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IGNORED

ACHTUNG: Kein Waffenversand mehr mit DHL!


tarday

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Das kann ich leider nicht mehr sagen, weil das jetzt genau ein Jahr her ist.

Aber das Paket kam von einem Händler.

AHA!

Ich bekam auch mal von nem Händler nen Revolver zugeschickt - per Nachname!!! Jeder der zahlt hätte das Paket annehmen können.

IMI

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AHA!

Ich bekam auch mal von nem Händler nen Revolver zugeschickt - per Nachname!!! Jeder der zahlt hätte das Paket annehmen können.

IMI

Ich habe auch schon eine Waffe durch einen Spezialversand erhalten. Der prüft an der Haustür den Personalausweis und schreibt die Nummer auf.

Wenn ich mir das WaffG anschaue - wo versucht wird jede Kleinigkeit zu regeln ist der Versand eine "Schwachstelle".

Ein Schützenkollege erzählte mir, dass seine Waffe von seinem im Haus lebenden Vater entgegen genommen wurde.

Und der hat keine WBK.

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Was ich eigentlich mit meinem Teil der Diskussion sagen will:

Wer eine Waffe versendet sollte einfach nur sicherstellen, dass die Waffe auch gesetzeskonform in die richtigen Hände fällt.

Bei einem Massentransporteur wie DHL verschwinden täglich Pakete und die Fahrer stehen unter einem gewissen Leistungsdruck alle Pakete auszuliefern.

Und wie die meisten wissen, wird da einiges anders gemacht als es sein sollte.

Wenn ich das weiß und wenn ich meine Zuverlässigkeit weiterhin behalten will, dann sollte mir das auch 35 Euro wert sein.

Klar ist das dann nicht so einfach wie auf die Post zu gehen und mal eben schnell ein Paket zu versenden.

Wie auch immer:

Guten Rutsch !

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Ich weiß - das ist auch der Inhalt aus dem einen Link den ich gepostet hatte.

Geschrieben hatte ich nur: Meiner Meinung ...

Das hängt mit der Logik (oder Nicht-Logik) des Waffengesetzes zusammen.

Genau eine eigene Meinung ist nicht erwünscht, lieber so machen wie es einige geschrieben haben:

Wenn keiner weiß, was drin ist, kann man alles machen.

Tolle Einstellung !

Vertrau Du nur auf die AGB von irgendwelchen Transporteuren.

Es ist ganz egal, was da drin steht, denn was gemacht wird, ist etwas anderes.

Ich habe schon erlebt, dass Waffen an dritte Personen ohne Berechtigung abgegeben wurden - ich habe schon erlebt, dass Pakete hinter die Mülltonne oder hinter das Haus gelegt wurden (mit Karte im Briefkasten, damit man das Paket findet).

Bevor ihr alle so einen Quatsch verzapft und ein paar Euro sparen wollt (die i.d.R. sowieso der Empfänger bezahlt) denkt lieber mal nach, was ihr tut !

Was passiert denn, wenn eure Waffe beim Versand wegkommt oder in falsche Hände gerät ? Weiß das irgend jemand der hier solche Töne spuckt ?

Sorry Michel aber ich glaube Du stehst irgendwie auf der Leitung. Daß Pakete irgendwo abgestellt werden kennt wohl jeder, das passiert aber eher weniger wenn der Zusteller den Empfänger (in meinem Fall die Passnummer) schriftlich bestätigen muß. Das SOLLTE so sein, zumindest wenn man EIGENHÄNDIG versendet. Dann ist für den Versender, nach allen IHM MÖGLICHEN Mitteln, sichergestellt daß nur ein Berechtigter das Paket erhält. Ob der Empfänger berechtigt ist hat den Zusteller nicht zu interessieren weil das Sache des Versenders ist dies zu prüfen, deswegen schreibt der da auch nur die Adresse vom BERECHTIGTEN Empfänger drauf. Es hat den Transporteur nicht zu interessieren ob im Paket ein Goldbarren, `ne tote Maus oder `ne Waffe ist, wenn er sich an die Vorschriften hält ist alles OK. Wenn man eine Waffe als normales Paket verschickt und es kommt weg ist man selbst schuld.

