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IGNORED

Waffen, die ma nicht führen darf. (neues Recht)


Bloody Soul

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
..... denn wenn ich mich recht erinnere, ist die Klinge am Leatherman nicht nur mit einer Hand zu bedienen, ...

Wie man die Klinge eines Leatherman mit einer Hand rausbringt mußt Du mir unbedingt mal vorführen.

Geschrieben

Eine doppelseitige Schneide macht die Messer afair direkt zu Waffen im Sinne des WaffG.

Wiederholung macht diese Falschinformation nicht richtiger.

Dazu habe ich folgende Nachreichung aus dem bisherigen Entwurf zur WaffVwV zu machen:

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser...=0081_2D06#h108

(Zu Unterabschnitt 2: Anl.I-A1-UA2-1.1)

Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z.B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

Ohne weitere Zweckwidmung wird man also bei einem zweiseitig geschliffenen Messer die Waffeneigenschaft bejahen müssen.

Auch wenn die WaffVwV nicht in Kraft ist (weil das BMI den "Entwurf nicht weiter verfolgen" wollte), so ändert das nichts an der Tatsache, dass viele der vorgeschlagenen Regelungen angewandt werden und als h.M. (herrschende Meinung) akzeptiert sind. Nach weiteren (gültigen) verwaltungstechnischen Vorschriften oder Kommentaren habe ich zwar aus Faulheit momentan nicht gekramt, aber das oben geschriebene ist realiter herrschende Praxis.

Du magst Dich also das nächste Mal bitte informieren, bevor Du jemand schmerzfrei der Falschinformation bezichtigst. Danke.

Geschrieben
Dreschflegel

Werkzeug...

Wenn Du den Flegel aber mit Blei ausgießt und Nägel durchhaust, können wir über "Waffe" reden.

Das mit dem Link tut mir leid, das ist 'ne SuFu auf der "Drucksachen des Deutschen Bundestages"-Seite Unterthema "Innere Sicherheit" aus den ganzen Dokumenten den Vorgang "Gesetzgebung: Waffengesetzänderung" raussuchen, da sind die Dok's die ich gefunden habe.

Geschrieben

Kurze Frage in die Runde:

Muß das Gesetz von Horst Köhler bestätigt werden oder kommt es auf dem Wege einer Verordnung einher?

Wenn Horst Köhler dieses Gesetz bestätigen muß, dann sollten wir unser Staatsoberhaupt für unsere Sache gewinnen. Es mag naiv klingen, aber was soll es. Ich stelle es zur Diskussion. Die Journalisten unter uns verfassen einen Petitionstext. Wir legen diesen und unsere nunmehr verbotenen und damit nicht mehr brauchbaren Messer/Tools diesem bei und senden das Päckchen an Horst Köhler, denn dieses Gesetz trifft alle Bürger und alle gesetzestreuen Zuwanderer und Gäste dieses unseres schönen Landes, welches nach und nach eine häßliche Fratzes des Verbotsdiktates bekommt. Alle Petitionsentwürfe stellen wir hier zu Diskussion. Jeder sucht sich Versatzstücke aus und kann sich selbst daraus etwas bauen.

Also: Entscheidende Frage: Muß Horst Köhler das Gesetz unterschreiben?

Gute Nacht allseits. Und der letzte in diesem Land knipst das Licht aus.

Geschrieben
Wie man die Klinge eines Leatherman mit einer Hand rausbringt mußt Du mir unbedingt mal vorführen.

Du klappst das Ding mit einer Hand auf, hälst die Klinge dann zwischen Daumen und Zeigefinger und schleuderst das Multitool um die Klingenachse. Man kann jedes Klappmesser mit etwas Übung einhändig öffen ... :ninja:

Aber andrerseits, ist eine Reissverschlusstasche nicht ein verschlossenes Behältnis ?

Geschrieben
Kurze Frage in die Runde:

Muß das Gesetz von Horst Köhler bestätigt werden oder kommt es auf dem Wege einer Verordnung einher?

Wenn Horst Köhler dieses Gesetz bestätigen muß, dann sollten wir unser Staatsoberhaupt für unsere Sache gewinnen. Es mag naiv klingen, aber was soll es. Ich stelle es zur Diskussion. Die Journalisten unter uns verfassen einen Petitionstext. Wir legen diesen und unsere nunmehr verbotenen und damit nicht mehr brauchbaren Messer/Tools diesem bei und senden das Päckchen an Horst Köhler, denn dieses Gesetz trifft alle Bürger und alle gesetzestreuen Zuwanderer und Gäste dieses unseres schönen Landes, welches nach und nach eine häßliche Fratzes des Verbotsdiktates bekommt. Alle Petitionsentwürfe stellen wir hier zu Diskussion. Jeder sucht sich Versatzstücke aus und kann sich selbst daraus etwas bauen.

