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IGNORED

Körting bohrt weiter


Zeb Carter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Noch dazu:

Titel is bullshit.

Wie willst Du mit 12 cm denn großartig bohren?

Als nächstes läßt er übrigens Menschen mit einem Intelligenzquotienten von mehr als 80 verbieten.

Ängstliche Grüße,

André

Geschrieben

habe ich im nebenthread schon gepostet, passt hier aber besser hin:

Antwort der Hamburger SPD auf die Frage des Bundes Deutscher Kriminalbeamter nach den Prioritäten im Bereich der Inneren Sicherheit:

"... Wir wollen die Stadt entwaffnen: Jedes Messer und jede andere Waffe, die in Hamburg weniger im Umlauf ist, ist ein Sicherheitsgewinn."...

Hiiiilfeeee!!!! :gaga:

Harlekin

Geschrieben

Hier ein hervorragend verfasstes Schreiben an Bundesinnenminister Schäuble von einem erfahrenen Kriminalbeamten und Mitglied des Messerforums über die Untauglichkeit eines Messertrageverbots und weiterer diesbezüglicher Maßnahmen, wie sie Berlins Innensenator Körting fordert:

- Klick -

Vielleicht hat Schäuble das Schreiben sogar zur Kenntnis genommen. Es dürfte Körting und anderen Reglementierungssüchtigen wohl kaum zur Kenntnis gelangt sein, auch wenn es ihnen vorliegen sollte. Diese Spezies ist Realitäts- und Argumentationsresistent. Es geht ihnen gar nicht um die Realität, sonder nur um ihr Ego, dass sie durchsetzen wollen.

Körting und Co. versuchen mit solchen Vorstößen von ihrer fehlgeleiteten Amtsführung und mißratenen Sozialpolitik abzulenken und auch von der Tatsache, dass es in bestimmten Brennpunkten nicht nur ein generell soziales, sondern mitunter auch gewichtiges Problem mit der Ikone "multikulturelle Gesellschaft" gibt. Was es aber nach ihren ideologischen Prämissen nicht geben darf. Das wurde durch die Vorfälle an der Rütli- Schule in Berlin- Neukölln und die beschwichtigenden Reaktionen des Berliner Senats geradezu erschreckend deutlich.

Das in deutschen Landen von der Obrigkeit gern und schnell verhängte "Nicht dürfen" erzeugt lediglich Tabus, die sich jedoch auf Dauer in keiner Weise aufrecht erhalten lassen. Sowohl was bestimmte Gesprächthemen (unterschwellig), als auch Gegenstände (gesetzlich gefasst) betrifft. Schon gar nicht bei gewissen "Mitbürgern", denen praktisch jedes Verbot ohnehin vollkommen schxxxegal ist. Über deren Mentalität und inländerfeindliche Motivlage man aber nicht redet. Die ist quasi tabu.

Körting hat sich meiner Ansicht nach für eine solche verantwortungsvolle Position als befangen und somit nicht geeignet erwiesen. Wie einige andere Politiker auch. Die ohne wirkliche Kenntnis, Kenntnisnahme oder Verweigerung derselben über diesen Punkt und andere Bereiche eines zukünftigen Waffengesetzes auf Kosten der Freiheit des Bürgers mitentscheiden wollen. Und dies leider auch können.

Geschrieben
Vielleicht hat Schäuble das Schreiben sogar zur Kenntnis genommen. Es dürfte Körting und anderen Reglementierungssüchtigen wohl kaum zur Kenntnis gelangt sein, auch wenn es ihnen vorliegen sollte. Diese Spezies ist Realitäts- und Argumentationsresistent. Es geht ihnen gar nicht um die Realität, sonder nur um ihr Ego, dass sie durchsetzen wollen.

So ist es. Den Glauben, dass Innenpolitiker vom Schlage eines Herrn Körting & Co. mittels derartiger Maßnahmen tatsächlich an einer wirksamen Verbesserung der inneren Sicherheit interessiert sind (oder so naiv sind, selbst an die Wirksamkeit solcher Regelungen zu glauben) habe ich schon lange verloren. Ebenso wie jeder, der diesen Themenbereich nicht durch irgendeine Polit-Brille betrachtet.

Es geht ausschließlich um Öffentlichkeitswirksamkeit ("wir tun was").

Zum verlinkten Brief: dieser ist in der Tat hervorragend !

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Es ist wie in Zeiten der Pest (oder im Alten Wilden Westen):

Die Scharlatane sind auf den öffentlichen Marktplätzen unterwegs und bieten ihr Allheilmittel an, das Blinde gehend und Lahme sehend macht, hicks, ups ... oder so ähnlich rülps.

Das hessische Duo infernale Koch-Bouffier will schärfere Gesetze, schnelle Richter und schaffte trotzdem in der Vergangenheit Richter- und Staatsanwaltsstellen ab...

