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IGNORED

ACHTUNG: Kein Waffenversand mehr mit DHL!


tarday

Empfohlene Beiträge

SB:

Meine Beispiele sind allesamt so gewählt, daß es unter vernünftigem Dafürhalten so gemacht werden kann. Dann kommt aber ein nicht bedachter Umstand dazu. Zutritt von Unbefugtem, Diebstahl mit Folgen, Zweit- und Zusatzschlüssel von denen man nix wusste.

100%ige Sicherheit gibt es nicht. Und selbst wenn sich hinterher herausstellt, daß keine (waffenrechtlichen) Folgen entstehen, so wird, sobald "etwas passiert", erst einmal der Vorwurf von mangelnder Sorgfalt "geprüft" werden müssen.

Und da das vor Gericht passiert, ist das Risiko, daß Richter auf andere Gedanken kommen als man selbst, nicht mehr von der Hand zu weisen.

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Hm, also erstens mal ist man doch nicht immer gleich vor Gericht und zum zweiten wird auch der Richter die Sachlage neutral einschätzen.

§ 13 Abs. 11 AWaffV bringt klar zum Ausdruck, dass die vorübergehende Aufbewahrung nicht perfekt sein kann, aber halt unter Ausschöpfung geeigneter Möglichkeiten erfolgen muss. Das Gegenteil muss einem erst mal unterstellt werden können.

Außerdem wird man ohnehin eher nachsichtig sein, weil der Betroffene ja schon durch den Verlust der Waffe einen Schaden erlitten hat.

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Und da das vor Gericht passiert, ist das Risiko, daß Richter auf andere Gedanken kommen als man selbst, nicht mehr von der Hand zu weisen.

Na ja, aber auch ein Richter muss sachbezogen und darf nicht willkürlich urteilen.

Ich schließe mich in der Bewertung auch eher SB an. Wenn das für Otto Normalschütze/-jäger "einigermaßen Menschenmögliche" zur Sicherung getan wurde (skurrile Anstrengungen wie Transport im Panzer oder Bau einer Verwahrungs-Pyramide werden definitiv nicht verlangt...) dürfte waffenrechtlich nicht allzuviel passieren. Ansonsten müssten wir alle nur noch mit Magengeschwüren herumlaufen.

Gruß,

karlyman

(P.S.: Auch die Pyramiden, an die ich in dem Zusammenhang öfter denken muss :rolleyes:

wurden schliießlich fast alle von Grabräubern geknackt... total sicher ist nichts,

außer, dass wir aufs Klo und mal sterben müssen)

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Sachbearbeiter, es ist schon richtig oder wahrscheinlich (die mögliche richterliche Beurteilung) was Du schreibst.

Fazit: nicht immer bist Du schuld, wenn was passiert...

Einerseits ist es unmöglich, und wohl auch nicht wirklich gewollt, daß Gesetze einem alles bis auf den letzten Fu.. vorschreiben. Andererseits ist der Ermessensspielraum den das Gesetz läßt doch sehr hoch.

Hm, also erstens mal ist man doch nicht immer gleich vor Gericht und zum zweiten wird auch der Richter die Sachlage neutral einschätzen.

In unserem Landkreis gab es mal einen Richter, der soweit ich weiß noch nie im Leben einen Führerschein besessen hatte, außerdem erzählte man sich, daß er dem Alkohol nicht abgeneigt war. und gerade der war es, der bei allen Alkoholsündern am gefürchtetsten war, weil er bei diesen Burschen in der Regel sehr harte Strafen ausgesprochen hat.

Vor Gericht zu sein, ist immer irgendwie ein Glücksspiel.

Der eine Richter sieht es locker, der andere, vielleicht ein Waffengegner, sieht alle Schuld im Waffenbesitzer.

Da sind solche Formulierungen wie:"Angemessene Aufsicht" oder "Sonstige erforderliche Vorkehrungen" nicht besonders hilfreich.

Es bleibt jedem Richter überlassen, ob er eine Aufsicht als angemessen, oder die getroffenen Vorkehrung als ausreichend erachtet.

Gruß

Rainer

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Wärs Dir lieber, wenn unterwegs überall 100KG-A-Schränke mitgeführt werden müssten ? B)

Den müsste man dann aber im Fahrzeug ausreichend sichern... :rolleyes: Wegen loser Ladung und daraus resultiernder Gefährdung! Ich tendiere zum Panzer, mit dem ich persönlich bei eGun verkaufte Waffen zustelle.

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  • 1 Monat später...

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