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IGNORED

7,62X39 - Zum sportlichen Schießen nicht zugelassen?


piffpaff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Munition im Kaliber 7,62X39 ist z.Zt. konkurrenzlos günstig.

Genug Waffen, die dieses Kaliber verschießen, findet man ja auch (Kaschi-Klone).

Aber ist diese Munition wirklich nicht zum sportlichen Schießen zugelassen????

Danke für Hinweise (hatte nämlich letztens eine solche Waffe in der Hand und fand sie interessant)!

Geschrieben

Keine Ahnung.

Sicher ist aber, dass die Waffen, die dieses Kaliber verschiessen nicht sportlich zugelassen sind.

Kommt am Ende also auf's gleiche raus.

Bitte keine Fragen nach der Sinnhaftigkeit dieser Regelung.

Wenn es Dich zu sehr beschäftigen und Dir den Schlaf rauben sollte stell' Dir ein Vakuum vor.

Das wäre dann wohl das, was einer ausführlichen Antwort am ehesten gerecht werden würde.

Geschrieben
Munition im Kaliber 7,62X39 ist z.Zt. konkurrenzlos günstig.

Genug Waffen, die dieses Kaliber verschießen, findet man ja auch (Kaschi-Klone).

Aber ist diese Munition wirklich nicht zum sportlichen Schießen zugelassen????

Danke für Hinweise (hatte nämlich letztens eine solche Waffe in der Hand und fand sie interessant)!

Halbautomaten die nach dem 2.9.45 entwickelt wurden, deren vollautomatische Version als Kriegswaffe eingestuft sind, dürfen sportlich nicht eingesetzt werden wenn die Hülsenlänge unter 40mm beträgt.

Siehe AWaffV §6 Satz 2c

Geschrieben
Halbautomaten die nach dem 2.9.45 entwickelt wurden, deren vollautomatische Version als Kriegswaffe eingestuft sind, dürfen sportlich nicht eingesetzt werden wenn die Hülsenlänge unter 40mm beträgt.

Siehe AWaffV §6 Satz 2c

AUSSER die Waffen erwecken NICHT den Anschein einer Kriegswaffe.........so sind z.b. Wum 1 , SLG94, Molot Standard zum sportlichen SChiessen zugelassen....oder auch die Mini 30!

Geschrieben
AUSSER die Waffen erwecken NICHT den Anschein einer Kriegswaffe.........

dann sind sie ja auch nicht als Kriegswaffe eingestuft! :fkr:

Wär das ein schönes Bild wenn alle Kriege mit Sportschäften geführt würden! *he das war jetzt sarkastisch gemeint!"

Ach beinah hätte ich vergessen, das Aussehen muß obendrein abgenickt sein, also Version aus vor 1.4.2003 oder freundliches BKA nicken. Das SIG AMT (Zivilversion StGW57, nicht das PE) ist z.B. auch auf der Bösdingliste.

Geschrieben
Hallo,

nimm eine Repetierbüchse und du hast keine Probleme...

Gruß B.

Hm, hilft mir nicht wirklich weiter, DENN:

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich kürzlich einen Molot Vepr in der Hand hatte und vom Handling sehr angetan war. Der günstige Preis tat ein übriges, dazu noch die z.Zt. sehr günstige Munition....

Schieße übrigens im VDRBW.

Geschrieben
Hm, hilft mir nicht wirklich weiter, DENN:

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich kürzlich einen Molot Vepr in der Hand hatte und vom Handling sehr angetan war. Der günstige Preis tat ein übriges, dazu noch die z.Zt. sehr günstige Munition....

Schieße übrigens im VDRBW.

Vepr ist ok, hab ich doch geschrieben!

Geschrieben
Vepr ist ok, hab ich doch geschrieben!

:eclipsee_gold_cup: und das Ding ist jeden Cent wert, ich hab seit Jahren so ein Gerät und würde es nicht mehr hergeben..... der einzige (aber wirklich einzige Nachteil) es passen keine original AK-Magazine!