Und ich habe das nicht geschrieben weil das "Einige" geschrieben haben sondern weil das so die pure Wahrheit ist und zwar ohne meine persönliche Meinung denn die ist dem Richter wurscht wenn dann die Verhandlung wegen verstoßes gegen das Waffengesetzt stattfindet.

Ja ich vertraue den AGB`s von irgendwelchen Transporteuren denn das ist es was vor den Behörden darüber entscheidet ob Du im Verlustfall Deine Zuverlässigkeit behältst. Denn Du darfst, wie schon ausgeführt, nach dem Waffengesetz einem gewerblichen Transporteur sehr wohl Deine Waffen zum Transport überlassen. Wenn der Transporteur gegen seine eigenen Regeln verstösst ist das ausschließlich SEIN Problem und kann dem Versender nicht angelastet werden, denn er hat nichts falsch gemacht. Und wem vertraust Du, der Studentin die nebenbei im Call-Center sitzt und Dir mündlich irgendwas erzählt?

Und weil ich eben nachdenke was ich tue, mache ich`s so wie ich`s geschrieben habe denn dann kann mir absolut keiner ans Bein pinkeln.

Tja was passiert wenn eine Waffe wegkommt die ich versendet habe: Ich melde das meinem SB und dem Transporteur. Der SB fragt erst mich wie ich`s versendet habe und dann ganz genau beim Transporteur wie er seine Arbeit erledigt hat. Ich bekomme den Betrag vom Transporteur ersetzt und fertig.

Was passiert wenn eine Waffe wegkommt die ich gekauft habe: Ich melde das dem Versender und meinem SB. Bekomme mein Geld vom Verkäufer zurück und die Sache ist für mich erledigt denn der Versender ist dafür verantwortlich die Waffe korrekt zu verschicken, hat er`s nicht getan hat er schlechte Karten.

Und in Beiden Fällen hätte ich absolut keine Angst daß ich meine Zuverlässigkeit verlieren würde, denn alles wäre korrekt abgelaufen, ich hätte mich in keinster Weise strafbar gemacht. Die Waffe kann bei dieser Vorgehensweise nur durch den Transporteur abhanden kommen und zwar dann wenn er sich nicht an seine AGB hält. Somit sein Verschulden und er ist haftbar. Sind das jetzt genug große Töne die ich gespuckt habe und deutlich genug?

Und jetzt nochmal zum Thema "...nur um ein paar Euro zu sparen..." Der Versand mit DHL ist als EIGENHÄNDIG teurer als mit z.B. PAKEXX weil EIGENHÄNDIG bei DHL nur per EXPRESS geht. Schlechte Vorraussetzungen um ein paar Euro über DHL zu sparen, oder?

Mit welchem Transporteur versendest denn Du eigentlich Waffen? DHL scheint Dir ja nicht gut genug zu sein. Da hätte ich gerade bei den anderen größere Bedenken.

So und jetzt Friede und guten Rutsch an Alle !

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Zur Info:

Ich hatte nochmal via Mail gefragt:

Sehr geehrte Frau Stopp,

nochmals vielen Dank für Ihre Antwort. Heute hörte ich von einen Sportschützenkollegen, dass DHL ab November dieses Jahres offenbar doch keine Waffen mehr transportiert. Selbstverständlich ist hier nur der Transport zwischen zwei nach dem WaffG Berechtigten gemeint.

Konnten Sie mir hierzu nochmal antworten?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Und hier die Antwort von heute:

Gruß

Kodjak

Sehr geehrter ...........

vielen Dank für Ihre Antwort.

Uns liegen keine neuen Informationen vor, dass der Versand von Waffen mit DHL Express nicht mehr möglich ist.

Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenberater stehen Ihnen auch unter der unten aufgeführten Serviceline gerne zur Verfügung.

Wenn Sie uns per E-Mail antworten, senden Sie uns bitte Ihre ursprüngliche Anfrage mit.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Stopp

DHL Express Vertriebs GmbH & Co. OHG

Kundenservice

------------------------

Hausadresse

Eiffestr. 78

20537 Hamburg

------------------------

Telefon 0180 5 3452255*

Telefax 0180 3 4561111**

* 14 ct je angef. 60 Sekunden aus den deutschen Festnetzen;

** 9 ct je angef. 60 Sekunden aus den deutschen Festnetzen; ggf. abweichende Mobilfunktarife

------------------------

kundenservice.de@dhl.com

www.deutschepost.de

:appl:

...damit hat sich dies nun auch geklärt...........

