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IGNORED

"Führen" von Messern


Tobias23

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
das heisst auf gut deutsch das man in einer Grauzone ist wo jeder kleine Polizistenmischel enutscheiden kann was "sozialadäquate Gebrauch" ist.

Gut erkannt.

Wir haben nun, ähnlich wie in einigen europäischen Nachbarländern, die Situation, dass man sich bei diesem Thema je nach persönlicher Einschätzung des Pol.vollzugsbeamten vor Ort - nur durch das Dabeihaben eines entsprechenden Gegenstandes - in den Maschen des Gesetzes fängt oder aber nicht. Viele an sich immer gesetzestreue Bürger werden sich diesbezüglich mehr oder weniger ständig in der Grauzone befinden...

Nebulös ist es z.B. in den Bereichen

- "Einhand"öffnungsfähigkeit diverser Messermodelle

- Behandlung von Tools/Rettungswerkzeugen (mit überwiegend anderen Werkzeugfunktionen und nur u.a. "Einhand"klinge)

- die genannten Themen "berechtigtes Interesse"/"angemessene Situation"/"Zweck der Berufsausübung"

- der Begriff der "Öffentlichkeit", sowie der "Führ"begriff bei Schneidwerkzeugen überhaupt...

Vielleicht ist gerade diese Unsicherheit ja beabsichtigt.

Bislang war die Rechtslage deutlich klarer.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Die rechtlichen Probleme fangen bereits im Kaufhaus an. In der Abteilung für Kochgeschirr und Küchengeräte. Ein von der Öffentlichkeit besuchter Raum. Dort dürften Küchenmesser mit mehr als 12 cm Klingenlänge nicht mehr für jedermann zugriffsbreit angeboten werden. Aber als Kunde nimmt man das eine oder andere Exemplar in die Hand, bevor man sich zum Kauf entscheidet. Bin schon darauf gespannt, wie lange es dauert, bis die ersten ahnungslosen Warenhausbetreiber mit Anzeigen konfrontiert werden.

Jetzt hört doch endlich auf so einen Schwachsinn zusammen zu phantasieren. Das ist ja peinlich.

Nicht ganz ohne Grund sind in der Novelle Formulierungen wie "... oder zu einem anerkannten Zweck ...." enthalten. Rafft doch mal das bißchen Restintelligenz zusammen und versucht den Text halbwegs zu verstehen.

Geschrieben
Jetzt hört doch endlich auf so einen Schwachsinn zusammen zu phantasieren. Das ist ja peinlich.

Nicht ganz ohne Grund sind in der Novelle Formulierungen wie "... oder zu einem anerkannten Zweck ...." enthalten.

Nun mal halblang…

"Zu einem anerkannten Zweck" "berechtigtem Interesse" usw. klingt nur auf den ersten Blick von der Formulierung her eindeutig. Es wird aber noch im Einzelnen genau festgelegt werden müssen, was darunter subsumiert werden muss und was nicht. In der Praxis werden sich ganz gewiss einige Fälle auftun, die Absurdität und Grenzen dieses Gesetzesentwurfs aufzeigen.

Wieder ein neues Gesetz, mit dem versucht wird, das Nützliche mit dem Untauglichen in lukrativer Weise zu verbinden. Vielleicht geht es einigen Politkern um eine subjektive Vorstellung von mehr Sicherheit. Aber ganz sicher geht es denjenigen, die eine solche Ordnungswidrigkeit aus Unwissenheit begehen, an die Brieftasche.

Diese per Abnicken zustande gekommene Errungenschaft des Unnützen ist sicher nicht die letzte gewesen. Die letzte Waffenrechtsverschärfung liegt gerade mal 5 Jahre zurück.

Dieser hier gebe ich einen noch kürzeren Bestand.

Geschrieben
das heisst auf gut deutsch das man in einer Grauzone ist wo jeder kleine Polizistenmischel enutscheiden kann was "sozialadäquate Gebrauch" ist.

