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IGNORED

Verkürzte Wartezeit/Dauer für WBK


Tierlieb

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tach zusammen.

Ich bin etwas uninformiert, da ich bis gerade dachte, dass da Thema für mich nicht relevant ist, aber: Ein guter, aber nicht Internetforen-affiner Freund hat mit mir zusammen das sportliche Schießen begonnen. Wir wollen beide in einen Verein eintreten, der im BDS Verbandsmitglied ist.

Für mich war der Ablauf klar: 1 Jahr Mitglied sein, währenddessen SuRT machen, kurz vor Jahresende Sachkunde machen, BDS bestätigt nach Vorlage des Schießbuchs das Bedürfnis, dann Knarre kaufen (bzw. als Nordrhein-Westfale mit dem SB rumprügeln).

Mein Kumpel ist aber seit über zehn Jahren über den WSB Mitglied im DSB. Außerdem hat er mal die Waffen-Sachkunde-Prüfung gemacht, damit er bei den Schützenfesten seines Vereins mithelfen kann. So weit, so gut, so trinkfest. Jetzt wurde ihm mitgeteilt, dass er nur 4 Monate auf seine WBK warten muss.

Das klang für uns beide etwas willkürlich. Gibts das, oder war das ein Mißverständnis seitens seines neuen Vereins? Ich habe mal hier im Waffenrecht-Forum nach "Wartezeit" oder "Dauer" gesucht und innerhalb der ersten 200 Ergebnisse zumindest anhand der Threadtitel nichts zum Thema gefunden. Mehr Lust zum Suchen hatte ich ob der 60-Sekunden-Sperre pro Suche dann ehrlich gesagt nicht mehr.

Kann mich einer von Euch aufklären?

MfG,

Tierlieb

Geschrieben
Mein Kumpel ist aber seit über zehn Jahren über den WSB Mitglied im DSB.... Jetzt wurde ihm mitgeteilt, dass er nur 4 Monate auf seine WBK warten muss....Das klang für uns beide etwas willkürlich.

Dein Freund erfüllt durch seine 10jährige Mitgliedschaft eine der Bedürfnisvoraussetzungen für Sportschützen (mindestens 12 Monate Mitgliedschaft im anerkannten Sportschützenverband).

Diese "Vordienstzeit" wird vom BDS (und auch der Waffenbehörde) anerkannt und er fordert für solche Sportschützen dann eine mindestens 4-Monatige Mitgliedschaft im BDS und den Nachweis der regelmäßigen schiesssportlichen Betätigung (in der Regel 18 Mal innerhalb der letzten 12 Monate).

Von Willkür also keine Spur.

Gruß

MaWo

Geschrieben

Vielleicht fehlen ihm Schießtermine zum Regelmäßigem Training?

Geschrieben

@mawo

Aha, so funktioniert das. "Willkürlich" war auch kein Vorwurf, es ist nur ein komischer Zeitraum. 0, 6 oder 12, das hätten wir sofort geschluckt, aber 4 Monate klang irgendwie "unrund".

Ist eine schöne Nachricht, er wird sich freuen.

@floppyk

Jepp, die Schießtermine fehlen ihm noch. Aber die dürfte er in den 4 Monaten schnell zusammen haben... uiuiui, was das wieder an Munition kostet.

Geschrieben
Jepp, die Schießtermine fehlen ihm noch. Aber die dürfte er in den 4 Monaten schnell zusammen haben... uiuiui, was das wieder an Munition kostet.

Wie soll das gehen, ein Jahr schiessen steht im Gesetz nicht 4 Monate Intensivtrainig.

Wenn die Munition zu teuer ist soll ers mal mit .17 probieren.

Karl

Geschrieben
@mawo

Aha, so funktioniert das. "Willkürlich" war auch kein Vorwurf, es ist nur ein komischer Zeitraum. 0, 6 oder 12, das hätten wir sofort geschluckt, aber 4 Monate klang irgendwie "unrund".

Ist eine schöne Nachricht, er wird sich freuen.