Grus

Blue

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Habe heute ebenfalls die schriftliche Auskunft von DHL bekommen, dass Waffenversand von Berechtigtem zu Berechtigtem nach wie vor möglich ist.

Ich ging nicht davon aus, dass drei unabhängig voneinander erhaltene Auskünfte mit übereinstimmendem Inhalt falsch sind.

Sorry für die weitergegebene Fehlinformation von DHL.

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Wenn - wie nun klar zu sein scheint - DHL keine Waffen ins Ausland transportiert, dann stellt sich für mich die Frage, von welchem Dienstleister ich als Privatperson eine Waffe in die USA transportieren lassen kann. Welche Tipps könnt Ihr mir geben?

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Wenn - wie nun klar zu sein scheint - DHL keine Waffen ins Ausland transportiert, dann stellt sich für mich die Frage, von welchem Dienstleister ich als Privatperson eine Waffe in die USA transportieren lassen kann. Welche Tipps könnt Ihr mir geben?

Mit der Post. POST und DHL sind zwei verschiedene Vereine! Da das paket eh vom Zoll nach Vorlage der AG und AAM mit einem Metallsiegel verplombt wird bist du eh fein raus, da das Entfernen des Zollsiegels/plombe eine Höhere Strafe nach sich zieht als der Diebstahl und illegale Besitz einer Waffe in Deutschland. Außerdem heftest Du ja eh den gelben Durschlag der AAM an das Paket das bei Abfertigung im Flughafen Frankfurt von der Post dort abgestempelt wird und Du zurück erhälst. Mit erhalt der abgestempelten AAM kannst Du die Spielzeuge aus dem Handelsbuch austragen oder eben als Privatperson aus der WBK austragen lassen.

Ging bisher einwandfrei.

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So siehts aus. Und nur darum geht es.

Dann gibts nicht nur keine Moneten für die mit "Postgeheimnis" verschickte Plempe, auf die Zuverlässigkeit könnte dann,

um es mit HornerArms´ Worten zu formulieren, auch geschissen sein. Folgendes ist ganz interessant: Waffenversand - aber wie? (gunrack)

Für die die nicht drauf scheißen gibts Overnite, die werben sogar mit Waffenversand.

Ah, also wieder mal nur viel Wind um nix?! :peinlich::peinlich:

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Ja, und das geschieht mit der „Postvollmacht“!

Ein Vordruck, erhältlich unter Mat.-Nr.: 675-604-280.

Ich zitiere aus dem Begleitschreiben: „Für eigenhändig auszuhändigende Sendungen kann diese Vollmacht nur anerkannt werden, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist.“

Und um dies ausdrücklich zu vermerken muss auf dem Vordruck in entsprechender Spalte nochmals mit Datum unterschrieben werden.

Der Vordruck liegt mir gerade vor.

Stimmt,

hast Du richtig zitiert,aber

dieses gilt nur für normale Paketsendungen,Päckchen,Briefen,Bücher- oder Warensendungen...

für "eigenhändig" braucht man eine "Besondere Vollmacht"

Und jeder Zusteller bei DHL wird mit Sicherheit dieses Paket (eigenhändig) dann hinten im Gartenhaus bei der Mülltonne ablegen weil er ja dann ganz genau weiss das er sein Job los ist.

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Uns liegen keine neuen Informationen vor, dass der Versand von Waffen mit DHL Express nicht mehr möglich ist.

Dies ist auch identisch mit meinen Informationen. Allerdings wurde mir auch keine Einschränkung für den Auslandsversand genannt.

Alles andere ist nur die immer wiederkehrende Frage Postversand? Zusatzleistungen wie Express, Eigenhändig oder Rückschein?

Oder gleich einen teuren Paketdienst?

Der Paketzusteller der Post (DHL) darf beim normalen Paket eine Alternativzustellung machen.

D.h. er darf an die Ehefrau, Kinder und Nachbarn ausliefern.

So lange das Paket dort verschlossen bleibt, ist alles in Ordnung.

