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IGNORED

Selbstschutzbereich faktisch nicht mehr vorhanden!


Colt-1911

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Stimmt - wobei, die Schrotflinte ist inzwischen sauber - sie wurde nicht im Garten gereinigt (wofür hat frau eigentlich ne Spülmaschine -

geht tatsächlich...aber gut einölen, hinterher... :gutidee:

Geschrieben
...aber bitte nich bei 'ner Molot 12, zumindest nicht innen, sonst hast Du nachher beim Schießen die Öl-Sprenkel im Gesicht :rolleyes:

wieso, seitlicher Deckel ist abmontiert, der Verschluß läuft frei. Die Aufsicht hat das Öl im Gesicht ;)

naaah, leichter Ölfilm, um den Schmodder runterzukriegen, Gasrohr und Kolben nicht geölt, Lauf mit Öl durchgezogen wegen Dreck (dank, oh Quickbore).

Verschluß mit Öllappen abgewischt, und gut. Außerdem schieß ich das nächste Mal nicht im Abendkleid (hoffich doch ...)

Geschrieben
Steht im Profil.

upss, ok gefunden :)

[...] Nicht um Volksbelustigung. schade

[...]

Und vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, daß in diesem Land was geschehen muß. Die Domestizierung und Massenvera*schung der Bevölkerung muß aufhören. Wir benötigen eine empathische Gesellschaft, die den anderen stützt. Kein Mobbing, keine Verfolgung andersdenkender, stattdessen Integration und Miteinander. Und gegen die Störenfriede hinreichend Mittel, uns selbst zu verteidigen.

Wo is nun das Problem ? nirgends

Wer ist gleicher Meinung ?jepp, bin ich weitgehend

[...]Und mit Verlaub gesagt halte ich 05.2009 nicht für den besten Zeitpunkt Selbstschutz mit Schrotflinten im Garten zu propagieren.

[...] MfG Ice Ber

wann ist den der "richtige" zeitpunkt?

weiviel zeit muss nach dem letzten Verbrechen vergehen?

wenn nicht jetzt, wer weiß wann (oder ob) wir jemals wieder ne gelegenheit bekommen werden?

Geschrieben
upss, ok gefunden :) JA,Nett ! :wub: wo sie doch gar nicht Janett heißt.... :air_kiss:

wann ist den der "richtige" zeitpunkt? Schwer zu sagen, aber imo nicht..

weiviel zeit muss nach dem letzten Verbrechen vergehen? Mindestens bis der erste Schmerz vorüber ist, und sachlich gesprochen wird.

wenn nicht jetzt, wer weiß wann (oder ob) wir jemals wieder ne gelegenheit bekommen werden? Bitte glaube mir, die Gelegenheit wird kommen, nur etwas später....

MfG HOT Ice Bear

Geschrieben

Um mal wieder aufs Thema zu kommen.

Ein weiteres Argument für die Erlaubnis zum Führen von Schußwaffen. Stattdessen werden die Pfosten in Berlin die Wehrhaftigkeit des duldsamen Steuerzahlers weiter beschneiden.

...

Blutige Zeremonie bei Jugendgangs

Wie die Berliner Morgenpost aus Ermittlerkreisen erfuhr, gelten gerade innerhalb der Jugendgangs mit Migrationshintergrund Angriffe mit Messern als Mutprobe. "Wer zeigen will, dass er ein vollwertiges Mitglied, ein Mann, ist, muss jemanden mit einem Messer verletzt haben", so ein Beamter. Zu diesem Zweck würden gezielt Auseinandersetzungen gesucht, um sich beweisen zu können. Dadurch könnten auch Unbeteiligte zu Opfern werden, weil die Protagonisten der blutigen Zeremonie wahllos ausgesucht werden. "Je schwerer die Verletzung ist, desto besser der Ruf im Ganggefüge."...

Geschrieben
wann ist den der "richtige" zeitpunkt?

weiviel zeit muss nach dem letzten Verbrechen vergehen?

wenn nicht jetzt, wer weiß wann (oder ob) wir jemals wieder ne gelegenheit bekommen werden?

