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IGNORED

vererbte waffen


heiev

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo in die runde,

soweit ich die debatte verfolgt habe, bezieht sich das benutzungsverbot vererbter Waffen auch auf inhaber waffenrechtlicher erlaubnisse. (WBK, JS u.s.w.) ich habe auch nichts davon gelesen, dass ein unterschied zwischen lang- und kurzwaffen gemacht wird. (oder habe ich da was verpasst?) dies soll auch rückwirkend gelten. im konkreten fall ist es so, dass ich von meinem verstorbenen vater im jahre 1983 einen drilling geerbt habe, mit dem ich seit dieser zeit die jagd ausübe. dem gesetzestext folgend dürfte ich das jetz nicht mehr und wäre gezwungen, nun eine büchse (repetierer) und eine flinte zu kaufen, um weiterhin jagdlich tätig sein zu können. vom verlust der vielseitigkeit eines drillings mal ganz abgesehen. das zum thema "so wenig waffen ins volk wie möglich". ich habe diesbezüglich heute eine e-mail an den vorsitzenden des innenausschusses geschrieben. bin mal gespannt was er antwortet. (wenn überhaupt). vom schützenstandpunkt aus gesehen, ist es geradezu hirnrissig, so etwas ins gesetz zu schreiben, da ja durchaus die tatsache gegeben sein kan, dass der vererber eine hochwertige teure sportwaffe einem, wie auch immer, sohn, enkel, neffen oder wem auch immer vererben will, der sich eine derartige waffe gar nicht leisten kann.

welche meinung habt ihr dazu

gurß und gute nacht vielleicht auch schon guten morgen

heiev

Geschrieben

Guten Morgen !

Eigentlich kann es doch nur so sein, dass die Erbwaffe auf die eigene WBK umgetragen wird und gut is...

Anders wär nämlich schlecht.........

Kann eigentlich nur für Sportschützen zum Problem werden, wenn Kontingente erschöpft sind.

Gruß

themroc

Geschrieben
hallo in die runde,

soweit ich die debatte verfolgt habe, bezieht sich das benutzungsverbot vererbter Waffen auch auf inhaber waffenrechtlicher erlaubnisse. (WBK, JS u.s.w.) ich habe auch nichts davon gelesen, dass ein unterschied zwischen lang- und kurzwaffen gemacht wird. (oder habe ich da was verpasst?) dies soll auch rückwirkend gelten. im konkreten fall ist es so, dass ich von meinem verstorbenen vater im jahre 1983 einen drilling geerbt habe, mit dem ich seit dieser zeit die jagd ausübe. dem gesetzestext folgend dürfte ich das jetz nicht mehr und wäre gezwungen, nun eine büchse (repetierer) und eine flinte zu kaufen, um weiterhin jagdlich tätig sein zu können. vom verlust der vielseitigkeit eines drillings mal ganz abgesehen.

heiev

Was regst Du Dich auf? Du hast doch ein Bedürfnis, also fällt das Nutzungsverbot weg. Laß es Dir im Notfall von Amts wegen bestätigen. Du kannst Dir ja jederzeit regulär einen Drilling auf Jagdschein kaufen, oder hast Du ein Verbot?

Was anderes wäre es, wenn es deine x-te Kurzwaffe wäre, und Du Dein Kontingent als Jagdscheininhaber schon erschöpft hättest. Dann darfst Du unversperrt erben, aber nicht benutzen.

Bezüglich der Rückwirkung bin ich noch nicht ganz durch. Mit den vielen Änderungen ist da leicht was zu übersehen. Aber solange rückwärts wird wohl nicht gehen, denn die Einschränkung des Erbenparagraphs existiert ja erst seit 2003.

MfG

Fritzchen

Geschrieben

Als Jäger sehe ich da keine Probleme.

Wieso sollte man den Drilling nicht nutzen dürfen, wo man doch auf

Jagdschein einen solchen jederzeit kaufen kann ? Ich führe zu 80 %

Waffen, die ich von meinem Vater geerbt habe (sind auch in meiner WBK drin).

Svenni

Edit: Fritzchen war schneller

Geschrieben
Nee ?

Dann erb mal drei Kurzwaffen von Deinem Onkel .

Dann siehst Du , wo die Probleme liegen !

Mein Posting bezog sich auf den Drilling, wie sich nur unschwer erkennen lässt.

Schliesslich hat der thread-starter nach einem Drlling und nicht nach 3 KW gefragt.

Svenni

Geschrieben
Nee ?

Dann erb mal drei Kurzwaffen von Deinem Onkel .

Dann siehst Du , wo die Probleme liegen !

Ein Sammler kann seine 150 Waffen seinem rechtmässigen Erbe hinterlassen und dieser kann die Sammlung weiter ausbauen, wenn er geistig und körperlich geeignet dafür ist und eine waffenrechtliche Erlaubnis hat.

Geschrieben
Nee ?

Dann erb mal drei Kurzwaffen von Deinem Onkel .