Das Überlassen einer Waffe beginnt erst dann, wenn der Empfänger auch die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.

Aber welcher Nachbar öffnet schon das Paket, das er für den Nachbarn entgegengenommen hat?

Rechtlich schwierig wird es erst, wenn der Nachbar oder die nicht berechtigte Ehefrau das Paket öffnet.

Wenn es die Ehefrau oder Sohn/Tochter ist, die das Paket aus Versehen oder Neugier öffnen, und dann stehen lassen bis der Ehemann/Vater heimkommt, ist doch noch alles in Ordnung. Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf.

Und auf alle Fälle wird der Berechtigte auch dem Ehemann/Ehefrau vorher sagen, daß er ein Paket erwartet.

Das Paket z.B. vor der Haustür abstellen, darf der DHL - Zusteller auch nicht!!!!!!

Wenn er es trotzdem macht, hat er keinen Abliefernachweis. Er kann nicht nachweisen, daß er das Paket irgendwo abgeliefert hat, kann also das Paket selbst unterschlagen haben, bzw. das Paket ist verloren gegangen. Dafür ist der Absender nicht verantwortlich!

Und wenn ein Paket verloren geht, das passiert nicht nur der DHL sondern jedem Paketdienst, (oder stellen die alle vor die Haustür?) bin ich als Versender auch nicht dran. Im WaffG heißt es, wenn der Zusteller ausliefert, habe ich ausgeliefert. Der hat aber in dem Falle nicht ausgeliefert!

Die Apokalypse wäre, wenn der Zusteller beim Nachbarn, Ehepartner, Kinder abliefert, die das Paket auspacken und mit der Waffe irgendwelchen Unsinn treiben, oder sogar Straftaten begehen.

Dann bin ich als Versender tatsächlich dafür verantwortlich!

Aber in einem vorhergehenden Beitrag habe ich auch beschrieben, wie ich eine Waffe von einem Spezial-Paketdienst bekommen habe. Den Zusteller habe ich zufällig abgefangen, nachdem er erfolglos versucht hat das Paket bei der Nachbarin abzugeben.

Das Paket habe ich ohne Ausweisvorlage gegen Unterschrift bekommen!

Fazit: Die Spezialdienste sind zwar teurer, die Zuverlässigkeit wage ich aber zu bezweifeln.

Die Wahrscheinlichkeit auch bei einem normalen Paketversand per DHL mit dem WaffG in Konflikt zu kommen ist genau so gering, wie wenn ich über einen teuren Spezialversand versende.

Hier wird von bestimmen Stellen aus eine Hysterie erzeugt, die zum Ziel hat gewisse Leute reich zu machen.

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Mann Mann Mann, Ihr habt Probleme.

Das wichtigste ist doch, vom MG42 den Schaft abzunehmen, damit man unter 1,20m kommt. Dann Marke "No Weapon" drauf -genau dafür sind die gedacht - oder etwa nicht ? Und dann ab die Post.

Es möge sich mal der melden, dem wirklich eine Waffe abhanden gekommen ist.

Shorty

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Verwahrung von Waffen und Munition bei mehrtägigen Turnieren

Verwahrung von Waffen und Munition bei Einkehr im Gasthaus während der Reise

Arghl! Wenn das ein profilierungssüchtiger Politiker liest, dann ist es aus mit dem Hobby. Zumindest mit denen, die öfter mal "auswärts" schießen.

lg

SF

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Da ich immer noch Fördermitglied des FWR bin (langsam halte ich mich selbst für schizophren) hier noch mal meinen Wunschzettel für längst fällig gewordene rechtssichere Regelungen:

Versand von Waffen im Inland

Versand von Waffen im Ausland

Verwahrung von Waffen und Munition bei mehrtägigen Turnieren

Verwahrung von Waffen und Munition bei Einkehr im Gasthaus während der Reise

Sobald J.S. ein Transportunternehmen hat, werden die Politiker da für Punkt 1 und 2 sicher ganz plötzlich auf neue Ideen kommen.

Für 3 und 4 könnten schon heute Blockiersysteme in Frage kommen. Wird FWR sicher gerne als Pflicht durchsetzen.

