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IGNORED

Jagdausübung in befriedetem Besitztum


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

Liebe Waffenrechtler,

neulich kam eine Jagdgesellschaft (Treibjagd) auf unser Grundstück (Wohnhaus, Nebengebäude, Garten, Wiese, Wegung, Obstbäume, durch Zäunchen an den Stirnflächen und Gräben mit Büschen von den Nachbargrundstücken, ebenfalls Wohnbebauung, abgegrenzt, ca 4000 qm) und schoß da rum. Ich bin (ohne einen Inhalt meines Waffenschrankes) zum Oberjäger und habe ihn aufgefordert, mein Grundstück zu verlassen. Der Mensch hat sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert, stand mit scharfem Hund und geladener Doppelflinte rum und hat die Jagd und Schießerei auf unserem Grundstück fortgesetzt.

Was sind denn da die Pfuis?

Ich denke an

1. StGB: Jagdwilderei, Hausfriedensbruch

2. BJagdG: Jagdausübung außerhalb der Befugnis, Weidgerechtigkeit

3. WaffG: führen einer Waffe und schießen, jeweils ohne entsprechende Erlaubnis

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Pingo

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Hatten die Flecktarnanzüge an und Fahrzeuge dabei die etwas anders aussahen als Dein PKW?

Evtl so schöne Streifen und Punkte auf den Schultern?

Dann könnte auch noch das Buzzword "Hoheitliche Aufgaben" zu Deiner Liste kommen.

Wenn es wirklich geschen ist und Dich so genervt hat, warum hast Du den Tatbestand nicht über die Freunde unh Helfer feststellen lassen.

Wenn ich hier so manche Postings lese kommt mir sofort der Gedanke das hier die Referenz-Quelle für ein paar Fakes aufgebaut wird...

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Ganymed, Dein qualifizierter Input wäre hilfreich. Nein keine Fleckanzüge, das Ding ist so passiert. Selbstverständlich angezeigt, selbstverständlich auch eine Geschäftsnummer NZS 123 Js ... bei der Staatsanwaltschaft. Möchte das Zwischenergebnis nicht vorwegnehmen, handelt sich auch um ein schwebendes Verfahren, mittlerweile bei einer Generalstaatsanwaltschaft anhängig.

Also bitte, sag mir mal, was an dem Verhalten der Jäger war womöglich falsch. Wo sind Schwachstellen, über die die Jäger ausbüchsen könnten (befriedet, nicht ausreichend befriedet, überhaupt nicht befriedet - oder hat der Jäger geglaubt, er dürfe da jagen, und da der StA ihm nicht ins Hirn schauen kann, der Vorsatz nicht nachweisbar ist....)

Paranoia ist was schönes, man ist nie einsam.

Pingo

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Liebe Waffenrechtler,

neulich kam eine Jagdgesellschaft (Treibjagd) auf unser Grundstück (Wohnhaus, Nebengebäude, Garten, Wiese, Wegung, Obstbäume, durch Zäunchen an den Stirnflächen und Gräben mit Büschen von den Nachbargrundstücken, ebenfalls Wohnbebauung, abgegrenzt, ca 4000 qm) und schoß da rum. Ich bin (ohne einen Inhalt meines Waffenschrankes) zum Oberjäger und habe ihn aufgefordert, mein Grundstück zu verlassen. Der Mensch hat sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert, stand mit scharfem Hund und geladener Doppelflinte rum und hat die Jagd und Schießerei auf unserem Grundstück fortgesetzt.

Was sind denn da die Pfuis?

Ich denke an

1. StGB: Jagdwilderei, Hausfriedensbruch

2. BJagdG: Jagdausübung außerhalb der Befugnis, Weidgerechtigkeit

3. WaffG: führen einer Waffe und schießen, jeweils ohne entsprechende Erlaubnis

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Pingo

hallo,

befriedetes besitztum eines dritten ist ein gebiet, in dem die jagd "ruht", ergo, jagdausübung des an dein grunstück angrenzenen jagdausübungsberechtigten, illegal. der geht mit seinem jagdschein sehr leichtfertig um und wird wohl, wenn du anzeige erstattet hast, mächtig ärger bekommen.