@floppyk

Jepp, die Schießtermine fehlen ihm noch. Aber die dürfte er in den 4 Monaten schnell zusammen haben... uiuiui, was das wieder an Munition kostet.

Die Schußzahl und das Kaliber oder die Waffenart ist nicht vorgeschrieben. Somit könnte er theoretisch 10 Termin locker mit einer Schachtel zu 50 Murmeln abdecken. Kosten sind daher also eher zweitrangig. Kleinkaliber ist auch noch eine Möglichkeit. Damit kann er es dann richtig "krachen" lassen. :D

Gruß, Willi

Geschrieben

und da er in den letzten 12 Monaten keine Trainningsnachweise erbringen kann , wenn ich das richtig verstanden habe, nutzt ihm auch das entgegenkommen des BDS nix und wird zur theoretischen Verkürzung der Wartezeit. Denn die regelmässige Teilnahme am Trainnig will auch der BDS sehen.

Greetz

Peter

Geschrieben

@petman und karl22

Hmmm, wie sicher seid Ihr mit Eurer Definition von "regelmäßig"? Ich habe gestern bei der Recherche gesehen, dass verschiedene Sachbearbeiter da unterschiedliche Meinungen zu haben können, aber beim BDS habe ich nur folgendes gefunden:

2.2 Definition „regelmäßig“

Innerhalb des BDS gilt:

Grundsätzlich sind alle schießsportlichen Aktivitäten des Mitglieds zu berücksichtigen. D.h. neben

den Trainingseinheiten gem. BDS Sporthandbuch zählen dazu auch die Teilnahme an BDS-

Wettkämpfen und die Teilnahme am Training bzw. Wettkämpfen anderer anerkannter Verbände.

Der Nachweis erfolgt über das persönliche Schießbuch des Mitglieds, das in Kopie dem Antrag

beizulegen ist (Kopie der letzten 12 Monaten).

Als Mindestzahl werden im Regelfall 18 „Aktivitätseinheiten“ innerhalb der letzten 12 Monate ge-

fordert, wobei mindestens 10 davon im befürwortenden Verein (unter Aufsicht des) erfolgt sein

müssen.

Da steht imho nicht drin, dass die auf die zwölf Monate verteilt seien müssen. Das einzige, was ich schließe, ist, dass der BDS nix gegen "Intensivtraining" hat, denn mindestens zehn müssen ja im befürwortenden Verein stattfinden, dass heißt, binnen der 4 Monate Mitgliedschaft. Von einem Maximum sehe ich da nix, vielleicht gucke ich falsch. Wo sollte ich nach dieser Information suchen?

@karl22 und willi53

Zu den Munitionskosten: War nur meine persönliche Ansicht. Der durchschnittliche IPSCler hat eben einen etwas höheren Durchsatz als ich das vom Westernshooting kenne. Auch wenn 9mm Luger günstiger ist als .45 Colt, falls man nicht wiederlädt.

@SBine

Hey, der Mann ist ja kein Säufer, sondern Mitglied in einem westfälischen Schützenverein. Ich wollte mit dieser kleinen Notiz am Rande nur darauf hinweisen, dass es eben ein zumindest fürs Westfälische typischer Traditionsverein mit regelmäßigem Schützenfest und etwas Luftgewehr-Schießen ist, kein Sportverein mit regelmäßigem KK/GK-Training und Wettbewerben. Ich persönlich halte von solchen Vereinen nix, aber das ist eine rein persönliche Meinung: Dem BDS scheint es recht und billig zu sein, deswegen die Ausname-Regelung, und letztlich ist der DSB als Dachverband der ganzen Traditionsschützen eh' etwas größer und einflussreicher als der BDS, es wäre also komisch, ihn zu ignorieren.

MfG,

Tierlieb

Geschrieben
@petman und karl22

Hmmm, wie sicher seid Ihr mit Eurer Definition von "regelmäßig"? Ich habe gestern bei der Recherche gesehen, dass verschiedene Sachbearbeiter da unterschiedliche Meinungen zu haben können, aber beim BDS habe ich nur folgendes gefunden:

Da steht imho nicht drin, dass die auf die zwölf Monate verteilt seien müssen. Das einzige, was ich schließe, ist, dass der BDS nix gegen "Intensivtraining" hat, denn mindestens zehn müssen ja im befürwortenden Verein stattfinden, dass heißt, binnen der 4 Monate Mitgliedschaft. Von einem Maximum sehe ich da nix, vielleicht gucke ich falsch. Wo sollte ich nach dieser Information suchen?

ein Blick ins Gesetz, nicht Sportordnung schafft manchmal Klarheit.

