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IGNORED

Munitionserwerb mit WBK-gelb ohne Eintrag


k98

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Folgendes kann ich aus Erfahrung sagen:

Ich hatte mir einen .223 Halbautomaten mit Voreintrag auf der grünen von privat gekauft.

Bevor ich noch dazu kam, die Waffe eintragen zu lassen, ging ich in zu einem Händler, um mir dort Reinigungsgerät, Kleinkram und ein bisschen Munition zu kaufen. Der Verkäufer war mit dem Voreintrag und dem Stempel für Munitionserwerb zufrieden, und verkaufte mir auch die Munition.

Die Waffe besaß ich zu diesem Zeitpunkt ja schon, nur konnte der Verkäufer das ja nicht mit Sicherheit wissen.

Für mich selbst sah ich dabei kein Problem, nur ob der Verkäufer dazu berechtigt war, weiss ich nicht.

Nun habe ich mir auch eine 9mm Pistole gekauft, aber lasse sie zuerst eintragen, bevor ich Mun kaufen gehe. Wäre vielleicht genau so problemlos, nur gehe ich nun zu einem anderen Händler und im Voreintrag steht nur drin "9mm" (kein Para/kurz/lang/Makarov ...)

Werde den aber mal fragen, wie er das handhabt, bei Voreintrag ohne eingetragene Waffe, oder Kauf einer Waffe auf Gelb und gleich Mun dazu.

Werde das Ergebnis dann hier posten.

Thomas

Geschrieben
Wir haben doch festgestellt, daß er nicht zum Mun-erwerb berechtigt ist, solange keine Waffe eingetragen ist!!!???

Du hast mich falsch verstanden. Prinzipiell ist er ja zum Munerwerb berechtigt, nur muss er halt zumindest gleichzeitig eine Waffe miterwerben. Da die Überlassung also an einen Berechtigten erfolgt stellt sich die Frage, ob und wie man die Nichteinhaltung der richtigen Reihenfolge überhaupt sanktionieren könnte.

Geschrieben

Mit der Entziehung der Zuverlässigkeit, damit aller vorangegangenen waffenrechtlichen Erlaubnisse und :traurig_16: vor allem unserer Schätzchen, natürlich. Meinst Du uns Waffennarren würde die Drohung mit Bastonade, Pranger oder Kerker abschrecken ?

Das Gesetz sagt ja: Munition für eingetragene Waffen. Wenn nix eingetragen ist: kein legaler Erwerb, wer's trotzdem macht, der kauft bestimmt auch bei Igor hinter dem Bahnhof VollAutoPumpGunBrandspurSprengmunitionverschießendeKriegswaffen um den Aufstand gegen die FDGO vorzubereiten. <_<

Wenn ein Berechtigter (so geeignet, mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Bedürfnis) auch Dinge erwerben könnte, die er nicht erlaubt bekommen hat, und dafür nicht sanktioniert werden könnte, dann geh' ich auch mal da hin. Sag also schnell Bescheid, 2/6 ist demnächst wieder rum, denn hinterher möchte ich mir ja das neue Teil dann auch auf die WBK setzen lassen. Illegale Waffen sind nämlich Blöd.

Und in dem Moment wo ich Mun kaufe, für die ich keine Erwerbsberechtigung besitze, ist's plötzlich VERRBOTTEN: ILLEGAL ! und davon gibt's schon genug. Dann würden ja auch meine strahlend-legalen Sportgeräte auf die Dunkle Seite der Macht gezogen werden und plötzlich als kriminelle Mordinstrumente enden. :teufel_17:

Geschrieben

Hallo ,

Wenn ich die Beiträge so lese muß ich sagen dass mein Sachbearbeiter wohl keine Ahnung hat. In meiner WBK bei Ausstellung Voreintrag Einzelladerbüchse .22lfB, Berechtigung zum Munitionserwerb (Eintag Ja / Dienststempel). Ich habe persönlich die WBK´s abgeholt. Meine Frage an den Sachbearbeiter „Bekomme ich auch ohne Eintrag einer Waffe Munition (Ich bin seit 1 Jahr Schießsportleiter in unserem Verein und damit auch verantwortlich für den Munition Einkauf)“. Seine Antwort war „schauen sie in ihre WBK, da steht Berechtigt zum Munitionserwerb: Ja – da steht nicht Munitionserwerb für die eingetragene Waffe: Ja“ . Das gleiche gilt für meinen Voreintrag Pistole 9mm Luger.

