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IGNORED

Langwaffentransport auf dem Motorrad


Prendergast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Verschlossen ist sie, wenn sie ins Schloss gefallen ist.

Abgeschlossen ist sie, wenn ich den Schlüssel zweimal rumgedreht habe.

So ist das bei meinem Waffenkoffer auch.

Jetzt Du wieder! :P

Gruß

Shotgun George

Geschrieben

Hallo

Ich fahre selbst Mopped und transportiere mein Gewehr so wie du es beschrieben hast. In einem Segeltuchfutteral, ohne Schloß (dafür aber mit Schnalle :rolleyes: ) quer über den Rücken. Die Mun (max.2 Päckchen) jeweils 1 in die rechte und 1 inne linke Tasche der Lederjacke und gut ist.

Ich bin schon mal angehalten worden vom Fanclub "Grün-Weiß". Man kennt es ja. (Guten Tag, allgemeine Verkehrskontrolle. Ihren Führerschein und Ihren Fahrzeugschein bitte...) Und was war???? Nichts war!!!! Noch nicht mal die obligate Frage ob ich Jäger oder Sprtschütze bin. Hat keinen interessiert. Warum auch???

Immer locker bleiben...

Gruß

Gunmen67

Geschrieben
Verschlossen ist sie, wenn sie ins Schloss gefallen ist.

Abgeschlossen ist sie, wenn ich den Schlüssel zweimal rumgedreht habe.

So ist das bei meinem Waffenkoffer auch.

Jetzt Du wieder! :P

Gruß

Shotgun George

na klar Georg, der Gesetzgeber ändert das Wort geschlossen in verschlossen weil er dasselbe wie vorher ausdrücken will.

Ich merk schon der Lusumi-Virus hat schon weit um sich gegriffen.

Letzterndes entscheidet ein Richter wie er es versteht.

Unser im Verein verstehen dieses „verschlossen“ als verschlossen und nicht nur zugemacht. Ein Richter der selbst Sportschütze ist.

Du weist ja vor Gericht bekommt man kein Recht sondern ein Urteil. Da hilft dann keine Wortklauberei.

jetzt Du :rolleyes:

Geschrieben
der Lusumi-Virus

:s75:

Ein Virus nach mir benannt... :00000733:

Hab´mal gegoogelt... leider scheint er (noch) nicht allzu bekannt zu sein. :confused:

Geschrieben
.....Verschlossen ist sie, wenn sie ins Schloss gefallen ist......

Nö, dann ist die Tür zwar zu, aber nicht verschlossen.......

Scheint wirklich ein Sprachproblem zu sein...oder zu werden?

Gruß Habakuk

Geschrieben
Sind das die Symptome des Unbekanten Virus?

Nö, das ist die Kontraindikation auf das in WO verbreitete:

"Es-hat-sich-rechtlich-zwar-nichts-geändert-sondern-es-wurde-nur-klargestellt-dass-die-Waffen-nicht-zugriffsbereit-sein-dürfen-und-jetzt-meinen-einige-Vorauseilende-man-müsse-die-Waffenkoffer-mit-einem-Schloss-abschließen-obwohl-das-nirgendwo-steht-Virus"!

:traurig_16:

Geschrieben
Was haste denn für ein Tascherl?

Ist so ein Noname Rucksack, der halt ca. 1m oder so lange ist, so daß eine Langwaffe reinpasst. Falls die Waffe länger ist kann man auch noch so eine art Tüte ausstülpen, dann passt die auch, habe ich aber noch nicht getestet.

Hab ich das jetzt richtig verstanden, daß man eigentlich nicht nur den aktuellen Gesetzestext benötigt, sondern zumindest auch den letzten, damit man Vermutungen anstellen kann, warum der Gesetzgeber das eine oder andere Wort ausgetauscht hat?

Wann lernt es der Gesetzgeber endlich, die Gesetzestexte so zu verfassen, daß sie nicht nur von Juristen/Verteidigern verstanden werden. Man könnte ja schon annehmen, daß dies pure Absicht ist. Auf die Wort "mit beliebigem Vorhängeschloß zu sichern" wäre es ja wohl wirklich auch nicht mehr angekommen.