Gruß

Hunter

Geschrieben
:eclipsee_gold_cup: und das Ding ist jeden Cent wert, ich hab seit Jahren so ein Gerät und würde es nicht mehr hergeben..... der einzige (aber wirklich einzige Nachteil) es passen keine original AK-Magazine!

Gruß

Hunter

Doch.....mit etwas "arbeit"......

Geschrieben

AUSSER die Waffen erwecken NICHT den Anschein einer Kriegswaffe.........

dann sind sie ja auch nicht als Kriegswaffe eingestuft! :fkr:

Was hat die Erweckung des Anscheins einer Kriegswaffe mit einer „Einstufung als Kriegswaffe“ zu schaffen?

Nichts, rein gar nichts! Beim Anschein geht es um den §6 AWaffV, bei der Einstufung als Kriegswaffe um das Kriegswaffenkontrollgesetz im Sinne von Mitteln die der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Staaten dienen.

Du magst bitte mal darüber nachdenken, was los wäre, wenn der „kleine Anschein“ zur Einstufung als Kriegswaffe führen würde.

Geschrieben

Die Hülsenlängenrestriktion und die Sache mit dem vollautomatischen Vorbild müssen aus dem Gesetz raus.

Keine Relevanz bei der inneren Sicherheit, deshalb eine unnötige Einschränkung der persönlichen Freiheit.

Gruß,

Pistolero (der die 7,62x39 und die 6,5 Grendel mag, aber nicht bekommt, schnüff)

Geschrieben
Gruß,

Pistolero (der die 7,62x39 und die 6,5 Grendel mag, aber nicht bekommt, schnüff)

Warum bekommst Du die 7,62x39 nicht, wenn die o.g. Gewehre doch frei verkäuflich (mit EWB natürlich) sind? :confused:

Geschrieben
Warum bekommst Du die 7,62x39 nicht, wenn die o.g. Gewehre doch frei verkäuflich (mit EWB natürlich) sind? :confused:

Sorry, ich meinte natürlich im Selbstlader. Da gibt es ja sehr schöne aus Rußland...

Ansonsten wäre natürlich ein CZ 527 "Carbine" in 7,62x39 ganz nett.

Gruß,

Pisolero

  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Hallo,

@HornerArms,

Hast du eine Rechtliche Grundlage für die Aussage das ein SLG94 zum Sportlichen Schiessen zugelassen ist?

Habe aktuell ein Problem beim Eintragen mit der Waffe :):)

Vielen Dank

Geschrieben

Das SLG94 ist ja eine Nachempfindung der AK 47. Es gibt Modelle, die auch so aussehen. Diese Modelle erwecken den Eindruck einer vollautomatischen Kriegswaffe. Da sie das tun, sind sie in dem Kaliber 7,62x39 nicht zum sportlichen Schießen zugelassen und der Erwerb für Sportschützen ist somit nicht erlaubbar.

Es gibt aber auch sog. IKEA Modelle, also Schäfte mit Holzverkleidungs-Optik, die den Kriegswaffen-Eindruck nicht haben. Ich hab' mal ein Bild rausgesucht: IKEA SLG94

Zuständig für die Beurteilung ist das BKA, auf deren Webseite gibt es die ominösen "Zulassungsbescheide". Falls Du dort einen Bescheid zu Deinem Modell findest, dann kannst Du Deinem SB diesen Bescheid vorlegen. Wenn Du Deine Waffe veränderst, dann kann der "Anschein" wieder aufleben, und plötzlich hast Du eine unerlaubte Waffe in Deinem Besitz.

Geschrieben

UUuups. Sry, Du hast recht, war aus einem Thread in pulverdampf.com, wo's um SLG94 ging. Der beste Google Treffer ist ein DuSchlauch Video von Wiederlader.tv...

Ominös finde ich die BKA Feststellungsbescheide, weil sie sich im Lauf der Zeit wandeln und mittlerweile auf die Kriterien des alten Anscheinsparagraphen zurückgreifen. Außerdem hat man habe ich häufig das Gefühl, daß in Deutschland gefertigte Waffen besser beurteilt werden, speziell von SigSauer oder HK.

