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IGNORED

Jagdausübung in befriedetem Besitztum


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

.....der erste Naturschutzverband : Deutscher Jagdschutzverband! :rolleyes:

Wir wollens doch nicht übertreiben, der Verband sorgt hauptsächlich dafür, das was zum Schiessen da ist. Genauso wie ein Anglerverein seine Fische aussetzt.

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Wir wollens doch nicht übertreiben, der Verband sorgt hauptsächlich dafür, das was zum Schiessen da ist. Genauso wie ein Anglerverein seine Fische aussetzt.

Hallo Ente, auch wenn du es nicht für möglich hältst, es ist so wie ichs geschrieben habe. Die ersten die den Tierschutzgedanken hatten waren die Jäger, aus welchen Gründen auch immer. Vermutlich wars nur die Nachhaltigkeit aber so wars!

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Ich will ja keineswegs meinen tiefempfundenen Dank an die Jägerschaft verweigern, schützt sie mich doch vor den Gefahren der deutschen Wildnis. Besonders auch durch die großherzigen und aus eigenen Mitteln finanzierten humanitären Einsätze in den Karpaten oder den afrikanischen Savannen. Wieviel kostete noch ein Bär/Büffel/Löwe/Elefant?

Merkwürdigerweise hat 'die Natur' sich immer recht gut selbst schützen können, bis der Mensch dazwischenfummelte. Der Wildbestand würde doch sicherlich auch durch den Winter, wenn wir dann mal einen haben, dezimiert werden. Allerdings wird dann ja durch die Jägerschaft dafür gesorgt, daß über Fütterungen ein möglichst großer (abschießbarer) Bestand erhalten bleibt.

Und, abgesehen von den anderen Dingen, im Ausgangspost ging es, jedenfalls nach meinem Verständnis, um ein 4.000qm großes befriedetes Grundstück in einer Wohngegend.

Bei mr wird sich das Problem wohl nicht ergeben, erstens durch eine recht dichte Bebauung und zweitens durch die geringe Grundstücksgröße, aber ich würde auch jeden 'vom Hof jagen', der bei mir jagen wollte. Wieso darf eigentlich ein Jäger auf einem Grundstück schießen, auf dem der Eigentümer nicht schießen darf, weil er nicht sicherstellen kann, daß das Geschoß sein Grundstück nicht verläßt?

Abschließend ein Beispiel für die nicht wirklich 'feinfühlige' Art der Jägerargumente:

-->

....Und woher weist Du dann das es ein scharfer Hund war?

Sodomist?

<--

Peinlich? Ich denke ja.

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Wieso darf eigentlich ein Jäger auf einem Grundstück schießen, auf dem der Eigentümer nicht schießen darf, weil er nicht sicherstellen kann, daß das Geschoß sein Grundstück nicht verläßt?

Wie ich sehe, hast Du nichts verstanden.

Ein Eigentümer darf auf seinem Gründstück, die Jagd ausüben, wenn es größer als 75ha ist (Eigenjagd) und er selbst jagdberechtigt (gültiger Jagdschein) ist.

Es darf auch seine Waffen in seinem /Eigenjagd-)Revier an- und einschießen. Ob das Geschoß das Grundstück verlassen kann ist unwichtig und spielt bei der Jagd keine Rolle. Der Jäger muss allerdings dafür sorgen, dass er einen natürlichen Kugelfang in Schussrichtung hat.

Ein Grundstückseigentümer, der nicht jagdberechtigt ist, darf dagegen auf seinem Grundstück nur schießen, wenn das Grundstück eingezäunt ist (bei Waldgrundstücken nicht erlaubt) und das Geschoß das Grundstück nicht verlassen kann. Ein Bauer, der mitten auf seinem 300m x 300m großen, nicht umfriedeten Acker steht darf nicht mit einem Luftgewehr dort schießen obwohl das Geschoß das Grundstück nicht verlassen kann.