Weil es mir logisch erscheint, neige ich stark dazu zu glauben, dass mein Sachbearbeiter wohl doch eher Recht hat. :rolleyes:

Schützengruß emmi49

Geschrieben

Emmi:

- grüne WBK mit MunErwerb-Eintrag in .22 lfb ?

--> Der Erwerb von Munition in dem "voreingetragenen" Kaliber ist ja schon separat bewilligt.

- gelbe WBK

--> ist gleichzeitig Mun-Erwerbsberechtigung für die eingetragenen Waffen

Habe ich also eine gelbe WBK, mit 'nem UHR in .357 kann ich allein mit dieser WBK sowohl .38 Special als auch .357 Magnum Munition erwerben. Aber nix anderes.

Ach ja, für die Freunde des Bedürfnisumfassten Zwecks:

- Wenn auf meiner Sportschützen-WBK eine Einzellader-Langwaffe mit glatten Läufen (Flinte, Quer~ oder Bock~ ) eingetragen ist, darf ich dann auch Slugs oder Buckshot Munition erwerben ? :borgsmile:

Oh, Oh, der Untergang des Abendlands ist nah....

Geschrieben

Hallo Tyr13,

die gelbe gabs nicht mehr und er hat eine grüne mit unbefristetem Voreintag ausgestellt. Da ich ehe nur eine Waffe haben wollte war es mir recht.

Gruß emmi49

Geschrieben
... Dann würden ja auch meine strahlend-legalen Sportgeräte auf die Dunkle Seite der Macht gezogen werden und plötzlich als kriminelle Mordinstrumente enden. :teufel_17:

Mögest du der versuchung widerstehen!

Geschrieben
Ach ja, für die Freunde des Bedürfnisumfassten Zwecks:

- Wenn auf meiner Sportschützen-WBK eine Einzellader-Langwaffe mit glatten Läufen (Flinte, Quer~ oder Bock~ ) eingetragen ist, darf ich dann auch Slugs oder Buckshot Munition erwerben ? :borgsmile:

Ganz bestimmt nicht im Kaliber .410 ^_^.

... Meine Frage an den Sachbearbeiter „Bekomme ich auch ohne Eintrag einer Waffe Munition (Ich bin seit 1 Jahr Schießsportleiter in unserem Verein und damit auch verantwortlich für den Munition Einkauf)“. Seine Antwort war „schauen sie in ihre WBK, da steht Berechtigt zum Munitionserwerb: Ja – da steht nicht Munitionserwerb für die eingetragene Waffe: Ja“ ....

Jetzt erzähl uns nicht, Dein SB hat Dir verklickert, dass Du beispielsweise ohne einen Eintrag .357 Mag. entsprechende Munition erwerben dürftest? :00000733:

Geschrieben

Hallo SeinePestilenz,

Ich glaube nicht das ich das behauptet habe.

Hier wurde nur vielfach behauptet, dass man im Besitz einer Waffe sein muß (Eintrag) um Mun kaufen zu können und das ist nicht richtig. Es reicht ein Voreintrag.

Komplett ohne Eintrag würde doch wohl bedeuten, dass man sich jede Art Mun kaufen könnte und das erwartet doch wohl keiner - oder!

Gruß emmi49

Geschrieben
Gibt es denn (ich rede von Sportschützen) irgendeine Disziplin in der .410 verwendbar ist?

verwenden kann man die 410 ueberall, wo man auch kal 12, 16, ... verwendet ^_^ .

ich habe selbst eine 410er (auf gelb !), und darf mir nach herzenslust slugs & schrotpatronen verschiedenster schrotgroesse kaufen.

Geschrieben

Ja dann bin ich hier falsch gelegen und will nichts weiter gesagt haben...

(Hatte es so im Hinterkopf, dass man als Sportschütze die Safirarms T14 deswegen nicht - in dem Fall auf Grün natürlich - bekommt, da in keiner Disziplin verwendbar... da hätte sich natürlich die Frage angeschlossen, wie das auf Gelb ist, wenn das Kaliber sportlich überhaupt nicht verwendbar wäre)

Geschrieben

Hey, Hey, Moment, Ja ?

