

Wenn aber jemand in meine Wohnung sich rechtswidrig Zugang verschafft, habe ich wegen meines Hausrechts auch die Möglichkeit, diesen wieder aus der Wohnung zu schmeißen. D.h. die Frage, ob ich es hätte verhindern können, scheidet dadurch aus, da ein anderer in meine Wohnung / Haus eingedrungen ist. Daher ist es auch leichter, eine daraus resultierende Notwehrsituation zu begründen sowie bei entsprechender Gegenwehr auch dementsprechend Gegenmaßnahmen einzuleiten und diese zu rechtfertigen. Wenn aus diesem Gerangel heraus der Täter einen Gegenstand aus meiner Wohnung wahllos gegen mich einsetzten wollte, um sich der Ausübung meines Hausrechts zu widersetzen, wird logischerweise die Abwehr erhöht.

Das ist aber schon wieder eine völlig andere Geschichte als das, was hier einige User geschildert haben. Natürlich ist Notwehr gegen einen tätlichen Angriff des Einbrechers zulässig. Was hier im Thread aber von dem einen oder anderen propagiert worden ist, geht eher in Richtung "Wer mein Haus ungebeten betritt, verläßt es entweder in Handschellen oder im Leichensack", und das hat nichts mehr mit Notwehr nach bundesdeutscher Rechtslage zu tun.

Geschrieben
Hier ist übrigens mal ein bißchen Gedankenfutter für diejenigen, deren Selbstschutzkonzept sich in erster Linie sich in erster Linie um das Vorhandensein von gewissen Werkzeugen dreht... aus der Feder von Gabe Suarez himself:

http://zxzgrifterzxz.blogspot.com/2007/10/...te-arsenal.html

Hinter die Ohren schreiben sollte man sich insbesondere diese Absätze:

Das stimmt, ABER .....

man muss schon differenzieren zwischen einen Kampfgeist haben und lückenlos von der Schusswaffe zur Hand bzw Messer übergehen zu können in einer SV Situation. Letzteres überfordert wahrscheinlich 99% der Waffenbesitzer und 90% der Waffenträger, weil es trainiert sein muss.

Insofern Kampfgeist ja, andere Verteidigungsformen kennen auch ja, das integrale Konzept von Suarez nur bedingt, selbst wenn er recht hat.

Aber die Grundfrage in diesem Thread bleibt was ist Notwehr vor dem Gericht und eigentlich nichts anderes

Joker

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