Der Berliner Blitzmerker Körting, schon als Justizsenator nicht gerade eine Erfolgsstory, steigt zum Innensenator eines rot-roten Senats auf und brilliert auch da nur durch den Ruf nach Gesetzesverschärfungen (klar, neue Gesetze kosten ja nichts). In der gleiche Zeit aber werden die Polizevollzugsdienste ausgedünnt und den Polizisten auf der Straße durch zahlreiche Anweisungen und Vorhaltungen noch der letzte Schneid abgekauft. Man muß sich mal die Bemerkungen der Berliner GdP durchlesen, die Jungs wissen wovon sie reden.

Geschrieben
Hier ein hervorragend verfasstes Schreiben an Bundesinnenminister Schäuble von einem erfahrenen Kriminalbeamten und Mitglied des Messerforums über die Untauglichkeit eines Messertrageverbots und weiterer diesbezüglicher Maßnahmen, wie sie Berlins Innensenator Körting fordert:

- Klick -

Vielleicht hat Schäuble das Schreiben sogar zur Kenntnis genommen. Es dürfte Körting und anderen Reglementierungssüchtigen wohl kaum zur Kenntnis gelangt sein, auch wenn es ihnen vorliegen sollte. Diese Spezies ist Realitäts- und Argumentationsresistent. Es geht ihnen gar nicht um die Realität, sonder nur um ihr Ego, dass sie durchsetzen wollen.

Körting und Co. versuchen mit solchen Vorstößen von ihrer fehlgeleiteten Amtsführung und mißratenen Sozialpolitik abzulenken und auch von der Tatsache, dass es in bestimmten Brennpunkten nicht nur ein generell soziales, sondern mitunter auch gewichtiges Problem mit der Ikone "multikulturelle Gesellschaft" gibt. Was es aber nach ihren ideologischen Prämissen nicht geben darf. Das wurde durch die Vorfälle an der Rütli- Schule in Berlin- Neukölln und die beschwichtigenden Reaktionen des Berliner Senats geradezu erschreckend deutlich.

Das in deutschen Landen von der Obrigkeit gern und schnell verhängte "Nicht dürfen" erzeugt lediglich Tabus, die sich jedoch auf Dauer in keiner Weise aufrecht erhalten lassen. Sowohl was bestimmte Gesprächthemen (unterschwellig), als auch Gegenstände (gesetzlich gefasst) betrifft. Schon gar nicht bei gewissen "Mitbürgern", denen praktisch jedes Verbot ohnehin vollkommen schxxxegal ist. Über deren Mentalität und inländerfeindliche Motivlage man aber nicht redet. Die ist quasi tabu.

Körting hat sich meiner Ansicht nach für eine solche verantwortungsvolle Position als befangen und somit nicht geeignet erwiesen. Wie einige andere Politiker auch. Die ohne wirkliche Kenntnis, Kenntnisnahme oder Verweigerung derselben über diesen Punkt und andere Bereiche eines zukünftigen Waffengesetzes auf Kosten der Freiheit des Bürgers mitentscheiden wollen. Und dies leider auch können.

:icon14: Das trifft den Nagel auf den Kopf,ein gutes Post.

Geschrieben
Hier ein hervorragend verfasstes Schreiben .....

- Klick -

Vielleicht hat Schäuble das Schreiben sogar zur Kenntnis genommen. ...

Man kann es zwar hoffen, die Wahrscheinlichkeit geht aber wohl gegen 0. Normal formatiert und auf A4 gedruckt wird der Text vermutlich über 4 bis 5 Seiten gehen. Liest das jemand der nicht gerade, weil er selbst betroffen ist und seine Meinung bestätigt findet, gesteigertes Interesse am Thema hat?

Geschrieben

Nachdem ich heute die öffentliche Antwort "meines" Bundestagsabgeordneten auf meine ANfrage gelesen habe, die nicht ganz schlecht ist aber auch ein Wenig an meiner eigentlichen Fragestellung vorbei geht, habe ich nun ein Weiteres Antwortschreiben verfasst, vielleicht hat ja noch jemand Ergänzungen oder Berichtigungen dafür oder möchte es einfach selbst nutzen:

Sehr geehrter XXX,

zunächst erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie bzw Ihre Kollegen stellen in Ihrem Denkansatz auf den zunehmenden Missbrauch von Softair- und Schreckschusswaffen ab.

Die Sorgen hinsichtlich einer zunehmende missbräuchlichen Verwendung dieser Waffenimitate teile ich in so fern, dass es durchaus zu Situationen kommen kann, in denen ein Polizeibeamter oder ein Sicherheitsdienst Leistender eine solche Waffenimitation für eine scharfe Schusswaffe halten kann. Was möglicherweise seinerseits den Schusswaffengebrauch mit allen daraus entstehenden Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wobei ich aber auch zu bedenken gebe, dass ein Polizeibeamter sehr wohl willens, fähig und in der Lage sein sollte, zwischen spielenden Kindern und Jugendlichen auf der einen und gewaltbereiten Straftätern auf der anderen Seite zu unterscheiden.