Geschrieben

@karl22

Okay, ich habs gefunden: §14 WaffG - Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen.

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

...das klingt weniger vielversprechend.

MfG,

Tierlieb

Geschrieben
Ich seh jetzt kein Problem, das der Kollege, nach 4 Monaten im BDS und 18 Terminen innerhalb des letzten Jahres, ( was er auch ohne Probleme in den 4 Monaten runterreissen kann!!!!!) sein Bedürfnis erhält!!

Du nicht, der SB vermutlich schon und das mit Recht.

Karl

Geschrieben
Du nicht, der SB vermutlich schon und das mit Recht.

Karl

ums mal so zu sagen...................der SB hat da nicht so viel zu sagen..wenn das Bedürfnis vom Landesverband vorliegt....

Geschrieben

Na Prima !

Nochmal: Der Sachbearbeiter (SB) der Behörde schaut nur nach, ob der Antrag auf "Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis" formal i.O. ist, und die notwendigen Unterlagen beigebracht wurden(Sachkundezeugnis, eventuell Aufbewahrung und, ganz wichtig "*"). Dann erfolgt die Prüfung auf Eignung und Zuverlässigkeit durch das Amt. Und dann hoffentlich die Erteilung.

*

Der Nachweis der Sportschützen-Eigenschaft (Befürwortung/Bedürfnisbescheinigung) mit dem ganzen Rattenschwanz dahinter nämlich:

- Mitglied im Verband mit genehmigter SpO.

- Mitglied im Verein des Verbands

- regelmäßiges Training

- Eignung der Waffe für eine Disziplin der SpO

- Vorhandensein eines Stands, auf dem diese Waffe/Disziplin geschossen werden kann

kommt als Gesamtkunstwerk durch Schützen, Verein und Verband zustande.

So, und jetzt gibt es mehrere Maßstäbe für regelmäßiges Training. Ein Maßstab ist die Vorgabe der Verwaltungsvorschrift, die rechtlich nur für die Behörde bindend ist, und nicht in Kraft trat ! Was ist mit Urlaub? ein Monat verpasst, alles vorbei ?. Ich schließe mich da übrigens HA an: regelmäßig kann auch 4-5mal pro Monat über vier Monate sein. Alle 18 Termine an einem Tag fände ich auch wieder komisch. Es ist eine Ermessenssache. Wenn die Verantwortlichen (Verein und Verband) diese Entscheidung treffen, steht sie, und zwar nicht zu Unrecht. Dem Sachbearbeiter der Behörde ist das dann egal. (Soweit die Theorie...)

Geschrieben
ums mal so zu sagen...................der SB hat da nicht so viel zu sagen..wenn das Bedürfnis vom Landesverband vorliegt....

Schon, aber der Verband hat sich vorher bei der Bestätigung des Bedürfnis nun mal an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und die fordern eben ein Jahr Training mit ~ 18 Einheiten und nicht 18 mal in 4 Monaten oder 5 Minuten Dauerfeuer für die superschnellen.

Karl

Geschrieben
Schon, aber der Verband hat sich vorher bei der Bestätigung des Bedürfnis nun mal an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und die fordern eben ein Jahr Training mit ~ 18 Einheiten und nicht 18 mal in 4 Monaten oder 5 Minuten Dauerfeuer für die superschnellen.

Karl

2.2 Definition „regelmäßig“

Innerhalb des BDS gilt:

Grundsätzlich sind alle schießsportlichen Aktivitäten des Mitglieds zu berücksichtigen. D.h. neben

den Trainingseinheiten gem. BDS Sporthandbuch zählen dazu auch die Teilnahme an BDS-

Wettkämpfen und die Teilnahme am Training bzw. Wettkämpfen anderer anerkannter Verbände.