Stimmt, ich war aber bisher auch anderer Meinung. Die Medien machen es uns vor, Totalverbot fordern und Hausdurchsuchung bekommen, das ist deren Ziel.

Also, offenens führen einer AK fordern, 9Para in der Tasche bekommen. Wäre zu wünschen. Aber selbst wenn wir die Verteidigung der eigenen vier Wände durchkriegen würden, wäre die Salami schon wieder ein Stück länge <_<

SJ

Geschrieben
Jetzt mal die Polemik beiseite: Wo soll das im beschlossenen Entwurf stehen?

Nach § 42 a II gibt es doch den "allgemein anerkannten Zweck" - und darunter fällt imo auch die Selbstverteidigung, und zwar dann, wenn es sich um eine Verteidigungswaffe handelt, die in der Regel nicht zum Angriff eingesetzt werden kann. Insofern fallen Tonfa und Kubotan wohl aus dem Verbot, beim ASP hätte ich allerdings auch meine Zweifel.

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der

Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

(2) Waffen sind

...

die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit,

Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit

von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt

sind.

Na dann schaun wir mal. ab wann man für einen Krückstock nen Waffenschein braucht!

Geschrieben
Fragen über Fragen? und "Selbstjustiz" ist halt gefährlich.

ich geh mir jetzt was gönnen.

von selbstjustiz redet auch keiner sondern nur davon am leben zu bleiben bis die justiz (in form der polizei) eintrifft.

nicht mehr aber auch nicht weniger!

Geschrieben

Die Sprüche der Dame von den Verkehrsbetrieben habe ich in Frankfurt schon vor 20 Jahren (hab da Busfahrer ausgebildet) gehört.

Träume.

Tatsachen: Fahrer kriegt nix mit oder

Fahrer merkt, drückt Hilfeknopf, Zentrale fragt über Funk (jeder der in der Nähe steht hört mit) nach - oder

Fahrer drückt, Zentrale bekommt stillen Alarm, meldet an Polizei-Notruf, Notruf schickt (sofern frei) einen Fukw zur nächsten Haltestelle. Zeitfenster?? zwischen min. 5 und normal 15 Minuten. Da ist der Käse meist gegessen.

Geschrieben

Nettes Filmchen. Die Laienspieltruppe in den schwarzen T-Shirts ist witzig. Was da geübt wird ist mehr als lebensfremd.

- Einer gegen einen, haha. So etwas gibt es im ÖPNV (wie auch auf der Straße), nur in Ausnahmefällen.

- Und weil die Übeltäter wider erwarten nicht völlig blöd sind, halten die sich üblicherweise auch fest und treten lieber als zu schlagen oder zu würgen. Gerne auch mit beiden Armen an einer Querstange hängend und mit beiden Beinen und ordentlich Schwung.

Geschrieben

Wie ich bereits weiter oben ausgeführt habe, dürfen wir nicht abwarten bis man uns scharfe Schusswaffen zur SV gibt. Nein wir müssen die SV mit freien legalen Waffen/Gegenständen vorantreiben/fördern. Die Gaswaffen-Schlagstock-Kombo halte ich für die effektivste Austattung. Gaswaffe zum Distanz-halten, geht das nicht mehr, Schlagstock freimachen, gezielte Schläge gegen Arme und Beine. Das geht natürlich nicht ohne Übung und Training. Aber man muss es machen.

Gruss

Kirrmeister

Gast solideogloria
Geschrieben

Ich habe im Gespräch mit einem Polizisten mal erfahren, wie es so um die polizeiliche Betreuung von Bürgern aussieht. In dem Kreis meiner zuständigen Polizeidrektion gibt es permanent noch drei!!!!! Funkstreifen. Eine davon ist permanent in irgendwelchen sozialen Brennpunkten unterwegs, eine quasi ständig mit Verkehrsunfällen beschäftigt. Wenn dann zwei weitere unvorhersehbare Ereignisse eintreten, dann kann es bis zum Eintreffen der ersten durchaus 30 min. dauern. Wohlgemerkt, ländliche Gegend, eine Kreisstadt, ca. 70.000 Einwohner betroffen, evtl. mehr.

Geschrieben

Und in der Großstadt ist es nicht besser.