Von wem wird jetzt eigentlich die anerkannten Freizeitbeschäftigung ermittelt ???? Was ist das überhaupt ????

Das entscheidet nicht der "Polizeimichel" (warum müssen einige hier die nur ihrem Beruf nachgehenden Beamten immer wieder ohne Grund beleidigen?) sondern der Staatsanwalt oder der Richter. Eine vorgelegte Anzeige wird erst von der StA "bewertet", insbesondere was das öffentliche Interesse angeht. Der "Michel" macht nur, was ihm durch uns über unsere Volksvertreter vorgegeben wird. Genau wie der SB.

Geschrieben
Nun mal halblang…

"Zu einem anerkannten Zweck" "berechtigtem Interesse" usw. klingt nur auf den ersten Blick von der Formulierung her eindeutig. Es wird aber noch im Einzelnen genau festgelegt werden müssen, was darunter subsumiert werden muss

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des Unnützen ist sicher nicht die letzte gewesen. Die letzte Waffenrechtsverschärfung liegt gerade mal 5 Jahre zurück.

Dieser hier gebe ich einen noch kürzeren Bestand.

Der Bestand ist schon festgelegt. Wie Frau Stokar von Neufarn in einer ihrer interessanten Antworten auf diverse Anfragen in einem Forum mitteilte, ist die nächste Novelle bereits in Arbeit. Oder habe ich da was missverstanden?

Geschrieben

Die Bundesregierung ist für den Erlass von Rechtsverordnungen zum Waffengesetz zuständig. Eine kleine Gruppe von Abgeordneten hat sich über den Willen der Bundesregierung und des Bundesrats hinweggesetzt und diese Änderung beschlossen. Okay, das durften sie nach der letzten Verfassungsreform und der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags.

Aber die Begriffe "Führen eines Messers", "berechtigtes Interesse" etc. sind Einzelheiten, die nicht vom Bundestag geregelt werden. Hier ist der Ansatzpunkt für die Waffenlobby, um den angerichteten Schaden zu begrenzen. Gleichzeitig können die Bürger/-innen unseres Landes vor einzelnen Willkürentscheidungen unserer Polizei geschützt werden. Dazu braucht man eine entsprechende Waffenverordnung oder zumindest behördeninterne Erlasse der zuständigen Bundes- und Landesministerien, die das Ermessen des Vollzugsbereichs vor Ort regeln.

Das sollte doch eigentlich möglich sein, falls die deutsche Messerindustrie in Solingen und anderswo nicht Kurzarbeit anmelden möchte.

Für Bundesregierung, Bundesrat und BKA besteht die Möglichkeit, ihre sachlich korrekte Auffassung zum Messertypenverbot im Rahmen des neuen Waffengesetzes doch noch angemessen zur Geltung zu bringen.

Geschrieben
Das wird noch richtig lustig. :chrisgrinst:

Das Lachen wird dir garantiert noch vergehen. Das neue Waffengesetz wird nicht greifen. Und dann schreien dieselben Abgeordneten nach weiteren Verschärfungen. Körting und sein "Messerbulle" haben uns "abgezogen". Ich sage daher: Krieg der Sterne, Teil zwei - das Imperium schlägt zurück!

Wenn wir jetzt keine ordentliche Lobbyarbeit auf die Beine bekommen, dann nie mehr. Und dann dürfen wir bald nur noch mit blau gefärbten Wasserpistolen und Weichgummimessern spielen!

Geschrieben

Ist "messer im Handschuhfach liegen haben" führen?

Sind eigentlich Cuttermesser Einhandmesser?

Edit:

Grund ist, dass ich im Moment ein Cuttermesser im Handschuhfach liegen habe.

Geschrieben

Welche Lobby, ich glaube wir überschätzen uns (bzw. unseren Einfluss oder den der "Industrie") hier oft selbst.

