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IGNORED

Bayern: Kauf von Mehrladern auf Gelbe WBK ?


Government71

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

habe auf eGun einen Karabiner (Mehrlader, WBK-grün) verkauft, welchen ein bayerischer Schütze ersteigert hat.

So weit so gut...

Jetzt schickt mir der Bayer seine WBK-gelb mit dem Hinweis, in Bayern gelte die Gelbe WBK für Mehrlader, da es aus Sicht der Ämter um den "Ladevorgang" ginge und nicht um die Magazinkapazität.

Es kann ja wirklich immer "nur ein Schuß" geladen werden...!

Jetzt meine Frage als NRW´ler, darf ich dem Mann die Waffe schicken, oder spreche ich besser vorher mit meinem Amt, bzw. dem Amt des Käufers ?!?!?

So gesehen, würden ja auch Halbautomaten auf WBK-gelb gehen...Kann das stimmen ?

Diese Argumentation ist mir irgendwie neu !!!

Danke vorab,

Govt

Geschrieben

Hallo Government71

was genau steht in der Gelben WBK? Ist es eine Alte? Wenn neu, sind Auflagen darin. Wenn Neue Gelbe und keine Auflagen, kannst du dem Käufer die Waffe schicken. Nach §14 Abs. 4 kann er Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf erwerben.

Steven

Geschrieben

?

Du hast einen Karabiner ( Mehrlader ) auf WBK Grün eingetragen. Ich gehe davon aus, das du Jäger bist oder eine alte gelbe WBK hast. Hat der Bayer eine neue WBK in gelb, dann kann er sehr wohl den mehrschüssigen Karabiner darauf erwerben, dafür ist die neue gelbe ja da. Die Argumentation von ihm, bzw seiner Ämter , kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Brauch ich aber nicht, da hier das Waffengesetz ausnahmsweise mal eindeutig ist.

Greetz

Peter

Geschrieben

gar keine Ergänzungen auf der letzten Seite ? Es gibt die " richtige neue gelbe " ja gar nicht in Papierform. Deswegen sind auf der letzten Seite aber Zusätze laut § 14 ( 2) und 14 (4) eingetragen.Eine gelbe aus 2006 sollte die haben.

Geschrieben

Hallo Government

steht vorne drauf: Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4? Ansonsten keine Einschränkungen auf dem letzten Blatt? Dann ist alles klar und die Waffe gehört ihm.

Steven

Geschrieben

Hallo Peter,

meiner steht auf der Grünen, bin Jägersmann !

Ich gebe ganz offen zu das an mir die neue Gelbe total vorbei-prozessiert ist :-)

Ist wirklich war, in Bayern sollen Mehrlader-Karabiner als "EInzellader" gelten, da man nur jeweils einen SChuß laden kann (Manuell gesehen), das ist jedoch selbst bei Vollautos so, paßt ja nur ein Schuß ins Patronenlager...

wie sagt die Ulla Schmitt immer so schön ?!?!?: "anders wärs ja auch schlecht" !

Steve,

jo, § 14 steht drauf....!

Geschrieben
Hallo Leute,

habe auf eGun einen Karabiner (Mehrlader, WBK-grün) verkauft, welchen ein bayerischer Schütze ersteigert hat.

So weit so gut...

Jetzt schickt mir der Bayer seine WBK-gelb mit dem Hinweis, in Bayern gelte die Gelbe WBK für Mehrlader, da es aus Sicht der Ämter um den "Ladevorgang" ginge und nicht um die Magazinkapazität.

Es kann ja wirklich immer "nur ein Schuß" geladen werden...!

Jetzt meine Frage als NRW´ler, darf ich dem Mann die Waffe schicken, oder spreche ich besser vorher mit meinem Amt, bzw. dem Amt des Käufers ?!?!?

So gesehen, würden ja auch Halbautomaten auf WBK-gelb gehen...Kann das stimmen ?

Diese Argumentation ist mir irgendwie neu !!!

Danke vorab,

Govt

Wenns ne "Neue-Gelbe"( §14) ist, kein Problem! Bei ner "alten" Gelben....no WAY!

ggf. Rücksprache mit BEIDEN SB!!

Geschrieben

Alleine auf die Argumentation des Küfers hin würde ich die Waffe nicht verkaufen. Kann mir nicht vorstellen, das das in Bayern so geregelt ist. Da es die neue gelbe imho als Formular gar nicht gibt, muss auf dem selben eine Ergänzung " wird zusätzlich die Erlaubniss gem. § 14 (4) ........" stehen. Ansonsten gilt sie als " alte Gelbe " , auch wenn in 2006 ausgestellt.

