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IGNORED

Jagdausübung in befriedetem Besitztum


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich glaube doch nicht, dass Zaeunchen? and den Stirnseiten und Graeben mit Bueschen als befriedet zu betrachten sind. 4000qm ist ja wohl auch kein Hausgaertchen mehr.

das sollte man aber beim jagschein anders gelernt haben. zumindest in bayern.

natürlich ist ein zäunchen eine befriedung. auch hecken würden ausreichen.

und 4000 qm ist jetzt kein so großes grundstück.

aber ich kann mir nicht vorstellen das die jagdgesellschaft den zaun überwindet um dann im garten die jagd auszuüben. eine ortsbesichtigung wird den sachverhalt wohl klären. alles andere ist reine spekulation.

Geschrieben
Wenn es kein befriedetes Grundstueck ist, gehoert es sicher zu einer Jagdflaeche und da kann er als Einzelner sich nicht ausklinken, auch wenn er Jagd und Jaeger nicht mag.

So ist das!

Leider glauben aber einige Jagdgegner sie könnten selbst bestimmen ob auf ihren Grundstücken gejagd werden darf oder nicht.

Zu Glück werden sie aber jedes Mal eines Besseren belehrt.

Ich glaube die Jäger wußten genau wo sie jagdten und dass sie das auch durften.

---

Tom

Geschrieben
Nur eine Vermutung:

Falls es sich um sowas wie einen Einsiedlerhof handelt ist die Fläche wahrscheinlich nicht aus der jagdbaren Fläche ausgenommen? Das heißt für die 4000 Quadratmeter wird dann Jahr für Jahr Pacht gezahlt!

Es handelt sich nicht um einen Einsiedlerhof (und selbst dann dürften die Jägersleut, wenn sie nicht kriminell werden wollen, nicht auf dem Hofplatz jagen und schießen) sondern links und rechts von meinem Grundstück sind weitere Hausgärten mit Wohnhäusern.

Pingo

Geschrieben
Nein, es gibt weder einen Pachtvertrag noch eine Pacht oder Pachtzinszahlung, auch keinen Sitz oder Stimme in der Jagdgenossenschaft.

kann es sein dass ihr "zugezogene" seid und euch einfach keiner bescheid gesagt hat, wie das mit der jagdgenossenschaft so läuft?

das ist doch auch bestimmt nicht das erste mal, dass du reibereien mit dorfeinwohnern hast, hm?

Geschrieben
Wenn es kein befriedetes Grundstueck ist, gehoert es sicher zu einer Jagdflaeche und da kann er als Einzelner sich nicht ausklinken, auch wenn er Jagd und Jaeger nicht mag.

Genau so ist es. Der Waldbesitzer kann auch nicht so einfach ein Areal im Wald oder bejagbaren Fläche mittels Zaun abgrenzen, seine Blockhütte aufstellen und den Jäger(n) die Jagd darin verbieten.

Dennoch, in dem Revier wo ich jagen darf, sind auch reichlich befriedete Bezirke enthalten. Ich will nicht ausschließen, dass beim überklettern von Wällen und Drahtzäunen - was in dem Revier üblich ist, weil eine Kuhweide an der anderen grenzt - ich nicht mal mitten im Garten stehe. Dann macht man sich wieder vom Acker. Generell würde ich Konfrontationen mit einem Grundstückseigentümer meiden. Ich muss nicht gerade dort jagen. Dann gehe ich 100 m weiter.

Geschrieben
kann es sein dass ihr "zugezogene" seid und euch einfach keiner bescheid gesagt hat, wie das mit der jagdgenossenschaft so läuft?

das ist doch auch bestimmt nicht das erste mal, dass du reibereien mit dorfeinwohnern hast, hm?

Ja, neulich vor 20 Jahren zugezogen. Nein, ansonsten keinen Ärger, und schon garnicht mit den Dörflern. Aber danke der Nachfrage und der Bedienung eines Klischees.

Pingo

PS:

Der Staatsanwalt hat mir gerade mitgeteilt, dass es sich um eine Straftat handelte und dass er entsprechend der Hinweise der Generalstaatsanwaltschaften zur Anwendung der §§ 153, 153a, 376 StPO, 230 StGB von einer weiteren Verfolgung absehen würde (§ 153 (1) StPO).

Das sagt mir alles nix. Welcher Art die Straftat war, hat er mir nicht mitgeteilt. Warte nach wie vor auf Erleuchtung.

Geschrieben
Was hat denn da auf einmal der STrafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung zu suchen?