Jedoch teile ich die Ansicht, in Deutschland würden zu Hauf marodierende und raubende Banden von Straftätern ihr Unwesen mit Waffenimitaten treiben (so klingt das durch Ministerialbeamte gern mal gezeichnete Bedrohungsszenario leider), in keinster Weise.

Was natürlich nicht heißen soll, dass es nicht zu missbräuchlichen Verwendungen kommt.

In so fern wäre gegen ein Führverbot im öffentlichem Raum grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn ich auch meine Zweifel hege, ob ein solches Führverbot einen Straftäter wirklich von seinem Vorhaben abbringen kann. Denn es liegt nunmal in der Natur eines Straftäters, dass ihn Gesetze recht wenig tangieren.

Jedoch gebe ich zu bedenken, dass die Statistiken des BKA (siehe letzter Absatz), richtig gelesen, ein etwas anderes Bild zeichnen, als es uns unsere Regierung, an der Sie auf Grund Ihres Mandats teil haben, versucht, darzulegen.

Die Deliktrelevanz der Waffenimitate liegt zu einem großen Teil auf grundlegenden Verstößen gegen das Waffengesetz. Und zwar dahin gehend, dass diese Waffen in den meisten Fällen in der Art deliktrelevant werden, dass besorgte Mitbürger die Polizei über Leute informieren, die mit scharfen Schusswaffen spielen und sich bei den darauf erfolgenden Ermittlungen vor Ort jedoch herausstellt, dass es spielende Kinder und Jugendliche sind. Da jedoch eine Anzeige vorlag, muss die Polizei von Rechts wegen ermitteln. Und somit tauchen dann derart gelagerte Fälle in den Statistiken auf. Leider verfälschen diese Vorgänge jedoch die Statistik, da aus dieser dann nur hervorgeht, dass im Zusammenhang mit einem Waffenimitat wegen möglichen Verstößen gegen das WaffG ermittelt wurde.

Mit anderen Worten: die überwiegende Mehrzahl dieser Waffenimitate werden und wurden bisher nicht missbräuchlich im eigentlichen Sinne verwendet, sondern es wurde ein Missbrauch angenommen und deshalb polizeiliche Ermittlungen aufgenommen.

Aus diesem Grunde halte ich ein Totalverbot, wie es erst in der vergangenen Woche durch den Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt angeregt wurde, für übertrieben.

Hinzu kommt, dass ein Totalverbot zugleich einer Bankrotterklärung seitens der Regierung gleich käme. Man wird der Sache nicht in gewünschtem Maß Herr, deshalb muss sie gänzlich und vollumfänglich verboten werden.

Jedoch unterliegt man da aus meiner Sicht einem Trugschluss. Man geht davon aus, dass die bisherigen Gesetzgebungen und Regulierungen nicht erfolgreich waren und fordert nunmehr ein gänzliches und umfassendes Verbot. Lässt dabei jedoch außer Acht, dass der wahre Grund für das bisherige Versagen der vorhandenen Gesetze nicht darin liegt, dass es diese Waffenimitate überhaupt gibt, sondern darin, dass Gesetze Straftäter eben nicht von ihren Vorhaben abbringen. Daran würde meiner Auffassung nach auch ein Verbot nichts ändern.

Es ist verboten, ohne Führerschein ein Kraftfahrzeug in öffentlichem Verkehrsraum zu führen. Dennoch wird nahezu täglich irgendwo in Deutschland ein Fahrzeugführer beim Fahren ohne Führerschein erwischt.

Der Handel mit BTM ist verboten, dennoch gibt es einen (zu) gut funktionierenden Drogenmarkt, der vom Dealer als Anbieter auf der einen und dem Süchtigen als Abnehmer auf der anderen Seite bedient wird. Das gesetzliche Verbot ficht beide nicht an.

Es ist verboten, sich widerrechtlich Besitz am Eigentum Anderer zu verschaffen, dennoch stehen Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Veruntreuung, Raub usw an oberster Stelle der Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.

Das waren jetzt nur drei Beispiele dafür, dass Verbote nichts bewirken.

Warum also sollte ein Totalverbot, und dem käme ein Verbot bezüglich Handel und Besitz von Waffenimitaten (Anscheinswaffen) gleich, etwas bewirken? Die einzig wirkliche Wirkung würde ein solches Totalverbot, meines Erachtens nach, in den Statistiken erzielen. Weil nunmehr von Gesetzes wegen bereits der Besitz einer solchen Imitation eine Straftat darstellen und somit mindestens ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen würde. Sicherer würde Deutschland damit aber, wenn überhaupt, nur marginal. Weil sich wieder nur die an die nunmehr bestehenden Gesetze halten würden, die es bereits vorher ohnehin getan haben. Ganz im Gegenteil, meiner Auffassung nach würde ein solches Totalverbot dem Schwarzmarkt einen neuen Aufschwung geben.

