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IGNORED

Kennzeichnung von Kurzwaffenteilen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

An welchen Teilen einer Kurzwaffe muss eigentlich die Herstellernummer überall angebracht sein:

1. Griffstück?

2. Lauf?

3. Verschlussstück/Schlitten?

Reicht die Kennzeichnung nur an einem Teil?

Falls ein zweiter Wechsellauf existiert, der speziell auf diese Waffe angepasst wurde, darf dieser Lauf exakt dieselbe Nr. haben wie die Ursprungswaffe?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

§ 24

Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

(1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:

1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,

2. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,

3. eine fortlaufende Nummer.

Geschrieben

Ist momentan noch ganz unterschiedlich.

An meinem 1911er Colt zb. befindet sich mal abgesehen von den Beschußzeichen lediglich auf dem Griffstück eine Serien Nr.

An meiner GSP wiederum befindet sich die Serien Nr. nur auf dem System .Nix auf dem Lauf und nix auf dem Griffstück.

Geschrieben

Ich habe mir nen Wechsellauf mit der gleichen Seriennummer versehen lassen, wie die Basiswaffe. Der Lauf hat halt lediglich ein anderes Kaliber.

Geschrieben
Für meinen 1911er hab ich ein Wechselsystem (Springfield) in 9mm ganz ohne Seriennummer eingetragen bekommen.

Ist aber schon was her.

Nicht gut! :rolleyes:

"Wesentliche Teile" stehen mit dem Begriff "Schußwaffe" gleich und haben somit eine Kennzeichnung gem. § 24 zu tragen.

Geschrieben
Nicht gut!

Warum? Ich habe seinerzeit die Sache mit meiner SBine besprochen und sie meinte das wäre so OK. Der Büxer hatte angeboten eine NR. anzubringen aber die Behörde meinte das sei nicht nötig.

Stephan

Geschrieben

Das ist traurig, aber wahr. Wurde früher oft so gemacht, wohl ohne darüber nachzudenken dass es z.B. von einem KK-Gewehr der Marke Anschütz im Kaliber .22 l.r. etwas mehr als eine Handvoll gibt. :rolleyes::icon13:

Die Seriennummer ist das wichtigste Unterscheidungsmerkmal einer Waffe und das Beschussgesetz nimmt nur wenige Waffen davon aus.

Die Kennzeichnung der Waffe mit fortlaufender Nummer kann übrigens auch nachträglich noch angeordnet werden. Manch neuer SB macht das auch, wenn er auf solche Fälle stößt.

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