---

Tom

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Als Nichtjäger ist mir nun mal nicht geläufig, daß diverse (Grund-)Rechte und Pflichten zwar für Otto Normalschießer gelten, jedoch für Jäger anscheinend nicht.

Hättest Du jetzt noch Deinen ersten Satz ...

Wie ich sehe, hast Du nichts verstanden.

weggelassen, wäre es eine sachliche Erklärung geworden. Aber vermutlich bist Du Jäger ...

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Der Staatsanwalt hat mir gerade mitgeteilt, dass es sich um eine Straftat handelte und dass er entsprechend der Hinweise der Generalstaatsanwaltschaften zur Anwendung der §§ 153, 153a, 376 StPO, 230 StGB von einer weiteren Verfolgung absehen würde (§ 153 (1) StPO).

Jennerwein, bei der von einigen so unsachlich geführten Diskussion fragt man sich schon, ob da ein kollektives Verdrängen von Fakten betrieben wird. Ich lese da, daß es sich um eine Straftat handelte - aber Du mokierst Dich über eine nicht vorhandene Kenntnis der Jagdgenossenschaftsbeziehungen und behauptest, es handelte sich um keine Straftat. Kannst Du womöglich nicht lesen, das wäre noch schlimmer als Pingo's mögliche Defizite bei den Jagdgenossenschaftsstrukturen (welche nichts mit seinen eingangs aufgestellten Fragen zu tun haben) und seiner Unkenntnis über Jagdhunderassen.

Wenn sich die Jäger in Mr. Pingo's Nachbarschaft genauso nett und fair gebärden, wie die Jäger hier im Forum, dann würde ich ihm vorschlagen, jedes Fehlverhalten anzuzeigen, einen Zaun um sein Grundstück zu ziehen so daß auch kein Zweifel über befriedet bestehen kann (der dann das dort wechselnde, hockende und verbeisende Rotwild behindert, über welches er sich nicht mokierte) und wenn genügend Anzeigen in diesem Segment (auch eingestellte Verfahren, auch mal rund ums Dorf nachfragen, wenn die Jagdgesellschaft bei Mr. Pingo so nett, rücksichtsvoll, und einsichtig ist, wird sie sicher auch andere Freunde haben) vorhanden sind, kann man auch die Waffenbehörde darüber informieren, diese kann dann die waffenrechtlich relevanten Anzeigen zur Bewertung der Zuverlässigkeit des freudigen Jägers heranziehen.

Dabei hat Mr. Pingo nur einen Jäger aufgefordert, sein Grundstück zu verlassen und angezweifelt, dass der Jäger dort jagen darf. Meiner Meinung nach sollten sich auch die Jäger um etwas Schadensbegrenzung und um ein friedliches Miteinander bemühen.

Hübi

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Himmel, was ist das hier?

Sportler gegen Jaeger, Folge 436273???

Die ganzen jagdrechtlichen Dinge sind im WaffG, BJG und den LJGs geregelt. Da steht drin, was Jaeger duerfen und was nicht.

So z.B. schiessen, wenn sie jagen. Weil man sonst ja auch nicht jagen koennte. Dafuer wird im Vorfeld eine in der Welt kaum an (teils unnoetiger) Komplexitaet zu ueberbietende Jagdpruefung gesetzt. Jeder, der genug Grund besitzt, kann diese Pruefung machen und auf seinem Grund jagen. Oder sich als Paechter bewerben, wenn er in der Jagdgenossenschaft drin ist, hat ers oft einfacher.

Nur warum jammern Leute, die nie selber jagen wuerden, wenn andere ihnen die ungeliebte Arbeit abnehmen und dafuer auch noch massig Geld abdruecken?

Wollt ihr die Wildschweine im Vorgarten, den Fux am Kaninchenstall der Kiddies und die Elstern als einzige "Singvoegel" im Garten? Nein? Also, wo ist das verdammte Problem, nur weil ein Jaeger halt auch im Feld schiessen darf und ihr mit euren LGs halt nicht? Das darf ich als Jaeger auch nicht, wens nicht zur Jagdausuebung zaehlt.