Und solch ein Brimborium zu veranstalten um eine Sinnfreien Paragraphen 6 zu verwalten ist auch eine bedrohliche Verschwendung von Steuergeldern. Weiterhin bedrohlich empfinde ich es generell, wenn eine staatliche Stelle zur Wahrheitsfindung eingesetzt wird, die in meine Privatsphäre hineinwurstelt. KK-Selbstlader in AR-15 Form werden dem Schützen verboten, die "echten" in .223 Rem werden jedoch zugelassen, das ist doch Murks.

Geschrieben

Da hast Du recht. Auch was sich in der letzten Zeit bei der Befeststellung von Messern beim BKA stattfindet ist merkwürdig. Auch geht der Trend immer mehr zu absoluten, kurzen Feststellungsbescheiden, denen die früher übliche, ausführliche Begründung der einzelnen Entscheidungen fehlt.

Gutes Beispiel für Willkür und mangelnde Begründung z.B. der FB für das KelTec RFB, wo, kaum nachvollziehbar, der einen Version ein Anschein bescheinigt wird und somit die sportliche Verwendung verweigert wird, der anderen, die sich lediglich durch eine andere Lauflänge auszeichnet kein Anschein.... Oder bei Messern, dass nun Zweihandmesser, die sich irgendwie mit einer Hand öffnen lassen als Einhänder bescheidet werden, auch ohne Merkmale eine Loch oder Stift. Alles was keine gerade Klinge hat, soll nun auf einmal Faustmesser sein, etc. ...

Das auf dem Altar des "Wir wollen die bösen, billigen Kalaschnikovs nicht als Sportwaffen, deshalb machen wird die Hülsenlänge zum Kriterium" die Verwendung von vielen interessanten KK und Pistolenkaliber Langwaffen geopfert wurde, gehört auf jeden Fall korrigiert. Das sehe ich sogar als realistisches, erreichbares Ziel an, die Abschaffung des unsinnigen Anscheinskriteriums wird wohl leider Träumerei bleiben...

Geschrieben

Zufällig hatte ich dieses Jahr etwa im Februar wegen des Gerätes beim BKA telefonisch nachgefragt.

Der ständige Sachbearbeiter war sehr freundlich und auskunftsbereit.

Das Gerät sei eine "halbautomatische Kriegswaffe" und nur in der damals zugelassenen Version (also auch nur in diesem komischen Schaft) erlaubt.

Zudem wäre die Nutzung nur mit einem 5 Schuss Magazin erlaubt; vermutlich ist ein 2 Schuss Magazin auch erlaubt.

Nachdem ich bei den Worten "halbautomatische Kriegswaffe" einen Nervenzusammenbruch bekommen hatte, sah ich von weiterer Nachfrage und einem Erwerb lieber ab.

Der war aber telefonisch ansprechbar, freundlich und auskunftsbereit und meinte ziemlich wörtlich, sie seien beim BKA "ja ganz lieb und man könne dort ruhig nachfragen, bevor etwas anbrennt."

Geschrieben

Hi @,

WOW vielen Dank für eure shcnellen und wirklich sehr Fachlichen Infos.

Ich habe heute von Offizieller Stelle mit den 3 Buchstaben die Aussage erhalten das die SLG94 damals das übliche Beurteilungsverfahren durchgelaufen ist, und die Ergebnisse nicht Bundesweit veröffentlicht wurden.

Die heutigen bekannten Feststellungsbescheide gibt es eh erst seit 2003 nach dem neuen Waffg.

Und die betroffene Waffe SLG 94 fällt unter den §6 der AWaffV und ist somit vom Sportlichen Schiessen ausgeschlossen !!!

Die "IKEA" SLGs erwecken ev. keinen Anschein und dürfen somit "ohne " Umbauten Modifikationen so zum Sport benutzt werden.

Aber wer will schon immer einen Kleiderschrank mitführen :):)

Die SLG im Youtube Video vom Wiederlader ist auch so richtig Optisch schön verpackt :)

Vielen Dank....

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