Grüße, Frank

Geschrieben
Auf die Wort "mit beliebigem Vorhängeschloß zu sichern" wäre es ja wohl wirklich auch nicht mehr angekommen.

Nein wäre es nicht - wenn denn der Gesetzgeber ein Schloss unbedingt gewollt hätte.

Hat er aber nicht!

Geschrieben

Zum n+ersten Mal: :traurig_16:

Die Forderung des Gesetzgebers lautet wörtlich:

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort

befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten

Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Das ist der Gesetzestext bei Juris, Stelle: §12 WaffG, Absatz (3) [Ausnahme zum Führen], Unterpunkt 2.

Da jetzt mal die folgende, relevante Frage: Wo steht das ominöse "Verschlossen" ?

OK, Ich liefere auch gleich die Antwort: Das "Verschlossen" findet sich in den Begriffsbestimmungen.

13.

ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht

werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis

mitgeführt wird.

Das ist bei Anlage 1, Abschnitt 2, 13. Punkt.

Aus den Kommentaren der Gesetzgebungsverfahren geht tatsächlich hervor, daß unser Gesetzgeber hier eine Präzisierung wollte. Leider ist das so eine Sache mit Wollen und Können. :pissed:

Ich versuche mich mal dem Thema zu nähern. Ein Holster lässt sich häufig mit einem Verschluss (Sicherung) schließen. Meist lässt sich dieser Verschluss "einfach" öffnen. Ein Druckknopf, eine Lasche, Klett- oder Reißverschluss ist so etwas, was zuhält, aber nicht ausreicht. Ein Schloss ist sicher genug, egal ob Kombination~ oder Vorhänge~. ~ Neuschwanstein führt vom Thema weg.

Es ist durchaus denkbar, daß irgendwie "Echte" Verschlüsse gefragt sind, die "schwierig" zu öffnen sind. Vielen Dank für die genaue Präzisierung, lieber Gesetzgeber.

Also muss ohnehin im speziellen Fall der Kontrollsituation ermessen werden, ob die Waffe zugriffsbereit oder nicht zugriffsbereit ist.

Ich sag' mal so ein paar Beispiele:

- ein Abzugsschloss oder ein Armatix-Sperrelement allein reicht definitiv nicht aus. Das ist nämlich nach dieser Präzisierung jetzt klar. Es fehlt das Behältnis.

- Wie sieht's mit der FAW-Waffen-Socke aus. Einfacher Verschluss, zwar fummelig, aber zu wenig, meiner Meinung nach.

- Socke in der Tasche ? Reicht nach meiner Meinung. Zusätzlicher Schließmechanismus (zwar "einfach") muss überwunden werden, bis man an das Behältnis dran kommt. Die Tasche drumherum ersetzt quasi das Alibi-Schloss.

- Futteral im Kofferraum ? ebenso problemlos, aber: wie sieht's mit dem Weg zum und vom Auto aus ?

So und Ihr könnt jetzt Eure Transportgewohnheiten kritisch überprüfen. Viel Spaß noch.

Geschrieben
Futteral im Kofferraum ? ebenso problemlos, aber: wie sieht's mit dem Weg zum und vom Auto aus ?

Hmm, die Viren fliegen neuerdings aber zahlreich...

Beim oben genannten Zitat handelt es sich um einen akuten Fall des Uwe-Wittenburg-Virus.

Stichwort: unerlaubtes Führen durch Tragen der Waffentasche auf einer Strecke von 5 Metern

vom Auto bis zum Schießstand...

Wenn wir sonst keine Sorgen mehr haben, ist ja alles in Butter.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
na klar Georg, der Gesetzgeber ändert das Wort geschlossen in verschlossen weil er dasselbe wie vorher ausdrücken will.

Ich merk schon der Lusumi-Virus hat schon weit um sich gegriffen.

