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IGNORED

2/6 pro Halbjahr oder gerechnet ab Kaufdatum?


Mc Haggis

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Geschrieben

Hallo,

noch eine Frage zur 2/6er Regelung.

Wie genau ist diese zu verstehen? Ich kaufe im August eine Waffe und im Dezember die Zweite. Darf ich dann ab Februar (weil 6mo rum zu nummer ein) wieder zwei oder nur eine?

Oder gilt das Kalenderhalbjahr?

Danke im Voraus

Geschrieben

Kommt auf Deinen Lankreis an. München Land ist nicht gleich München Stadt ist nicht gleich umliegende Landkreise. Bin ganz dicht dran und bei uns gilt 2 pro Kalenderhalbjahr. Also 1.1. bis 31.6. und 1.7. bis 31.12. je 2 Stück.

Wenn man ein Eisen verkauft, erhöht das das Kontingent aber nicht, sondern nur der Neuerwerb wird gerechnet, wenn man stattdessen dann ein Anderes anschafft :(

Geschrieben

Wie oft wird für diese Frage hier eigentlich noch ein neuer Thread aufgemacht ? :angry2:

Ab dem ersten Erwerb beginnt die Frist an zu laufen und dann schaut man einfach auf den Kalender. Von heute an gerechnet entstünden also pro Jahr folgende zwei Erwerbszeiträume:

1. 18. Januar bis 17. Juli

2. 18. Juli bis 17. Januar.

In jedem dieser Zeiträume dürfen in der Regel jeweils zwei Waffen erworben werden. Also eigentlich nicht soooo schwierig, oder ? ^_^

Geschrieben
Wie oft wird für diese Frage hier eigentlich noch ein neuer Thread aufgemacht ? :angry2:

Ab dem ersten Erwerb beginnt die Frist an zu laufen und dann schaut man einfach auf den Kalender. Von heute an gerechnet entstünden also pro Jahr folgende zwei Erwerbszeiträume:

1. 18. Januar bis 17. Juli

2. 18. Juli bis 17. Januar.

In jedem dieser Zeiträume dürfen in der Regel jeweils zwei Waffen erworben werden. Also eigentlich nicht soooo schwierig, oder ? ^_^

Ich weiß nicht, ob das im Ermessenspielraum eines jeden SB liegt; jedenfalls wird es unterschiedlich gehandhabt. Bei uns gilt

1.HJ = 01.01.-30.06.

2.HJ = 01.07.-31.12.

d.h. 2 Waffen am 30.06. und 2 am 01.07. kaufen ist o.k. ==> also nicht 2 im halben Jahr, sonder 4 in zwei Tagen

Geschrieben

Eigentlich vollkommener Unsinn, denn stell Dir mal vor, eine WBK wird am 25.06. ausgestellt, dann wäre der erste Zeitraum schon nach 5 Tagen verstrichen, kann ja logischerweise so nicht hinkommen. :rolleyes:

Eine Klarstellung erfolgte bereits im Entwurf zur neuen VwV. Die Frist beginnt an zu laufen mit dem Tag des erstmaligen Waffenerwerbs. Alles andere wäre auch Humbug.

Geschrieben
Wie oft wird für diese Frage hier eigentlich noch ein neuer Thread aufgemacht ? :angry2:

So oft, bis sich die Waffen des TE quasi selbst beantragen, ihm das Gesetz vorlesen und sich auf dem Stand auch selbständig entsprechend der Sicherheitsregeln ablegen... <_<

Geschrieben
Eine Klarstellung erfolgte bereits im Entwurf zur neuen VwV. Die Frist beginnt an zu laufen mit dem Tag des erstmaligen Waffenerwerbs. Alles andere wäre auch Humbug.

Definiere doch bitte mal "erstmaliger Erwerb? Ist es die allererste Waffe, die ich gekauft habe.....?

Bei uns wird es so gehandhabt:

Inneralb von 6 monaten dürfen max. 2 Waffen gekauft werden.

Beispiel:

Ich kaufe am 31.1 eine Waffe.

und am 5.5 die zweite Waffe.

jetzt ist bis zum 31.7 erstmal nix mit Erwerb.

Wenn ich jetzt dann am 1.8 eine Waffe kaufe, kann ich erst wieder am 5.11 die Nächste kaufen.

(also einfach von heute an 6 monate zurückrechen: 2 Waffen gekauft -> nix ist mit Erwerb, andernfalls alles ok)

Geschrieben
Definiere doch bitte mal "erstmaliger Erwerb? Ist es die allererste Waffe, die ich gekauft habe.....?