Ich schätze mal das die Messer-Regelung ca. 800.000 Menschen hier wirklich betrifft, betrifft in dem Sinne, dass es sie schmerzt

ihren Folder nicht mehr tragen/führen zu dürfen (ich bin einer davon!). Den Rest der "Messerträger" ist es einfach egal, wird das

Teil eben nicht mehr eingesteckt... . Wir reden hier also über ca. 1% der Bevölkerung - ganz ehrlich das interesiert keine Sau!

Wenn man sich täglich mit Menschen unterhält deren Interessen ähnlich gelagert sind wie die eigenen, kommt natürlich das

Gefühl auf, dass viele von diesen Regelungen betroffen sind - der breiten Masse ist es aber nicht nur egal, nein sie empfindet es

sogar als richtig, wird ihnen in den Medien ja oft genug vorgekaut. Da wir nunmal die Masse der Medien gegen uns haben schaut

es bzgl. Einfluss und Lobby denkbar schlecht aus. Die Anzahl der Arbeitsplätze die von diesen Regelungen betroffen sind, ist sehr

überschaubar - auch hier gibt es keinen Blumentopf zu gewinnen da der Verlust von 1000 Arbeitsplätzen verteilt auf die ganze

Republik eben zu vernachlässigen ist.

Kurzum, ich wüsste nicht wo der Einfluss herkommen sollte, sicher erringen wir durch div. Aktionen immer wieder kurzfristige

Erfolge wenn man das große Ganze betrachtet, schaut es aber wohl eher schlecht aus.

Mann erinnere sich nur an die Rauchverbote in Lokalen inkl. Oktoberfest - wieviel sind betroffen, was hat es an den gesetzen geändert?

Das Lachen wird dir garantiert noch vergehen. Das neue Waffengesetz wird nicht greifen. Und dann schreien dieselben Abgeordneten nach weiteren Verschärfungen. Körting und sein "Messerbulle" haben uns "abgezogen". Ich sage daher: Krieg der Sterne, Teil zwei - das Imperium schlägt zurück!

Wenn wir jetzt keine ordentliche Lobbyarbeit auf die Beine bekommen, dann nie mehr. Und dann dürfen wir bald nur noch mit blau gefärbten Wasserpistolen und Weichgummimessern spielen!

Geschrieben
Jetzt hört doch endlich auf so einen Schwachsinn zusammen zu phantasieren. Das ist ja peinlich.

Nicht ganz ohne Grund sind in der Novelle Formulierungen wie "... oder zu einem anerkannten Zweck ...." enthalten. Rafft doch mal das bißchen Restintelligenz zusammen und versucht den Text halbwegs zu verstehen.

Inhaltlich stimme ich dir ja zu. Aber die Erfahrungen mit der letzten WaffG-Änderung, z.B. mit der Sportschützen-WBK haben eben auch gezeigt, dass so manche Behörde oder so manches Bundesland sehr gerne die Paragrafen anders ausgelegt hat, als die Politiker sie gemeint haben (oder zumindest uns gesagt haben, wie sie es gemeint haben.) Warum sollte das hier anders laufen?

bye knight

Geschrieben
Mann erinnere sich nur an die Rauchverbote in Lokalen inkl. Oktoberfest - wieviel sind betroffen, was hat es an den gesetzen geändert?

Mhhh, wenn man da mal Rheinland-Pfalz anschaut, die es tatsächlich geschaft haben, per Eilantrag doch gewisse Ausanhmen zu erzielen...wenn auch nur geringe... und auch nur vorläufig...

Bin mal gespannt, wann andere Bundersländer hierbei nachziehen.... gehört aber nicht hierher.

Allerdings sollte man sich wirklich überlegen, ob dieses "Messerverbot" nach Inkraft treten nicht mal vor das Verfassungsgericht gehört.

Und wenn dann tatsächlich gewonnen wurde, gleich die nächste Klage vor dem Verfassungsgericht anstreben. Und zwar beim sog. "Führen von Waffen".