Guck mal hier Sunny: Klick mich!

Das Lusumi-Virus macht selbst vor dem Innenausschuss nicht halt!

Schnell tu was!

Bringe einen befreundeten Richter, Anwalt oder wenigstens einen Polizisten, der das Gegenteil behauptet!

:s75:

Geschrieben

Wenn das, was das BMI (geschweige denn Mitglieder des Innenausschusses in inoffiziellen Statements) an Aussagen - oder auch nur Erläuterungen zu Gesetzen - so loslässt wenn der Tag lang ist, Gesetzeskraft haben würde, dann hätten wir auch (beispielsweise)

- vor dem 01.04.2008 kein Gerangel um 2/6 auf Gelb

- keine Ermittlungsverfahren entgegen dem BKA-Feststellungsbescheid für Spielzeugwaffen

erlebt.

Tatsache ist aber, dass allein der Gesetzestext zählt. Tatsache ist auch, dass die Auslegung dieses Textes Angelegenheit der Judikative ist.

Tatsache ist ebenso, dass die Umsetzung bzw. der Vollzug des Waffenrechts grundsätzlich Ländersache ist. D.h. im Klartext dass hier jede Behörde - zumindest aber jedes Bundesland - sein eigenes Süppchen kochen kann.

Das muss auch nicht immer negativ sein, was z.B., die Praxis in Bezug auf böse Halbautomaten vor dem Wegfall des § 37 in Bayern gezeigt hatte.

Ein Richter wird aber weder nach den Wünschen und Anregungen des BMI und auch nicht nah den Zitaten von Frau Fograscher entscheiden.

Hier zählt allein der Gesetzestext, so wie er ist.

Auch wenn das so mancher in seiner selbst gezimmerten Realität nicht wahrhaben möchte (aber Konstruktivismus ist schon was Feines).

Geschrieben
Verschlossen ist sie, wenn sie ins Schloss gefallen ist.

Abgeschlossen ist sie, wenn ich den Schlüssel zweimal rumgedreht habe.

So ist das bei meinem Waffenkoffer auch.

Jetzt Du wieder! :P

Gruß

Shotgun George

Eigentlich ist es verschwendete Zeit auf diesen Quatsch zu antworten.

Ins Schloß gefallen ist ge-schlossen, mit dem Schlüssel herumgedreht ist ver-schlossen, ist doch eigentlich ganz einfach zu kapieren.

Kannst ja mal nach einem Einbruch mit der Versicherung diskutieren, wenn der mittels "Falledrücken" :peinlich: erfolgte

Geschrieben
Eigentlich ist es verschwendete Zeit auf diesen Quatsch zu antworten.

Ins Schloß gefallen ist ge-schlossen, mit dem Schlüssel herumgedreht ist ver-schlossen, ist doch eigentlich ganz einfach zu kapieren.

Isch abe kein Schloss an mein Range-bag.... :rolleyes:

Jürgen

Geschrieben
Ein Richter wird aber weder nach den Wünschen und Anregungen des BMI und auch nicht nah den Zitaten von Frau Fograscher entscheiden.

Hier zählt allein der Gesetzestext, so wie er ist.

Das ist in sich nicht logisch.

Wenn der Gesetzestext "allein selig machend", sprich, nicht auslegungsbedürftig wäre, so bräuchten wir gar

keine Juristen bzw. Richter, die im Einzelfall das Gesetz im Hinblick auf einen (ihnen vorgelegten) Lebenssachverhalt interpretieren. Das Gesetz erklärte sich dann abschließend und ausschließlich von selbst... und wir brauchten z.B. auch keine Rechtskommentare mehr.

In Wirklichkeit bedürfen Gesetze meist (das ist in D Alltag, und besonders bei verkorksten Formulierungen wie z.B. in der WaffG-Novelle) der Auslegung. Auslegen lassen sie sich bekanntlich nach mehreren Prinzipien. Ein wichtiger Ansatz ist es, den Willen des Gesetzgebers (Intention des Gesetzes) zu betrachten bzw. zu ergründen. Dieser kann sich insbesondere aus der Gesetzesbegründung, aber auch aus dokumentierten Verlautbarungen der Fachministerien bzw. Fachausschüsse im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses ergeben.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Es wird nach dem vorhandenen Rechtssystem interpretiert.