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Selbstverständlich angezeigt, selbstverständlich auch eine Geschäftsnummer NZS 123 Js ... bei der Staatsanwaltschaft. Möchte das Zwischenergebnis nicht vorwegnehmen, handelt sich auch um ein schwebendes Verfahren, mittlerweile bei einer Generalstaatsanwaltschaft anhängig.

Ja dann geht es doch seinen Gang und Du wirst eine Einladung zur Aussage bekommen, sollte das Verfahren nicht gegen eine Geldbuße eingestellt werden.

Also bitte, sag mir mal, was an dem Verhalten der Jäger war womöglich falsch. Wo sind Schwachstellen, über die die Jäger ausbüchsen könnten (befriedet, nicht ausreichend befriedet, überhaupt nicht befriedet - oder hat der Jäger geglaubt, er dürfe da jagen, und da der StA ihm nicht ins Hirn schauen kann, der Vorsatz nicht nachweisbar ist....)

Schwachstellen? Es ist schon im BJG geregelt, dass die Jagd in befriedeten Bezirken nicht verboten ist, aber ruht.

So wird sicherlich der Jäger eines über die Mütze, ähhh Jagdhut kriegen. Reicht das nicht?

§ 39 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. in befriedeten Bezirken die Jagd ausübt oder einer Beschränkung der Jagderlaubnis (§ 6) zuwiderhandelt;2. auf vollständig eingefriedeten Grundflächen die Jagd entgegen einer nach § 7 Abs. 3 vorgeschriebenen Beschränkung ausübt;

...

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Nur damit ich es auch richtig verstehe, Mr. Pingo ist der Böse, weil er es anzeigte, dass Leute gegen seinen Willen in seinem Garten rumschießen. Was hätte er denn ansonsten machen sollen, außer die Kriminellen aufzufordern, sein Grundstück umgehend zu verlassen und da die sich weigerten, die Polizei zu informieren? Und nun soll Mr. Pingo auch noch dafür Schuld tragen, daß sich diese Tat ggf. auf die Kriminalstatistik der Legalwaffenbesitzer auswirkt. Da haben aber einige Schützen hier ein Rad ab, oder geht der Kadergehorsam so weit, dass ich als Legalwaffenbesitzer kriminelle Handlungen anderer Legalwaffenbesitzer deckeln oder vertuschen muß und nicht anzeigen darf, weil sich dies negativ auf eine Statistik auswirken könnte?

Bin schon sehr verwundert

Hübi

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Schwachstellen? Es ist schon im BJG geregelt, dass die Jagd in befriedeten Bezirken nicht verboten ist, aber ruht.

So wird sicherlich der Jäger eines über die Mütze, ähhh Jagdhut kriegen. Reicht das nicht?

§ 39 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. in befriedeten Bezirken die Jagd ausübt oder einer Beschränkung der Jagderlaubnis (§ 6) zuwiderhandelt;2. auf vollständig eingefriedeten Grundflächen die Jagd entgegen einer nach § 7 Abs. 3 vorgeschriebenen Beschränkung ausübt;

...

was ist mit hausfriedensbruch unter mitführung von schusswaffen? ist übrigens eine straftat keine owi!

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was ist mit hausfriedensbruch unter mitführung von schusswaffen? ist übrigens eine straftat keine owi!

Was es nun wirklich war kann nur ein Richter in Kenntnis aller Fakten sagen.

Es ist müßig alle möglichen "was wäre wenn" Szenarien durchzuspielen.

Warten wir doch einfach ab was als Outcome gepostet wird.

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Liebe Waffenrechtler,

neulich kam eine Jagdgesellschaft (Treibjagd) auf unser Grundstück (Wohnhaus, Nebengebäude, Garten, Wiese, Wegung, Obstbäume, durch Zäunchen an den Stirnflächen und Gräben mit Büschen von den Nachbargrundstücken, ebenfalls Wohnbebauung, abgegrenzt, ca 4000 qm)

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Pingo

Befriedete Bezirke sind nach Jagdgesetz "Gebaeude fuer den Aufenthalt von Menschen und Gebaeude, die mit diesen raeumlich zusammenhaengen: UMFRIEDETE Hofraeume, Hausgaerten und Parks, die unmittelbar an ein dem staendigen Aufenthalt von Menschen dienen. usw.....