Also: Entscheidende Frage: Muß Horst Köhler das Gesetz unterschreiben?

Gute Nacht allseits. Und der letzte in diesem Land knipst das Licht aus.

Muß er, sofern er keine gravierenden Verfassungsrechtliche Bedenken hat. Nur dann kann er die Unterchrift verweigern. Nicht, wenn es ihm einfach nicht gefällt (oder uns).

Geschrieben
Man kann jedes Klappmesser mit etwas Übung einhändig öffen

Nein; da gibt es viele, die man (auch bei fleißiger Übung bis zum jüngsten Tag...) definitiv nicht einhändig öffnen kann.

Geschrieben
Hirschfänger war schon immer Waffe. Wird auch oft Beispielhaft genannt.

siehe: http://lexikon.meyers.de/meyers/Jagdwaffen

Im Sinne des Waffengesetzes ist ein Hirschfänger eben keine Waffe, auch wenn man ihn allgemein als "Jagdwaffe" bezeichnet. "Kalte Waffe" nennt der Jäger übrigens jede Klinge, auch ein Schweizermesser. Dieser Begriff ist ebenfalls kein Indiz für die Waffeneigenschaft eines Messers im Sinne des deutschen Waffengesetzes.

Geschrieben
den ich gern mal persönlich die Meinung geigen würde.... Typen die so kleinkariert denken, Großkotzig auftreten und sich nur primitiv artikulieren können.

köstlich! einfach nur köstlich.

grüße

Geschrieben
Im Sinne des Waffengesetzes ist ein Hirschfänger eben keine Waffe,

Ich fand Rodney's Argument viel, viel überzeugender und besser vorgebracht als Dein Iterieren falscher Aussagen. Aber Du kannst ja bestimmt mal den "Handwerklichen" Prozess schildern, für den der Hirschfänger als Werkzeug sich im Lauf der Zeit entwickelt hat. Und warum Hirschfänger, im Sinne des WaffG nicht "dem Wesen nach bestimmt sind,... Verletzungen zu verursachen."

Oder steh' auch mal zu 'nem Fehler.

Geschrieben
....

Und warum Hirschfänger, im Sinne des WaffG nicht "dem Wesen nach bestimmt sind,... Verletzungen zu verursachen."

Weil sich "...Verletzungen zu verursachen...." auf aggressive Handlungen gegen Menschen bezieht. Wäre es anders müßte man auch Skalpelle oder Schlachtermesser zu den Waffen zählen.

Hilfreich wäre ein Studium der Rechtsliteratur zum Thema, wo der Hirschfänger ein Paradebeispiel für das Fehlen der Waffeneigenschaft darstellt. Hier gibt es eine offene Diskrepanz zwischen der allgemeinen Wahrnehmung und der Definition im Waffengesetz.

Geschrieben
Im Sinne des Waffengesetzes ist ein Hirschfänger eben keine Waffe,

genau so sieht es aus!

die gesetzeslage §2 (2) nr 1 ist eindeutig - da ist für die hieb- und stoßwaffen die bestimmungsgemäße herabsetzung der ... von MENSCHEN vorgesehen.

auch in den kommentierungen wird der hirschfänger stets als "arbeitswerkzeug" eingestuft - auf ballhöhe mit skalpell, koch- und fleischermesser.

oder soll der kellner jetzt beim tranchieren am tisch sein tranchiermesser aus nem berschlossenen koffer holen? paranoia pur, sage ich nur!

und jetzt hört mal langsam auf, den jennerwein in unqualifizierter weise abzubügeln - imho einer der wenigen, der aufgrund seiner sachkunde in diesem aufgescheuchten hühnerhaufen noch den überblick behält.

grüße

Geschrieben

Entschuldige bitte runnerpok, daß ich geboren bin...

Mir, genauso wie vielen Anderen hier im Forum, steht Sekundärliteratur zu Gesetzen nicht zur Verfügung, noch habe ich den Hintergrund, qualifizierte juristische Recherche zu betreiben. Ein Hinweis darauf, daß man die Waffeneigenschaft zwar nicht aus dem Gesetz heraus verneint, sondern aus dem Kommentar, hätte das alles sehr schnell aufgelöst. Hätte uns auch nicht zwei Seiten Diskussion und 20mm HG-Säule Blutdruck gekostet. <Maul>

Ich glaub' Euch ja sogar, daß man das durch Suchen und Lesen herausfinden kann. Wahrscheinlich kann man auch darüber streiten und eine abweichende Meinung begründen. Soll ja so schon mal vorgekommen sein.