Hält man sich vor Augen, dass es auch unter den Waffenimitaten ein sehr weit gefächertes Preisgefüge gibt, welches vom "Spielzeug" für 5 Euro über die "einfache Imitation" für 100 Euro bis hin zu "aufwändigen Nachbildungen" für 1000 und mehr Euro reicht und setzt dieses Preisgefüge in Relation zu den Schwarzmarktpreisen für scharfe Schusswaffen, kann man zu dem Schluss kommen, dass es dem Interessenten dann, wenn die Preise auf dem wegen des Totalverbots nun entstandenen Schwarzmarkt nach oben schnellen (Angebot und Nachfrage), zumindest finanziell egal sein dürfte, ob er nun 1500 Euro für eine Nachbildung ausgibt, oder ob er für den selben Preis auch gleich eine scharfe Waffe nebst Munition erwerben kann. Für welche der Beiden er sich dann entscheidet, dürfte lediglich durch den geplanten Verwendungszweck entschieden werden.

Wollen Sie das, will die Regierung das. Will der Gesetzgeber allen Ernstes einen Schwarzmarkt, den er eigentlich wirksam bekämpfen sollte, durch seine Gesetzgebung fördern? Will der Gesetzgeber tatsächlich einen nicht unerheblichen Teil seiner Bürger kriminalisieren, indem er Gesetze erlässt, die wenn überhaupt, nur im Promillebereich Anlassbezogen sind?

Denn nichts Anderes kommt unterm Strich heraus, wenn dieses angedachte Totalverbot Realität wird. Sprichwörtlich über Nacht werden Tausende von Bürgern (vielleicht auch Millionen) von Gesetz wegen zu Kriminellen, allein dadurch dass sie im Besitz eines nunmehr verbotenen Gegenstandes sind. Nicht weil sie ihn (zumindest in der Masse der Besitzer) zur Verübung einer Straftat verwenden wollen. Nein, allein weil sie ihn besitzen werden sie zu Kriminellen.

Oder sollte der ganze Hype um die Softair- und Schreckschusswaffen gar einem ganz anderen Ziel dienen? Nämlich der neuen Geldbeschaffung. Zumindest würde der Ansatz, den Besitz nicht unter Haft-/Bewährungsstrafe zu stellen sondern mit (Zitat) "empfindlichen Geldstrafen zu belegen" darauf schließen lassen. Was angesichts der chronischen Ebbe in den Staatskassen logisch erscheint. Der Staat hat kein Geld, also "druckt" er sich welches, indem er ein Verbot erlässt, dessen Zuwiderhandlung mit empfindlichen Geldstrafen belegt wird. Allerdings wäre das nichts Neues. Da ich jedoch davon ausgehe, dass Ihnen betreffende Beispiele selbst bekannt sind, verzichte ich an der Stelle darauf, sie erneut anzuführen.

Aber weil ich gerade bei finanziellen Betrachtungen gelandet bin. Wie verhielte sich denn eigentlich, für den Fall, dass es zum Totalverbot kommen sollte, mit den Eigentumsrechten bzw mit der Entschädigung für den Verlust der Selben? Dass eine Sache, wenn sie zur Verübung einer Straftat verwandt wurde, entschädigungslos eingezogen werden kann, steht außer Frage.

Aber wie verhält es sich bei den Waffenimitaten, die allein von Gesetz wegen abgegeben bzw eingezogen werden müssen, weil vom gültig Werden des Gesetzes an Handel und damit logischerweise einhergehend auch der Besitz verboten sind?

Wird es für deren Besitzer und für die Händler eine Entschädigung geben? Oder heißt es dann: "Tja Herr XYZ/Frau ABC, Pech gehabt, Sie hätten sich ja keine Waffenimitation kaufen müssen. Entschädigung gibt es also nicht.“.

Angenommen, ein Sammler (die es ohne Frage gibt) hat sich im Lauf der Jahre eine Sammlung an Waffenimitaten aufgebaut, die einen erheblichen Wert, ich rede hier von teilweise 5-stelligen Eurobeträgen. Wie wird der Gesetzgeber diesen Sammler entschädigen? Dieser hat sich keines Gesetzesverstoßes schuldig gemacht und verliert sein Besitzrecht allein von Gesetz wegen, weil der Besitz nunmehr verboten ist. Die gerichtlich angeordnete Einziehung als Beweismittel und zur Verhinderung weiterer Straftaten fällt also aus.

Auch darüber wird der Gesetzgeber nachdenken müssen. Und es steht nicht zwangsläufig zu erwarten, dass sich der Bürger sein Eigentum entschädigungslos wegnehmen lässt.

Auch dürfte ein Verkauf ins Ausland weitestgehend ausfallen, zum Einen weil ja ein Handelsverbot besteht, zum Anderen weil der Markt schon überschwemmt ist. Drängen nun die deutschen Besitzer dieser Imitate auf eben diesen Markt, weil sie ihre Stücke loswerden müssen, wird dies für sie, wenn überhaupt verkauft werden kann, zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.

Vom Verlust steuerlicher Einnahmen für den Staat (Mehrwertsteuer) durch das Wegbrechen des Marktes mal ganz abgesehen. Der Handel mit diesen Imitaten boomt, wie auch die Mandatsträger aus den Ministerien festgestellt haben. Nun will man sich selbst um diese Steuereinnahmen bringen, indem man vorschlägt, ein Handelsverbot zu erlassen?