Aus diesem Grunde schimpft sich das ganze System (ein System besteht aus Elementen und den zwischen diesen bestehenden Verknüpfungen) und nicht Anarchie, Wunschzettel oder Villa Kunterbunt.

Wünsche & Anregungen haben überhaupt keinen Gesetzescharakter und sind dabei außen vor, genauso wie irgendwelche informell geäußerten Privatmeinungen.

Fakt ist, dass eine einschränkende oder erläuternde Erklärung, aus der ein anderer Wille des Gesetzgebers erkennbar wäre, innerhalb des WaffG nicht existiert.

Diese würde auch nur an vierter oder fünfter Stelle in der Reihenfolge berücksichtigt - hier existiert eine Rangfolge.

Das ist aber hier alles ziemlich irrelevant. Hier ging es um eine Privatmeinung von Frau Fograscher aus deren Vita hervorgeht, dass sie nach der mittleren Reife eine Ausbildung zur Hauswirtschaftsleiterin absolvierte und nachfolgend eine Lehramtsprüfung für Fachlehrer ablegte. Wirklich tragfähiger juristischer Rat ist hier also eher nicht zu erwarten, ganz unabhängig davon, dass es eine private Äußerung war und bleibt.

In der Jurisprudenz gibt es einen alten Spruch: "Dort, wo Du Deinen Glauben gelassen hast, dort sollst Du ihn auch suchen". Dummer Weise findet man ihn im vorliegenden Fall des "verschlossenen Behältnisses" in einem ausgestalteten juristischen Konstrukt wieder. Das kann man schlecht "wegerklären", auch wenn sich jetzt der Unmut beim BMI in Form von Anfragen und Briefen anhäuft.

BTW: Vor dem letzten 2/6-Urteil existierte übrigens eine Erläuterung/Begründung zu der Thematik, das VG hat das aber nicht sonderlich interessiert - es kam zu dem Schluss dass der Wille des Gesetzgebers genau beim Gegenteil dessen liegt, was einst dokumentiert wurde.

Geschrieben

Hi Leute,

ich finde dieses Forum ja super und sehr informativ , habe viel gelernt und nette Leute kennengelernt!

Echt toll!

Aber wenn ich mir hier so die verschiedenen Threads zu der verschlossen Scheixxe durchlese, denke ich, manche wollen ein Schloss am Futteral!

Es wird besonders in deutschen Waffenforen immer der Teufel an die Wand gemalt und das Gesetz schlimmer ausgelegt als es ist.

Da werden Fälle und Situationen konstruiert die wohl unwahrscheinlicher sind als ein sechser im Lotto!

Ich glaube langsam echt , die deutschen Waffenbesitzer haben dieses Waffg verdient! Sorry!

Bis jetzt habe ich nur von einem gelesen der Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat und dem wurde auch noch gesagt , er soll das lieber lassen , da es sonst noch schlimmer kommen würde! Da fass ich mir echt an den Kopp! :mad1:

Ich lege meine Waffen im Futteral in den Kofferraum und gut ist!

Gruss David

Geschrieben
manche wollen ein Schloss am Futteral!

Es wird besonders in deutschen Waffenforen immer der Teufel an die Wand gemalt und das Gesetz schlimmer ausgelegt als es ist.

Nicht nur in Waffenforen. Auch in Jagdzeitschriften. Bei Interessensverbänden (besonders bei den kommerziell ausgerichteten wie dem FWR). Und bei meinem Freund dem gut bekannten Rechtsanwalt, Richter, SB oder Polizisten.

Achso: und natürtlich bei allen Wichtigtuern und "Herr Lehrer ich weiß was - Typen"! :icon13:

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