Edit:

Der sollte so o.ä: aussehen

Zusatz gelbe WBK

Geschrieben

Also, der Käufer ist schon ein "patenter" Typ, das hat sicher alles seine Richtigkeit !

Er hat mir alle seine Daten mit Amt und Ansprechpartner und Tel.-Nr. etc. gegeben, kein Problem...

Manchmal frage ich mich halt, inwieweit der Verkäufer eigentlich diese Daten prüfen muss bzw. kann.

Ich verlautbare die Daten des Käufers ja an mein Amt, wenn der etwas falsch gemacht hat, schlagen die Herrschaften ja beim Käufer auf und nicht bei mir, richtig !

Jedoch mache ich mich evtl. strafbar, wenn die Erwerbsberechtigung nicht genau so ist, wie sie sein soll ? Ich denke ja und daher auch meine Frage !

Doch meine Möglichkeiten ANgaben zu prüfen, sind ja gegenüber der Staatsmacht eher beschränkt. Jedoch will ich da keinen Ärger haben, an meinem Hobby liegt mir einfach zuviel, als das ich das zu leicht nehmen würde !

(Dieser Satz darf zitiert werden !!!)

Govt

Geschrieben

Hallo PetMan

im Jahre 2006 gab es nur noch die Erlaubnis nach §14 Abs. 4. Eine alte Gelbe WBK kann mangels Gesetzesgrundlage nicht mehr ausgestellt werden. Es könnte max. eine neue Gelbe so kastriert werden, daß sie der alten Gelben enspricht. Da bei dem Bayern auf dem Druck der alten Gelben eine Erlaubnis nach §14 Abs. 4 ausgestellt wurde und keine Einschränkung erteilt wurde, gilt sie vollumfänglich als Erlaubnis nach §14 und deshalb auch für Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf. Die Aussage, daß die Bayern den Ladevorgang als ausschlagebende Vorraussetzung sehen, ist natürlich Quatsch und nur mit der dilettantischen unwissenden Auslegung eines SB zu erklären.

@Government: Schick dem Knaben die Kanone, er hat sie schließlich gekauft und die EWB dafür.

Steven

Geschrieben

Wir hatten hier vor kurzem einen user, der hatte auf seiner 2005 ausgestellten WBK auch keine zusätze gem § 14 ( 4 ) drauf. Laut Sb ist das, wie du auch sagst, zwar nicht richtig, aber auch ein Problem. Die Ergänzung muss nachgetragen werden, ansonsten gilt die WBK nur für Einzellader.

Wenn der Zusatz zu § 14 ( 4) auf der WBK des Käufers vermerkt ist, dann ist es ja ok.

Greetz

Peter

Geschrieben

Hallo Leute,

ich bin aus Bayern und besitze eine alte und neue "Gelbe". Auf der letzten Seite unter "Amtliche Eintragungen" ist die neue WBK auf Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen erweitert, bei der alten steht dort nichts. Ohne diesen Passus hätte ich meine Bedenken, die Waffe abzugeben. Eventuell eine schriftliche Stellungsnahme des zuständigen LRA anfordern ?

Gruss Seitzfendi

Geschrieben
Auf der letzten Seite unter "Amtliche Eintragungen" ist die neue WBK auf Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen erweitert

Hallo Seitzfendi

deine neue Gelbe WBK ist nicht erweitert sondern eingeschränkt.

Da es nach immerhin 4,5 Jahren, die das neue Waffengesetz besteht und die eine neue Gelbe WBK vorsieht immer noch keine neuen Vordrucke für diese WBK gibt, ist direkt den Ministerialbeamten im BMI anzulasten. Die arbeiten halt schlecht und das es da zu Unstimmigkeiten zu lasten der legalen Waffenbesitzer geht, interessiert die nicht. Es sind ja keine Konsequenzen zu befürchten.

Der korrekte Weg für eine Ausstellung deiner neuen WBK wäre gewesen: Formular der alten gelben WBK nehmen. den Text:Wird hiermit erlaubt.... durchstreichen und :Erlaubnis nach §14 Abs. 4 WaffNeuRegG draufschreiben. Amtlicher Stempel und gut ist. Da bei dir das Formular der alten Gelben genommen wurde und auf der Rückseite eine Erweiterung auf Repetierlangwaffen vorgenommen wurde, bist du unrechtmäßig eingeschränkt worden. Da du dieser Auflage scheinbar nicht widersprochen hast, ist sie nach einem Monat rechtskräftig. Also hast du Pech gehabt.

Steven

Geschrieben

Hab die neue Gelbe seit Dez. 2005.

Wenn ich einen Mehrlader (= Repetierer mit Paketladung fürs Magazin, also kein UHR) gekauft habe, geh ich zum Amt, laß es abstempeln un feddich. :s82:

Heinrich

Geschrieben
Hab die neue Gelbe seit Dez. 2005.