Wie Sie sehen können, werfen die Ideen ihrer Kollegen jede Menge Fragen auf.

Wir haben in vielen Bereichen hinreichend sinnvolle Gesetze. Sie müssen lediglich wirkungsvoll und konsequent angewandt werden.

Deutschland verfügt über eines der weltweit schärfsten Waffengesetze, was auch gut ist. Wenn ich seine Ansätze auch nicht in allen Punkten teile, so kann ich mich zumindest mit ihm so arrangieren, dass ich meinen Sport/mein Hobby weitestgehend zufrieden stellend ausüben kann. Zum Beispiel bei der Regelung zur sportlichen Verwendung von Halbautomaten wünsche ich mir eine Nachbesserung dahin gehend, dass Halbautomaten im Kleinkaliber ( .22 lfb) vom §6 der allgemeinen Waffengesetzverordnung (vom Schießsport ausgenommene Waffen) nicht berührt werden.

Aber die Richtung die jetzt vom Gesetzgeber eingeschlagen wird, kann und will ich beim besten Willen nicht teilen. Denn es steht neben der fraglichen Sinnhaftigkeit/Wirksamkeit und dem wirklichen Zweck des angedachten Totalverbots von Waffenimitaten, zu befürchten, dass dies nur ein weiterer Schritt in Richtung eines allumfassenden Umgangs- und Handelsverbots für scharfe Schusswaffen und damit verbunden der weitest gehenden Vernichtung des Schießsports und Hobbys ist.

Bereits mehrfach und in deutlich vernehmbarer Weise haben Insbesondere Vertreter des B90/die Grünen, aber auch anderer Parteien wie z.B. CDU und SPD, zu verstehen gegeben, dass sie den Schießsport sowie den Umgang mit scharfen Schusswaffen als kein schützenswertes Kulturgut sehen und dass es ihnen wünschenswert ist, diesen gesetzlich zu verbieten. Manch Mandatsträger macht auch keinen Hehl daraus, dass er diesem Sport und Hobby mehr als nur abgeneigt gegenüber steht. Dazu werden von einigen selbst die absurdeste Theorie bis hin zu ergebnisbeeinflussten Statistiken, die zumeist nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden, als Beweis für die Richtigkeit seines Willens angeführt.

Und aus meiner Sicht steht zu befürchten, dass diese fundamentalistischen Waffengegner nicht eher aufhören zu bohren, als bis sie ihren Willen durchgesetzt haben. Dass sie mit diesem Willen nicht nur Wählers Willen übergehen, sondern auch gegen Art.2 Satz 1 und Art. 19 Satz 2 des Grundgesetzes verstoßen, ficht diese Leute offenbar, wie auch belegbare Fakten, ebenfalls nicht an. Notfalls wird dann darauf angestellt, dass Allgemeinwohl über dem persönlichen Wohl steht und sich persönliche Ansprüche denen der Allgemeinheit unterzuordnen haben, auch dann, wenn die genannte Allgemeinheit gegenüber den Betroffenen in der Minderheit ist.

Ähnlich verhält es sich beim angedachten Wegfall des Erbenprivilegs.

Der Anteil an so genannten Erbwaffen am Gesamtbestand der bundesweit besessenen Legalwaffen beläuft sich, gemessen am Gesamtbestand, auf eine relativ geringe Menge. Legt man nun die Hochrechnungen aus den straftatbezogenen BKA Statistiken (siehe letzter Absatz) zugrunde, wird deutlich, dass der deliktrelevante Anteil an so genannten Erbwaffen verschwindend gering sein dürfte.

Wobei anzumerken ist, dass nach Auskunft in den vergangenen Jahren kein Fall bekannt wurde, in dem nachweislich so genannte Erbwaffen einschlägig deliktrelevant wurden und sich die meisten im Zusammenhang mit Erbwaffen bekannt gewordenen Delikte auf Verletzungen der Aufbewahrungsvorschriften, nicht eingehaltene Meldefristen usw bezogen, wobei in den meisten Fällen fehlende Sach- und Fachkenntnis und nicht Vorsatz und/oder kriminelle Energie die Ursachen waren.

Doch diese durch Zahlen belegbaren Fakten scheinen die Befürworter des Wegfalls des so genannten Erbenprivilegs nicht daran zu hindern, immer weiter Wasser auf ihre Mühlen zu gießen. Da werden Gefahren herbeigeredet, die es so nicht gibt, da wird über zusätzliche Stempelungen selbst von Unikaten, die durch eine solche Stempelung erheblich an Wert verlieren dürften, schwadroniert und ein vorgeblich überaus wichtiges und nicht manipulierbares Sicherheitssystem, welches eine erhebliche Summe Geld kostet, ins Spiel gebracht.