Der Nachweis erfolgt über das persönliche Schießbuch des Mitglieds, das in Kopie dem Antrag

beizulegen ist (Kopie der letzten 12 Monaten).

Als Mindestzahl werden im Regelfall 18 „Aktivitätseinheiten“ innerhalb der letzten 12 Monate ge-

fordert, wobei mindestens 10 davon im befürwortenden Verein (unter Aufsicht des) erfolgt sein

müssen.

Da steht " innerhalb", nicht " gleichmässig auf 12 Monate verteilt"!!! Die letzten 4-5 Monate sind Innerhalb der 12 Monate, oder?

Geschrieben
Schon, aber der Verband hat sich vorher bei der Bestätigung des Bedürfnis nun mal an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und die fordern eben ein Jahr Training mit ~ 18 Einheiten und nicht 18 mal in 4 Monaten oder 5 Minuten Dauerfeuer für die superschnellen.

Karl

und das wiederum steht wo im Gesetz? Ich hab es bisher nämlich dort noch nicht finden können. Wäre aber für die entsprechende Fundstelle dankbar. Das Gesetz selbst spricht im bereits zitierten § 14 nur von "regelmäßig".

Gruß,

Grayson

der die besagten ~18 Einheiten bisher nur bei Verbänden, aber nicht beim Gesetzgeber gefunden hat

Geschrieben
(Kopie der letzten 12 Monaten).

Als Mindestzahl werden im Regelfall 18 „Aktivitätseinheiten" innerhalb der letzten 12 Monate ge-

fordert, wobei mindestens 10 davon im befürwortenden Verein (unter Aufsicht des) erfolgt sein

müssen.

Da steht " innerhalb", nicht " gleichmässig auf 12 Monate verteilt"!!! Die letzten 4-5 Monate sind Innerhalb der 12 Monate, oder?

Richtig, innerhalb 12 Monate und nicht auf die letzten 4 - 5 Monate verteilt.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Interessantes Thema...

ich habe noch keine WBK, Sachkunde habe ich vor kurzem gemacht. Ich bin seit Dez. 07 in einem DSB / DSU Verein.

Ich habe mittlerweile schon einiges mehr als 18 Trainingseinheiten abgestempelt.

Von 1995 bis 2000 war ich bereits in einem "historischen Schützenverein". Habe dort aber nur Luftgewehr geschossen.

Besteht evtl. die möglichkeit noch dieses Jahr an eine eigene Waffe zu kommen? Ich dachte der Gesetzgeber schreibt eine mindestens 12 monatige Regelmäßigkeit vor. Demnach würden die 12 Monate ja erst mit meinem ersten Eintrag im Schießbuch beginnen?! Habe mich auch schon damit abgefunden, aber manche schreiben hier ja auch das es evtl. anders gehen kann...

Bitte die Frage nicht falsch verstehen, aber die Vereinsplempen sind... naja, ich denke ihr kennt das... und mein Vereinskamerad wird immer knatschig wenn ich mal besser mit seiner Waffe treffe als er selbst.

Grüße Leinad

Geschrieben

Falls es in dem ersten Pflichtjahr zu langweilig wird, einfach den Wiederladekurs hinterher schieben. Habe ich damals auch so gemacht und hatte den Pulverschein eher als meine WBK.

Geschrieben

@leinad82: Du kannst im Dez 08 Deinen WBK-Antrag stellen, dann bist Du ein Jahr im Verein. Genug Trainingstermine hast Du ja dann offensichtlich. Da aber die Prüfung Deines Antrags durch die Behörde ein paar Wochen dauert, wird es mit der eigenen Waffe bis zum Jahresende IMHO wohl etwas eng.

Grüße, Jake C.

Geschrieben

Müssten die vom BDS geforderten 18 Trainingseinheiten alle im BDS Verein stattfinden, wenn der BDS die Befürwortung austellen soll,

oder werden auch Trainings beim DSB Verein anerkannt?

18 Termine sind ja gar kein Problem, aber mal zwei wird schon eng.

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