Letztlich ist die Frage, ob man den Hirschfänger als Waffe oder Werkzeug definiert, müßig. Führen darfst Du ihn nur noch auf der Jagd. (Ich geh' jetzt davon aus, der Hirschfänger hat eine Klinge länger als 12cm). Nach dem Gesetz könnte man sogar meinen, er sei außerhalb des Reviers in verschlossenen Behältern zu transportieren.

Ach ja: Wodurch begründet sich denn die Ausnahme bei der Jagd ? Als Führen beim Sport, im Beruf, dem allg. anerkannten Zweck oder gar Brauchtum ? Das wäre als akademischer Unterpunkt für mich interessant zu erfahren.

Geschrieben
...Ach ja: Wodurch begründet sich denn die Ausnahme bei der Jagd ? Als Führen beim Sport, im Beruf, dem allg. anerkannten Zweck oder gar Brauchtum ? Das wäre als akademischer Unterpunkt für mich interessant zu erfahren.

Ich würde sagen: Jagdliches Brauchtum.

Geschrieben
... Führen darfst Du ihn nur noch auf der Jagd...

Ein Hirschfänger ist nicht nur für den jagdlich Einsatz gedacht.

Im Laufe der Zeit hat sich der Hirschfänger zum Statussymbol entwickelt und wurde zur Repräsentation z.B. als Bestandteil der Uniform getragen.

Wenn Du Dir die Gestaltung von einigen Hirschfängern einmal ansiehst, wirst Du feststellen, dass sie für den Jagdgebrauch viel zu schade sind.

Das Tragen solcher Symbole war sowohl bei Soldaten (Degen) als auch als Bestandteil von Trachten (Nicker, Trachtenmesser) üblich.

Die Bundeswehr kennt noch heute Portepee Unteroffiziere, was auf das Tragen eines Degens mit Portepee zurück geht und sich im Dienstgradabzeichen als symbolisierte Degenspitze erhalten hat.

Wird echt lustig wenn die Polizei bei feierlichen Anlässen in München mehrere hunder Euro teure Nicker und Trachtenmesser einsammelt. :rolleyes:

Edit - Beispiel um zeigen wovon ich rede.

http://www.art-connection.de/pages/hirschfaenger.html

Geschrieben
Entschuldige bitte runnerpok, daß ich geboren bin...

mir ist nicht bewusst, dir diesen umstand vorgeworfen zu haben!

Mir, genauso wie vielen Anderen hier im Forum, steht Sekundärliteratur zu Gesetzen nicht zur Verfügung, noch habe ich den Hintergrund, qualifizierte juristische Recherche zu betreiben.

eine löbliche einsicht. umso mehr verwundert mich die tatsache, mit welcher verbissenheit sich manch user - auch und insbesondere du - von seinem bauchgefühl und persönlichem rechtsgefühl leiten lässt! dass diese subjektiven empfingungen sich seltenst mit dem geschriebenen recht decken, sollte hinlänglich bekannt sein.

Ein Hinweis darauf, daß man die Waffeneigenschaft zwar nicht aus dem Gesetz heraus verneint, sondern aus dem Kommentar, hätte das alles sehr schnell aufgelöst.

falsch! das gesetz verneint die waffeneigenschaft insofern, als dass es die tatbestände der waffenbejahung definiert. der rest ist subsumtion und umkehrschluss. wenn sich darin kundige user vom kaliber jennerweins schon die mühe machen, diese tatbestände für alle nachvollziehbar "zu übersetzen", dann schenkt ihnen wenigstens im unterforum "waffenrecht" gehör.

natürlich können und sollen gegenteilige rechtsauffassungen und fachliche fragen bestandteil der dann folgenden diskussion sein! zum gegenseitigen zerfleischen sowie ungefragtem herausposaunen geistiger winde á la user tschorsch wäre jedoch das unterforum "OT" der vielleicht bessere platz.

grüße

Geschrieben
Wie man die Klinge eines Leatherman mit einer Hand rausbringt mußt Du mir unbedingt mal vorführen.

Kein Problem - beim Wave hat die Klinge ein "Auge", in das man problemlos mit dem Daumen hakt.

Geschrieben
Ach ja: Wodurch begründet sich denn die Ausnahme bei der Jagd ?

1. Berufsausübung (Jagdausübung ist Berufsausübung. Das erkennt man bereits an der Zwangsmitgliedschaft in der BG.)

2. Allgemein anerkannter Zweck (Das Jagd ein allgemein anerkannter Zweck ist dürfte höchstens eine Handvoll Veganer bestreiten :lol: )

3. Brauchtum (Das trifft z. B. auf den Hirschfänger zu, dessen zweckbestimmter Einsatz - Abfangen bei der Parforcejagd - heute nicht mehr gegeben ist.)