Wie gesagt ungeachtet belegbarer Fakten, aus denen hervor geht, dass die herbei geredete Gefahr die von den so genannten Erbwaffen ausgeht, faktisch nicht vorhanden ist.

Es ist verständlich, dass die Ministarialbürokraten dieses Sicherheitssystem mit aller Macht auf dem Markt und verkauft sehen wollen. Stecken doch große Mengen an öffentlichen Geldern in der Entwicklung dieses Systems (ich verweise hierzu beispielgebend auch auf das Mautsystem, welches ja im Auftrag des Bundes, finanziert durch erhebliche Mengen an öffentlichen Geldern, durch ein Firmenkonsortium entwickelt wurde). Es ist bekannt, dass auch ein mit den Abläufen beim Mautsystem vergleichbarer Auftrag erging, der die Entwicklung eines Waffensicherheitssystems im Auftrag der Bundesregierung vorsah. Auch ist gerüchteweise bekannt, dass, bevor überhaupt die Erbwaffenkampagne ins Rollen kam, bereits Ideen und erste Entwürfe für dieses Sicherheitssystem bis hin zur Patentierung in den Schubladen der am Projekt Beteiligten lagen.

So dürfte es auch nicht verwunderlich sein, wenn sich der Legalwaffenbesitzer angesichts dieser Fakten fragt, welche wirklichen Intentionen hinter der Erbwaffenkampagne stecken und vermutet, dass es gar nicht um von den Erbwaffen ausgehende Gefahren geht sondern um Geld.

Wird hier also entweder der Gesetzgeber missbraucht, um per Gesetz einen Markt für ein Produkt zu schaffen, das eigentlich niemand wirklich braucht, aber das verkauft werden muss, um die Subventionen aus öffentlicher Hand zu rechtfertigen? Oder wird, was noch weitaus schlimmer wäre, hier in trautem Lobbyismus einfach nur der Paragraf zur sprichwörtlichen Lizenz zum Geld drucken? Indem, nachdem das Ei schon vor der Henne da war, hinter den berühmten verschlossenen Türen der Goldesel für alle am Projekt Beteiligten durch den Gesetzgeber zum Melken vorbereitet wird, indem sinngemäß gesagt wurde: „Wir haben da was entwickelt, mit dem sich prima Geld verdienen lässt. Ihr sorgt dafür dass ein Markt da ist und alle werden glücklich.“.

Sie werden also verstehen, dass deutsche Legalwaffenbesitzer sich die Frage stellen, wer hier wen versucht für dumm zu verkaufen.

Ich verstehe, dass das Regieren eines Staates und damit zusammenhängend das Erlassen von Gesetzen auch immer einen Spagat zwischen lageabhängiger Notwendigkeit und maßvoller Zurückhaltung bedeutet. Ich verstehe auch, dass Gesetze dem gleichberechtigten Zusammenleben Aller dienen müssen.

Aber wenn der oben genannte Spagat gar nicht stattfindet und der Gesetzgeber sich von vorn herein, entgegen aller anderslautenden Fakten und wider besseren Wissens über die lageabhängige Notwendigkeit hinaus für den einfachen Weg des geringsten Widerstands, in dem Fall für das Totalverbot oder die Streichung des Erbenprivilegs, entscheidet, habe ich so meine Zweifel, ob der Grundsatz, Gesetze nach der Maßgabe einer angemessenen und gerechten Zurückhaltung zu erlassen, beim Gesetzgeber noch Beachtung findet, oder ob wir bereits wieder an dem Punkt sind, an dem in totalitärer Weise willkürlich über den Willen des Bürgers/Wählers hinweg entschieden wird. Letzteres ist weder hinnehmbar noch entschuldbar.

Hinzu kommt, dass Gesetze auf keinen Fall dazu dienen sollten, in überregulierender Weise dem Bürger das selbstständige Denken abzunehmen. Jedoch entsteht für mich persönlich mittlerweile der Eindruck, dass unsere Gesetzgebungen mehr und mehr in genau diese Richtung abdriften. Was nicht ausdrücklich erlaubt wird, ist verboten.

Der Bürger muss nicht mehr nachdenken, ob er mit seinem Verhalten, was auch immer, gegen irgendwelche Gesetze oder grundlegende Regeln des Zusammenlebens verstößt und somit sein eigenes Verhalten reflektieren. Nein, er muss einfach nur das entsprechende Gesetzbuch aufschlagen und nachlesen, ob das, was er vorhat, erlaubt ist.

Es ist verständlich, dass ein solcher, obrigkeitshöriger, denkentwöhnter Untertan leichter zu verwalten ist (ich habe diese Begriffe absichtlich gewählt, um zu verdeutlichen, wie das gefühlte Interesse der Regierenden an ihm derzeit vom Bürger aufgefasst wird). Aber ob es sinnvoll ist, wird die Zukunft Deutschlands zeigen. Nämlich dann, wenn es für seine Bürger wieder mal ums Ganze gehen sollte.