... seit 01.04.2003. Dann wird ein Schuh draus. Das davor zählt natürlich nicht, weils da noch kein Erwerbsstreckungsgebot gab. <_<

Das mit dem Zurückrechnen ist eine nette Idee, aber unnötig kompliziert. Macht es die Behörde wie von mir oben beschrieben, muss sie sich nur irgendwo in der Akte oder im PC-Datensatz zwei Zeiträume notieren, die bis zum Sankt-Nimmerleinstag immer gleich bleiben. Ich denke mal, dass die Waffenprogramme mit der Zeit so angepasst werden, dass dort bei Eingabe einer weiteren Waffe automatisch ein Hinweis erfolgt, wenn 2/6 schon ausgeschöpft wurde.

Geschrieben
... seit 01.04.2003. Dann wird ein Schuh draus. Das davor zählt natürlich nicht, weils da noch kein Erwerbsstreckungsgebot gab. <_<

Das mit dem Zurückrechnen ist eine nette Idee, aber unnötig kompliziert. Macht es die Behörde wie von mir oben beschrieben, muss sie sich nur irgendwo in der Akte oder im PC-Datensatz zwei Zeiträume notieren, die bis zum Sankt-Nimmerleinstag immer gleich bleiben. Ich denke mal, dass die Waffenprogramme mit der Zeit so angepasst werden, dass dort bei Eingabe einer weiteren Waffe automatisch ein Hinweis erfolgt, wenn 2/6 schon ausgeschöpft wurde.

Hmm,

also nehmen wir mal an, daß meine Frist vom 1.1 bis zum 30.6 geht.

Dann könnte ich mir am 29.6. 2 Waffen kaufen und dann am 2.7. wieder 2 :rolleyes:

Also 4 Stück innerhalb von einer Woche. (Wenn auch nur im einem Spezialfalle)

Geschrieben
...

Das mit dem Zurückrechnen ist eine nette Idee, aber unnötig kompliziert. Macht es die Behörde wie von mir oben beschrieben, muss sie sich nur irgendwo in der Akte oder im PC-Datensatz zwei Zeiträume notieren, die bis zum Sankt-Nimmerleinstag immer gleich bleiben.

...

Hallo beisammen,

naja, das mit den gleichbleibenden Zeiträumen stimmt doch wohl aber nur, wenn man permanent die 2/6Regel maximal ausschöpft, oder?

Wenn man mal z. Bsp. 1 Jahr pausiert, beginnen die Zeiträume komplett von neuem .... und weichen natürlich von den bisherigen ab ....

Genauso, wenn man nicht SOFORT nach Ende der Sperrzeit wieder was kauft .... also, das mit den fixen Zeiträumen klappt nur in den allerseltensten Fällen, oder habe ich da einen Fehler im Denkansatz?

Gruß

Sigges

Geschrieben
Also 4 Stück innerhalb von einer Woche. (Wenn auch nur im einem Spezialfalle)

Ja und, wo ist das Problem ? Die 2/6-Regel ist auch dann eingehalten. Ob man verteilt kauft, oder zwei an einem Tag ist doch wurscht.

Geschrieben

Ich hab' da auch noch mal ein paar ganz wichtige und unheimlich dringende Fragen, ne:

Wenn ich am 10. und 11. Februar meine ersten Waffen gekauft habe, die dritte dann am 10. August, die vierte aber erst Mitte Oktober, wann darf ich denn dann die fünfte kaufen, erst am 10. Februar, oder kann ich vielleicht die zwei Monat und fünf Tage aus dem überzähligen Warten der vierten Waffe auf den Erwerb der fünften anrechnen. Oder sind die vom Amt wieder voll gemein und erlauben es mir erst, meine sechste Waffe am 15. April also 6 Monate nach Erwerb der vierten zu kaufen, obwohl ich doch in dem Jahr vom 10. Februar bis zum 10. Februar des Folgejahres nur 4 Waffen gekauft habe.

Hechel....

Jetzt müsst Ihr mir aber echt sofort und belastbar und mit Quellenangabe sagen wie das durch die Waffenbehörde, mich, meinen großen Bruder und überhaupt hier in NRW zu handhaben ist.

Quark ! Und grün war alle....

Selber nachhalten, realistisch bleiben und die Kommunikation mit der Behörde pflegen. Was irgendjemand im Internet sagt, kann man mal als zweite Meinung für 'nen Denkanstoß nutzen. Nicht als Orakel mit rotem Telefon nach OBEN. Macht dem SB der Behörde einen vernünftigen Vorschlag. Und hört dem Menschen zu, wenn er was dazu sagt.

Geschrieben
Ja und, wo ist das Problem ? Die 2/6-Regel ist auch dann eingehalten. Ob man verteilt kauft, oder zwei an einem Tag ist doch wurscht.

Kein Problem,

ich wollte nur sichergehen, dass ich es auch verstehe.

Warum schreibt man dann nicht gleich 4 im Jahr, wenn die verteilung nix macht....