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Da ich immer noch Fördermitglied des FWR bin (langsam halte ich mich selbst für schizophren) hier noch mal meinen Wunschzettel für längst fällig gewordene rechtssichere Regelungen:

Versand von Waffen im Inland

Versand von Waffen im Ausland

Das wird ein Wunsch bleiben. Das WaffG stellt die gewerbsmäßigen Beförderer bereits von der WBK-Pflicht frei und wer privat versendet, muss sich halt durch die Geschäftsbedingungen der Unternehmen wühlen. Dass es nicht immer einfach ist, dort das zu finden was man sucht, ist bekannt. Aber der Gesetzgeber wird daran nichts ändern können. <_<

Verwahrung von Waffen und Munition bei mehrtägigen Turnieren

Verwahrung von Waffen und Munition bei Einkehr im Gasthaus während der Reise

Hierzu gibts bereits den § 13 Abs. 11 AWaffV. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hierzu noch detailliertere Regelungen getroffen werden weil jeder halt unter Einschaltung des Gehirns dafür sorgen muss, dass seine Waffen auch unterwegs nicht abhandenkommen.

Irgendwie schon witzig. Einerseits wird über die vielen Gesetze geschumpfen und andererseits soll immer noch mehr geregelt werden. :rolleyes:

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Irgendwie schon witzig. Einerseits wird über die vielen Gesetze geschumpfen und andererseits soll immer noch mehr geregelt werden. :rolleyes:

Hallo Sachbearbeiter,

leider werden manchmal Probleme geschaffen, wo eigentlich keine sind, weil der gesunde Menschenverstand (...Einschaltung des Gehirns...) nicht zum tragen kommt, da stimme ich dir zu. Allerdings gibt es auch Fallkonstellationen, bei denen man schon mal den "kleinen Juristen" unter dem Arm haben muss, um durchzublicken (da kann dann sicherlich auch schon mal ein Sachbearbeiter in einer Behörde den Überblick verlieren). Rechtliche Vorschriften können ja nicht alle tatsächlichen Lebensvorgänge wortwörtlich erfassen, weshalb ja dann diese vielfälltigen, verschiedenen tatsächlichen Lebensvorgänge auch immer unter bestimmte gesetzliche Normen zu subsumieren sind. Genau dadurch verunsichert wirft dies dann aber wieder beim normalen Bürger Fragen auf, die er dann natürlich gerne haargenau seitens des Gesetzgebers für sich beantwortet hätte, was natürlich so nicht geht. Eine genauere Auslegung bestimmter Rechtsnormen erfolgt ja meist erst durch die Rechtsprechung, so z.B. beim Waffenrecht. Daher denke ich geht es den Bürgern generell nicht um mehr gesetzliche Regelungen, sondern eher um weniger, dafür aber möglichst sinnvolle und eindeutige.

Gruß

Defender27

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Ach komm, sooo schwierig ist das doch gar nicht. :)

1. Angemessene Aufsicht = zuverlässiger Berechtigter passt auf Deine Wumme auf.

2. Sonstige erforderliche Vorkehrungen = das Zeug wird so weggesperrt, dass für ein paar Stunden keiner drankommt.

Wenn man sich daran hält, ist man auf der sicheren Seite.

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Nochmal zum Mitschreiben:

Die Sorgfalt, die gefordert wird vom Waffenbesitzer, bei Transport, Versand, Aufbewahrung etc., wird ja nicht regelmäßig überwacht oder geprüft. Erst in dem Moment, wo die Sorgfalt nicht ausgereicht hat, wird es für alle spannend.

Der Gesetzgeber fordert bereits sehr detailliert, wie ich meine Waffen aufzubewahren habe. Er schreibt mir auch für den Transport (OK,OK, nicht zugriffsbereites Führen) reichlich vor. Das versetzt mich natürlich in eine sehr wachsame Geisteshaltung, was den Umgang mit Waffen angeht. Ärgerlich ist es dann, wenn man erleben muss, daß eben andere Menschen nicht so sorgsam mit Waffen umgehen. Den Frust muss man aber aushalten, man kann eben nur für sich selbst verantwortlich sein.

Jetzt mal zu ein wenig anschaulichen Fällen (rein hypothetisch natürlich) für (eigentlich) korrektes Verhalten:

1.)