Kein Schreibfehler meinerseits, habe es nochmals kontrolliert. Muß man den StA fragen. Das Wort Körperverletzung, und sei es auch nur eine fahrlässige, ist durch mich nie in den Mund genommen worden. Das ist ausschließlich die kreative Leistung des Herrn Staatsanwaltes.

Geschrieben
...dadurch wird das Treiben des Jägers doch sogar vorsätzlich, indem er meine Aufforderung ignorierte und sein illegales Tun fortsetzte.

@ Dr. Pingo

Jagdgenosse ist jeder Eigentümer einer bejagbaren Fläche. Es handelt sich hierbei um keine freiwillige Angelegenheit, sondern eine sog. "Zwangsmitgliedschaft" - vergleichbar einer Berufsgenossenschaft.

Hast Du denn deinem Rechtsanwalt bzw. Staatsanwalt auch einen Grundbuchauszug bzw. einen Revierauszug Deiner Gemeinde zur Beurteilung vorgelegt ?

Es gibt in diesem unserem Lande eine Fachzeitschrift namens "Die Pirsch". Dort können Interssierte fast in jeder Ausgabe von Prozessen lesen, die Jäger als beklagte wegen ähnlicher 'Delikte' führen mussten.

Häufig mit dem Urteil: jagdliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben (für bis zu 10 Jahren)

Damit einhergehend: Verlust der WBK (Waffenrechtliches Bedürfnis wegen Jagdscheinentzuges entfallen)

u.U. strafrechtliche Verfolgung

Nun meine Frage: Hat Dir oder Deinem Besitz einer der betreffenden Jäger derartigen Schaden zugefügt, der eine solche drakonische Bestrafung für die bösen Jäger (die Du Dir offensichtlich wünscht), rechtfertigt ?

schönen Tag noch !

.338 Lapua

Geschrieben
Nun meine Frage: Hat Dir oder Deinem Besitz einer der betreffenden Jäger derartigen Schaden zugefügt, der eine solche drakonische Bestrafung für die bösen Jäger (die Du Dir offensichtlich wünscht), rechtfertigt ?

.338 Lapua

Schädigt mich derjenige, der in meinem Garten seine Sommerfreizeit verbringt?

Schädigt Dich jemand, wenn er sich über Dein Recht hinwegsetzt?

Es geht nicht um eine Schädigung - die Fasane, die auf meinem Grundstück unrechtmäßig geschossen wurden, könnten ja auch auf der unstreitigen Jagdfläche geschossen werden, und es ist auch unstreitig, dass mir die Fasane nicht gehören.

NUR, und das mit aller Klarheit, die Jagdherren hätten meiner Aufforderung entsprechen und ihre Jagd nicht fortsetzen müssen. Dann hätte man ihnen auch keinen Vorsatz unterstellen können. Und dann hätte ich die auch nicht angezeigt. Für die mögliche Bestrafung kann ich aber wirklich nichts - das liegt dann an dem bösen Staatsanwalt und dem bösen Richter und na klar an dem bösen Gesetzgeber.

Pingo

Geschrieben

Na ja Herr Pingo, warten wir doch mal ab was draus wird und verurteilen noch nicht! Zwischen einem eingezäunten Grundstück und einem Befriedeten Besitz besteht ein Unterschied und die Rechtsgelehrten müssen halt mal prüfen ob es sich um einen Hausgarten handelt. Ein Bericht nach Abklärung der Rechtslage wäre mal von Interesse.

Geschrieben

Nur mal um den Gutsherren etwas zum Nachdenken zu geben:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum französischen Jagdrecht („Loi Verdeille“, im folgenden Verdeille-Gesetz) hat nicht nur in Frankreich für Aufsehen gesorgt. Die Kernaussage des Urteils, wonach die zwangsweise Übertragung des Jagdrechts an eine kommunale Jagdvereinigung, wie sie das Verdeille-Gesetz für Grundbesitz unter 20 ha vorsieht, die betroffenen Grundeigentümer in ihren durch die Europäische Menschenrechtskonvention verbrieften Grundrechten verletzt, hat in Deutschland die Frage aufgeworfen, ob sich aus diesem Urteil auch Folgerungen für das deutsche Recht ergeben. Dabei geht es nicht um unmittelbare Rechtsfolgen, da dem Urteil keine Allgemeingültigkeit zukommt, es vielmehr nur Rechtswirkungen zwischen den Parteien des Verfahrens entfalten kann. Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im folgenden EuGH MR) vertretene Rechtsauffassung ist jedoch möglicherweise richtungsweisend für künftige Verfahren vor dem EuGH MR, die vergleichbare Fallkonstellationen betreffen. Für das deutsche Jagdrecht stellt sich dabei insbesondere die Frage, ob die Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern mit einer Fläche von weniger als 75 ha in einer Jagdgenossenschaft, wie sie in §§ 8 ff. Bundesjagdgesetz (BJagdG) geregelt ist, möglicherweise ebenfalls gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verstößt.