Dann siehst Du , wo die Probleme liegen !

So streng gesehen hast Du Recht .

Was ich zum Ausdruck bringen wollte stimmt aber auch :

KEINER soll glauben , diese ständigen Einschränkungen des Waffenrechts beträfe nur "die anderen" .

Deshalb mein sehr wirklichkeitsnahes Beispiel .

Es kann Schützen und Jäger in seiner Unsinnigkeit treffen !

@ Mayor : Der Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt immer voraus , daß sie auch paßt !

Der Sportschütze kann vermutlich problemlos die ererbten Langwaffen übernehmen und nutzen . Notfalls Übernahme im 6 Monatsrythmus .

Der Jäger diese ohne Einschränkung .

Aber schon bei den Kurzwaffen wird es wie beim Jäger auch eng mit der Nutzung , wegen Bedürfnisprinzip .

Sammlungen sind wieder ein anderes Thema .

Klar übernehmen , klar besitzen , aber eben nicht benutzen ,

was dem MEB besitzenden Sammler nach heutigem Recht zumindest zu Funktionskontrollen etc. zugestanden ist.

Es wird schwieriger und es trifft alle .

Oder glaubt jemand , jetzt wäre Ruhe ?

Wie lange wird es dauern , bis wieder irgendein Schwachmatiker Nachbesserungsbedarf am WaffG zu erkennen meint ?

GSG

Geschrieben
So streng gesehen hast Du Recht .

Was ich zum Ausdruck bringen wollte stimmt aber auch :

KEINER soll glauben , diese ständigen Einschränkungen des Waffenrechts beträfe nur "die anderen" .

Deshalb mein sehr wirklichkeitsnahes Beispiel .

Es kann Schützen und Jäger in seiner Unsinnigkeit treffen !

@ Mayor : Der Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt immer voraus , daß sie auch paßt !

Der Sportschütze kann vermutlich problemlos die ererbten Langwaffen übernehmen und nutzen . Notfalls Übernahme im 6 Monatsrythmus .

Der Jäger diese ohne Einschränkung .

Aber schon bei den Kurzwaffen wird es wie beim Jäger auch eng mit der Nutzung , wegen Bedürfnisprinzip .

Sammlungen sind wieder ein anderes Thema .

Klar übernehmen , klar besitzen , aber eben nicht benutzen ,

was dem MEB besitzenden Sammler nach heutigem Recht zumindest zu Funktionskontrollen etc. zugestanden ist.

Es wird schwieriger und es trifft alle .

Oder glaubt jemand , jetzt wäre Ruhe ?

Wie lange wird es dauern , bis wieder irgendein Schwachmatiker Nachbesserungsbedarf am WaffG zu erkennen meint ?

GSG

Benutzen in dem Sinne kann/darf man Sammlerwaffen ohnehin nicht, man kann mal mit Ihnen zu Probezwecken schiessen, wenn ein passender Munitionserwerb vorhanden ist, z.B. "und die zugehörige Sammlermunition" als Eintrag unter dem vermerkten Sammelgebiet, oder ein MES. Sportlicher oder jagdlicher Einsatz ist meines Wissens verboten, da man in dem Fall von Zweckentfremdung spricht, was unter Umständen zum Verlust der Sammelerlaubnis führt...

Geschrieben
Benutzen in dem Sinne kann/darf man Sammlerwaffen ohnehin nicht, man kann mal mit Ihnen zu Probezwecken schiessen, wenn ein passender Munitionserwerb vorhanden ist, z.B. "und die zugehörige Sammlermunition" als Eintrag unter dem vermerkten Sammelgebiet, oder ein MES. Sportlicher oder jagdlicher Einsatz ist meines Wissens verboten, da man in dem Fall von Zweckentfremdung spricht, was unter Umständen zum Verlust der Sammelerlaubnis führt...

Steht bitte wo?

Geschrieben

Deinem oder meinem???

Was nicht im Gesetz steht, hat uns nicht zu interessieren und bringt nur andere auf dumme Gedanken!

Geschrieben
Deinem oder meinem???

Was nicht im Gesetz steht, hat uns nicht zu interessieren und bringt nur andere auf dumme Gedanken!

Was uns heute nicht interessiert wird genau deshalb morgen andere interessieren und auf "dumme Gedanken" bringen - und irgendwann steht es dann im Gesetz... So schreiten die Dinge immer stetig voran; erst kommen Ignoranz und Ünmut über gekürzte Freiheiten, dann kommen Androhungen vom Gesetzgeber - dann beginnt das Gejammer von uns und schliesslich dann folgt das Geschrei von Unrecht, Schwachsinn und Böswilligkeit. "Wehret den Anfängen, so werdet ihr nicht leiden"... Gesetze entstehen nicht bei Bösen kaffeeschlürfenden Buben im bösen Berlin. Gesetze werden zuvor meistens genau von denen gemacht, die sie hernach so unerträglich finden... So war das, so ist- und so bleibt das - auch in dieser Sache... Wenn z.B. die Halbstarken der Nation pausenlos mit Messern rumfummeln, sich bedrohen und abstechen, wo wir früher die Klampfe gespielt und schöne Lieder gesungen haben, dann darf sich keiner beschweren wenn ein Staat das zu unterbinden versucht - Also neues Gesetz. Wenn ein Sammler unentwegt und immerfort - und irgendwas passiert... kommt ein neues Gesetz... Immer so weiter, ohne Ende..... Falsch??