Ich komme mit meiner Range-Bag an den Stand (Vorraum). Die lasse ich dann dort stehen, während drei Schützenbrüder am Tisch sitzen und gehe noch mal zum Auto, um Scheiben zu holen."Passt mal grad drauf auf, ich geh' noch mal zum Auto."

Was ist denn, wenn die Brüder auf den Stand gehen, der Kumpel vom Sohn vom Hausmeister kommt rein und greift sich den Inhalt ? Wer ist schuld an der widerrechtlichen Aneignung von Erlaubnispflichtigen Waffen und der dazugehörenden Munition ?

Ich, die Brüder, Kumpel, Sohn oder Hausmeister ? Egal, die Strafe, nämlich der Entzug meiner Waffen, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigen, ich sei nicht (mehr) zuverlässig, trifft auf jeden Fall mich.

2.)

Auf dem Weg zum Training muss ich tanken. Die Range Bag ist im abgeschlossenen Kofferraum. Ich nehme den Autoschlüssel mit und gehe zum Bezahlen, und mein ganzes Auto wird geklaut.

Es ist unerheblich, ob meine Autotüre jetzt noch abgeschlossen war oder nicht. Die Transportregeln habe ich befolgt, die Kanonen sind aber trotzdem weg. Offenbar habe ich sie nicht ausreichend geschützt.

3.)

Im Hotel bei einem Wettkampf schließe ich die Waffen in meinen Peli-Case ein und verstecke sie im Schrank, den ich abschließe. Das Zimmermädchen ruft die Rennleitung, als sie den gefährlichen Waffen-Bomben-Koffer im Schrank findet, während ich im Restaurant gegenüber tafele.

Habe ich jetzt eine Eierverknotung zu erwarten ?

Fazit: Man sei sorgfältig mit den Kanonen, so viel es eben geht. Dann passiert weniger. Wenn aber ein Diebstahl erfolgt, oder ein Unfall, dann ist man dran. Denn: Man kann immer noch mehr tun. Und hätte man mehr getan, dann wäre vielleicht nix passiert. Je sorgfältiger man ist, desto geringer ist das Restrisiko. Aber den Persil-Schein, kann man sich nicht selber ausstellen, á la : "Wenn Du das und das tust, kann dir Niemand einen Vorwurf machen...." Nochmal: Wenn etwas passiert ist der Vorwurf, Du hättest Deine Sorgfaltspflicht verletzt, da. Der kann dann mehr oder weniger entkräftet werden, oder die Folgen werden abgemildert, und das ist auch nicht schlecht, halt Glück im Unglück.

Was heißt das für den Versand:

Wenn ich einen Dritten (wer ist eigentlich dieser Zweite) beauftrage, Waffen zu transportieren, und der macht Mist, und es passiert was, bin ich wegen schlechter Sorgfalt dran. Ich hab's nicht selber gemacht, daher bin ich ein Risiko eingegangen. Pech gehabt !

Jeder muss selbst wissen, ob das für Ihn akzeptabel ist, mit DHL eigenhändig/Ident oder wie auch immer zu versenden. Oder ob man einen Spediteur beauftragt, oder nur selbst ausliefert.

:rolleyes: Für mich selber stellt sich die Frage (noch) nicht. Außer zur Garantie-Abwicklung habe ich noch keine Waffen verschickt, die kommen immer zu mir.

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Jetzt mal zu ein wenig anschaulichen Fällen (rein hypothetisch natürlich) für (eigentlich) korrektes Verhalten:

Um genau DAS nicht alles Ausarbeiten zu müssen haben die Rechtsexperten eben den undefinierten Rechtsbegriff erfunden. Ansonsten kannst Du dich vor Regeln irgendwann nicht mehr bewegen... wenn man ins Gesetz schreibt "Muss im Hotelschrank eingeschlossen sein", kommt wieder einer und fragt ob es eine Eichentür sein muss oder ob Pappe reicht, ob man Sicherstellen muss das sonst keiner den Schlüssel hat... u.s.w. u.s.f.

Daher überlässt man DAS für den "einzelnen Einzelfall" eben den Richtern. Dadurch entsteht dann - irgendwann - die ständige Rechtsprechung die einem früher oder später ein gewisses Maß an Rechtssicherheit gibt.