Letzten Samstag bei der Grillparty. 30m weiter knall es auf der Kreuzung, keine Verletzten aber zwei Pkw mit erheblichem Blechschaden, mindestens ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Hat fast auf die Minute 1 1/2 Stunden bis zum Eintreffen des FuStw gedauert...

Geschrieben
...Die Gaswaffen-Schlagstock-Kombo halte ich für die effektivste Austattung. Gaswaffe zum Distanz-halten, geht das nicht mehr, Schlagstock freimachen, gezielte Schläge gegen Arme und Beine. ...

Schlagstöcke sind seit 04/2008 böse Gegenstände (wie Einhandmesser), die nicht mehr geführt werden dürfen.

§42a

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere

1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Geschrieben
Wie ich bereits weiter oben ausgeführt habe, dürfen wir nicht abwarten bis man uns scharfe Schusswaffen zur SV gibt. Nein wir müssen die SV mit freien legalen Waffen/Gegenständen vorantreiben/fördern. Die Gaswaffen-Schlagstock-Kombo halte ich für die effektivste Austattung. Gaswaffe zum Distanz-halten, geht das nicht mehr, Schlagstock freimachen, gezielte Schläge gegen Arme und Beine. Das geht natürlich nicht ohne Übung und Training. Aber man muss es machen.

Gruss

Kirrmeister

Das Führen von Schlagstöcken ist doch mittlerweile auch verboten, da Hieb- und Stoßwaffe.

Edit, da war jemand schneller...

Geschrieben
Erlaubt ist es hingegen noch, zum Opfer von Gewalttaten zu werden...

ich erwarte stündlich das erste Gerichtsurteil, wo das angestochene oder zusammengeschlagene Opfer verurteilt wird die Kosten der chemischen Reinigung zu tragen die nötig ist das Opferblut von den Klamotten des Täters zu entfernen.....

oder noch schlimmer.. das Opfer hatte/hat AIDS und infiziert mit seinem Blut den Angreifer... das wird dann grob-fahrlässige Körperverletzung da er NICHT ein T-Shirt oder eine Armbinde mit der Aufschrift " VORSICHT!! nicht vergewaltigen, abstechen oder zusammenschlagen.. Ich habe AIDS"..

Die Frage ist.. muss man das Grün färben oder ist es fast schon soweit in unserem Land?..

Geschrieben
Naje, solche Urteile gabs ja schon in den USA...

Hatte sich da ncht ein Einbrecher verletzt?!

in der Tendenz sogar schon in Deutschland... das war ein Rentener der ein sehr allein stehendes Häuslein bewohnte und MEHRFACH von den selben osteuropäischen Tätern überfallen und ausgeraubt wurde.. sogar, wenn er anwesend war, mit brutalster Gewalt (an einen Stuhl gefesselt und zusammengeschlagen) gegen ihn... da die Polizei nichts machen konnte hatte er kurzerhand an seinem Kamin (da sind sie (Einbrecher) immer eingestiegen) von Innen ein Gitter angebracht.... ein Einbrecher ist dann wohl eingestiegen... und nicht mehr rausgekommen.. soweit ich weiss ist er erstickt... verurteilt wurde der rntner wegen fahrlässiger Tötung weil er ja WUSSTE das die Einbrecher immer den Kmain benutzten und er somit die Todesfolge billigend in Kauf nahm...

Gast God of Hellfire
Geschrieben
ein Einbrecher ist dann wohl eingestiegen... und nicht mehr rausgekommen.. soweit ich weiss ist er erstickt...

Berufsrisiko

Geschrieben

da haben unsere berufsverbrecher mal wieder ganze arbeit geleistet! will mal den lofontain sehen wie er sich verteidigt wenn er attackiert wird. naja schlechtes beispiel der wehrt sich ja echt nicht :D

Geschrieben
da haben unsere berufsverbrecher mal wieder ganze arbeit geleistet! will mal den lofontain sehen wie er sich verteidigt wenn er attackiert wird. naja schlechtes beispiel der wehrt sich ja echt nicht :D

Der hat sicher Bodyguards und ein gepanzertes Fahrzeug.

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