Quelle: http://www.bmelv.de/nn_753672/DE/06-Forstw...tVerdeille.html

Geschrieben
Na ja Herr Pingo, warten wir doch mal ab was draus wird und verurteilen noch nicht! Zwischen einem eingezäunten Grundstück und einem Befriedeten Besitz besteht ein Unterschied und die Rechtsgelehrten müssen halt mal prüfen ob es sich um einen Hausgarten handelt. Ein Bericht nach Abklärung der Rechtslage wäre mal von Interesse.

Pingo

PS:

Der Staatsanwalt hat mir gerade mitgeteilt, dass es sich um eine Straftat handelte und dass er entsprechend der Hinweise der Generalstaatsanwaltschaften zur Anwendung der §§ 153, 153a, 376 StPO, 230 StGB von einer weiteren Verfolgung absehen würde (§ 153 (1) StPO).

???.....hat sich doch wohl schon erledigt.......oder ?

Geschrieben

stellt sich für mich auch so da das sich das erledigt hat,

vielleicht mal ein staatsanwalt der ´seinen ermessensspielraum eingesetzt hat und nicht gleich mit voller wucht der gesetzes auf einen unbescholtenen losgeht

Geschrieben
Aber, Maxlrain, da Du anscheinend auch zur Jägerszunft gehörst, dann erkläre mir doch mal die Grundsätze der Weidgerechtigkeit (§1 BJagdG (3)) und die Folgen deren Verletzung indem der o.g. Jäger regelmäßig Wild auch näher als 30 Meter an seiner Reviergrenze beschießt (§27 NJagdG (1), Kommentar Pardey, Blume).

Spätestens hier komme ich zu der Erkenntnis: Die Geschichte ist nicht glaubwürdig.

Und dafür gibt es in den Äußerungen von "Mr. Pingo" etwa ein Dutzend Indizien.

Geschrieben
Liebe Waffenrechtler,

neulich kam eine Jagdgesellschaft (Treibjagd) auf unser Grundstück (Wohnhaus, Nebengebäude, Garten, Wiese, Wegung, Obstbäume, durch Zäunchen an den Stirnflächen und Gräben mit Büschen von den Nachbargrundstücken, ebenfalls Wohnbebauung, abgegrenzt, ca 4000 qm) und schoß da rum. Ich bin (ohne einen Inhalt meines Waffenschrankes) zum Oberjäger und habe ihn aufgefordert, mein Grundstück zu verlassen. Der Mensch hat sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert, stand mit scharfem Hund und geladener Doppelflinte rum und hat die Jagd und Schießerei auf unserem Grundstück fortgesetzt.

Was sind denn da die Pfuis?

Ich denke an

1. StGB: Jagdwilderei, Hausfriedensbruch

2. BJagdG: Jagdausübung außerhalb der Befugnis, Weidgerechtigkeit

3. WaffG: führen einer Waffe und schießen, jeweils ohne entsprechende Erlaubnis

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Pingo

Sag mal Bingo,

Schreibst Du hier nur immer irgendwelchen provukanten Scheiß zusammen (siehe auch Dein anderer Fred mit dem Jäger der Dich bedroht hat), oder lebst Du in einer unglaublich gefährlichen Gegend?

Geschrieben
vielleicht mal ein staatsanwalt der ´seinen ermessensspielraum eingesetzt hat und nicht gleich mit voller wucht der gesetzes auf einen unbescholtenen losgeht

Ich kann die Geschichte nicht beurteilen aber:

Grundsätzlich stellt sich da aber schon die Frage, inwieweit es berechtigt ist das Verfahren eingestellt werden. Die zumindest vom Prinzip her, zum Verlust der Zuverlässigkeit hätten führen können. Schliesslich stellt der Verlust der Zuverlässigkeit ein wesentliches Regularium dar, um Personen die zum Führen einer Waffe ungeeignet sind, diese zu Entziehen und damit eine Gefährdung der Öffentlichkeit abzuwenden.