Wenn ich einen Mehrlader (= Repetierer mit Paketladung fürs Magazin, also kein UHR) gekauft habe, geh ich zum Amt, laß es abstempeln un feddich. :s82:

Heinrich

Dito.

Steht denn bei dem Käufer nichts dergeleichen auf der Rückseite der WBK?

So sieht übrigens die Rückseite meiner Gelben WBK aus:

Geschrieben
Hab die neue Gelbe seit Dez. 2005.

Wenn ich einen Mehrlader (= Repetierer mit Paketladung fürs Magazin, also kein UHR) gekauft habe, geh ich zum Amt, laß es abstempeln un feddich. :s82:

Heinrich

Und warum kein UHR ? Die gehen doch auch auf die gelbe ?

@ IMI

so ähnlich sieht meine gelbe auf der Rückseite auch aus ( siehe link ein paar posts vorher ), allerdings ohne die eingetragene 2/6er Regelung. Angewendet wird sie aber trotzdem :traurig_16:

Geschrieben
Ist wirklich war, in Bayern sollen Mehrlader-Karabiner als "EInzellader" gelten, da man nur jeweils einen SChuß laden kann (Manuell gesehen), das ist jedoch selbst bei Vollautos so, paßt ja nur ein Schuß ins Patronenlager...

Nein das ist Quatsch, da hat der Käufer argumentativ etwas daneben gelegen. Auf die neue gelbe darf der Repetierer aber trotzdem.

... Mehrlader (= Repetierer mit Paketladung fürs Magazin, also kein UHR)

Das Röhrenmagazin eines UHR IST eine Mehrladeeinrichtung und der UHR ist freilich ein Mehrladegewehr.

Geschrieben

Hallo Steven,

irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Welche Rechte kann ein Inhaber einer gelben WBK mit der 14/4 Aufschrift ausüben, die ein Besitzer einer gelben mit der Amtlichen Eintragung (siehe Bild weiter oben) nicht hat?

Gruss Seitzfendi

Geschrieben
Hallo PetMan

Eine alte Gelbe WBK kann mangels Gesetzesgrundlage nicht mehr ausgestellt werden. Es könnte max. eine neue Gelbe so kastriert werden, daß sie der alten Gelben enspricht.

Diese Aussage kann so nicht richtig sein :peinlich:

Wenn meine alte Gelbe WBK voll ist, wird mir das Amt eine neue "alte Gelbe WBK" mit aktuellen Datum ausstellen <_<

Von daher kann es schon alte Gelbe WBKs geben mit aktuellem Datum :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Diese Aussage kann so nicht richtig sein :peinlich:

Wenn meine alte Gelbe WBK voll ist, wird mir das Amt eine neue "alte Gelbe WBK" mit aktuellen Datum ausstellen <_<

Von daher kann es schon alte Gelbe WBKs geben mit aktuellem Datum :eclipsee_gold_cup:

Hat denn die "alte Gelbe" irgendwelche Vorteile im vergleich zur "neuen Gelben"?

Geschrieben
Diese Aussage kann so nicht richtig sein :peinlich:

Wenn meine alte Gelbe WBK voll ist, wird mir das Amt eine neue "alte Gelbe WBK" mit aktuellen Datum ausstellen <_<

Von daher kann es schon alte Gelbe WBKs geben mit aktuellem Datum :eclipsee_gold_cup:

Hallo master45

du hast insofern recht, daß es das Dokument der alten Gelben mit aktuellem Datum geben kann. Du hast auch das richtige Beispiel gebracht. "Wenn alte Gelbe voll dann gibt es ein neues Dokument für die alte Gelbe". Dies ist aber auch das Einzige. Eine alte Gelbe kann nicht mehr neu ausgestellt werden, da die Gesetzesgrundlage nicht mehr besteht. Also, wenn seit dem 1. April 2003 eine gelbe WBK erstmalig ausgestellt wird, dann immer nur nach §14 Abs.4 WaffNeuRegG.

Steven

Hallo Steven,

irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Welche Rechte kann ein Inhaber einer gelben WBK mit der 14/4 Aufschrift ausüben, die ein Besitzer einer gelben mit der Amtlichen Eintragung (siehe Bild weiter oben) nicht hat?

Gruss Seitzfendi

Hallo Seitzfendi

die 2/6 Regelung kann darauf nicht angewendet werden.

Außerdem wird die Waffe nicht in das Korsett der Sportordnung zu pressen sein (.50BMG)

Gib niemals ohne Not einen Vorteil auf. Es ist das gleiche Procedere eine Neue Gelbe zu erhalten oder eine alte Gelbe umzufrikkeln.

Steven

Archiviert

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