Ich glaube doch nicht, dass Zaeunchen? and den Stirnseiten und Graeben mit Bueschen als befriedet zu betrachten sind. 4000qm ist ja wohl auch kein Hausgaertchen mehr.

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Gratuliere Pingo, durch Dein schnelles und entschlossenes Eingreifen hat die Statistik wieder einen weiteren Fall von Straftat mit legaler Schusswaffe (Falls Du Erfolg hast).

Was hat Dich denn an den Jaegern so gestoert?

Vermutlich mal das gleiche wie mich stören würde wenn jemand auf meinem grundstück hinterm haus (vielleicht auf meiner obstwiese zwischen meinen spielenden kindern) mit waffen schießen (!) und trotz (!) aufforderung davon nicht ablassen würde.

eine anzeige ist hier richtiger weise erfolgt - ein vertuschen von solchen gegebenheiten ist auch unter waffenträgern nicht angezeigt!

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Was es nun wirklich war kann nur ein Richter in Kenntnis aller Fakten sagen.

Es ist müßig alle möglichen "was wäre wenn" Szenarien durchzuspielen.

Warten wir doch einfach ab was als Outcome gepostet wird.

wenn du mein posting richtig gelesen hast, wirst du feststellen, dass ich den sachverhalt nur als frage in den raum gestellt habe. natürlich hast du recht, dass darüber andere entscheiden und das ist auch richtig so. ich bin gespannt ob wir darüber nochmal was hören.

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Vermutlich mal das gleiche wie mich stören würde wenn jemand auf meinem grundstück hinterm haus (vielleicht auf meiner obstwiese zwischen meinen spielenden kindern) mit waffen schießen (!) und trotz (!) aufforderung davon nicht ablassen würde.

eine anzeige ist hier richtiger weise erfolgt - ein vertuschen von solchen gegebenheiten ist auch unter waffenträgern nicht angezeigt!

völlig richtig.

wenn es sich so zugetragen hat wie geschildert, dann hoffe ich das die herrn jäger das volle programm der deutschen rechtsprechung abbekommen.

irgendwo hört die solidarität auf, auch wenns um legalwaffen-besitzer geht.

gruß....

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Nur damit ich es auch richtig verstehe, Mr. Pingo ist der Böse, weil er es anzeigte, dass Leute gegen seinen Willen in seinem Garten rumschießen. Was hätte er denn ansonsten machen sollen, außer die Kriminellen aufzufordern, sein Grundstück umgehend zu verlassen und da die sich weigerten, die Polizei zu informieren? Und nun soll Mr. Pingo auch noch dafür Schuld tragen, daß sich diese Tat ggf. auf die Kriminalstatistik der Legalwaffenbesitzer auswirkt. Da haben aber einige Schützen hier ein Rad ab, oder geht der Kadergehorsam so weit, dass ich als Legalwaffenbesitzer kriminelle Handlungen anderer Legalwaffenbesitzer deckeln oder vertuschen muß und nicht anzeigen darf, weil sich dies negativ auf eine Statistik auswirken könnte?

Bin schon sehr verwundert

Hübi

Erstens stellt sich hier die Frage handelt es sich wirklich um ein befriedetes Gebiet, Zaeune nur an den Stirnseiten?. Zweitens, wenn s kein befriedetes Gebiet ist hat Pingo die Jagd zu dulden, der Jaeger bezahlt ja schliesslich auch Pacht fuer die Jagdnutzung. Und mit geladener Flinte und Hund ist ein Jaeger nunmal auf der Jagd unterwegs. ...die KRIMINELLEN auffordern.... Da bin jetzt ich schon sehr verwundert: Seit wann sind Jaeger Kriminelle??

Besser waere es doch gewesen, wenn schon Unstimmigkeiten bezueglich der Bejagbarkeit des Grundstuecks bestehen, erst einmal mit dem zustaendigen Vorsteher der Jagdgenossenschaft Kontakt aufzunehmen und mit ihm und dem Jaeger dann zu klaeren welche Flaechen noch genau zur Jagd gehoeren.

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Vermutlich mal das gleiche wie mich stören würde wenn jemand auf meinem grundstück hinterm haus (vielleicht auf meiner obstwiese zwischen meinen spielenden kindern) mit waffen

Von Schiessen zwischen spielenden Kindern habe ich eigendlich bei Pingo nichts gelesen???