Geschrieben
§42a

1) Es ist verboten

1.1 Anscheinswaffen

1.2 Hieb und Stoßwaffen nach Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr 1.1 oder

1.3 Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm Länge

zu führen.

2) das gilt nicht für Theater, wenn in verschlossenem Behältnis geführt wird, oder für die nicht-Anscheinswaffen aus 1.2 und 1.3 bei berechtigtem Interesse

3) berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

- Berusfsausübung

- Brauchtumspflege

- Sport

- allgemein anerkanntem Zweck

Aus dem Entwurf zum Gesetzestext kann ich nicht erkennen, was für Folgen eintreten, bei Verstoß gegen diese Regelungen.

"Es ist verboten..."

Handelt es sich um einen Straftatbestand oder um eine Ordnungswidrigkeit, wenn z B

jemand ein Einhandmesser mit feststellbarer Klinge führt?

Folgen z B für einen WBK-Inhaber?

Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit oder nur Geldstrafe?

Jäger geht nach der Jagd noch in die Kneipe.

An der Seite sein Messer mit Klingenlänge größer 12 cm

Jagdschein weg?

Geschrieben

Hirschfänger werden hier als Waffe gezählt:

http://www.kreisschuetzenbund-olpe.de/Down...affengesetz.pdf

gut, hier wird es verneint:http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0081_2D06

da wurde kassiert: http://www.abendblatt.de/daten/2006/06/14/573577.html

da wird es auch verneint: http://www1.polizei-nrw.de/aachen/Infos/Wa...nd_Stosswaffen/

Ist also wohl überwiegend nicht als Waffe eingestuft worden.

Naja, ich denke jetzt ist es sowieso egal.

Saufeder ist ja dann auch keine Waffe, darf dann also geführt werden. :00000733:

Geschrieben
Aus dem Entwurf zum Gesetzestext kann ich nicht erkennen, was für Folgen eintreten, bei Verstoß gegen diese Regelungen.

Es gibt genau dazu ebenfalls eine Änderungen, ganz hinten bei den Strafvorschriften. Wenn ich es richtig mitbekommen habe sind die Rechtsfolgen beim Verstoß gegen 42a etwas schieflastig.

- Die Beschlagnahme (nicht Sicherstellung!) der Gegenstände ist möglich

- Es wird als Ordnungswidrigkeit behandelt (wohl um es aus dem Strafrecht rauszuhalten)

- Als Geldstrafe sind wohl 60 TS vorgesehen.

Ist im Entwurf-Stadium. Der endgültige Gesetzestext kommt erst noch.

Waffenrechtliche Konsequenz ist schwer zu beurteilen.

- Wo kein Kläger, da kein Richter, wo kein Polizist, da keine OWi.

- Wenn sich eine solche OWi nicht häuft, dringt das kaum bis zur Waffenbehörde durch.

- Wenn mal wieder bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit (Wegen neuer Erlaubnis o.Ä.) der Pol. Dienst befragt wird und die sagen dann: "Ständig sammeln wir bei dem Messer ein..." Wär's schlecht.

Also bei der was-wäre-wenn Fragestellung:

keine automatische Folge. Es kann bei ungünstiger Konstellation Folgen haben. Wahrscheinlich passiert in diesem Leben aber nix. Wenn's den Wirt bisher nicht gestört hat, wird's auch in Zukunft gehen. Und beim Hirschfänger hab' ich gelernt: "Brauchtum !" also: wenn Hirsch-Messer, dann nur mit Jäger-Loden.

Geschrieben

Verboten sind nach der neuen Regelung weder Einhand-Klappmesser, noch als Waffen eingestufte Messer.

Verboten werden soll nach der neuen Regelung deren Führen;

und da sind wiederum bestimmte Ausnahmen (für die "Nicht-Waffen") vorgesehen.

Wobei die Einstufung als Einhandmesser bei den Tools schon wahnwitzig wäre.

Das einhändig bedienbare Messer ist doch nur eine unter zahlreichen Werkzeugfunktionen eines Tools,

also in der Gesamtschau untergeordnet.

Ich kann auch grundsätzlich nicht sehen (wenn man den Hintergrund und Anlass der neuen Regelungen liest), dass es in der Absicht des Gesetzgebers lag, das Führen von Multitools (selbst wenn sie u.a. ein solches Bedienungsmerkmal aufweisen) zu verbieten.

Gruß,

karlyman

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