Oder warum nicht 40 in 10 Jahren

Ich bin überprüfter, rechtstreuer und sachkundiger Bürger........, eigentlich ist die Enschränkung eh beschränkt.

Geschrieben
Wenn ich am 10. und 11. Februar meine ersten Waffen gekauft habe, die dritte dann am 10. August, die vierte aber erst Mitte Oktober, wann darf ich denn dann die fünfte kaufen, erst am 10. Februar, oder kann ich vielleicht die zwei Monat und fünf Tage aus dem überzähligen Warten der vierten Waffe auf den Erwerb der fünften anrechnen.

Also dann halt nochmal. Machst Du das eigentlich extra ? :rolleyes:

1. Frist: 10.02. bis 09.07.

2. Frist: 10.07. bis 09.02.

Ergo laufen die ersten beiden Waffenkäufe vom 10.02. und 11.02. in das erste Kontingent rein, der dritte Waffenerwerb vom 10. August ins zweite Kontingent und eine mögliche vierte Waffe wird im zweiten Zeitraum nicht an Land gezogen.

Somit kannst Du im dritten Zeitraum wieder zwei Waffen erwerben.

Selber nachhalten, realistisch bleiben und die Kommunikation mit der Behörde pflegen. Und hört dem Menschen zu, wenn er was dazu sagt.

Das ist nie ein Fehler. :icon14:

Geschrieben
Warum schreibt man dann nicht gleich 4 im Jahr, wenn die verteilung nix macht....

Oder warum nicht 40 in 10 Jahren

Ich denke mal, dass Deine Konstellation schlichtweg nicht bedacht worden ist, aber trotzdem nicht zum Untergang des Abendlandes führen wird. :rolleyes:

........, eigentlich ist die Einschränkung eh beschränkt.

Da sind wir uns einig. :)

Geschrieben
Machst Du das eigentlich extra ? :rolleyes:

AHYUPP !

Ich wollte eine möglichst verwirrte Konstellation zusammenstellen. Deshalb auch die Geschichte mit "grün alle". Jetzt hab' ich wieder welches.

Aber lieb von Dir, 's nochmal aufzuschreiben. :wub:

Geschrieben

Ich habe am 02.Nov. 07 ein 0A15 auf grün gekauft d.h. ich darf jetzt bis zum 01.04.08 nur noch eine weitere Waffe kaufen? Egal ob der letzte Kauf vor dem die OA 15 eine Winchester 94 war auf gelb am 24.06.06 d.h. vor fast 2 Jahren! Ich wollte mir einige Halbautomaten auf gelb kaufen d.h. als Repetiergewehr weil evtl. bald nicht mehr möglich aber jdann ist jetzt ja nur noch eine möglich - Toll, jetzt versteh ich auch den Sinn!

Geschrieben
... Halbautomaten auf gelb kaufen d.h. als Repetiergewehr weil evtl. bald nicht mehr möglich...

Wer um Himmels Willen hat Dir denn den Unsinn eingeredet?

(wenn ich Dich hier richtig verstehe und Du sagen möchtest, dass Du befürchtest, in Zukunft könnte es keine HA, insbesondere solche mit moderner Anmutung, mehr geben.)

Hinsichtlich der Erwerbsstreckung siehst Du das grundsätzlich richtig. Die Frage ist halt, ob konkret Deine Behörde 2/6 auf Gelb schon jetzt anwendet.

€: Edith sagt hinsichtlich der zu Repetieren umgebauten HA, dass man sich eher darüber Gedanken machen muss, ob genau dies in Zukunft noch möglich ist (imho, d.h. so wie es derzeit aussieht ist es das nämlich nicht); Stichwort: Umbauten in einen Zustand, der erleichterten Erlaubnisvoraussetzungen entspricht (siehe Änderung der Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1):

„Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden,

deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen

möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht

nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. Dies gilt nicht für

veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1

Nr. 1.5 (Salutwaffen).“

Wenn Du es so herum gemeint haben solltest, ist eine Befürchtung, dass zu Repetierern umgebaute HA in Zunkunft nicht mehr auf Gelb erworben werden können natürlich gerechtfertigt.

Geschrieben

Genau so ist es gemeint d.h. bis zum 1.04.08 kann ich mir jetzt überlegen ob ich ein M1 oder ein SWG Dragunow oder einen AK-Ableger auf gelb kaufe - aber möglich wird eben nur eine Waffe sein! Wenn ich mich für ein Gewehr 7,62 x 39 entscheiden werde - brauche ich mich um den Anschein ja nicht kümmern weil ja Repetierer d.h. kein Halbautomat - richtig?

Kann es dann auch sein, dass ich z.B. alle meine Einzellader auf WBK gelb - alt dann auch nicht mehr für die neue gelbe umbauen lassen kann?

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