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Vermutlich mal das gleiche wie mich stören würde wenn jemand auf meinem grundstück hinterm haus (vielleicht auf meiner obstwiese zwischen meinen spielenden kindern) mit waffen schießen (!) und trotz (!) aufforderung davon nicht ablassen würde.

eine anzeige ist hier richtiger weise erfolgt - ein vertuschen von solchen gegebenheiten ist auch unter waffenträgern nicht angezeigt!

Halte es doch noch flacher: da Du über ein idylisch gelegenes Hausgärtchen verfügst, finden auch Passanten daran gefallen und beschließen, auf Deinem Rasen Fußball zu spielen, zu grillen und den Tag dort zu genießen. Dir gefällt der Gedanke nicht (Antifußball, Vegetarier, kein Fremdmüllentsorger, Hunde- und andere K***e wegräumen etc) und Du forderst die Bewunderer Deines Gärtchens auf, diesen zu verlassen. Und wenn sie es nicht tun?

Und da man in dem Privatgarten nicht gelitten ist, beschließt die Gesellschaft, ihr Grillfest in der öffentlichen Parkanlage der nahegelegenen Stadt fortzusetzen und die kleinen Schilder >>Betreten, Hunde und Ballspielen verboten<< zu ignorieren. Nun kommt da der Freund und Helfer vorbei und erteilt einen Platzverweis, den man ignoriert. Was passiert dann?

Hübi

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Besser waere es doch gewesen, wenn schon Unstimmigkeiten bezueglich der Bejagbarkeit des Grundstuecks bestehen, erst einmal mit dem zustaendigen Vorsteher der Jagdgenossenschaft Kontakt aufzunehmen und mit ihm und dem Jaeger dann zu klaeren welche Flaechen noch genau zur Jagd gehoeren.

das genau ist der punkt. ein jagdrevier hat genaue grenzen. die grundbesitzer sind in einer jagdgenossenschaft zusammengeschlossen. allerdings muss dann auch der jagdpächter die genauen grenzen kennen. fakt ist ja auch, dass, wenn ein jäger "aus versehen" an einer reviergrenze, deren verlauf er nicht genau kennt, auf das revier des nachbars kommt und dort wild erlegt, den tatbestand der jagdwilderei erfüllt hat. es gibt aber auch fälle, in denen befreundete jagdnachbarn das überschreiten der reviergrenzen in bestimmten fällen tollerieren. wenn dem nicht so sein sollte, greift auch noch das waffengesetz. unerlaubtes führen von schusswaffen u.s.w. u.s.w.

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Halte es doch noch flacher: da Du über ein idylisch gelegenes Hausgärtchen verfügst, finden auch Passanten daran gefallen und beschließen, auf Deinem Rasen Fußball zu spielen, zu grillen und den Tag dort zu genießen. Dir gefällt der Gedanke nicht (Antifußball, Vegetarier, kein Fremdmüllentsorger, Hunde- und andere K***e wegräumen etc) und Du forderst die Bewunderer Deines Gärtchens auf, diesen zu verlassen. Und wenn sie es nicht tun?

Und da man in dem Privatgarten nicht gelitten ist, beschließt die Gesellschaft, ihr Grillfest in der öffentlichen Parkanlage der nahegelegenen Stadt fortzusetzen und die kleinen Schilder >>Betreten, Hunde und Ballspielen verboten<< zu ignorieren. Nun kommt da der Freund und Helfer vorbei und erteilt einen Platzverweis, den man ignoriert. Was passiert dann?

Hübi

Ach Huebi, der Hausgaertchenbesitzer hat sein Gaertchen wahrscheinlich auch nicht verpachtet zum Fussballspielen, Grillen oder Hundeausfuehren.

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Ach Huebi, der Hausgaertchenbesitzer hat sein Gaertchen wahrscheinlich auch nicht verpachtet zum Fussballspielen, Grillen oder Hundeausfuehren.

wenn er sich durch das betreten seines grundstücks durch die jäger gestört fühlt, hat er es aber sicher auch nicht zur jagd verpachtet.... ;)

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wenn er sich durch das betreten seines grundstücks durch die jäger gestört fühlt, hat er es aber sicher auch nicht zur jagd verpachtet.... ;)

Wenn es kein befriedetes Grundstueck ist, gehoert es sicher zu einer Jagdflaeche und da kann er als Einzelner sich nicht ausklinken, auch wenn er Jagd und Jaeger nicht mag.