Das ganze klingt irgendwie nach "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass".

Zum Fall: Man wird halt sehen, obs wirklich ein befriedeter Bezirk war, auf dem gejagd wurde. Nur weils in Hausnaehe war, heisst das noch lange nicht befriedeter Bezirk. Ich kann hier in einem Revier sozusagen vom Gartenzaun aus loslegen. Eine Umfriedung ist uebrigens noch kein zwingender Anhaltspunkt fuer ein nach Jagdrecht befriedetes Gebiet. Sprich: Der Zaun im Aussenbereich macht aus der Obstplantage noch lange keine jagdfreie Zone, man nimmt als Landwirt oder Besitzer ja auch gerne die Pacht und den Wildschadensersatz an. Also hat man auch die Jagd zu dulden.

Man hat ausserdem aufgrund diverser naturschutzrechtlicher und baurechtlicher Vorgaben genau zu sehen, wo man was einzaeunen darf und wo nicht.

Also kommen wir mal wieder auf den Teppich, anstatt uns von einem vermutlichen Troll hier gegeneinander aufhetzen zu lassen.

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Aber vermutlich bist Du Jäger ...

Natürlich!

Ok, war vielleicht etwas grob.

Aber in Anbetracht, dass das Thema schon mehrfach zuvor eigentlich verständlich erläutert wurde, hatte ich ob Deiner Frage, doch Zweifel ob Du es wirklich verstanden hast. Ich habe auch den Eindruck, dass es Dir nicht gefällt, dass Jäger Rechte haben, die Grundstückseigentümern nicht gewährt werden.

---

Tom

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..... Ich habe auch den Eindruck, dass es Dir nicht gefällt, dass Jäger Rechte haben, die Grundstückseigentümern nicht gewährt werden...

Hmm, eigentlich sollte das Recht des Grundstückeigentümers über dem des Jägers stehen. So ist es eigentlich nicht mehr zeitgemäss. Denn so müsste jeder Waldeigentümer, der die Jagd auf seinem Grundstück nicht erlaubt, einen Zaun darum ziehn. Was das Anlegen von grossflächigen Biotopen kontrakariert. Da der Naturschutz aber höher als das Jagdinteresse zu bewerten ist, gehört das geändert.

Und wir brauchen nicht darüber zu streiten, ich meine, so wie Jagd heute betrieben wird, ist das kein Naturschutz.

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Ente, Was bitte soll nicht mehr zeitgemaess sein?

Dass sich kein Grundbesitzer aus der Bejagung seiner Flaechen ausklinken kann, dass er keine Tierseuchen zuechten und die Nachbarn schaedigen kann, wie die Sektenleute von Gut Gruselheim es immer versuchen?

Und egal, wie viele Gatter einer zieht, die Flaeche wird dennoch bejagd, notfalls per "Polizeijagd", angeordnet von der UJB und durchgefuehrt auf Kosten des Verweigerers.

Genauso, wie Du als Grundeigentuemer auch nicht einfach irgendwelches Altoel auf Deinem Wiesengrundstueck ausleeren darfst, wird hier durch Bejagung fuer gesunde Wildbestaende und ertraegliche Wildschaeden an den Kulturen, auch der Nachbarn, gesorgt.

Magst DU die Wildschaeden bezahlen?

Besitzt Du ueberhaupt Grund, der bejagd werden kann? Vermutlich nicht, sonst wuerdest Du nicht so weltfremd daheresen.

Also, wo ist Dein Problem?

Ausser, dass Du aus mir unbekannten Gruenden keine Jagd willst, vermutlich eben weil Du irgendwo in der Etagenwohnung sitzt und Deine Bildung aus obskuren Jagdhasserseiten beziehst.

nenne mir doch mal ne Alternative zum hiesigen Reviersystem oder gar zum noch mehr den Grundeigentuemer ausklammerndem Lizenzsystem so manch anderer Staaten.