Der Tag wird kommen, an dem Deutschland seine Bürger wieder brauchen wird, nicht nur als Abgaben zahlendes Stimmvieh, sondern zum Schutz Deutschlands, zur Verteidigung seiner Werte und vielleicht (was ganz sicher niemand wünscht) zur Verteidigung seiner Existenz. Die Frage wird dann sein, welchen Stellenwert der Bürger seiner Heimat dann noch beimisst und welche Treue er seiner Regierung entgegenbringt.

Derzeit sieht es, hört man auf Bürgers Stimme und zwischen die von ihm gesprochenen und geschriebenen Zeilen, nicht gerade rosig aus. Der Bürger fühlt sich durch überzogene Gesetze gegängelt und als Abgaben zahlendes Stimmvieh missbraucht. Er fühlt das Misstrauen seiner Regierung ihm gegenüber. Und, was mir persönlich ganz wichtig erscheint, er fühlt sich in seinem Willen als demokratisch mitbestimmender Bürger und Wähler übergangen.

Das alles ist nicht gerade förderlich für das Vertrauen des Wählers in seine Mandatsträger und die viel zitierte Bürgertreue. Denn ein Bürger, der kein Vertrauen in seinen Staat hat, wird seiner Regierung auch nicht zur Seite stehen, wenn sie ihn dringend braucht, das hat die Geschichte bereits mehrmals schmerzhaft unter Beweis gestellt.

Abschließend noch ein paar Zahlen, die die Intention meiner Argumentationen verdeutlichen sollen:

Die Statistik des BKA hat deutlich gemacht, dass, gemessen an den in Deutschland verübten und erfassten, also bekannt gewordenen Straftaten, der Prozentsatz von mit und im Zusammenhang mit Schusswaffen begangenen Straftaten verschwindend gering ist.

Sicher darf man die Zahlen dennoch nicht ignorieren. In so fern gehe ich auch mit dem Gesetzgeber konform. Aber zerlegt man diese Statistik, die ja u.A. geführt wird, um Wegmarken für weiteres Vorgehen des Gesetzgebers zu haben, werden die Zahlen und damit zusammenhängend das Gesamtbild etwas deutlicher.

Die Statistik für 2006 besagt für das gesamte Bundesgebiet:

6.304.223 erfasste Delikte gesamt

davon Delikte mit und im Zusammenhang mit Waffen:

38.350 => entspricht 0,61% Gesamtanteil

davon:

37.841 Verstöße gegen das WaffG

509 Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Delikte mit Schusswaffen (gedroht/geschossen):

13.397 => entspricht 0,21% Anteil Gesamt bzw 34,93% bei Delikten mit und im Zusammenhang mit Waffen

Übrige Delikte mit Waffen/Schusswaffen (unerlaubter Besitz, unerlaubtes Führen, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften, Stich-/Hiebwaffen etc):

24.953

Da die BKA-Statistiken nicht nach legal oder illegal besessenen Waffen aufgliedert, was ich persönlich besser fände, hab ich mich zu dieser Aufgliederung einer Hochrechnung aus dem Jahr 2000 bedient.

Diese Hochrechnung hat aus den bekannt gegebenen Beschlagnahme-/Sicherstellungszahlen den Anteil an legalen und illegalen Waffen prozentual hochgerechnet.

Demnach betrug der Anteil an Legalwaffen im Jahre 2000:

0,013% bei allen erfassten Delikten

4,1 % bei Delikten mit und im Zusammenhang mit Schusswaffen

Wobei die Hochrechnung dabei nicht die Gründe der Beschlagnahme berücksichtigt, also nicht nach Schusswaffengebrauch, unerlaubter Besitz usw unterscheidet.

Anm.:

Da seither insgesamt eher ein Rückgang bei Delikten mit und im Zusammenhang mit Schusswaffen zu verzeichnen ist (vgl. BKA Statistik 2006), dürfte somit insgesamt auch der Anteil an Delikten beteiligter Legalwaffen zurückgegangen sein.

Rechnet man vorgenannte Zahlen der BKA Statistik unter Einbeziehung der Hochrechnung aus Sicherstellung/Beschlagnahme nochmals hoch, zeichnet sich in absoluten Zahlen ein recht deutliches Bild ab:

1.572 Legalwaffen waren an Delikten mit und im Zusammenhang mit Waffen beteiligt

davon:

549 Legalwaffen an Delikten mit Schusswaffenanwendung (gedroht/geschossen) beteiligt

Das heißt, es waren prozentual rd. 0,016 % der bundesweit besessenen Legalwaffen an Delikten beteiligt.

Gemessen am bundesweiten Gesamtbestand legal besessener Schusswaffen (geschätzte 10.000.000, in Worten: Zehn Millionen) ist das im Hinblick auf die von Legalwaffenbesitzern für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgehende Gefahr eine wirklich Furcht einflößende Größenordnung.

Hinzu kommt, dass die Statistik des BKA auch nicht danach unterscheidet, ob es eine Behördenwaffe oder eine in Privatbesitz befindliche Waffe war, die an einem Delikt beteiligt war. Berücksichtigt man diesen Umstand auch noch, fällt der Anteil der Legalwaffen, auf die der Gesetzgeber abzielt noch einmal nach unten.