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Erstens stellt sich hier die Frage handelt es sich wirklich um ein befriedetes Gebiet, Zaeune nur an den Stirnseiten?

Maxlrain, und was befriedet oder gar ausreichend für Jäger befriedet ist, darüber streiten sich nicht nur die Gelehrten. Vielleicht kommt ja daher der Begriff Jägerzaun <_< Dass aber meine unmissverständliche Aufforderung und Willensbekundung irgendwelche vorher womöglich bestehenden Unklarheiten beseitigt, davon kann man wohl ausgehen. Dadurch wird das Treiben des Jägers doch sogar vorsätzlich, indem er meine Aufforderung ignorierte und sein illegales Tun fortsetzte.

Zweitens, wenn s kein befriedetes Gebiet ist hat Pingo die Jagd zu dulden, der Jaeger bezahlt ja schliesslich auch Pacht fuer die Jagdnutzung.

Nein, es gibt weder einen Pachtvertrag noch eine Pacht oder Pachtzinszahlung, auch keinen Sitz oder Stimme in der Jagdgenossenschaft.

Und mit geladener Flinte und Hund ist ein Jaeger nunmal auf der Jagd unterwegs. ...die KRIMINELLEN auffordern.... Da bin jetzt ich schon sehr verwundert: Seit wann sind Jaeger Kriminelle??

Jäger sind dann Kriminelle, wenn sie dort jagen, wo sie keine Rechte haben oder dort Waffen führen, wo sie es nicht dürfen! Selbstverständlich sind Jäger bei der legalen Jagdausübung keine Kriminellen. Aber das sind ja meine Fragen, was darf der Jäger? Gegen welche Gesetze hat er womöglich verstoßen? Siehe #1

Besser waere es doch gewesen, wenn schon Unstimmigkeiten bezueglich der Bejagbarkeit des Grundstuecks bestehen, erst einmal mit dem zustaendigen Vorsteher der Jagdgenossenschaft Kontakt aufzunehmen und mit ihm und dem Jaeger dann zu klaeren welche Flaechen noch genau zur Jagd gehoeren.

Wie ich in #1 ausdrückte, sprach ich den Oberjäger (einen der 4 Jagdpächter der Genossenschaftsjagd, den Vorsteher) an und forderte ihn auf, das Grundstück zu verlassen. Ich habe nicht der Jagdgenossenschaft hinterherzulaufen, sondern die müssen sich sicher sein, es nur dort zu treiben, wo sie es dürfen. Ich bin kein sachkundiger Jäger, aber die JJS-Inhaber sollten es schon sein. Die Jäger müssen ihre Grenzen kennen.

Aber, Maxlrain, da Du anscheinend auch zur Jägerszunft gehörst, dann erkläre mir doch mal die Grundsätze der Weidgerechtigkeit (§1 BJagdG (3)) und die Folgen deren Verletzung indem der o.g. Jäger regelmäßig Wild auch näher als 30 Meter an seiner Reviergrenze beschießt (§27 NJagdG (1), Kommentar Pardey, Blume).

Pingo

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Maxlrain hat völlig recht, es geht einzig und allein darum, ob die 4000qm (0,4 ha) befriedet sind, also zur bejagdbaren Fläche gehören, oder nicht.

Wenn befriedet, ruht die Jagd, wenn nicht - ist die Jagd zu dulden.

JEDER, der eine bejagbare Fläche hat, ist Mitglied (Zwangsmitglied) der Jagdgenossenschaft, die eben die Jagd verpachtet, selbst ausübt etc.

Das wäre nicht unerheblich zu wissen.

Übrigens gibt es auch den Tatbestand der Jagdstörung ... wenn man die befugte Jagdausübung beeinträchtigt.

Nach den Schilderungen, die ich hier gelesen habe, kann man gar nichts erschliessen. Jagdvorstand kontaktieren, im Zweifel Jagdkataster erstellen bzw. einsehen.

Aber des macht jetzt schon der Staatsanwalt. Wird man ja sehen, was dabei rumkommt.

dwm

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