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Dass sich kein Grundbesitzer aus der Bejagung seiner Flaechen ausklinken kann,

JA

dass er keine Tierseuchen zuechten und die Nachbarn schaedigen kann, wie die Sektenleute von Gut Gruselheim es immer versuchen?

Und egal, wie viele Gatter einer zieht, die Flaeche wird dennoch bejagd, notfalls per "Polizeijagd", angeordnet von der UJB und durchgefuehrt auf Kosten des Verweigerers.

Seuchenbekämpfung steht auf einem ganz anderen Blatt, oder möchtest Du behaupten das normale Jagd wo gesunde Tiere entnommen werden, der Seuchenbekämpfung dient?

.....wird hier durch Bejagung fuer gesunde Wildbestaende und ertraegliche Wildschaeden an den Kulturen, auch der Nachbarn, gesorgt.

Erst durch die Bejagung so wie sie ist kommt es zu diesen Beständen, würden die Jäger Ihre vorgegeben Quoten (z.B. Wildschweine) oder Naturschutzaufgaben (Waschbären) erfüllen und nicht nur das interessante, prestigeträchtige Jagen.....

nenne mir doch mal ne Alternative zum hiesigen Reviersystem oder gar zum noch mehr den Grundeigentuemer ausklammerndem Lizenzsystem so manch anderer Staaten.

Habe ich zwar schon öfter geschrieben, aber gern nochmal.

1.)Keine private Jagd, keine Verpachtung von Jagdrechten u.s.w. um die kommerziellen Interessen zu reduzieren.

2.)Jagdveranstaltungen in Kampangenform unter Kontrolle der Naturschutzbehörde, hierzu könnten von mir aus private Schützen herangezogen werden. Ziel ist Reduzierung der Wildbestände durch langfristige Massnahmen wie Geburtenkontrolle u.ä. Oder anders ausgedrückt, viel weniger Damwild als jetzt.

3.)Die Reviere werden in Bereiche mit definierten Wildbeständen aufgeteilt, wobei das Ziel die Artenvielfalt und die Erhaltung der bestehenden Arten ist. Die zuständigen Förster sind für den Abschuss der Problemtiere zuständig.

Mit der zu erwartenden Erhöhung der Anbaufläche in der Landwirtschaft, muss besonders darauf Wert gelegt werden. Das die Tierwelt nicht noch zusätzlich durch kommerziellen Interessen (Jagdpacht und überhöhte Tierbestände) belastet wird.

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Hi,

zum Thema selbst werde ich NICHTS sagen. Ich weiß nicht was falsch, richtig, wahr oder fake ist.

Eines ist allerdings auffällig: während die eine Seite sachlich und kultiviert diskutiert, strotzen die Postings der anderen Seite von Beleidigungen und einem Ton auf unterstem Niveau.

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Ok, dann schaun mer mal, was Deine Ideen in Praxi bringen.

Die Diskussion istn uebrigens sehr interessant, von daher denke ich, das as hier echt ws bringt. Ich hoffe, dass ich auch sachlich bleibe, damit wir hier mal was sinnvolle hinkriegen, auch wenn ich manchmal gerne verbal draufhaue. Aber nun zur Sache.

Natuerlich ist die ganz normale Jagd auch Seuchenbekaempfung, sei es durch Schwarzwildbejagung oder Fuchsbejagung, weil so Bestaende geschaffen werden, die nicht seuchenanfaellig sind. Wir bejagen uebrigens die Fuechse auch intensiv im Wald, helfen so mit, dass im Feld weniger einwandern koennen, wo sowieso schon aus Gruenden der Niederwildhege Raubwild scharf bejagd wird. Also Deine Vorwuerfe sind schlicht nicht realitaetsbezogen, vor allem da Schwarzwild als gut schmeckendes Hochwild auch sehr viele jagdliche "Fans" hat, die darauf mindestens so gerne waidwerken, wie auf Rotwild.