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Nochmal zum Mitschreiben:

Die Sorgfalt, die gefordert wird vom Waffenbesitzer, bei Transport, Versand, Aufbewahrung etc., wird ja nicht regelmäßig überwacht oder geprüft. Erst in dem Moment, wo die Sorgfalt nicht ausgereicht hat, wird es für alle spannend.

Richtig. <_<

Der Gesetzgeber fordert bereits sehr detailliert, wie ich meine Waffen aufzubewahren habe. Er schreibt mir auch für den Transport (OK,OK, nicht zugriffsbereites Führen) reichlich vor. Das versetzt mich natürlich in eine sehr wachsame Geisteshaltung, was den Umgang mit Waffen angeht. Ärgerlich ist es dann, wenn man erleben muss, daß eben andere Menschen nicht so sorgsam mit Waffen umgehen. Den Frust muss man aber aushalten, man kann eben nur für sich selbst verantwortlich sein.

Auch richtig.

Jetzt mal zu ein wenig anschaulichen Fällen (rein hypothetisch natürlich) für (eigentlich) korrektes Verhalten:

1.)

Ich komme mit meiner Range-Bag an den Stand (Vorraum). Die lasse ich dann dort stehen, während drei Schützenbrüder am Tisch sitzen und gehe noch mal zum Auto, um Scheiben zu holen."Passt mal grad drauf auf, ich geh' noch mal zum Auto."

Was ist denn, wenn die Brüder auf den Stand gehen, der Kumpel vom Sohn vom Hausmeister kommt rein und greift sich den Inhalt ? Wer ist schuld an der widerrechtlichen Aneignung von Erlaubnispflichtigen Waffen und der dazugehörenden Munition ?

Ich, die Brüder, Kumpel, Sohn oder Hausmeister ? Egal, die Strafe, nämlich der Entzug meiner Waffen, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigen, ich sei nicht (mehr) zuverlässig, trifft auf jeden Fall mich.

Hmm, dürfte auf ein Problem der Nachweisbarkeit hinauslaufen. Wenn es nach Aktenlage am Ende so aussieht, dass das nur ein Vorwand von Dir war um Deine Zuverlässigkeit zu behalten, hast Du schlechte Karten. Andernfalls hättest Du wohl Glück gehabt, wenn die drei Schützenbrüder eigentlich für jedermann erkennbar vertrauenswürdig sind.

2.)

Auf dem Weg zum Training muss ich tanken. Die Range Bag ist im abgeschlossenen Kofferraum. Ich nehme den Autoschlüssel mit und gehe zum Bezahlen, und mein ganzes Auto wird geklaut.

Es ist unerheblich, ob meine Autotüre jetzt noch abgeschlossen war oder nicht. Die Transportregeln habe ich befolgt, die Kanonen sind aber trotzdem weg. Offenbar habe ich sie nicht ausreichend geschützt.

Das sehe ich anders. Du hast in diesem Fall (alles verschlossen) das bestmögliche getan, um die Waffen unterwegs zu sichern. Mehr kann man von Dir nicht erwarten. Das muss natürlich so nachweisbar sein. Mit dem Tankwart oder anderen Kunden als Zeugen meines Erachtens kein großes Problem.

3.)

Im Hotel bei einem Wettkampf schließe ich die Waffen in meinen Peli-Case ein und verstecke sie im Schrank, den ich abschließe. Das Zimmermädchen ruft die Rennleitung, als sie den gefährlichen Waffen-Bomben-Koffer im Schrank findet, während ich im Restaurant gegenüber tafele.

Hmm, wenn der Schrank abgeschlossen ist, kann das Zimmermädchen da ja wohl kaum was entdecken. ^_^ Aber nehmen wir mal an, sie hätte es durch ein Fenster gesehen, wie Du eine Waffe in den Schrank steckst und das dann den Freundlichen gemeldet.

In diesem Fall würde ich auch sagen: alles in Ordnung. Negativ könnte man es sehen, wenn Du sehr lange außerhalb des Hotels Dich aufhalten würdest.

Habe ich jetzt eine Eierverknotung zu erwarten ?

Nein, das macht der Tierarzt. :lol:

Fazit: nicht immer bist Du schuld, wenn was passiert...

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