Mein Gedankenexperiment ist bestimmt keine Haue wert. Deshalb habe ich auch ordentlich an den Haaren gezerrt, Mkay ? In der SpO des BDS (da kenn' ich mich aus) sind die genannten Flinten im Teil Langwaffen nur für die Disziplinen Trap und Skeet (Schrot!) zugelassen. Mehrdistanz (Slugs), Fallscheibe (Schrot) und Speed(Slugs) müssen mit Flinten geschossen werden, die 5 Murmeln fassen.

Western verlangt Querflinten etc., erlaubt aber auch nur Schrot. Im IPSC Bereich sind Einzellader auch nicht zugelassen afaik (nicht hauen, SuRT LW fehlt noch). Und IPSC wäre die Gelegenheit für Buckshot.

Insgesamt ist es also nicht ganz schlüssig warum man für die EL-Flinte die genannten Geschosse bräuchte. Ebenso beim Kaliber. Mindestkaliber für die meisten Disziplinen BDS ist Kaliber 20.

Was wiederum zeigt, wie zweckfrei der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" ist, beziehungsweise welche komischen Konstruktionen vom Waffenrecht nicht abgedeckt werden.

Ist aber auf jeden Fall ein "Sack-Reis-Problem".

Geschrieben
Du hast mich falsch verstanden. Prinzipiell ist er ja zum Munerwerb berechtigt, nur muss er halt zumindest gleichzeitig eine Waffe miterwerben. Da die Überlassung also an einen Berechtigten erfolgt stellt sich die Frage, ob und wie man die Nichteinhaltung der richtigen Reihenfolge überhaupt sanktionieren könnte.

DU hast dich da vergaloppiert!

Die Ausgangssituatuion war einen nackte gelbe WBK, ergo keine Mun-erwerbserlaubnis. Selbst im Falle Waffe und zugehörige Mun gleichzeitig, ist strenggenommen nicht drin.

Die Überlassung erfolgt an einen Nichtberechtigten. Basta!

Ob und wie sowas zu sanktionieren wäre, ist eher dein Ressort.

Geschrieben
DU hast dich da vergaloppiert!

Echt wahr, ist mir gar nicht aufgefallen. :rolleyes:

Die Ausgangssituatuion war einen nackte gelbe WBK, ergo keine Mun-erwerbserlaubnis.

Doch, mit der neuen nackten gelben WBK wird auch die MEB erteilt. Und darauf wollte ich hinaus. Den Rest haben wir ja nun mehrfach geklärt, obwohl ein anderer hier es immer noch nicht glaubt..

Geschrieben
Doch, mit der neuen nackten gelben WBK wird auch die MEB erteilt. Und darauf wollte ich hinaus. Den Rest haben wir ja nun mehrfach geklärt, obwohl ein anderer hier es immer noch nicht glaubt..

Aus der Nummer kommste so nicht raus! :blum:

Geschrieben
Doch, mit der neuen nackten gelben WBK wird auch die MEB erteilt. Und darauf wollte ich hinaus...

So schön das auch wäre, aber ohne eingetragene Waffe funktioniert das nicht.

Sonst hätte man mit der leeren gelben ja einen Freibrief zum Erweb aller denkbaren (so nicht verbotenen) Munition.

Warum steht wohl auf den Gelben der Vordruck:

„wird hiermit die Erlaubnis erteilt… sowie die dafür bestimmte erlaubnispflichtige Munition zu erwerben und zu besitzen.“

(extra nachgeschaut und abgetippt).

Mit lediglich einer leeren Gelben gibts also gar nichts (sonst bräuchte man ja auch überhaupt keinen Mun-Erwerb mehr auf der Grünen, weil man mit Gelb blanko alles abdecken könnte).

Geschrieben

Hehe :P

Du kannst höchstens sagen, dass eine Munitionserwebsanwartschaft(*) :00000733: für die zukünftig auf der WBK eingetragenen Schusswaffen besteht.

(*) Anwartschaft ist die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht (voll) erfüllt sind.

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