Warum wohl waren die Schulungen zur Trichinenprobenentnahme bei uns so gut besucht? Sicher nicht, weil die Leute kein Schwarzwild bejagen wollen.

Zu Deinen Alternativen:

1. Also willst Du eine praktische Enteignung der Grundbesitzer. Hattest Du nicht vorher noch deren mangelnde Rechte gegenueber der Jagd beklagt? Und nun willst Du dieses Problem loesen, indem Du ihnen das Jagdrecht ganz nimmst? Das waere so, als wenn man Impotenz per Zwangskastration behandeln wuerde. Sorry...

2. Das klingt wie dieser grausame Metzgerwahn des OeJV und anderer Jagdhasservereine.

Ein zwei mal im Jahr geht eine wilde Truppe von Schiessern los und ballert alles weg, was sich bewegt.

genau solche Auswuechse werden ja vom aktuellen Recht und durch die lang angelegten Pachtphasen, bzw die Ausuebung der Eigenjagd auch im Interesse aller verhindert.Denn Hege und Schutz faellt bei diesen schnellen Metzgereien ja ganz raus, also waere das wirklich kein angewandter Naturschutz mehr, sondern blosses Cullen.

Also genau das, was Du heute an dder Jagd kritisierst, willst Du als System einfuehren. Das widerspricht sich doch.

Auch widerspricht der Einsatz von Hormonen zur Geburtenkontrolle so ziemlaich ALLEM, was man als Naturschutz bezeichnen kann. Das ist uebelstes herumgepfusche in der Natur zu deren Schaden. Und essen moechte solche Hormonbomben auch keiner mehr. Also wird das Wildpret, dass bei den Metzgereien anfaellt, verworfen, anstaat genutzt. Ethisch ist das nicht gutzuheissen.

3. ist nicht ganz verstaendlich. Wie soll das in Praxi gehen? Revier a bekommt 100 Fuechse und 20 Sauen zugeteilt und wird dann gegattert? Spaetestens der erste rauschige keiler wird sich um den Plan nicht kuemmern, was macht der foerster dann? Und warum Foerster auf Privatgrund jagen sollen, erschliesst sich mir auch nicht. Die jammern ja, dass sie im Staatswald schon kaum hinterherkommen.

Also sorry, aber irgendwie sind eine Alternativen in sich widerspruechlich, teils gefaehrlich und teils nicht praktikabel. Das war leider nichts, auch wenns am gruenen Tisch erst mal nett klingt, aber draussen im gruenen tann sieht die Welt eben nicht so aus, wie im Traum.

Und eines hast Du bei Deinen ganzen Scheinalternativen vergessen: Wer zahlt den Wildschaden, wer kuemmert sich um Wildschadensverhuetung? Dein Foerster hat besseres zu tun. Also der Steuerzahler? Oer der von Dir eh schon enteignete Landwirt und Privatwaldbesitzer?

Auch da sehe ich keine Alternative, die praktikabel waere, geschweige denn wirklich einen rationalen Gewinn gegenueber der heutigen Situation bringen wuerde.

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Seuchenbekämpfung steht auf einem ganz anderen Blatt, oder möchtest Du behaupten das normale Jagd wo gesunde Tiere entnommen werden, der Seuchenbekämpfung dient?

Ja. Je höher der Bestand desto wahrscheinlicher ist der Ausbruch einer Seuche.

Erst durch die Bejagung so wie sie ist kommt es zu diesen Beständen, würden die Jäger Ihre vorgegeben Quoten (z.B. Wildschweine) oder Naturschutzaufgaben (Waschbären) erfüllen und nicht nur das interessante, prestigeträchtige Jagen.....

Vorgegebene Quoten gibt es nur für Schalenwildarten außer für Wildschweine. Weil gerade beim Schwarzwild Quoten völlig unrealistisch sind. Gegen Waschbären kann effektiv nur mittels Fallenjagd vorgegangen werden. Fangjagd ist aber inzwischen so reglementiert, daß es vielen einfach zu blöd wird. Außerdem erfordert die Fallenjagd hohen Zeitaufwand, den auch nicht jeder bringen kann. Dadurch würde sich auch nichts ändern, wenn der Staat die Jagd ausüben würde. Abgesehen von den sonstigen Kosten, vor allem Personal, wäre für die Fallenjagd garantiert nichts übrig.