Wenn man überlegt, dass ein Waffenschein für fast keinen rechtstreuen Bürger möglich ist, stellt sich hierbei die Frage, ob man wirklich so berühmt bzw. vermögend sein muss, um mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein. In Deutschland reicht es schon, für 150 € im Geldbeutel umgebracht zu werden. Mit dem Gegenargument des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, welches einem keine Polizei garantieren kann, sollte man vor dem Verfassungsgericht die Auffassung von "so wenig Waffen wie möglich unters Volk" mal anfechten.

Geschrieben
Inhaltlich stimme ich dir ja zu. Aber die Erfahrungen mit der letzten WaffG-Änderung, z.B. mit der Sportschützen-WBK haben eben auch gezeigt, dass so manche Behörde oder so manches Bundesland sehr gerne die Paragrafen anders ausgelegt hat....Warum sollte das hier anders laufen?

Genau das ist das Problem. Ich denke, den meisten hier ist bewusst, was die Intention des Gesetzgebers war bzw. gegen welche einschlägige "Klientel" das Messerführverbot gerichtet ist. Dass dies aber zu Gunsten des taschenmessertragenden Normalbürgers ausgelegt wird, ist nicht sicher.

Genau so wenig tröstlich ist die weiter oben korrekt getroffene Feststellung, dass über die Auslegung der "Grauzonen-Ränder" letztlich nicht der "Polizeimichel", sondern ein Richter entscheiden wird. Das Üble am neuen Gesetz - im Gegensatz zur einigermaßen klaren alten Regelung - ist, dass künftig wohl wesentlich mehr Fälle überhaupt zur Anzeige und ggf. vor einen Richter kommen. Vielleicht gewollt...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Das entscheidet nicht der "Polizeimichel" (warum müssen einige hier die nur ihrem Beruf nachgehenden Beamten immer wieder ohne Grund beleidigen?) sondern der Staatsanwalt oder der Richter. Eine vorgelegte Anzeige wird erst von der StA "bewertet", insbesondere was das öffentliche Interesse angeht. Der "Michel" macht nur, was ihm durch uns über unsere Volksvertreter vorgegeben wird. Genau wie der SB.

Sorry wegem dem Michel, aber mir ist es in der Praxis aber oft genug passiert das 10 Polizisten nicht zu beanstanden haben ( bzw. nur eine kostenlose Verwarnung/Ermahnung ausgespochen haben) und der 11 eine Anzeige schreibt. Betrifft aber nicht das Waffenrecht sondern STVO.

Vieles liegt im Ermessen des einzelnen Beamten.

Sozialadequates Verhalten, berechtigtes Interesse usw. sind für mich Gummiparagrafen wo man allesund nicht hineininterpretieren kann, egal ob das jetzt ein Polizist oder ein Staatsanwalt tut. Der Staatsanwalt wird sich im Regelfall auf die Aussage des Polizitsten stützen.

Geschrieben
Deutlich interessanter ist doch die Frage ob das Abmurksen von Nebenbuhlern oder die effiziente Durchführung von Messerstechereien "anerkannte Zwecke" darstellen.

Das wird noch richtig lustig. :chrisgrinst:

In so manch nationaler Denkweise ist dies sicherlich eine Art Volkssport und zur Verteidigung der Ehre ein anerkannter Zweck. V.a. wenn die Familie beleidigt wird...

Da sich Deutschland ja immer sehr liberal gegenüber vielem zeigt, wirds dafür sicherlich eine Ausnahmeregelung geben...

IMI

Geschrieben
oft genug passiert das 10 Polizisten nicht zu beanstanden haben ( bzw. nur eine kostenlose Verwarnung/Ermahnung ausgespochen haben) und der 11 eine Anzeige schreibt.

Eben. Wenn der 11. Polizeimichel wie die 10 Polizeibeamten vor ihm sein Hirn benutzen würde dann entscheidet erst gar keine StaWa, Ordnungsamt oder Gericht darüber. Mit dem Messerquatsch werden wir noch viel Freude haben!

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