Geschrieben
Dann darfst Du unversperrt erben, aber nicht benutzen.

Wie ulkig. Man erbt beispielsweise eine -weil weit verbreitet- CZ 75. Benutzen darf man sie dann offenbar nicht, die identische Waffe vom Vereinskameraden oder Jagdfreund aber für bis zu einem Monat ausleihen und sehr wohl benutzen schon. Wie sagt man bei uns in Bayern? "De san nebam Kopf nomme bled!"

Oder noch besser: Selbst darf ich die Puffe nicht benutzen, verleihen dann aber scheinbar schon -einschließlich Nutzung!?

Versteh ich das nur nicht oder hat sich da jemand ganz schlimm die Ei... Hirnwindungen geklemmt?

Geschrieben
Als Jäger sehe ich da keine Probleme.

Wieso sollte man den Drilling nicht nutzen dürfen, wo man doch auf

Jagdschein einen solchen jederzeit kaufen kann ? Ich führe zu 80 %

Waffen, die ich von meinem Vater geerbt habe (sind auch in meiner WBK drin).

Meine Behörde gesteht bereits heute den den Jägern unter den Erben nicht das Recht zu, mit diesen erwerbten Waffen jagen zu gehen.

Gruß

Michael

Geschrieben
Meine Behörde gesteht bereits heute den den Jägern unter den Erben nicht das Recht zu, mit diesen erwerbten Waffen jagen zu gehen.

Gruß

Michael

Ich fragte meine Behörde (mündlich) worauf mir von 2 Sachbearbeitern wie im Chor geantwortet wurde, "doch, jagdliche und sportliche Nutzung sind erlaubt!"

Ist auch in meiner WBK nix vermerkt, dass es sich um ERBEN-KW und LW handelt :eclipsee_gold_cup::00000733::eclipsee_gold_cup:

IMI

Geschrieben
Meine Behörde gesteht bereits heute den den Jägern unter den Erben nicht das Recht zu, mit diesen erwerbten Waffen jagen zu gehen.

Dann hilft wohl nur, diese Waffen einem Händler in Kommission zu geben, austragen lassen und erneut (von sich selbst) auf JS zu erwerben und neu eintragen zu lassen. Dann sollte man sie jagdlich führen dürfen :-))

So eine Rechtsaufassung ist einfach nur krank.

Svenni

Geschrieben

Hallo

Mein Problem:

Großvater bring k98 und P38 aus dem Krieg mit.

Vater läßt sie 1970 eintragen.

Wenn ich sie nun erben soll, was passiert dann ?

Karabiner kriege ich ja auf meine gelbe WBK, was passiert mit der Pistole ? Müßte ich dann einen Voreintrag mir holen ? Oder kann ich sie erben, ohne sie zu benutzen ?

Bis bald

Marcus

Geschrieben
was passiert mit der Pistole ? Müßte ich dann einen Voreintrag mir holen ? Oder kann ich sie erben, ohne sie zu benutzen ?
Du bekommst eine grüne Erben-WBK und brauchst, da Du sachkundig bist, kein Sicherungssystem. munBerechtigung oder Erwerbsschein hast Du allerdings nicht, dafür brauchts das erweiterte Bedürfnis über den Verband. Aber auf den Stand darfst Du mit dem guten Stück und auch dort Mun zum sofortigen Verbrauch erwerben. Oder Du heisst IMI oder hast zumindest seinen SB, dann bekommst Du die Grüne ohne die "Erben"-Beschränkung.
Geschrieben
... Oder Du heisst IMI oder hast zumindest seinen SB, dann bekommst Du die Grüne ohne die "Erben"-Beschränkung.

Denkst Du, ich hatte einfach Glück :00000733: ?

Und der SB vergaß den Eintrag "Erbfolge"?

Geschrieben
Dann erb mal drei Kurzwaffen von Deinem Onkel .

Ich besitze zur Zeit 10 Kurzwaffen, von denen ich 7 geerbt habe. Bis jetzt habe ich sie auch fast alle benutzt, sei es zur Jagd, zum Sportschiessen oder einfach zum Spaß haben auf dem Schiessstand.

Darf ich das jetzt nicht mehr?

Wie will man das kontrollieren, ob das geerbte Waffen sind, wenn nichts davon in der WBK steht?

---

Tom

Geschrieben
...Wie will man das kontrollieren, ob das geerbte Waffen sind, wenn nichts davon in der WBK steht?

---

Tom

Dann gehts Dir wie mir - wann hast Du die KWs geerbt?

Archiviert

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