Und gerade in den staatlichen Forsten werden Fuchs, Waschbär, Marderhund und ähnliches oft so gut wie überhaupt nicht bejagd.

(Ich schrieb oft, nicht immer. Bitte beachten!)

1.)Keine private Jagd, keine Verpachtung von Jagdrechten u.s.w. um die kommerziellen Interessen zu reduzieren.

Wessen finanziellen Interessen? Die der Grundstückseigentümer, also Enteignung? Oder die der Förster, die ganze Drückjagden verkaufen, also die des Steuerzahlers?

Der Jäger hat keine finanziellen Interessen, sondern nur Kosten.

2.)Jagdveranstaltungen in Kampangenform unter Kontrolle der Naturschutzbehörde, hierzu könnten von mir aus private Schützen herangezogen werden. Ziel ist Reduzierung der Wildbestände durch langfristige Massnahmen wie Geburtenkontrolle u.ä. Oder anders ausgedrückt, viel weniger Damwild als jetzt.

Wild vermehrt sich nun mal solange bis die Biotopkapazität ausgenutzt ist. D.h. es muss regelmäßig gejagd werden. Einmal den Bestand zusammenschießen reicht nicht. Geburtenkontrolle? Was hat das mit Natur und Naturschutz zu tun? Das ist aus meiner Sicht pervers. Bei Tauben wurde es versucht, daß Ergebnis war, daß die Falken auch keinen Nachwuchs mehr bekamen.

3.)Die Reviere werden in Bereiche mit definierten Wildbeständen aufgeteilt, wobei das Ziel die Artenvielfalt und die Erhaltung der bestehenden Arten ist. Die zuständigen Förster sind für den Abschuss der Problemtiere zuständig.

Förster sind in erster Linie Waldbauern und keine Jäger. Und wer finanziert die notwendigen 100 000 Stellen? Oder schicken wir gleich die Bundeswehr?

Mit der zu erwartenden Erhöhung der Anbaufläche in der Landwirtschaft, muss besonders darauf Wert gelegt werden. Das die Tierwelt nicht noch zusätzlich durch kommerziellen Interessen (Jagdpacht und überhöhte Tierbestände) belastet wird.

Eine Erhöhung der Anbaufläche ist nicht zu erwarten. Stilllegungsglächen, für die es jetzt keine Subventionen mehr gibt werden wieder bewirtschaftet, das waren aber früher auch schon Anbauflächen. Was sich ändert ist die Art der Nutzung, die trägt aber mit zu den explodierenden Schwarzwildbeständen bei und fordert Jagd zur Reduzierung der Wildschäden.

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So, jetzt habe ich lange genug zugeschaut....

Das Thema ist an sich abgearbeitet; zur Sache wird mangels neuer Erkentnisse (ausser gegenseitigen Beschuldigungen) nichts beigetragen. Zu Waffenrecht gehört es alleine auch nicht, sondern eher unter"Jagd", da Waffenrecht nur peripher tangiert ist und es hier um "Jagdrecht" geht.

Sollten verwertbare -verifizierbare- Fakten dann einmal nach Abschluss des Verfahrens vorliegen (was ich bezweifle, da da Verfahren ja auch von der vorgesetzten Staatsanwaltschaft als einstellungsfähig begutachtet wurde), dann kann gerne unter "Jagd" ein neuer Fred eröffnet werden....

Und solange das nichts originär mit Waffenrecht zu tun hat, bleibts hier aussen vor....

Und, wenns dort abermals zu irgendwelchen persönlichen Anwürfen kommt, gibts "Maulkörbe"...von Schreibverbot bis Moderatenvorschau

Also, jeder wie will

PePe

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