Angesichts dieser Zahlen stellt sich mir die Frage:

Welche Fakten legt der Gesetzgeber bei seiner neuerlich angedachten Verschärfung des Waffengesetzes als Messlatte an? Woher bezieht der Gesetzgeber seine Intentionen, wenn über eine von legalen Schusswaffenbesitzern ausgehende erhebliche Gefahr geredet wird?

Natürlich ist jedes mit einer Schusswaffe begangenes Delikt ein Delikt zuviel. Aber es sind nicht die Waffen, die die Delikte begehen, sondern Menschen. Und denen, die ihre Taten vorsätzlich, also unter Missachtung der bestehenden Gesetze begehen, kommt man auch mit neuerlichen Verschärfungen nicht bei. Erst recht nicht, wenn nicht mal die bestehenden Möglichkeiten, die unsere Gesetze bieten, ausgereizt werden. Ich verweise dazu Beispiel gebend auf diverse Wiederholungstäter, die auch trotz eines Strafregisters von weit über 100 und mehr nachgewiesenen Straftaten noch keine Haftanstalt von innen sahen.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX

Geschrieben
Nachdem ich heute die öffentliche Antwort "meines" Bundestagsabgeordneten auf meine ANfrage gelesen habe, die nicht ganz schlecht ist aber auch ein Wenig an meiner eigentlichen Fragestellung vorbei geht, habe ich nun ein Weiteres Antwortschreiben verfasst, vielleicht hat ja noch jemand Ergänzungen oder Berichtigungen dafür oder möchte es einfach selbst nutzen:

Deine Mühe und Deinen Einsatz in Ehren, aber wer soll dieses Buch lesen? Oder anders ausgedrückt: Was würdest Du mit so einem Text machen wenn er Dir ins Hausflattert?

Sicher neigt man als engagierter 'Legaler' dazu seine ganze Empörung und die sachlichen Argumente in ein derartiges Schreiben packen zu wollen, aber kann man das gleiche Interesse beim Adressaten voruassetzen?

Edit:

Als Anregung: Lies Dir Deinen Text noch mal durch.

Zitat --> Wie verhielte es sich denn eigentlich, für den Fall, <--

--> Die Deliktrelevanz der Waffenimitate liegt zu einem großen Teil auf grundlegenden Verstößen gegen das Waffengesetz. Und zwar dahin gehend, dass diese Waffen in den meisten Fällen in der Art deliktrelevant werden, dass besorgte Mitbürger die Polizei über Leute informieren, die mit scharfen Schusswaffen spielen <--

...Die Deliktrelevanz der Waffenimitate liegt ... Macht so für mich keinen Sinn bzw. hat keine Aussage, zumindest sagt mir eine 'auf grundlegenden Verstößen liegende Relevanz' nichts, im Gegensatz zu einer auf dem Bette liegenden Venus. Evtl. begründet irgendetwas eine Relevanz, sagt dann aber in dem Zusammenhang auch nichts aus. Vermutlich sollte der 2te Satz noch zur Verdeutlichung durch ein 'vermeintlich' ergänzt werden ( ... die mit vermeintlich scharfen ...')

--> Natürlich ist jedes mit einer Schusswaffe begangene(s) Delikt ein Delikt zuviel. <--

--> weit über 100 und mehr <-- :confused: mehr als weit über 100? Wieviel weit mehr? Klingt sehr nach Kaufhaus: WEIT UNTER EINEM EURO, NUR 99 CENT!!

Geschrieben
Antwort der Hamburger SPD auf die Frage des Bundes Deutscher Kriminalbeamter nach den Prioritäten im Bereich der Inneren Sicherheit:

"... Wir wollen die Stadt entwaffnen: Jedes Messer und jede andere Waffe, die in Hamburg weniger im Umlauf ist, ist ein Sicherheitsgewinn."...

@Harlekin

kam das wirklich von der SPD und nicht von den Grünen ?

Na ja, wo liegt schon er Unterschied... :gaga:

Warte jetzt nur noch darauf, daß jemandem seine WBK mangels Zuverlässigkeit entzogen wird, weil er in einer Gaststätte beim rauchen erwischt wurde... :traurig_16:

Gruß

.338Lapua

Geschrieben

Mittlerweile scheint es bei vielen sog. Volksvertretern nur noch um die Durchsetzung rein persönlicher Anschauungen, oder der Flucht vor Phobien zu gehen. Diese Pseudogesetze kriminalisieren den unbescholtenen Bürger und lassen die Kriminellen kalt. Man stelle sich nun einmal vor einer dieser Volksvertreter hätte etwas gegen die Farbe blau. Schon wird der Sommerhimmel verboten.

Geschrieben
@Harlekin

kam das wirklich von der SPD und nicht von den Grünen ?

Na ja, wo liegt schon er Unterschied... :gaga:

das kam wirklich von der SPD...

Harlekin

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