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IGNORED

4mm M20, erlischt der Voreintrag ab 1.04.08?


Hubertus63

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe einen Voreintrag für eine 4mm M20 Waffe bekommen. Dieser gilt ja normalerweise 1 Jahr. Da nun aber ab dem 01.04 die Bedürfnisfreiheit für 4mm M20 erlischt, stellt sich mir die Frage, ob damit auch der Voreintrag in der WBK hinfällig wird und ich nun schnell noch etwas kaufen muß?

Geschrieben

Bedürfnisfreiheit? Ich dachte 4m20 wäre schon immer bedürfnisfrei gewesen!

Aber ich schätze nach 1 Jahr ist auch dieser Voreintrag verfallen.

Gruß Stephan

Geschrieben

Hallo

Hubertus63 meint sicherlich den Abschnitt im neuen Waffgesetz, der die Waffe so eingliedert wie der Ursprungszustand war. Also: 1911 Cal. .45 auf 4mm adaptiert = ist im neuen WaffG immer noch so zu beantragen wie eine 1911 Cal. .45.

Ich denke mal, wenn du dir sowieso so was kaufen willst, dann schlag vor dem 1. April zu. Altbestand wird hoffentlich berücksichtigt.

Steven

Geschrieben
Hallo

Hubertus63 meint sicherlich den Abschnitt im neuen Waffgesetz, der die Waffe so eingliedert wie der Ursprungszustand war. Also: 1911 Cal. .45 auf 4mm adaptiert = ist im neuen WaffG immer noch so zu beantragen wie eine 1911 Cal. .45.

Ich denke mal, wenn du dir sowieso so was kaufen willst, dann schlag vor dem 1. April zu. Altbestand wird hoffentlich berücksichtigt.

Steven

Wenn das so kommt, wie steht es dann wohl mit den 4mm Waffen, die als solche gebaut wurden, also nicht adaptiert ?

Werden wir wohl alles abwarten müssen.

Greetz

Peter

Geschrieben
Wenn das so kommt, wie steht es dann wohl mit den 4mm Waffen, die als solche gebaut wurden, also nicht adaptiert ?

Die betreffende Regelung bezieht sich nur auf "Umbauten zu niedrigeren Erlaubnisvoraussetzungen".

Originäre 4mm M20-Waffen sind demnach keinesfalls betroffen.

Geschrieben
So ging ein sehr gut erhaltener Weihrauch für gerade mal 50,00 EUR weg.

Ich habe im Frühjahr einen fast neuen HW3 Revolver in 4M20 für 1 € bekommen. Leider mit 30 € Porto wegen Overnight Versand.

Für weitere 10 € hat er nun auch noch einen schicken Holzgriff, statt der schnöden Kunststoffdinger.

Geschrieben

Wenn die Waffe denn dann so eingliedert wird wie der Ursprungszustand war, kann ich diese dann auch in diesen Zustand versetzen???? Immerhin gilt dann eine 4M20 ja plötzlich als 45ACP. Und wenn ich somit eine 45ACP habe und keine 4M20 mehr könnte ich doch auch das passende Oberteil in 45ACP dazu erwerben?????????

Gleich mal schaun welche 4M20 alles angeboten werden.

Geschrieben

ALso man könnte den neuesten Entwurf des WaffG auch so lesen:

In Anlage 2, aa , Unterabschnitt 1 steht:

Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvorraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe.

Wenn man jetzt dieses "und" ganz genau nimmt, wäre eine 4mmM20 Waffe davon nicht betroffen, da zwar erleichterte, aber nicht wegfallende Erlaubnisvorraussetzungen bestehen. Allerdings würde dies genau auf sämtliche LEP Waffen fallen.

Da aber noch nichts fest ist, dürfen wir gespannt sein und hoffen.

Geschrieben
Wenn man jetzt dieses "und" ganz genau nimmt, wäre eine 4mmM20 Waffe davon nicht betroffen, da zwar erleichterte, aber nicht wegfallende Erlaubnisvorraussetzungen bestehen. Allerdings würde dies genau auf sämtliche LEP Waffen fallen.

So lese ich das auch - allein es ist unsicher, ob die Formulierung so bleibt und wie sie im Zweifel ausgelegt wird (da haben wir ja schon mit 2/6 Pferde K****n sehen).

Meine persönliche Meinung ist, dass die regel nur auf LEPs abstellen soll...

Geschrieben
Meine persönliche Meinung ist, dass die regel nur auf LEPs abstellen soll...

Denke ich auch, schließlich sind diese nirgends registriert- dass ist unseren hohen Herren ein Dorn im Auge.

Im Gegensatz zu den 4mmM20 - Spritzen. Diese sind wenigstens angemeldet.

Geschrieben
Also watt nu, haben die Voreinträge über die Gesetzesänderung Gültigkeit oda nich??

Gruß,

André

Ein nach bestehendem Recht erteilter Voreintrag wird durch die Rechstsänderung nicht ungültig. Es gilt das Rückwirkungsverbot des GG. Der Voreintrag bleibt 1 Jahr gültig.

Kirrmeister

Geschrieben
Ein nach bestehendem Recht erteilter Voreintrag wird durch die Rechstsänderung nicht ungültig. Es gilt das Rückwirkungsverbot des GG. Der Voreintrag bleibt 1 Jahr gültig.

Kirrmeister

Das Rückwirkungsverbot gilt nicht, wenn:

... blabla

... blabla

- zwingende überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

Es bleibt also vorerst dabei: Nichts genaues weiß man nicht.

Gruß,

hyperdeath

Geschrieben
gibt's dann demnaechst die "LEP-WBK" fuer altbesitz ? :gaga:

Möglich, aber keinesfalls für diejenigen, die irgendetwas (wegen was auch immer) an der Backe haben....

Nur was ist dann mit den Leuten??? Schließlich durften Sie ja mal "frei ab 18 Jahren" legal erwerben...aber dann evtl. keine WBK später dafür bekommen???

Das gleiche gilt für Geschosse (mit Sonderfüllungen) die jetzt nach BKA-Bescheid noch "frei" erworben und besessen werden können...ab 1.4. aber dann nicht mehr, bzw. nur noch mit Genehmigung (von wem, für wen???)...

Das BuMiWi wid nicht zuständig sein, da "Geschosse" erst ab 20mm zu deren Aufgabengebiet (KWKG) gehören...

Das BKA wird aber wohl Ausnahmegenehmigungen für einzelne Geschosse entweder Nicht, oder auch nur unter Prüfung aller persönlichen Verhältnissen des Antragstellers genehmigen...Gibts dann einen Geschossbesitzschein (GBS), oder GES (Geschosserwerbsschein) ....:-))))

Naja, wie immer bei den Politik-Eierköpfen...angedacht, aber leider nicht zu Ende gedacht...

DABEI regelt die EU mit ihrer Einstufung Kategorie A, etc.. (u.a.Geschoss-Besitz) nur in der Form, das ein Transfer über EU-Grenzen hinweg als Kategorie A verboten ist (bzw. nur mit besonderer Erlaubnis möglich ist) und es ansonsten den jeweiligen Mitgliedsländern freistellt, was bei ihnen selbst verboten ist....also keine Zwangsläufigkeit herrscht, wie uns unsere Eierköpfe weismachen wollen...

Aber lassen wir das...den Moloch EU noch aufzuhalten ginge nur durch Grenzziehung durch das BVerfG alles andere nur über andere Politiker (mit Sach-und gesunden Menschenverstand)...an beidem mangelt es aber bei den Meisten..

Muni

edit Tyyyyyyyypfääähler

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