Meiner Meinung nach müssten daher Verfahren mit Schusswaffenbeteiligung, die gegen Personen gerichtet sind, die Schusswaffen im Öffentlichen Raum legal führen, grundsätzlich im Interesse der Allgemeinheit durchgeführt werden. Um Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Und jetzt könnt Ihr auf mir herumhacken.

Ansonsten schliesse ich mich der Ergänzung von ThomasFFH an und denke das hier das deutsche Jagdrecht viel zu weitreichend ist. Wir sind schliesslich nicht mehr im Mittelalter.

Geschrieben
Meiner Meinung nach müssten daher Verfahren mit Schusswaffenbeteiligung, die gegen Personen gerichtet sind,

Das war ja hier nicht der Fall, wenn dann geht es um Jagdausübung im befriedeten Bezirk und da muss erstmal festgestellt werden, ob der Bezirk tatsächlich befriedet war.

Allerdings halt ich das Ausgangspost im Ganzen für ein Fake. Einfach zuviele Unstimmigkeiten.

Geschrieben
Es geht nicht um eine Schädigung - die Fasane, die auf meinem Grundstück unrechtmäßig geschossen wurden, könnten ja auch auf der unstreitigen Jagdfläche geschossen werden, und es ist auch unstreitig, dass mir die Fasane nicht gehören.

Pingo

@Mr. Pingo,

was mich persönlich interessieren würde...... wann genau war dieser Vorfall?

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ich kann die Geschichte nicht beurteilen aber:

...

Ansonsten schliesse ich mich der Ergänzung von ThomasFFH an und denke das hier das deutsche Jagdrecht viel zu weitreichend ist. Wir sind schliesslich nicht mehr im Mittelalter.

Im Mittelalter und Absolutismus war die Jagd ein Adelsprivileg.

Die heutige auch oft baeuerliche Jagd ist eine Errungenschaft der 1848er Revolution.

Und sie ist geradezu erstaunlich zeitlos, denn sie richtet sich nicht nach den Gefuehlen naturfremder Nichtswisser, sonern hat es geschafft durch Hegeverpflichtung eine artenreiche Tierwelt in einem hochindustrialisieren und dichtbesiedelten Land zu erhalten.

Da sind irgendwelche Sektierer, die meinen, ihre Wiese waere jagdfrei, nun mal "Kollateralschaeden", die lernen muessen, das dem nicht so ist und das aus gutem Grund.

Geschrieben

Was mich persönlich interessieren würde: Wenn es denn tatsächlich so sein sollte, daß ein Grundstück unter 75ha (also nur ein verschwindend geringer Teil der privaten Grundstücke) grundsätzlich gegen den Willen des Eigentümers als Jagdgebiet genutzt werden kann, wie ist es eigentlich mit Haustieren des Eigentümers? Darf der Grundeigentümer seine Hunde / Katzen nicht mehr auf das Grundstück lassen, damit sie nicht als wildernde Tiere abgeschossen werden?

Geschrieben
Im Mittelalter und Absolutismus war die Jagd ein Adelsprivileg.

Die heutige auch oft baeuerliche Jagd ist eine Errungenschaft der 1848er Revolution.

Und sie ist geradezu erstaunlich zeitlos, denn sie richtet sich nicht nach den Gefuehlen naturfremder Nichtswisser, sonern hat es geschafft durch Hegeverpflichtung eine artenreiche Tierwelt in einem hochindustrialisieren und dichtbesiedelten Land zu erhalten.

:)

:eclipsee_gold_cup:

...

Gruss

B

Geschrieben
Was mich persönlich interessieren würde: Wenn es denn tatsächlich so sein sollte, daß ein Grundstück unter 75ha grundsätzlich gegen den Willen des Eigentümers als Jagdgebiet genutzt werden kann, wie ist es eigentlich mit Haustieren des Eigentümers? Darf der Grundeigentümer seine Hunde / Katzen nicht mehr auf das Grundstück lassen, damit sie nicht als wildernde Tiere abgeschossen werden?

nur mal so zur Information:

Selbst wenn der Eigentümer ein Gundstück über 90 ha hat, kann er nicht einfach die Jagd ruhen lassen. Es gibt immer noch die UJB die dafür sorge zu tragen hat, dass, wie hat es Schaffer so schön formuliert: der "Hegeverpflichtung für eine artenreiche Tierwelt in einem hochindustrialisieren und dichtbesiedelten Land" nachgekommen wird!

dazu gehört auch die Jagd und die Niedrighaltung der Prädatoren (z.B.: Hauskatze)

die "Gesellschaft" des universellen L. hat es versucht und wurde eines besseren belehrt. (glücklicherweise!)

Gruss

B

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